Planungs-Szenarien „Neue Mitte Stupferich“

Vorlage: 2023/0915
Art: Informationsvorlage
Datum: 11.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Grünwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.11.2023

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.11.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Planungs-Szenarien Neue Mitte
    Extrahierter Text

    Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 1 Anlage: Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien 1 Einführung 1.1 Warum Planungs-Szenarien? 1.2 Herangehensweise bei der Erstellung 2 Rahmenbedingungen: Siedlungsentwicklung 2.1 Lage im Ortsgefüge 2.2 Wohnraumvorsorge 2.3 Sozialinfrastruktur (Grundschule, Kita, Gemeindezentrum, Seniorenzentrum, Bauhof) 2.4 Öffentlicher Raum 2.5 Nahversorgung 2.6 Erschließung 3 Rahmenbedingungen: Umweltbelange 2.1 Landschaftsbild 2.2 Artenschutz 2.3 FFH-Mähwiesen 2.4 Eingriff/Ausgleich 2.5 Entwässerung 2.6 Immissionsschutz 4 Die Planungs-Szenarien 4.1 Szenario Max 4.2 Szenario 2/3 4.3 Szenario 1/2 4.4 Szenario Min 4.5 Gegenüberstellung der Auswirkungen Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 2 1 Einführung Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 3 1.1 Warum Planungs-Szenarien? Aufgrund der Herausforderungen bei der Suche nach Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Schutzgut Boden, FFH Mähwiesen) ist noch nicht abzusehen, wie eine zukünftige Bebauung im Bereich „Wohnbaufläche Gänsberg“ und „Gewerbliche Fläche Kleinsteinbacher Straße“ umgesetzt werden kann. Mit Hilfe von Planungs-Szenarien hat die Verwaltung ausgelotet, welche planerisch sinnvollen Handlungsopti- onen – neben einer Maximalbebauung der Fläche – bestehen. Diese sind als Diskussionsgrundlage im politi- schen Diskurs und in der möglichen Beteiligung der Öffentlichkeit zu verstehen und können weiter als fachli- che Grundlage für die eventuelle Ausschreibung eines städtebaulichen Wettbewerbes mit landschaftsplaneri- scher Begleitung verwendet werden. Abbildung: Szenario-Trichter mit möglichen Zukünften in Abhängigkeit zur Bebauung der Bauflächen um die Neue Mitte 1.2 Herangehensweise bei der Erstellung Folgende Herangehensweise wurde gewählt: • Setzen der Rahmenbedingungen für die Erstellung der Planungs-Szenarien. Dabei werden sowohl Einfluss- faktoren der Siedlungsentwicklung als auch der Umweltbelange berücksichtigt. • Skizzieren von Planungs-Szenarien mit reduziertem Bebauungsgrad, unter Berücksichtigung der gegebe- nen Rahmenbedingungen. • Darstellung der Auswirkungen in Bezug auf Abhängigkeiten einzelner Einflussfaktoren (z.B. Ausgleichsflä- chenbedarf, Größe von benötigten Infrastruktureinrichtungen). Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 4 2 Rahmenbedingungen: Siedlungsentwicklung Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 5 2.1 Lage im Ortsgefüge Die „Ortsmitte“ – mit den Nutzungen Rathaus, Gemeindezentrum, Grundschule, Feuerwehr, Bauhof und Kindergarten – befindet sich nicht im historischen Ortskern, sondern ein Stück weiter östlich am Ortsrand, an der Hauptstraße an der Gabelung „Kleinsteinbacher Straße/Werrenstraße“. Somit ist sie zwar das funktionale, aber nicht das geographische Zentrum Stupferichs. Spannend aus stadtplanerischer Sicht: Die im FNP 2030 ausgewiesenen geplanten Bauflächen „Wohnbaufläche Gäns- berg“, „Seniorenwohnen Gänsberg“ und „Gewerbliche Fläche Kleinsteinbacher Straße“ (angedacht für einen Nahver- sorger) haben nicht viel mit den oft zitierten und berüchtigten Neubaugebieten auf der grünen Wiese gemein. Sie gren- zen direkt an die „Ortsmitte“ an, ergänzen die Siedlungsfläche zwischen den gewerblich genutzten Hallen des „Vogel Sitze Areals“ sowie der Wohnbebauung an der „Gänsbergstraße“ und rücken die „Ortsmitte“ somit räumlich ins Zent- rum Stupferichs. Topographische Besonderheit der Flächen ist ein Geländeversprung von über zehn Metern vom „Weihergraben“ im Nor- den, bis zur „Gänsbergstraße“ im Süd-Westen. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 6 2.2 Wohnraumvorsorge Richtschnur für die städtische Wohnungspolitik der nächsten 15 Jahre ist die Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Woh- nen und Bauen. Darin heißt es: Für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt müssten in Karlsruhe bis zum Jahr 2035 14.200 Wohneinheiten neu entstehen. Aufgrund der, nur beschränkt vorhandenen Ressourcen, strebt die Stadt Karls- ruhe das Szenario eines nur noch „langfristig moderat angespannten Wohnungsmarkts“ bis ins Jahr 2035 an. Dafür sollen 10.300 neue Wohnungen im Stadtgebiet entstehen. Wohnbauflächen in Karlsruhe sind jedoch knapp. Aufgrund der hohen Wertigkeit, die die Stadt Karlsruhe ihrer Natur- und Kulturlandschaft zuspricht – und der hohen Qualitätsstandards, denen neue Bauflächen laut den Zielsetzungen des Räumlichen Leitbildes genügen sollen (Anschluss an Quartiere, Infrastruktur...) – wurden in der Fortschreibung des Flä- chennutzungsplans (FNP) 2030 nur rund 20 Prozent der Flächenbedarfe ausgewiesen, die nach der Bedarfsberechnung des Landes begründbar waren. Für Karlsruhe ist der Gänsberg mit seinen 8,6 ha Fläche die drittgrößte geplante Wohn- baufläche im FNP 2030 und damit ein wichtiger Baustein, beim Erreichen des Ziels eines „langfristig moderat ange- spannten Wohnungsmarkts“. Die Zielwerte zur baulichen Dichte im FNP 2030 sichern die effektive Nutzung der Fläche. So muss mindestens ein Drittel der dort geschaffenen Wohneinheiten in verdichteter Bauweise errichtet werden. Das spart nicht nur Ressourcen, son- dern sorgt in Stupferich auch für eine willkommene Aufweitung des Wohnraumangebots – abseits von freistehenden Einfamilien- und Reihenhäusern – zum Beispiel für junge Erwachsene aus dem Ort, oder ältere Menschen aus Stupferich deren Kinder mittlerweile aus dem Haus sind. Fachliche Grundlagen: • Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen • Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) – Begründung • Räumliches Leitbild Karlsruhe Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 7 2.3 Sozialinfrastruktur (Grundschule, Kita, Gemeindezentrum, Seniorenzentrum, Bauhof) In Stupferich stehen richtungsweisende Veränderungen an der Infrastruktur an, die in Verbindung mit den baulichen Ent- wicklungen um die „Neue Mitte“ und den „Gänsberg“ stehen. Hier eine Übersicht: Neubau und Verlagerung oder Ertüchtigung Grundschule: Die Grundschule Stupferich, 1962 erbaut, liegt in der Ortsmitte von Stupferich, eingebettet zwischen Rathaus, Gemein- dezentrum und Feuerwehr-Gerätehaus. Die Schule wird aktuell zweizügig betrieben und ist dringend sanierungsbedürf- tig. Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – zur Um- setzung dieses Anspruches werden zusätzliche Räumlichkeiten benötigt. Ob die Schule zwingend an einem Alternativstandort neu gebaut werden muss, oder ob auch eine Ertüchtigung – beste- hend aus Sanierung und Erweiterung des Gebäudes – ausreichend ist, hängt davon ab, wie viele Wohneinheiten (WE) auf der „Wohnbaufläche Gänsberg“ geschaffen werden. In Abhängigkeit von der baulichen Entwicklung der „Wohnbaufläche Gänsberg“ wurden folgende Bedarfe errechnet: • Vollständige Bebauung des Gänsbergs (rd. 350 WE): Hier ist davon auszugehen, dass die Dreizügigkeit vereinzelt – in einigen Schuljahren und einzelnen Klassenstufen – knapp erreicht werden wird. Da eine Erweiterung auf dem bestehenden Schulgelände nicht möglich ist, wäre ein Neubau an anderer Stelle unausweichlich. • Bebauung von 2/3 der Fläche oder weniger (rd. 230 WE): Hier ist davon auszugehen, dass