Aktueller Sachstandsbericht des Schul- und Sportamtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2

Vorlage: 2023/0975
Art: Informationsvorlage
Datum: 24.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 10.6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0975 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2: Maßnahmen des Schul- und Sportamts Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Hauptausschuss 12.09.2023 Nicht öffentlich Kenntnisnahme Information (Kurzfassung) Antrag an den Hauptausschuss: Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Budgetbedarf/Folgekosten: - 550.950,00 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 1.370.446,00 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 Millionen Euro reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind beim Schul- und Sportamt (Teilhaushalt 4000) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: – 3 – Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 Personalbudget 33.037.880 Euro 32.828.430 Euro 32.828.430 Euro Sachaufwandsbudget 22.993.497 Euro 22.634.497 Euro 22.634.497 Euro Hinzu kommen durch Haushaltssicherung Teil 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 1.370.446 Euro in 2024. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Schul- und Sportamt Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge) nach §17 FAG 1.150.000 Euro 1.150.000 Euro Gesamt: 1.150.000 Euro 1.150.000 Euro Ertragssteigerung durch erhöhte Zuschüsse vom Land zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge) nach §17 FAG Die Stadt Karlsruhe erhält für jede/n Schüler/in einen Beitrag zur Deckung der laufenden Schulkosten (Sachkostenbeiträge). Die Sachkostenbeiträge errechnen sich aus den Schülerzahlen nach der amtl. Schulstatistik und Kopfbeträgen, die durch Rechtsverordnung des Landes festgelegt werden. Die Beträge für die Jahre 2024 - 2025 wurden auf Basis der IST-Zahlen 2021/22 und einer Erhöhung der Kopfbeträge um 4,5 % jährlich berechnet. – 4 – Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Schul- und Sportamt Ertragssteigerung durch Einführung eines Eigenanteils an den Beförderungskosten im freigestellten Schülerverkehr ab Klassenstufe 5 28.500 Euro 28.500 Euro Ertragssteigerung durch Erhöhung der Gebühren für den Besuch der öffentlichen Fachschulen um 50 % ab 1. August 2024 165.000 Euro 165.000 Euro Ertragssteigerung durch Erhöhung der Entgelte für Schulessen an Ganztagsschulen auf 4,50 Euro ab 1.Januar 2025 - - Ertragssteigerung durch Entgelterhöhung um 5 % für Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung 2.582 Euro 2.582 Euro Ertragssteigerung durch die Entgelterhöhung um 5% für ergänzende Betreuung und modulare Schulkindbetreuung 24.364 Euro 24.364 Euro Gesamt: 220.446 Euro 220.446 Euro Ertragssteigerung durch Einführung eines Eigenanteils an den Beförderungskosten im freigestellten Schülerverkehr ab Klassenstufe 5 Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und bei inklusiver Beschulung ab Klassenstufe 5 ein Eigenanteil in Höhe des preisgünstigsten Tickets des ÖPNV (aktuell Landesjugendticket mit 365 Euro pro Jahr) für die Fahrten im freigestellten Schülerverkehr eingeführt werden. Die Bezahlung soll in 10 Monatsraten à 36,50 Euro von Oktober bis Juli erfolgen. Die Stadt Karlsruhe passt sich damit den Regelungen des Landkreises an und gleicht derzeit bestehende Ungleichbehandlungen von Schülerinnen und Schülern des Stadt- und Landkreises aus, die an Schulen in Trägerschaft des Landkreises oder an Schulen des Stadtkreises beschult werden. Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis, die einen Anspruch auf Leistungen aus BuT haben, werden die Kosten in voller Höhe über das LRA übernommen, eine gleiche Regelung für den Stadtkreis ist unabdingbar. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine – 5 – Satzungsänderung erforderlich, die frühestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt werden kann. Ertragssteigerung durch Erhöhung der Gebühren für den Besuch der öffentlichen Fachschulen um 50 % ab 1. August 2024 Rückführung des Ertrags auf das Niveau der Einnahmen aus Schulgeldern von vor 2020. