Aktueller Sachstandsbericht der Sozial- und Jugendbehörde zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2
| Vorlage: | 2023/0981 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 24.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.09.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0981 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aktueller Sachstandsbericht der Sozial- und Jugendbehörde zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.09.2023 10.7 x Information Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der bisherige Prozess der Haushaltssicherung -Teil 1- wurde im Rahmen des Sozialausschusses vom 16. November 2022, Vorlage 2022/2207 zur Kenntnis gegeben. Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maß- nahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbei- ten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht wer- den können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesell- schaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbe- lastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haus- haltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergeb- nishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge Die Sozial- und Jugendbehörde hat folgende Budgets im Teilhaushalt 5000 (Jugend und Soziales): – 3 – Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 (Euro) Nach HHS - Teil 1 (Euro) Nach HHS – Teil 2 (Euro) Personalbudget 87.501.180 87.501.180 85.501.180 Sachaufwandsbudget 11.480.203 11.210.803 11.210.803 Transferaufwandsbudget 489.261.945 474.483.774 469.233.094 Hinzu kommen durch die Haushaltssicherung Teil 1 Ertragssteigerungen von 5.325.600 Euro und durch Maßnahmen der Haushaltssicherung 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 2.963.000 Euro im Jahr 2024. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen der Haushaltssicherung Teil 2 mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vor- schlags 2024 (Euro) Erwartete Summe 2024 (Euro) SJB Ertragssteigerung durch Auswirkun- gen der Wohngeldreform 2.200.000 2.200.000 SJB Reduzierung des Verwaltungsbudgets beim Stadtjugendausschuss 39.300 39.300 SJB Reduzierung durch Controlling im Be- reich Sozialhilfe-Transfer 500.000 500.000 SJB Reduzierung durch Controlling im Be- reich Jugendhilfe-Transfer 474.380 474.380 SJB Verzögerte Besetzung von Personal- stellen bei der Sozial- und Jugendbe- hörde mit Blick auf das Personalent- wicklungskonzept 2.000.000 2.000.000 Gesamt: 5.213.680 5.213.680 Die Mehrerträge durch die Auswirkungen der Wohngeldreform wirken sich auch auf den Wohngeldent- lastungsbetrag vom Land aus. Die Entlastungen kommen im Bereich "Leistungen für Unterkunft und Heizung für SGB II" an und wirken daher ergebnisverbessend. Der Stadtjugendausschuss hat im Rahmen der Aufgabenkritik sein Verwaltungsbudget reduziert. Unter anderem wurden externe Fortbildungen gekürzt und die Ferienmaßnahme Karlopolis wurde gestrichen. Im Bereich der flexiblen Nachmittagsbetreuung erhält der stja künftig höhere Landeszuschüsse, weshalb sich der städtische Zuschussbedarf reduziert. Im Bereich der Jugend- und der Sozialhilfe wird die Sozial- und Jugendbehörde künftig ein engeres Controlling der dortigen Transferbudgets durchführen, womit weitere Ergebnisverbesserungen erwartet werden. – 4 – Die Personalkosteneinsparungen erzielt die SJB mit nicht besetzten und nicht besetzbaren Stellen. Die Einsparungen werden durch einen Prozess der gemeinsamen Aufgabenreduzierung begleitet, um die Überlastungen auszugleichen. Die zu erzielenden Aufwandsreduzierungen sind aus Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und aufgrund der aktuell schwierigen Arbeitsmarktlage für Neubesetzungen realistisch. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vor- schlags 2024 (Euro) Erwartete Summe 2024 (Euro) SJB Ertragssteigerung Erhöhung der Be- nutzungsentgelte in Kindertagesein- richtungen (städtische Kitas u. Kitas freier Träger). 5.000.000 5.000.000 Diese Maßnahme beinhaltet folgende Positionen: 639.000 Euro Ertragssteigerungen durch Erhöhung der städt. Benutzungsentgelte in Kindertages- einrichtungen 124.000 Euro Ertragssteigerung durch Erhöhung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege 4.979.000 Euro Aufwandsreduzierung durch Senkung der Erstkinderzuschüsse an freie Träger - 742.000 Euro Aufwandserhöhung bei WJH-Förderung aufgrund der Senkung der Erstkinderzu- schüsse 5.000.000 Euro Summe Die städtischen Benutzungsentgelte in Kindertageseinrichtungen und die Kostenbeiträge in der Kinder- tagespflege werden zum 1. Januar 2024 erhöht, um die aktuellen Kostenentwicklungen (Tarifsteigerun- gen, steigende Energiekosten, Inflation usw.) aufzufangen. Die Erstkinderzuschüsse an freie Träger werden gesenkt, um sie bei gleichzeitiger Erhöhung der städti- schen Benutzungsentgelte an das städtische Beitragsniveau anzupassen. Da bei der Förderung der Kindertagesbetreuung die Erstkinderzuschüsse gesenkt werden, steigen die Entgelte/Beiträge in den Kindertageseinrichtungen. Diese Erhöhungen müssen anteilig bei den Leis- tungsempfangenden durch die wirtschaftliche Jugendhilfe kompensiert werden, weshalb dies insgesamt das Ergebnis verschlechtert. In Summe mit den Beträgen der Senkung der Erstkinderzuschüsse wirkt die Maßnahme allerdings insgesamt ergebnisverbessernd. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Die strategischen Ziele wurden bereits in der Vorlage Nr. 2022/2207 (Sozialausschuss vom 16.11.2022, TOP 9) genannt und sind unverändert.