Ortsteilhaushalt Wettersbach zum Doppelhaushalt 2024/2025

Vorlage: 2023/0954
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.09.2023

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0954 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Ortsteilhaushalt Wettersbach zum Doppelhaushalt 2024/2025 Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Finanzausschuss - Ortschaftsrat Wettersbach 21.09.2023 nicht öffentlich Vorberatung Ortschaftsrat Wettersbach 26.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung Wettersbach zur Kenntnis und stimmt, nach Vorberatung im Finanzausschuss, dem Ortsteilhaushalt Wettersbach für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Doppelhaushalt 2024 / 2025 der Stadt Karlsruhe wurde am 25.07.2023 im Gemeinderat eingebracht. Hierin enthalten ist der Teilfinanzhaushalt für unsere beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach. Die Frist für die Antragstellung zum Doppelhaushalt an den Gemeinderat endet am 16.10.2023. Die Mittelanmeldung steht im Zeichen des Haushaltssicherungsprozesses, um eine dauerhafte leistungsfähige Aufgabenerfüllung durch die Stadtverwaltung gewährleisten zu können. Im investiven Finanzhaushalt sind für die beiden Haushaltsjahre Mittel in Höhe von 3.996.686 € (incl. der Mittel im Sammelansatz Sportförderung) eingestellt, verteilt auf HHJ 2024 1.167.758 € (bereinigt um Zuwendungen: 1.117.758 €) HHJ 2025 2.828.928 € (bereinigt um Zuwendungen: 2.778.928 €) Die einzelnen Maßnahmen und Projekte sind in den beigefügter Zusammenstellung dargestellt. Neben den investiven Maßnahmen haben sich keine wesentlichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, ergeben, die aufgrund Ihrer Höhe im Ergebnishaushalt als Einzelpositionen zu veranschlagen wären, da sie keine Vermögenssteigerung bewirken. Der Teilhaushaltsplan für unsere beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 21.09.2023 vorberaten. Ergebnis der Vorberatung: Das Ergebnis der Vorberatung wird als Tischvorlage nachgereicht. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung Wettersbach zur Kenntnis und stimmt, nach Vorberatung im Finanzausschuss, dem Ortsteilhaushalt Wettersbach für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 zu.

  • Anlage1
    Extrahierter Text

    Seite 1 von 6 Ortsverwaltung Wettersbach Anlage 1 Investiver Finanzhaushalt -Doppelhaushalt 2024/2025 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € THH 1500 - Ortsverwaltung Wettersbach 31.880 31.880 0 24.150 24.150 0 7.150601. Erwerb von bew. Vermögen 31.880 31.880 0 24.150 24.150 0 7.150601.700.817 78312000 EDV-Ausstattung - Ersatz 16.300 16.300 3.800 3.800 7.150601.700.821 78312000 Betriebs- und Geschäftsausstung (BGA) 9.000 9.000 8.000 8.000 7.150601.700.831 78322000 GVG (geringw. Vermögensgegenstände) 6.580 6.580 12.350 12.350 THH 3700 Branddirektion 4.000 4.000 0 5.000 3.500 1.500 7.370001. Erwerb von bew. Sachen 4.000 4.000 0 5.000 3.500 1.500 7.370001.700.821.71 78312000 Betriebs- und Geschäftsausstung 4.000 4.000 5.000 3.500 1.500 THH 4000 Schulen und Sport 93.378 15.000 78.378 96.878 15.000 81.878 7.400001. Grundschulen 43.378 15.000 28.378 46.878 15.000 31.878 Heinz-Barth-GS Wettersbach 7.400001.700.817.14 78312000 EDV-Ausstattung (Konzept Digitalisierung) 20.328 20.328 20.328 20.328 7.400001.700.821.11 78312000 BGA - Schulbudget 1.050 1.050 1.050 1.050 7.400001.700.821.12 78312000 BGA - Sondermittel 22.000 15.000 7.000 25.500 15.000 10.500 14.09.2023 Seite 2 von 6 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € 7.400004 Sportförderung 50.000 0 50.000 50.000 0 50.000 Sammelansatz Investitionszuschüsse 50.000 0 50.000 50.000 0 50.000 THH 4100 Kultur 5.000 5.000 0 5.000 5.000 0 7.4100.01.700.801.05 78312000 Kunst und KulturSkulpturenweg, Kunstgegenst. 