der zweizügige Betrieb weiterhin ausreichend ist. Dadurch kämen sowohl ein Erhalt des Standortes (plus neu zu schaffende Räumlichkeiten für das Ganztagesangebot), als auch ein Neubau an anderer Stelle in Frage. Sobald absehbar ist, in welchem Rahmen sich die Entwicklung auf der „Wohnbaufläche Gänsberg“ bewegt, kann die Entscheidung für eine Ertüchtigung oder für eine Verlagerung des Standortes getroffen werden. Beide Varianten bieten aus planerischer Sicht interessante Möglichkeiten: • Chancen bei Ertüchtigung des Standorts: Zum Beispiel durch mögliche Synergieeffekte bei den neu zu schaffenden Räumlichkeiten für das Ganztagesangebot und einem Neubau des Gemeindezentrums sowie – im Sinne ressourcen- schonenden Bauens – potenzielle Einsparungen von CO2-Emissionen, indem man den Rohbau des bestehenden Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 8 Gebäudes, mitsamt seiner „grauen Energie“ (der Energie, die beim Bauen aufgewendet und verbraucht wurde) weiternutzt. • Chancen bei einem Neubau: Zum Beispiel durch Sparen der Kosten für ein Interimsbauwerk und großer Gestal- tungsspielraum bei der Planung des Gebäudes sowie bei einer Neugestaltung des öffentlichen Raumes der „Neuen Mitte“. Potenzieller Standort für einen Neubau ist der nord-westliche, an die Ortsmitte und das neue Seniorenzentrum angren- zende Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“. Der Standort ist so gewählt, dass die Entwicklung im Vorgriff eines Wettbewerbs für die Gestaltung der „Wohnbaufläche Gänsberg“ möglich ist, ohne die planerischen Möglichkeiten zu sehr einzuschränken. Aufgrund der Abhängigkeiten bei der Dimensionierung, sollte jedoch zumindest grob absehbar sein, wie viele Wohneinheiten dort entstehen werden. Der Ortschaftsrat Stupferich hat sich in der Sitzung vom 12. Mai 2021 in einem interfraktionellen Antrag, für den Neu- bau der Schule auf der Fläche „Gänsberg“ ausgesprochen. Mittel für investive Maßnahmen sind noch nicht in den Haushalt eingestellt. Diese müssen zu gegebener Zeit – unter der Voraussetzung der Darstellung von notwendigen Maßnahmen und konkreteren Finanzzahlen – den Priorisierungspro- zess der Investitionskonferenz durchlaufen. Neubau Kita: In Stupferich gibt es zwei Kindertageseinrichtungen. Der katholische Kindergarten St. Cyriakus und die Kita Mäusenest. Stand September 2022 besteht in Stupferich ein Bedarf an 2,5 zusätzlichen Kita-Gruppen. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht entspannen. Abhängig von der baulichen Entwicklung der „Wohnbaufläche Gänsberg“ wurden für drei Varianten (Bebauung Gänsberg Max, 2/3, 1/3) die zukünftigen Bedarfe an Kita-Plätzen errechnet. Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen: • Vollständige Bebauung des Gänsbergs (oder rd. 350 WE): Vorhalten einer Fläche für eine 7-gruppige Kita • Bebauung von 2/3 der Fläche (rd. 230 WE): Vorhalten einer Fläche für eine 6-gruppige Kita • Bebauung von 1/3 der Fläche (rd. 120 WE): Vorhalten einer Fläche für eine 5-gruppige Kita Potenzieller Standort für einen Neubau ist der nord-westliche, an die Ortsmitte und das neue Seniorenzentrum angren- zende Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“. Der Standort für einen potenziellen Neubau der Kita ist so gewählt, dass die Entwicklung im Vorgriff eines Wettbewerbs für die Gestaltung der „Wohnbaufläche Gänsberg“ möglich ist, ohne die planerischen Möglichkeiten zu sehr einzuschränken. Aufgrund der Abhängigkeiten bei der Dimensionierung, sollte je- doch zumindest grob absehbar sein, wie viele Wohneinheiten dort entstehen werden. Mittel für investive Maßnahmen sind noch nicht in den Haushalt eingestellt. Diese müssen zu gegebener Zeit – unter der Voraussetzung der Darstellung von notwendigen Maßnahmen und konkreteren Finanzzahlen – den Priorisierungspro- zess