Verkauf der Wertstofftonnen

Vorlage: 2023/0949
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0949 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Verkauf der Wertstofftonnen Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 06.10.2023 nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat 24.10.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung den Verkauf aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei den Anschlussnehmenden im Stadtgebiet aufgestellten städtischen Wertstofftonnen mit rotem Deckel (ca. 54.100 Stück) an den zukünftigen Sammler, die Firma Knettenbrech + Gurdulic, um einen Verkaufserlös von 350.000 € zu erzielen und die Behälter bei den Anschlussnehmenden zu erhalten. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertrag mit der Firma Knettenbrech + Gurdulic abzuschließen. Änderungen nicht wesentlicher Art dürfen noch vorgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Außerordentliche Abschreibung: ca. 1.350.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 350.000 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zum 1. Januar 2024 wird die Sammlung der gemischten Wertstofftonne im Karlsruher Stadtgebiet vom Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) auf die Betreiber Duale Systeme (BDS) übergehen. Die Sammlung der Wertstofftonne wird durch die von den BDS mittels europaweitem Ausschreibungsverfahren ermittelte Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G) durchgeführt. Neben der Sammlung der Wertstofftonne wurde durch die BDS auch die Gestellung und Verwaltung der Wertstofftonne für die Jahre 2024 bis 2027 ausgeschrieben. Das TSK hat sich auf die Behältergestellung beworben, jedoch keinen Zuschlag erhalten. Den Zuschlag hat ebenfalls die Firma K+G erhalten. Um das weitere Vorgehen rund um die 54.100 im Stadtgebiet aufgestellten Wertstofftonnen zu klären, fanden zwei Verhandlungsrunden mit K+G über den Fortbestand der Wertstofftonnen im Stadtgebiet statt. Eine vorab durchgeführte Markterkundung ergab, dass sich der monetäre Restwert der Tonnen bei Abzug und stofflicher Verwertung des Materials durch einen Dritten auf ca. 340.000 EURO beläuft. Eine weitere Verwendung der Behälter außerhalb des Stadtgebietes ist aufgrund des teilweisen hohen Alters der Behälter, der fehlenden Bechippung, der stadtspezifischen Beklebung, des roten Deckels und der exorbitant hohen Logistikkosten auszuschließen. In der Verhandlung konnten beide Parteien sich auf einen Verkauf der Behälter und den damit verbundenen Verbleib bei den Anschlussnehmenden einigen. Nach erfolgter Zustimmung, gehen die im Stadtgebiet befindlichen Wertstoffbehälter mit Ablauf des 31. Dezember 2023 auf K+G über. Im Gegenzug erhält das TSK ein einmaliges Entgelt in Höhe von 350.000 EURO. Somit ist der Verkauf gemäß §92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) zulässig, da die Tonnen zum Verkehrswert veräußert werden. Darüber hinaus sagte K+G zu, weiterhin eine 80 l Wertstofftonne zu führen und auch im Falle von defekten Behältern diese entsprechend wieder mit einer 80 Liter Tonne zu ersetzten. Dadurch bleibt ein wichtiger Bürgerservice des TSK erhalten, welcher über den mit den Dualen Systemen verhandelten Standard hinaus geht. Auch generell werden ab 2024 bei einem Behältertausch Behälter mit rotem und nicht mit gelbem Deckel im Stadtgebiet verwendet werden. Insgesamt kann das Verhandlungsergebnis positive Effekte in den relevanten Bereichen Ökonomie, Ökologie und Bürgerservice wie folgt realisieren: • Maximaler Verkaufserlös über K + G von 350.000 €: Ein Abzug, die Demontage und Verschrottung der Behälter würde den Erlös durch die Logistikkosten aufzehren. • Nachhaltigste und ressourcenschonendste Lösung: Durch Verbleib der Behälter im Stadtgebiet werden diese so lange wie möglich genutzt und nicht unnötig und vorzeitig der stofflichen Verwertung zugeführt. Somit können CO 2 - Emissionen für die Neuproduktion von Behältern gespart werden. • Keine Umstellungsschwierigkeiten: Ein etwaiger Behältertausch bei allen Anschlussnehmenden würde zu erheblichen Umstellungsproblemen bei allen Bürgerinnen und Bürgern führen. • Verbleib der 80 Liter Tonne: Die Zusage von K+G zum Erhalt der 80 Liter Tonne geht über die Abstimmungsvereinbarung mit den BDS hinaus und würde bei einer Neuaufstellung der Behälter nicht zum Tragen kommen Im Falle einer Entscheidung gegen den Verkauf der Wertstofftonnen an K+G, würden alle Behälter zunächst für den Zeitraum von 6 Monaten an K+G vermietet werden. In diesem Zeitraum würde das TSK alle Wertstoffbehälter abziehen und K+G neue Wertstoffbehälter in den Größen 120, 240 und 1100 Liter aufstellen. Dabei ist von signifikanten Umstellungsproblemen für die Bürgerinnen und – 3 – Bürger auszugehen. Die bestehenden Wertstofftonnen würden dann unter erheblichem logistischem Aufwand für