Berufung der Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses
| Vorlage: | 2023/0977 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0977 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wolfartsweier Berufung der Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat beruft die unter a. bis c. in den Erläuterungen genannten Personen als ordentliche Mitglieder sowie die unter d. bis f. Genannten als ihre jeweiligen Stellvertreter*innen in den Allgemeinen Ausschuss. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wolfartsweier hat am 11.07.2023 mit dem Beschluss der neuen Geschäftsordnung die Bildung eines Allgemeinen Ausschusses beschlossen. Der Allgemeine Ausschuss dient der Vorberatung von Themen, die den Ortschaftsrat Wolfartsweier betreffen. Die Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses und deren Stellvertreter*innen werden vom Ortschaftsrat auf die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Die Geschäftsführung obliegt der Ortsverwaltung Wolfartsweier. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates. Über die Sitzungen des Allgemeinen Ausschusses werden Niederschriften angefertigt. Die Ortsverwaltung Wolfartsweier hat die Fraktionen des Ortschaftsrates um Meldung der Mitglieder des Allgemeinen Ausschusses gebeten. Es wurden folgende Personen genannt: Als ordentliches Mitglied a. Herr Ortschaftsrat Joachim Supper für die CDU-Ortschaftsratsfraktion b. Herr Ortschaftsrat Markus Ziegler für die FDP-Ortschaftsratsfraktion c. Herr Ortschaftsrat Mirko Hoffmann für die SPD-Ortschaftsratsfraktion Als Stellvertreter*in d. Herr Ortschaftsrat Helmut Postweiler für die CDU-Ortschaftsratsfraktion e. Frau Ortschaftsrätin Lara Sophie Riggio für die FDP-Ortschaftsratsfraktion f. Die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion für die SPD-Ortschaftsratsfraktion Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat beruft die unter a. bis c. in den Erläuterungen genannten Personen als ordentliche Mitglieder sowie die unter d. bis f. Genannten als ihre jeweiligen Stellvertreter*innen in den Allgemeinen Ausschuss.