der Investitionskonferenz durchlaufen. Neubau oder Ertüchtigung Gemeindezentrum: Das städtische Gemeindezentrum, 1980 erbaut, befindet sich im Zentrum Stupferichs und bildet zusammen mit der Grundschule und dem Rathaus ein loses Ensemble. Das Gebäude wird rege genutzt. Eine ehemals auf der Südwestseite integrierte Gaststätte wird dabei als Jugend- und Seniorentreff genutzt. Eine von der Verwaltung beauftragte und 2021 vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Bewertung des Gebäudebestands kam zu folgenden Ergebnissen: • Die Funktionalität ist im Wesentlichen gegeben. • Die Baukonstruktion ist im Wesentlichen in Ordnung. • Es gibt erhebliche Mängel im Bereich Brandschutz und Barrierefreiheit. • Es gibt erhebliche Mängel im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA): Mit Ausnahme von Teilen der Hei- zung und der Elektroanlagen ist die TGA (unter anderem Lüftung, Kühlung, Steuerungstechnik, Sanitär) abgängig Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 9 und muss zwingend ersetzt werden. Die Mängel lassen sich nicht mehr durch kleine oder separate Maßnahmen er- tüchtigen, da zum Teil keine Ersatzteile vorhanden sind und die Reparaturen zu stark miteinander verzahnt sind. Sobald die Technik ausfällt oder der Brandschutz ertüchtigt werden muss, steht dem Gemeindezentrum eine Schließung als Versammlungsstätte bevor. Das Gebäude kann dann nur noch durch kleinere Gruppen genutzt werden. Daher be- steht Handlungsdruck. In der Machbarkeitsstudie wurden drei Sanierungskonzepte untersucht und einander gegenübergestellt: • A - Energetische Modernisierung, • B - Komplette Modernisierung und • C - Abbruch + Neubau. Der Vergleich der drei Varianten zeigt, dass eine Energetische Modernisierung (Variante A) nur geringe Kostenvorteile gegenüber Abbruch + Neubau (Variante C) aufweist und eine komplette Modernisierung (Variante B) gegenüber Ab- bruch + Neubau unter Berücksichtigung der größeren Risiken bei der Kalkulation teurer ist. Da durch Abbruch + Neubau eine städtebauliche Neuordnung und eventuell eine funktionale Verknüpfung mit Synergieeffekten von Grundschule und Gemeindezentrum möglich sind, wird im Gutachten diese Variante empfohlen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen ist eng damit verknüpft, in welchem Rahmen sich die Entwicklung auf der „Wohnbaufläche Gänsberg“ bewegt (für welche Anforderungen und Einwohnerzahlen muss das Gemeindezentrum kon- zipiert werden?) und ob der Schulstandort erhalten bleibt oder ein Neubau an anderer Stelle in Frage kommt (mögliche Synergieefekte bei der Nutzung von Innen- und Außenräumen). Aufgrund dieser Abhängigkeiten ist es – trotz der hohen Dringlichkeit – sinnvoll, die Planungen noch etwas zurückzustellen. Ziel ist eine zukunftsfähige, ganzheitliche und in Be- zug auf die Kosten durchdachte Entwicklung Stupferichs. Neubau Seniorenzentrum: Eingebettet zwischen Ortsmitte und „Wohnbaufläche Gänsberg“ liegt die ebenfalls im Flächennutzungsplan 2030 aus- gewiesene „Wohnbaufläche Seniorenheim Gänsberg“. Dort vorgesehen ist der Bau einer Pflegeeinrichtung mit Platz für 60 Senior*innen, die durch Angebote für betreutes Wohnen ergänzt wird. Die geplante Einrichtung ist Teil des Dorfblü- tenkonzept, welches über die Verknüpfung dezentraler Einrichtungen, die adäquate Versorgung der Bevölkerung der Höhenstadtteile mit Pflegeplätzen sichern soll. Auf Grundlage des Siegerentwurfes einer Planungskonkurrenz, hat der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe im No- vember 2022 die Verwaltung mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnen am Gäns- berg“ beauftragt. Ziele aus den Vorarbeiten zum Entwicklungskonzept Stupferich – wie zum Beispiel das Freihalten ei- ner Grünverbindung zur Ortsmitte – wurden in der Planung