einen Reinerlös gem. Marktrecherche von ca. 340.000 EURO (abzüglich Kosten für Abzug und Demontage) stofflich verwertet werden können. Aus diesen Gründen empfiehlt das TSK die Annahme und Umsetzung des Verhandlungsergebnisses. Ein entsprechender Vertrag hängt der Beschlussvorlage als Anlage 1 an. In diesem wird als Anlage auf den kompletten Wertstofftonnenbestand im Stadtgebiet je Adresse verwiesen. Aufgrund des Umfangs der Liste kann diese allerdings nicht der Gemeinderatsvorlage beigefügt werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Verkauf der Behälter stellt einen nicht geplanten außerordentlichen Ertrag von 350.000 € dar. Im Gegenzug wird der anteilige bilanzielle Festwert des Wertstoffbehälterbestandes abgewertet, indem eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von ca. 1,35 Mio. € vorzunehmen ist. Der Festwert wurde zur Erleichterung der Inventur des Behälterbestandes gebildet. Die Aufwendungen für den Erwerb der Wertstoffbehälter wurden in Höhe des Festwertes bereits im Gebührenhaushalt berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung den Verkauf aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei den Anschlussnehmenden im Stadtgebiet aufgestellten städtischen Wertstofftonnen mit rotem Deckel (ca. 54.100 Stück) an den zukünftigen Sammler, die Firma Knettenbrech und Gurdulic, um einen Verkaufserlös von 350.000 € zu erzielen und die Behälter bei den Anschlussnehmenden zu erhalten. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertrag mit der Firma Knettenbrech und Gurdulic abzuschließen. Änderungen nicht wesentlicher Art dürfen noch vorgenommen werden.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Zentraler Juristischer Dienst Christopher Funke, R 3057 081.175.0005.1 12.09.2023 Verkauf Wertstoffbehälter an K+G hier: Entwurf für Kaufvertrag Behälterverkauf Kaufvertrag über die städtischen Sammelbehälter der gemischten Wertstoffsammlung zwischen Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Stadt Karlsruhe, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe, vertreten durch die Betriebsleitung - im Folgenden: TSK - und Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co. KG, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden, vertreten durch die Geschäftsführung - im Folgenden: K+G - - gemeinsam: die Parteien - Präambel Zum 1. Januar 2024 wird die Sammlung der gemischten Wertstofftonne im Karlsruher Stadtgebiet von der Stadt Karlsruhe auf die Betreiber Dualer Systeme (BDS) übergehen. Die Sammlung über die Wertstoffbehälter wird ab diesem Zeitpunkt durch die von den BDS mittels europaweitem Ausschreibungsverfahren ermittelte K+G durchgeführt. Die Gestel- lung und Verwaltung der Sammelbehälter (Wertstoffbehälter) für die Jahre 2024 bis 2027 wird ebenfalls durch die K+G durchgeführt. In der Verhandlung zur Klärung des weiteren Vorgehens um die 54.100 Stück im Stadtge- biet aufgestellten und sich im Besitz der Stadt (TSK) befindlichen Wertstoffbehälter konn- ten sich beide Parteien auf einen Verkauf der Behälter an K+G und den damit verbundenen Verbleib bei den Anschlussnehmenden einigen. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 24. Oktober 2023 sollen die im Stadtgebiet befindlichen Wertstoffbehäl- ter mit Ablauf des 31. Dezember 2023 auf die Käuferin (K+G) übergehen. – 2 – Da die Wertstoffbehälter aktuell auf den Grundstücken der Anschlussnehmenden stehen und dort auch verbleiben sollen, kann eine tatsächliche Übergabe nicht erfolgen. Daher soll mit dem vorliegenden Vertrag neben der Einigung auch die Übertragung an K+G durch Abtretung durch TSK erfolgen. Dazu vereinbaren die Parteien Folgendes: § 1 Gegenstand TSK verkauft K+G die zum Ende des Stichtags 31. Dezember 2023 zur Wertstofferfassung verwendeten Wertstoffbehälter, aktuell 54.109 Stück (Stand: 9. August 2023), welche bei den Anschlussnehmenden im Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe aufgestellt sind. Es handelt sich um schwarze oder grüne Normbehälter verschiedener Hersteller und unterschiedlicher Produktionszeiträumen gemäß DIN EN 840 (1–3) mit in der Regel roten in Ausnahmefällen auch schwarzen oder grünen Deckeln (Fassungsvolumina: Zweirädrige Sammelbehälter: 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter; Vierrädrige Sammelbehälter: 770 Liter sowie 1100 Liter), wel- che mit einem kennzeichnenden Aufkleber der Stadt Karlsruhe versehen sind. Die Behälter werden gemäß § 5 Abs. 2 dieses Vertrages ab dem 06. November 2023 durch K+G mit ei- nem neuen, eigenen Aufkleber versehen, sodass die Behälter zum Stichtag teilweise oder allesamt bereits diesen aufweisen werden. Die Behälter samt Anzahl und ihrer konkreten Aufstellungsorte sowie die aktuelle und zukünftige Kennzeichnung ergeben sich näher aus der Anlage 1, welche Teil dieses Vertrags ist. Die Anzahl der Behälter und die Anlage 1 werden