5.000 5.000 5.000 5.000 THH 5000 Soziales und Jugend 4.600 4.600 0 2.000 2.000 0 7.500001.700. Betriebs- und Geschäftsausst. 4.600 4.600 0 2.000 2.000 0 7.500001.700.831.31 78322000 GVG (geringw. Vermögensgegenstände) 4.600 4.600 2.000 2.000 THH 6600 Tiefbau 581.500 2.000 579.500 511.000 2.000 509.000 7.661001. Gemeindestraßen Geräte u. Maschinen 11.500 2.000 9.500 6.000 2.000 4.000 7.661001.700.815 78312000 Geräte u. Maschinen 5.000 5.000 7.661001.700.831 78322000 GVG (geringw. Vermögensgegenstände) 6.500 2.000 4.500 6.000 2.000 4.000 7.661002. Gemeindestraßen Umbau/Verbesserung 110.000 0 110.000 105.000 0 105.000 7.661002.700.801 Kleinere Maßnahmen, incl. Bushaltestelle 65.000 65.000 45.000 45.000 7.661002.700.803 Kleinere Maßnahmen, Feldwege 45.000 45.000 60.000 60.000 78720000 und 91900000 14.09.2023 Seite 3 von 6 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € 7.661004. Gemeindestraßen Erschließung 115.000 0 115.000 95.000 0 95.000 7.661004.700.802 Im Winterrot-Gewerbe 100.000 100.000 80.000 80.000 7.661004.700.804 Außenlager Bauhof - Provisorium 15.000 15.000 15.000 15.000 7.661008. Straßenbeleuchtung 10.000 0 10.000 10.000 0 10.000 7.661008.700.803 Erschließungsgebiete 10.000 10.000 10.000 10.000 7.661009.bewirtschaftet GBA Gemeindestraßen -Straßengrün 10.000 0 10.000 10.000 0 10.000 7.661009.700.801 Neuanlage und Erneuerung 10.000 10.000 10.000 10.000 7.661217 Sanierung Grünwettersbach 95.000 0 95.000 95.000 0 95.000 7.661217.700 Straßenbaumaßnahmen insbes. Ortseingang GW (Querungshilfe u.a., Ortsmitte, Vorplatz Nahvers. usw.) 95.000 95.000 95.000 95.000 7.663002. 78720000 Landesstraßen Umbau / Verbesserung 220.000 0 220.000 180.000 0 180.000 7.663002.700.803 Am Wetterbach 220.000 220.000 7.663002.700.803 Wiesenstraße 180.000 180.000 7.665004. Wasserläufe, -bau Umbau / Verbesserung 10.000 0 10.000 10.000 0 10.000 7.665004.700. Strukturverbesserung (offene Gräben) 10.000 10.000 10.000 10.000 78720000 und 91900000 78720000 und 91900000 78720000 und 91900000 78720000 und 91900000 78720000 und 91900000 14.09.2023 Seite 4 von 6 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € THH 6700 Gartenbau 118.400 21.500 96.900 125.400 21.500 103.900 7.670001. Erwerb bew. Vermögen 9.500 1.500 8.000 16.500 1.500 15.000 7.670001.700.815.08 78312000 Maschinen WE 7.000 7.000 14.000 14.000 7.670001.700.831 78322000 GVG-Maschinen WE 2.500 1.500 1.000 2.500 1.500 1.000 7.670002. Grünanlagen 36.300 0 36.300 36.300 0 36.300 7.670002.700.802 91900000 Kleinprojekte / Strukturverbesserung 36.300 36.300 36.300 36.300 7.670004. Kinderspielplätze 72.600 20.000 52.600 72.600 20.000 52.600 7.670004.700.801 Kleinmaßnahmen KSP - 72.600 20.000 52.600 72.600 20.000 52.600 THH 6900 Friedhof- und Bestattungsamt 54.000 3.000 51.000 34.500 3.000 31.500 7.690001 Erwerb bew. Vermögen 9.000 3.000 6.000 4.500 3.000 1.500 7.690001.700.815 78312000 Geräte u. Maschinen 6.000 6.000 1.500 1.500 7.690001.700.821 78312000 Betriebs-/Geschäftsausstattung 1.000 1.000 1.000 1.000 7.690001.700.831 78322000 GVG (geringw. Vermögensgegenstände) 2.000 2.000 2.000 2.000 7.690002. Kleinere Baumaßnahmen 45.000 0 45.000 30.000 0 30.000 7.690002.700. Erneuerung Wege 35.000 35.000 25.000 25.000 7.690002.700. Umgestaltung Grabfelder 10.000 10.000 5.000 5.000 78720000 und 91900000 78720000 und 91900000 78720000 und 14.09.2023 Seite 5 von 6 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € THH 7400 Entwässerung 0 0 0 475.000 0 475.000 7.740002. Abwasserbeseitigung /Netzsanierung 0 0 0 475.000 0 475.000 7.740002.700.803 Mecklenburger Str. 220.000 220.000 7.740002.700.811 Regenüberlaufbecken (RÜB) Fallbrunnen - Strukturverbesserung 200.000 200.000 7.740002.700.xxx Wiesenstr Herstellung