Verhandlungen mit evangelischer Kirche Karlsruhe aufnehmen: Gemeindehäuser für die Stadtteile erhalten

Vorlage: 2023/0963
Art: Antrag
Datum: 23.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 4
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Waldstadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2023

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0963 TOP 5 Eingang: 22.08.2023 Verhandlungen mit der evangelischer Kirche Karlsruhe aufnehmen: Gemeindehäuser für die Stadtteile erhalten Antrag: SPD Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Kenntnisnahme Hauptausschuss 17.10.2023 öffentlich Beratung 1. Die Stadtverwaltung geht frühzeitig mit der evangelischen Kirche Karlsruhe über ihre zukünftig freiwerdenden Liegenschaften und Grundstücke in Verhandlungen. Das Hauptziel dieser Gespräche ist es, die Standorte der Gemeindezentren zu erhalten und sie in Stadtteilzentren und / oder in andere dringend benötigte soziale Einrichtungen umzuwandeln. Es wird angestrebt, der evangelischen Kirchengemeinde die Möglichkeit einzuräumen, die Räumlichkeiten gegen eine angemessene Gebühr für ihre gemeindliche Arbeit mitzunutzen. 2. Im Bestreben nach wirtschaftlicher Effizienz beabsichtigt die Stadtverwaltung, die sozialen Einrichtungen möglichst effektiv durch Kombination mit Wohngebäuden und kleineren Gewerbeeinrichtungen zu nutzen und auf diese Weise eine Querfinanzierung zu erreichen. Die Entwicklung der Flächen könnte gegebenenfalls an städtische Tochtergesellschaften oder andere Bauträger übertragen werden, sofern diese sich der Zielsetzung der Entwicklung verpflichten. Begründung Nicht nur die christlichen, sondern auch die vielen anderen Glaubensgemeinschaften fördern das Karlsruher Stadtleben durch die Bereitstellung von Gemeindezentren. Diese Räumlichkeiten dienen nicht nur kirchlichen Aktivitäten, sondern werden auch Vereinen, Institutionen und Privatpersonen zu in der Regel niedrigen Mieten überlassen. Auf diese Weise leisten sie einen bedeutenden Beitrag zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in den verschiedenen Stadtteilen. Angesichts der finanziellen Herausforderungen der evangelischen Kirche in Karlsruhe sieht sie sich gezwungen, mittelfristig mehrere Gemeindehäuser aufzugeben. Auch die katholische Kirche wird in Zukunft weitere Gemeindezentren aufgeben müssen. In diesem Kontext appellieren wir an die Stadtverwaltung, Verhandlungen über die freiwerdenden Gebäude und Grundstücke aufzunehmen, mit dem Ziel, die Gemeindezentren in modifizierter Form für die Stadtteile zu erhalten. Zum Beispiel könnten die freiwerdenden Räumlichkeiten unter anderem als Kindertagesstätten umfunktioniert werden. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die gewachsenen sozialen Strukturen, die sich in und um die Gemeindehäuser gebildet haben, weitgehend unverändert fortbestehen können. Im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft wäre es wünschenswert, den örtlichen evangelischen Pfarrgemeinden die Möglichkeit zur Mitnutzung der Räumlichkeiten für ihre kirchlichen Aktivitäten zu gewähren. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0963 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Dezernat 4 Verhandlungen mit evangelischer Kirche Karlsruhe aufnehmen: Gemeindehäuser für die Stadtteile erhalten Antrag: SPD Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Kenntnisnahme Hauptausschuss 17.10.2023 öffentlich Beratung Kurzfassung Die Evangelische Kirche hat einen mehrjährigen Prozess aufgesetzt, indem der jeweilige Verkauf der Gemeindehäuser einer Einzelbetrachtung unterzogen wurde. Dieser Prozess ist mittlerweile abgeschlossen. Auf den dortigen Ergebnissen aufbauend werden zeitnah weitere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Evangelischen Kirche stattfinden. Die Überlegungen der Antragsteller werden bei der Bewertung der jeweiligen zur Verfügung stehenden Immobilien in die Gesamtbewertung mit einfließen. Der Antrag wird daher als erledigt betrachtet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zwischen der Stadtverwaltung und der Evangelischen und Katholischen Kirche besteht seit Jahren ein kontinuierlicher Austausch mit den jeweiligen Dekanen. Ziel des Austausches ist die Eignung von freien kirchlichen Immobilien zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Stadt oder zur Umsetzung der Gesellschaftszwecke städtischer Tochtergesellschaften auszuloten und ggf. umzusetzen. Die Abstimmungsabläufe innerhalb der Evangelischen und Katholischen Kirche sind komplex und auf Grund der Zuständigkeit von verschiedenen Ebenen innerhalb der Kirchen zeitintensiv. Dennoch konnte bisher erreicht werden, dass die Volkswohnung Grundstücke in Durlach-Aue und in der Waldstadt erwerben konnte, um ihren Auftrag zur Schaffung von Wohnraum umzusetzen. Zudem besteht ein Letter of Intent zwischen der Stadt Karlsruhe und der Evangelischen Kirche, wonach in Wolfartsweier, nach Umbau der alten Aussegnungshalle das bisherige Gemeindezentrum dort verortet werden soll. Im Gegenzug könnte die Stadt das bisherige Grundstück des Gemeindezentrums erwerben, mit dem Ziel Wohnraum zu schaffen. Die Evangelische Kirche hat einen mehrjährigen Prozess aufgesetzt, indem der jeweilige Verkauf der Gemeindehäuser einer Einzelbetrachtung unterzogen wurde. Dieser Prozess ist mittlerweile abgeschlossen. Auf den dortigen Ergebnissen aufbauend werden zeitnah weitere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Evangelischen Kirche stattfinden. Die Überlegungen der Antragsteller werden bei der jeweiligen zur Verfügung stehenden Immobilien in die Gesamtbewertung mit einfließen. Der Antrag wird daher als erledigt betrachtet.