zum Stichtag noch einmal final aktualisiert. § 2 Kaufpreis (1) Für die Wertstoffbehälter bezahlt die K+G dem TSK ein Kaufpreis in Höhe von 350.000 € (netto). Der Kaufpreis wird vom TSK nach Vertragsschluss, spätestens bis zum 1. Dezem- ber 2023 in Rechnung gestellt und ist sofort erfüllbar. Der Kaufpreis ist nach Rechnungs- stellung, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2023 zu bezahlen. (2) Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wurde, ist TSK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist die Beklebung der Behälter gemäß § 5 Abs. 2 nach Aufforderung von TSK auf Kosten von K+G rückgängig zu machen. Schadens- ersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. § 3 Übertragung (1) Die Wertstoffbehälter stehen allesamt im Eigentum des TSK, befinden sich jedoch im unmittelbaren Besitz der jeweiligen Anschlussnehmenden, bei denen die Behälter aufge- stellt sind. Sie werden durch das TSK verwaltet (§ 6 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe) und können jederzeit herausverlangt werden. Die Übertragung des in § 1 definierten Kaufgegenstands erfolgt daher als Übergabesurrogat gemäß § 931 BGB durch Abtretung sämtlicher jeweiliger Herausgabeansprüche gegenüber den aktuellen Besitzern. (2) Das TSK tritt dafür sämtliche jeweilig bestehende Herausgabeansprüche in Bezug auf die Wertstoffbehälter vollumfänglich zum 01. Januar 2024 an die K+G ab. Die Abtretung – 3 – erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zu zahlende Kaufpreis gemäß § 2 rechtzeitig und vollständig beim TSK eingegangen ist. (3) Die K+G erklärt bereits jetzt die Annahme der Abtretung. § 4 Gewährleistung, Haftung Der K+G ist bekannt, dass die Wertstoffbehälter überwiegend gebraucht und unterschied- lich alt sind und dabei dementsprechend unterschiedliche Gebrauchsspuren aufweisen. Sie befinden sich jedoch in regelmäßiger Benutzung und sind für diesen Gebrauch geeignet. K+G verzichtet insofern und im Hinblick auf die erhebliche Anzahl auf eine Begehung und Inspektion der einzelnen Behälter. In Kenntnis dessen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des TSK oder des- sen Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie - soweit eine wesentliche Vertragsplicht betroffen ist - deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinals- pflicht). Die Haftung ist im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vor- hersehbaren Schaden. § 5 Information und Bekleben (1) Über den Eigentumsübergang der Wertstoffbehälter informieren die Parteien auf geeig- netem Weg die betroffenen Anschlussnehmenden. Beide Parteien sind verpflichtet, auf An- fragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des Eigentumsübergangs zeitnah zu reagie- ren und auf diese zu antworten. Ab dem 1. Januar 2024 liegt der Schwerpunkt bei K+G als neue Eigentümerin. TSK ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt auf die Hotline bzw. sonstigen Kundendialogservice der K+G zu verweisen. (2) K+G ist verpflichtet und berechtigt, die Behälter, die zunächst noch im Eigentum des TSK stehen, nach näherer Abstimmung mit dem TSK ab dem 6. November 2023 sukzessive mit einem neuen, eigenen Aufkleber zu versehen. Ist die Beklebung bis zum Stichtag 1. Ja- nuar 2024 noch nicht abgeschlossen, ist K+G verpflichtet, die Beklebung zeitnah, spätes- tens bis zum 31. März 2024 abzuschließen. § 6 Schlussbestimmungen (1) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Karlsruhe vereinbart. (2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen die- ses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Rege- lung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und – 4 – wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages. Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Verkäuferin ____________________________ Ort, Datum Knettenbrech + Gurdulic - Käuferin ____________________________ Ort, Datum Anlage 1: Behälterarten

  • TOP 14_Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 14 der Tagesordnung: Verkauf der Wertstofftonnen Vorlage: 2023/0949 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung den Verkauf aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei den Anschlussnehmenden im Stadtgebiet aufgestellten städtischen Wertstofftonnen mit rotem Deckel (ca. 54.100 Stück) an den zukünftigen Sammler, die Firma Knettenbrech und Gurdulic, um einen Verkaufserlös von 350.000 € zu erzielen und die Behälter bei den Anschlussnehmenden zu erhalten. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertrag mit der Firma Knettenbrech und Gurdulic abzuschließen. Änderungen nicht wesentlicher Art dürfen noch vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 JA-Stimmen, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 6. Oktober 2023. Auch hier bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. November 2023