Weiteres Vorgehen E-Scooter in Karlsruhe

Vorlage: 2023/1022
Art: Informationsvorlage
Datum: 04.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.10.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/1022 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Weiteres Vorgehen E-Scooter in Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 26.10.2023 5 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den mit den Anbietenden von E-Scootern geschlossenen öffentlich- rechtlichen Vertrag, der derzeit noch bis 31. Oktober 2023 Gültigkeit hat, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Hierfür spricht, dass auf der Basis des Vertrages ein weitgehend einheitliches Procedere beim Anbieten der E-Scooter etabliert werden konnte. Eine durchwegs überzeugende andere rechtliche Regelung hat sich landes- oder bundesweit noch nicht etabliert. Die weiteren Rechtsentwicklungen werden konstant beobachtet. Um ganz praktisch und tatsächlich Verbesserungen im Bereich des Abstellens zu erreichen, wird die Stadtverwaltung in den kommenden Monaten im innenstadtnahen Bereich sowie am Hauptbahnhof explizit Abstellflächen für die E-Tretroller ausweisen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Derzeit läuft der öffentlich-rechtliche Vertrag, welcher mit den Anbietenden von E-Scootern geschlossen wurde, noch bis zum 31. Oktober 2023. Eine Evaluation der Wirksamkeit des Vertrages im Detail ist schwierig, aber summarisch möglich. Die Anzahl der bei der Verwaltung angebrachten Beschwerden hinsichtlich der E-Tretroller ist rückläufig; gleichwohl sind vereinzelt weiterhin nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Tretroller im Stadtgebiet vorzufinden. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Rückmeldung des Beirats für Menschen mit Behinderungen, dass sich nach deren Wahrnehmung das Abstellverhaltenden der E-Scooter Nutzenden seit Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages wesentlich verbessert hat. An den Vorsitzenden werden so gut wie keine Beschwerden mehr herangetragen. Vor diesem Hintergrund steht die Verwaltung weiterhin in einem engen und konstruktiven Austausch mit den Anbietenden. Im Rahmen dieser Gespräche wurde beispielhaft auch die Durchführung eines sogenannten „Safety- Day“ umgesetzt. Dieser fand am 30. Juni 2023 auf dem Marktplatz statt. Neben den Anbietenden war auch die Polizei mit einem Informationsstand vertreten, eine entsprechende Presseberichterstattung fand statt. Die Verwaltung hatte bereits darüber informiert, dass die rechtliche Bewertung hinsichtlich einer möglichen Sondernutzung nicht abschließend geklärt ist. Erste Rechtsprechungen in Nordrhein- Westfalen lassen eine Tendenz zur Sondernutzung erkennen, durchgesetzt hat sich diese rechtliche Handhabung beziehungsweise Einordnung aber noch nicht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die bisherigen guten Erfahrungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages in einer nochmaligen Verlängerung zu Nutzen zu machen. Nachdem sich im Dezember 2022 ein Anbieter mit seinem Angebot zurückgezogen hat, sind aktuell noch drei Anbietende in Karlsruhe vertreten. In der Summe werden von allen drei Anbietenden circa 3900 Leihfahrzeuge über das Stadtgebiet verteilt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird die weiteren Entwicklungen abwarten und den bestehenden Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Eine zwingende Notwendigkeit, das Anbieten von E-Tretrollern im Rahmen einer Sondernutzung zu reglementieren, besteht im Hinblick auf die weiterhin offene Rechtslage noch nicht. Bei den Gesprächen mit den Anbietenden hat sich auch gezeigt, dass eine Verhaltensänderung der Nutzenden beim Abstellen der E-Tretroller durch das Anbieten expliziter Abstellflächen erreicht werden kann. Beim Reallabor „Karlstraße“, welches während des Sommers 2022 stattfand, wurden bereits positive Erfahrungen hinsichtlich solcher Abstellflächen gemacht. In enger Abstimmung mit den Anbietenden ist daher vorgesehen, Abstellflächen für E-Tretroller auszuweisen. Diese werden straßenverkehrsrechtlich mit den entsprechenden Gebotsverkehrszeichen beschildert und markiert. Hierzu hat bereits eine erste Begehung im Randbereich der Fußgängerzone Kaiserstraße stattgefunden. Ergänzend ist vorgesehen, im Bereich des Hauptbahnhofes weitere Flächen anzubieten. Eine Umsetzung erster Flächen könnte dabei noch im laufenden Jahr erfolgen.