  • Protokoll GR TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 31. Punkt 32 der Tagesordnung: Verhandlungen mit evangelischer Kirche Karlsruhe aufneh- men, Gemeindehäuser für die Stadtteile erhalten Antrag: SPD Vorlage: 2023/0963 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 17. Oktober 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. September 2023

  • Protokoll TOP 5 HA_17.10.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 44. Sitzung Hauptausschuss 17. Oktober 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Verhandlungen mit evangelischer Kirche aufnehmen, Gemein- dehäuser für die Stadtteile erhalten Antrag: SPD Vorlage: 2023/0963 Beschluss: Mit Stellungnahme erledigt. Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Der Antrag sei aus der Gemein- deratssitzung vom 19. September 2023 verwiesen worden. Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, der Antrag sei fürs erste erledigt. Man freue sich auf die ersten Beispiele, bei denen man überprüfen könne, ob es funktioniere, verschiedenartige Nutzungen zu entfalten. Stadtrat Löffler (GRÜNE) ergänzt einen Aspekt. Wenn es darum gehe, über die Zukunft der Gebäude und Grundstücke zu sprechen, sollte man das Verfahren der Vergabe nach Kon- zept miteinfließen lassen, welches die Stadt für eigene Grundstücke anwende. Häufig gehe es nicht nur um Wohnraumentwicklung, sondern auch um das Leben im Quartier und den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Menschen, die dort wohnten. Erste Bürgermeister Luczak-Schwarz antwortet, über das Thema Konzeptvergabe könne man sich dann unterhalten, wenn man Eigentümer der Grundstücke sei. Die Kirche habe sich in ihrem neuen Verfahren festgelegt. Im November habe man einen Termin mit Dekan Schaller. Sie nehme es aber gerne mit. Die Kirche sei sehr offen und wünsche sich – 2 – gemeinwohlorientierte Nutzungen. Insofern seien die aufgetragenen Punkte immer schon miteingeflossen. Andernfalls würde man nicht als Käufer in Betracht kommen. Ziel sei, Kitas unterzubringen, Wohnungen, eventuell soziale Einrichtungen. Zu gegebener Zeit werde man wieder berichten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt sie fest, der Antrag sei erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2023