Rückstaumulde 55.000 55.000 THH 8800 Gebäudewirtschaft 275.000 0 275.000 1.550.000 0 1.550.000 7.884641 Einzelmaßnahmen 275.000 0 275.000 1.550.000 0 1.550.000 Kita Wettersbach Provisorium Dorfwies/ Busenbacher Str. 275.000 275.000 1.550.000 1.550.000 Summe 1.167.758 86.980 1.080.778 2.828.928 76.150 2.752.778 Einwohnerbezogene Pauschale gesamt: (Mitteilung StK Mail 17.10.22) 90.420 90.420 Über die Verwendung des Restbetrages der einwohnerbezogenen Pauschale behält sich der Ortschaftsrat vor, zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden 78710000 und 91900000 78720000 und 91900000 14.09.2023 Seite 6 von 6 Teilhaushalt / Projekt-Nr. Ein-/Auszah- lungskonto bzw. KoArt für aktiv. Eigenleistungen Bezeichnung 2024 Ansatz 2024 IP 2024 Stadt 2025 Ansatz 2025 IP 2025 Stadt € € € € € € Zusammenstellung nach Teilhaushalten THH 1500 - Ortsverwaltung Wettersbach 31.880 31.880 0 24.150 24.150 0 THH 3700 Branddirektion 4.000 4.000 0 5.000 3.500 1.500 THH 4000 Schulen und Sport 93.378 15.000 78.378 96.878 15.000 81.878 THH 4100 Kultur 5.000 5.000 0 5.000 5.000 0 THH 5000 Soziales und Jugend 4.600 4.600 0 2.000 2.000 0 THH 6600 Tiefbau 581.500 2.000 579.500 511.000 2.000 509.000 THH 6700 Gartenbau 118.400 21.500 96.900 125.400 21.500 103.900 THH 6900 Friedhof- und Bestattungsamt 54.000 3.000 51.000 34.500 3.000 31.500 THH 7400 Entwässerung 0 0 0 475.000 0 475.000 THH 8800 Gebäudewirtschaft 275.000 0 275.000 1.550.000 0 1.550.000 1.167.758 86.980 1.080.778 2.828.928 76.150 2.752.778 14.09.2023

  • Tischvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0954 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Ortsteilhaushalt Wettersbach zum Doppelhaushalt 2024/2025 – Ergänzung Tischvorlage Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Finanzausschuss - Ortschaftsrat Wettersbach 21.09.2023 nicht öffentlich Vorberatung Ortschaftsrat Wettersbach 26.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Nachgereicht wird das Ergebnis der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses – Ortschaftsrat Wettersbach. Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung Wettersbach zur Kenntnis und stimmt, nach Vorberatung im Finanzausschuss, dem Ortsteilhaushalt Wettersbach für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 mit folgender Änderung zu: Im THH 8200 – Forst – sollen die Mittel für die Ertüchtigung des Wildgeheges Wettersbach über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden. Im THH 6600 – Tiefbau – und THH 6700 – Gartenbau – sollen die Mittel für den Zuweg und die Anlage des Dorfplatzes über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden. Über den Infrastrukturstützpunkt ist im Wege einer Neuplanung / Neukonzeption zu entscheiden. Im THH 8800 – Hochbau – sollen Haushaltsmittel für die Verlagerung des Bauhofes Wettersbach über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden. Ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der Teilhaushaltsplan für unsere beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 21.09.2023 nichtöffentlich vorberaten. Der Ausschuss hat dem Teilhaushaltsplan einstimmig mit folgender Ergänzung zugestimmt: THH 8200 – Forst Für die Erneuerung des Wildgeheges in Wettersbach waren für den vorausgegangenen Doppelhaushalt 2022 / 2023 im THH 8200 – Forst – nur 6.000 € von den beantragten 50.000 € genehmigt. Zwischenzeitlich ist der Sanierungsbedarf fortgeschritten, so dass die Mittel erneut über einen Haushaltsantrag eingestellt werden sollen. In die Finanzierung einfließen können die nicht verplanten 17.710 € der Investitionspauschale des Ortschaftsrates. Die Naherholungsfunktion des Wildgeheges und dessen Erhalt wurde bereits bei Aufstellung des Eingemeindungsvertrages als wesentlich angeführt (§17 