Nutzungsänderung der Liegenschaft der katholischen Kirche St. Heinrich und Kunigunde in der Moldaustraße in Neureut-Kirchfeld
| Vorlage: | 2023/0939 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 21.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Nutzungsänderung der Liegenschaft der katholischen Kirche St. Heinrich und Kunigunde in der Moldaustraße in Neureut-Kirchfeld Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 12.09.2023 1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Vorträge des Pfarrgemeinderates der katholischen Kirche, des Bürgervereins Neureut-Kirchfeld sowie von Herrn Dekan Hubert Streckert zur Nutzungsände- rung der Liegenschaft der katholischen Kirche St. Heinrich und Kunigunde in der Mol- daustraße in Neureut-Kirchfeld zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 12.09.2023 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Informationsvorlage – 2 – Zur Einführung in die Thematik ist nachfolgend eine Zusammenfassung aus Sicht des Bürgervereins Neureut-Kirchfeld beigefügt. Der Bürgerverein wird hierzu ausführlich Stellung nehmen. – 3 – Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend der Vorlage. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 12.09.2023 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. Ortsvorsteher Hr. Weinbrecht Hauptamt Hr. Jäger