berücksichtigt. Verlagerung Bauhof: Die Bauhöfe aus Stupferich und Wettersbach sollen an einem gemeinsamen Standort im Gewerbegebiet Winterrot un- tergebracht werden, zusammen mit einer Wertstoffstation, die verlagert werden muss. Das Grundstück wurde für alle Funktionen unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte entwickelt. In einem ersten Bauabschnitt ist die Wert- stoffstation realisiert worden (Eröffnung Juli 2023). Für den Bauhof liegt eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vor. Die weitere Bearbeitung ist aus haushaltstechnischen Gründen im Moment zurückgestellt. Fachliche Grundlagen: • Bedarfsprognose für die Grundschule Stupferich in drei Szenarien • Berechnung Kita-Bedarf Stupferich anhand von Prognosen über Kinderzahlen • Sanierung Gemeindezentrum Stupferich - Machbarkeitsstudie Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 10 2.4 Öffentlicher Raum Neubau und Verlagerung bestehender Infrastruktureinrichtungen eröffnen – im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Bauflächen – ungewohnt große Spielräume für die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Plangebiet. Chancen liegen sowohl in der Aufwertung und Neustrukturierung des Bereichs um die vorhandene funktionale „Orts- mitte“, als auch im Verknüpfen von Altem und Neuen. Ein übergreifendes Planungskonzept ist daher von gesamtörtli- cher Bedeutung. Folgende Potenzialräume wurden identifiziert: • Die „Neue Mitte“ umfasst den Bereich der alten „Ortsmitte“ (mit den Nutzungen Rathaus, Feuerwehr, Kindergar- ten und Gemeindezentrum), die Fläche „Seniorenwohnen Gänsberg“ (mit dem Neubau des Seniorenzentrums) und des westlichen Teils der „Wohnbaufläche Gänsberg“ (mit den Neubauten der verlagerten Grundschule und einer KiTa) . Die mögliche Verlagerung der Grundschule – aber auch der potenzielle Neubau des in die Jahre gekomme- nen Gemeindezentrums – könnten Platz schaffen für einen identitätsstiftenden Dorfplatz am historischen Rathaus. • Der „Grünzug am Weihergraben“ erstreckt sich von der Ortsmitte, über den nördlichen Teil der „Wohnbaufläche Gänsberg“ bis in die offene Landschaft. Die topographische Lage in der Senke, mit dem dort verlaufenden Weiher- graben, erklärt die Wichtigkeit des Grünzuges für das Thema Wasser/Entwässerung. Geplante Nutzungen müssen mit den daraus resultierenden Anforderungen im Einklang stehen. Denkbar sind: Eine naturnah gestaltete – eventu- ell auch für den Radverkehr geöffnete – fußläufige Quartierserschließung und Spazierroute mit angegliederten An- geboten zum sozialen Austausch und Verweilen, etwa durch Sitzmöglichkeiten oder Spiel- und Aktivflächen. Eine Herausforderung ist die gewünschte Durchbindung zur „Neuen Mitte“, die momentan nur auf Umwegen möglich ist. • Das sogenannte „Gartentor“ markiert den Übergang von der Siedlungsfläche in die angrenzende Natur- und Kultur- landschaft. Dieser sollte auch gestalterisch ablesbar sein. • Auf der „Gewerblichen Fläche Kleinsteinbacher Straße“ ist die Ansiedlung eines Nahversorgers angedacht. Dieser Bereich ist zugleich der Quartierszugang für den motorisierten Individualverkehr, als auch Trittstein zum „Grünzug am Weihergraben“. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 11 2.5 Nahversorgung Im Stadtteil Stupferich besteht das Nahversorgungsangebot aus einer Bäckerei und einer Metzgerei. Ein Lebensmittelge- schäft mit breiterem Sortiment gibt es nicht. Entsprechend niedrig ist der im Bericht zur Nahversorgung in den Stadttei- len – 2016 bis 2022 berechnete Versorgungsgrad im Lebensmittelbereich. 