Abs. 3). Dies erfährt aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie und dem Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord zusätzliche Bedeutung. THH 6600 – Tiefbau – und THH 6700 – Gartenbau Um den Dorfplatz Wettersbach in der vorgesehenen Planung mit Infrastrukturstützpunkt umzusehen sind gemäß der Haushaltsaufstellung Investitionen in Höhe von - Tiefbau: 45.000 € (Anlage Zuwege), - Gartenbau: 485.000 € (Platzfläche), - Hochbau: 827.000 € (Infrastrukturstützpunkt), hiervon 578.900 € im Doppelhaushalt 2024/2025 vorzusehen. Aufgrund der Haushaltslage ist die Umsetzung des Gesamtprojektes auch auf Dauer nicht finanzierbar. Unter Berücksichtigung des Auslaufens der Fördermöglichkeiten aus dem Sanierungsgebiet mit bis zu 60% Förderquote im Jahre 2026 und zur Vermeidung eine Brachfläche soll von einer Gesamtumsetzung des Projektes abgerückt werden. Auf Basis des bisherigen Bebauungsplanverfahrens wäre über den Infrastrukturstützpunkt ist im Wege einer Neuplanung / Neukonzeption zu entscheiden. Geschaffen werden soll zumindest eine Platzfläche mit Aufenthaltsqualität. Die Mittel hierfür sind im Doppelhaushalt 2024/2025 unter Berücksichtigung der Förderquote einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt dem Ortschaftsrat eine Neukonzeption ohne Infrastrukturstützpunkt vorzulegen. THH 8800 – Hochbau Die Planungen für den gemeinsamen Bauhof Wettersbach und Stupferich sind bereits soweit abgeschlossen (Leistungsphase 3), dass die erforderlichen Mittel in den kommenden Haushalt eingestellt werden können. Das erforderliche Gelände hierfür ist bereits erschlossen. Neben den Synergieeffekten der Zusammenlegung der beiden Bauhöfe ist zu betrachten, dass: - der Bauhof Stupferich in beengten sanierungsbedürftigen Räumen untergebracht ist, - durch den Neubau der Wertstoffstation Wettersbach bis zum Neubau des Bauhofes Schutzmaßnahmen gegen Überflutung der umliegenden Gebäude bei Starkregen vorzusehen sind, - mit dem Auflösen des Bauhoflagers für den Bau des Lebensmittelmarktes ein entfernt liegendes Provisorium auf dem Neubaugelände geschaffen werden muss, das den Betriebsablauf hemmt. Die Kosten für die Verlagerung des Bauhofes Wettersbach sollen daher bereits im Doppelhaushalt, mit der ersten Planungsrate 2024 und Finanzierungsbeginn ab 2025 gemäß dem aufgestellten Investitionsprogramm, eingestellt werden. Auf die Refinanzierungsmöglichkeit durch Verwertung des bisherigen Bauhofgeländes wird verwiesen. – 3 – Der Finanzausschuss empfiehlt dem Ortschaftsrat dem investiven Teilhaushaltsplan Wettersbach für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 zuzustimmen und - die erforderlichen Mittel für die dauerhafte Ertüchtigung des Wildgeheges Wettersbach, - die Mittel für die Schaffung eines Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität, - die Mittel für die Verlagerung des Bauhofes Wettersbach ab 2025 im Wege eines Haushaltsantrages an den Gemeinderat zu beantragen. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung Wettersbach zur Kenntnis und stimmt, nach Vorberatung im Finanzausschuss, dem Ortsteilhaushalt Wettersbach für die Haushaltsjahre 2024/ 2025 mit folgender Änderung zu: Im THH 8200 – Forst – sollen die Mittel für die Ertüchtigung des Wildgeheges Wettersbach über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden. Im THH 6600 – Tiefbau – und THH 6700 – Gartenbau – sollen die Mittel für den Zuweg und die Anlage des Dorfplatzes über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden. Über den Infrastrukturstützpunkt ist im Wege einer Neuplanung / Neukonzeption zu entscheiden. Im THH 8800 – Hochbau – sollen Haushaltsmittel für die Verlagerung des Bauhofes Wettersbach über Haushaltsantrag an den Gemeinderat eingestellt werden.