Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkredits aus 2020 in Höhe von 750.000 Euro an die vhs Karlsruhe bis 31. Dezember 2024

Vorlage: 2023/0916
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2023

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0916 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkredits aus 2020 in Höhe von 750.000 Euro an die vhs Karlsruhe bis 31. Dezember 2024 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.10.2023 8 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. Dezember 2024. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Jahr 2020 wurde ein Kontokorrentkredit in Höhe von 750.000 Euro seitens der Stadt Karlsruhe gewährt, der die eingetretenen Pandemielasten überbrücken und zunächst zum 31. Dezember 2020 zurückgezahlt werden sollte. Aufgrund der fortsetzenden Pandemie und deren Auswirkungen auch nach den Lockdowns wurde die Laufzeit mehrmals verlängert, zuletzt bis 31.12.2023. Begleitend hierzu befindet sich die vhs nach einer entsprechenden Organisationsanalyse in einer Phase der Prozessoptimierung, die die Leistungsfähigkeit der vhs steigern soll und bereits positive Effekte erkennbar machen. Dennoch ist die Einnahmesituation noch nicht vergleichbar mit der vor der Pandemie. Parallel zur Verbesserung der Ertragssituation beinhaltet eine Maßnahme des von der Firma CAPAX GmbH erarbeiteten 12-Punkte-Planes auch die Einführung der Kostenrechnung für alle Bereiche als Voraussetzung der effizienten, auch unterjährigen, Kostenkontrolle. Dies bildet die Grundlage, Fehlentwicklungen zu erkennen, zielgerichtet entgegen zu steuern und aktiv eine Aufgabenkritik zu ermöglichen mit dem Ziel der nachweisbaren Kostensenkung. Die Kostenrechnung ist noch nicht in allen Bereichen aufgebaut. Die vhs wird angehalten, diesen Prozess im engen zeitlichen Rahmen abzuschließen. Die vhs konnte während der corona-bedingten Einschränkungen rund 1,9 Mio Corona-Hilfen von Bund und Land akquirieren. Für 900.000 Euro davon sind Rückstellungen gebildet worden für eventuelle Rückforderungen des Bundes. Die endgültige Abrechnung über die Hilfen wird erst bis Ende des Jahres 2024 erwartet. Nach Auskunft des Steuerberatungsbüros gegenüber der Verwaltung ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rückforderungen des Bundes für Corona-Hilfen zu erwarten sind allerdings sehr unwahrscheinlich. Die vhs sieht sich derzeit unter Berücksichtigung der noch angespannten Ertragslage und der dennoch bestehenden Unsicherheit bezüglich eventueller Rückforderungen des Bundes noch nicht in der Lage, den Kontokorrentkredit bis 31. Dezember 2023 zurückzuzahlen. Es wird erwartet, dass sich die Effizienz der vhs mit fortschreitender Umsetzung des 12-Punkte-Plans weiter steigert, insbesondere durch aktive Kostenkontrolle. Zusammen mit der hohen Wahrscheinlichkeit entfallender Rückforderungen mit entsprechender Auflösung der Rückstellungen voraussichtlich 2024, empfiehlt die Verwaltung, der vhs Karlsruhe die Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Kontokorrentkredits in Höhe von 750.000 Euro bis zum 31. Dezember 2024 zu gewähren. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. Dezember 2024.

  • Protokoll TOP 8 HA_17.10.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 44. Sitzung Hauptausschuss 17. Oktober 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkredits aus 2020 in Höhe von 750.000 Euro an die vhs Karlsruhe bis 31. Dezember 2024 Vorlage: 2023/0916 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. Dezember 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) betont, ihre Fraktion stehe jederzeit hinter der Volkshoch- schule. Dass man jetzt den Weg aus der strukturellen Unterfinanzierung finde, komme allen zugute. Dann könne die vhs ihrer Aufgabe in Sachen „Lebenslanges Lernen“ dauerhaft nachkommen. Daher werde ihre Fraktion gemeinsam mit anderen Fraktionen im Zuge des Doppelhaushalts 2024/25 den Antrag stellen, den Mietkostenzuschuss in Höhe von 700.000 Euro im Haushalt zu verstetigen. Stadträtin Melchien (SPD) bekennt, auch ihre Fraktion stehe an der Seite der vhs. Hier gehe es um einen Kontokorrentkredit. Man sehe durchaus durch die Arbeit in der Mitgliederver- sammlung der Volkshochschule, dass eine mehrjährige Verlängerung geboten erscheine. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz entgegnet, die Verwaltung habe eine etwas andere Auffassung. Die Volkshochschule habe noch nicht alle Aufgaben erfüllt. Sie bekomme Un- terstützung, wenn diese benötigt werde. Daher komme man mit der Verlängerung des Kon- tokorrentkredits. Aber man werde sich im Haushalt nochmals darüber unterhalten. Man – 2 – werde aber genau schauen, dass das Geld nur dann fließe, wenn es auch tatsächlich erfor- derlich sei. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2023