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020/2021 hat der Gemeinderat entschieden, die Schulgelder für die Karlsruher Techniker- und Meisterschulen in zwei Schritten zu reduzieren bzw. abzuschaffen. 1. Senkung der Gebühren um 50 Prozent, 2. Aufhebung der Schulgeldsatzung (Gebührenfreiheit). Die zweite Stufe der Schulgeldreduzierung wurde in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zunächst ausgesetzt. Die Höhe der Schulgelder ist nicht ausschlaggebend für die Schülerzahlen an den einzelnen Schulen. Die Anzahl der Klassen bleibt in der Regel gleich. Einzelne Klassen werden nur in zweijährigem Rhythmus eingerichtet. Mit der Rückkehr zu den alten Gebührensätzen sind ab 2025 jährliche Einnahmen von insgesamt ca. 660.000 Euro zu erwarten. Ertragssteigerung durch Erhöhung der Entgelte für Schulessen an Ganztagsschulen auf 4,50 Euro ab 1. Januar 2025 Ab dem 1. Januar 2024 soll das Elternentgelt auf 4,00 Euro und ab dem 1. Januar 2025 auf 4,50 Euro pro Mittagessen erhöht werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist keine Satzungsänderung erforderlich. Die Entgelte für das Mittagessen wurden seit 2013 nicht mehr angepasst. Bisher wurde für die Berechnung der Pauschalen ein Kalkulationspreis von 3,05 € herangezogen und der Höchstpreis bei Bezahlung mit Chip beträgt unabhängig von den tatsächlichen Kosten 3,50 €. Der durchschnittliche Einstandspreis für ein Mittagessen über alle Schularten hinweg und unabhängig ob Vertrag oder Chip-System liegt im Schuljahr 2022/2023 bei über 3,70 €. Zum Schuljahr 2023/2024 werden zudem einige Schulen turnusgemäß neu ausgeschrieben. Es ist zu erwarten, dass sich der durchschnittliche Einstandspreis weiter erhöhen wird. Eine Erhöhung der Entgelte ist überfällig. Im Vertragssystem werden für die Kalkulation der Preis von 4,00 € beziehungsweise 4,50 € zu Grunde gelegt. So erfolgt eine entsprechende Anpassung von 47,00 auf 62,00/69,00 Euro (für 5 Essenstage), von 37,00 Euro auf 49,00/55,00 Euro (für 4 Essenstage) und von 27,00 Euro auf 36,00/40,00 Euro (für 3 Essenstage). Ertragssteigerung durch Entgelterhöhung um 5 % für Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung An allen Ganztagsgrundschulen nach § 4 a Schulgesetz wird eine optionale pädagogische Betreuung von 16 bis 17:30 Uhr angeboten. Diese Betreuung ist kostenpflichtig und wird vom Schul- und Sportamt oder einem freien Träger an der Schule angeboten. Der Monat August ist entgeltfrei. Als besonderes Angebot der Stadt Karlsruhe findet an sieben Ferienwochen pro Schuljahr eine Betreuung in der Schule statt. Das Angebot wendet sich an die Kinder der Karlsruher Ganztagsschulen und ist kostenpflichtig. Die Entgelte für diese beiden Leistungen sollen ab dem Schuljahr 2024/25 um 5% erhöht werden. Ertragssteigerung durch die Entgelterhöhung um 5% für ergänzende Betreuung und modulare Schulkindbetreuung An 38 Grundschulen bietet die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin im Rahmen der verlässlichen Grundschule das freiwillige Angebot der ergänzenden Betreuung vor und nach dem Unterricht an. Eltern von Grundschulkindern haben die Möglichkeit, dieses Angebot an Schultagen in der Zeit von – 6 – 7:30 bis 13 Uhr oder 7:30 bis 14 Uhr in Anspruch zu nehmen. Dafür werden Entgelte erhoben, die ab dem Schuljahr 2024/25 um 5% erhöht werden sollen. Der Monat August ist entgeltfrei. An der Viktor-von-Scheffel-Schule wird nach der Projektphase ab Schuljahr 2023/24 dauerhaft ein flexibles Betreuungsangebot zwischen 7 Uhr und 17 Uhr angeboten. Dafür werden Entgelte erhoben, die ab dem Schuljahr 2024/25 um 5% erhöht werden sollen. Der Monat August ist entgeltfrei. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das Schul- und Sportamt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder sicherstellen müssen. Das Schulkind Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) wird den konzeptionellen Rahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs darstellen.