2018 wurde das einzige Lebensmittelgeschäft Stupferichs, der Landmarkt, einschließlich des darin befindlichen Getränkemarkts, geschlossen. Die Verkaufsfläche im Lebensmittelbereich hat sich durch diese Schließung somit auf weniger als ein Drittel der Fläche von 2016 reduziert. Ab- gesehen von der deutlich unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Lebensmittelangeboten, gibt es in Stupferich eine Apotheke, eine Postfiliale und einen Paketshop. Eine Bankfiliale mit Schalter gibt es nicht mehr, es sind allerdings noch zwei Geldautomaten vorhanden. Der Anteil derer, die ihren Lebensmittelbedarf im Stadtteil decken, liegt aufgrund des relativ geringen Angebots vor Ort bei lediglich 10,7 %. In der Folge werden mittlerweile fast alle Einkaufswege mit dem Auto zurückgelegt. (94,4 %, 2016: 81,9 %). Die Versorgungslage im Stadtteil geht mit geringen Zufriedenheitswerten einher. Dies betrifft insbeson- dere die Bereiche Lebensmittelgeschäfte (sehr/eher zufrieden: 5,4 %), Getränkemärkte (sehr/eher zufrieden: 8,8 %) und Drogerien (sehr/eher zufrieden: 16,0 %). Lediglich bei der Versorgung mit Bäckereien (sehr/eher zufrieden: 79,3 %) so- wie Apotheken (sehr/eher zufrieden: 95,0 %) und Postdienstleistungen (sehr/eher zufrieden: 95,1 %) liegt der Anteil der sehr oder eher Zufriedenen bei über 75 %. Um die Versorgungssituation in Stupferich zu verbessern, strebt die Stadt die Ansiedlung eines Nahversorgers an. Laut des von der Verwaltung beauftragten Gutachtens zur „Nahversorgung in den Karlsruher Höhenstadtteilen“, wird das Verkaufsflächenpotential – bei vollständiger Berücksichtigung der Einwohnerzuwächse aus den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen – als gerade noch ausreichend für einen Lebensmitteldiscountmarkt eingestuft. Fachliche Grundlagen: • Gutachten: Nahversorgung in den Karlsruher Höhenstadtteilen • Nahversorgung in den Stadtteilen – 2016 bis 2022 Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 12 2.6 Erschließung Äußere Erschließung Grundsätzlich kann das Gebiet an drei Stellen an das bestehende Verkehrsnetz angebunden werden: Kleinsteinbacher Straße, Gänsbergstraße Nord/Orstmitte, Gänsbergstraße Süd/Sportzentrum. Es empfiehlt sich dringend, das Gebiet aus Redundanzgründen über zwei Anbindungen zu erschließen. Vorteilhaft wäre in jedem Fall eine Anbindung an die Kleinsteinbacher Straße, um den Gebietsverkehr direkt an das Hauptverkehrsnetz anzubinden. In diesem Fall bietet sich eine kombinierte Erschließung mit dem potenziellen Nahver- sorger an. Als zweite Anbindung wäre eine Anbindung über die Gänsbergstraße Nord/Ortsmitte zu bevorzugen, um die Verkehrs- belastung in den angrenzenden Wohngebieten möglichst gering zu halten. Über diesen Erschließungsbügel könnte auch die bestehenden Buslinien bis zum Nahversorger verlängert werden. Die Endhaltestelle wäre dann planerisch zu integrie- ren. Innere Erschließung Die Steigung im Gebiet liegt an manchen Stellen über den 8 Prozent, die in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstra- ßen (RASt) empfohlen werden. Das bedeutet: Die bewegte Topographie erfordert gut durchdachte Detaillösungen, die im Verlauf der weiteren Planung auszugestalten sind. Die innere Erschließung ist zusammen mit allen anderen Anforderungen planerisch zu durchdenken und wäre Gegen- stand eines Wettbewerbs. Es ist denkbar, den „Grünzug“ in der Senke am Weihergraben so zu gestalten, dass er parallel zur stark befahrenen Kreisstraße als Fuß- und eventuell als Radverkehrsverbindung von der Ortsmitte bis zum potenziellen Nahversorger an der Kleinsteinbacher Straße und in den Landschaftsraum im Gewann „Hachlingen“ dient. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 13 3 Rahmenbedingungen: Umweltbelange Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 14 3.1 Landschaftsbild Der Gänsberg liegt in einer für den Naturraum des Kraichgaus typischen offenen und vielfältigen Kulturlandschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild. Das Plangebiet wird nahezu komplett landwirtschaftlich genutzt. Die Bewirtschaftung erfolgt hauptsächlich durch grö- ßere Nebenerwerbsbetriebe. Prägend sind Wiesen- und Weideflächen mit eingestreuten Obst- und Nussbäumen sowie die angrenzend an die Siedlungsfläche liegenden Dorfrandstrukturen (Grabeland, Holzlagerflächen, Weiden). Charakteristischen ist ein Höhenversprung. Von der Senke um den Weihergraben im Norden bis zur Kuppe im Süden steigt das Gelände um fast 20 m von 207 m auf 227 m an. Auch aufgrund der topographischen Gegebenheiten sind besonders zwei Bereiche für das Landschaftsbild als wertvoll einzuschätzen: Zum einen der Übergang zum Landschaftsschutzgebiet „Stupfericher Wald-Schönberg“ im Süd-Osten und zum anderen die Geländemulde um den Weihergraben im Norden. Die sich anschließenden Landschaftsräume mit direktem Siedlungsbezug haben eine besondere Bedeutung für die Feier- abend- und Kurzzeiterholung. Der Landschaftsplan nennt Maßnahmen zum Erhalt und zur Aufwertung siedlungsnaher Freiräume und macht konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Verzahnung von Siedlung und Landschaft, unter ande- rem folgende: • Aufwertung des Landschaftsbildes mit naturraumtypischen Strukturelementen • Anknüpfen an die innerörtlichen Grünverbindungen • Bereitstellung eines funktionierenden Wegenetzes • Erhalt qualitativ hochwertiger Freiräume • Sicherung siedlungsnaher, ruhiger Erholungsräume • Vermeidung von funktionalen Zerschneidungen und Ansiedlung von Lärmquellen • Entwicklung extensiv genutzter, naturraum- und kulturlandschaftstypischer Biotope wie z.B. Streuobstwiesen und extensiv genutzte Grünlandbiotope Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 15 • Bereitstellung landschafts- und naturverträglicher Freizeiteinrichtungen wie z.B. Rastplätze, Spiel- und Bewegungs- angebote außerhalb der ökologisch empfindlichen Bereiche • Vermeidung technischer Infrastrukturen, die negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben • Eingrünung vorhandener Infrastruktureinrichtungen mit standort- und naturraumtypischen, gebietsheimischen Ge- hölzen • Vermeidung weiterer Siedlungsentwicklung in unzerschnittenen, ruhigen Landschaftsräumen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Naturraums schlägt der Landschaftsplan die Erweiterung des Landschafts- schutzgebietes bis an die geplante Siedlungsfläche vor. Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes "Stup- fericher Wald-Schönberg" sind u.a. die die Sicherung des ökologisch wertvollen Kulturlandschaftstyps mit extensiv ge- nutzten Streuobstwiesen im Biotopverbund mit Feldhecken und den angrenzenden wertvollen Waldrandbereichen. Aber auch der Schutz der Feldflur vor baulicher Zersiedelung und Einfriedigung zugunsten einer landschaftsgerechten Nut- zung und Naherholung sowie der Schutz der Wiesenvegetation. Fachliche Grundlagen: • Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) – Umweltbericht Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 16 3.2 Artenschutz Seit Ende des Jahres 2022 liegen die Ergebnisse der 2021 beauftragten Artenschutzprüfung inklusive der Kartierungser- gebnisse Fauna sowie der Biotoptypenkartierung vor. Untersucht wurden mögliche Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenarten, die unter besonderem beziehungsweise strengem Schutz des Artenschutzrechts stehen. Im Untersuchungsraum vorkommende Arten, sind Fledermäuse, Vögel und Erdkröten. Artenschutzrechtliche Verbotstat- bestände nach Bundesnaturschutzgesetz sieht das Gutachten nicht erfüllt, sofern folgende Vermeidungs- und vorgezo- gene Ausgleichsmaßnahmen erfüllt werden: • Allgemeine Vermeidungsmaßnahme: Die im Baufeld befindlichen Gehölze werden im erforderlichen Umfang vor Baubeginn und im Winterhalbjahr zurückgeschnitten oder gefällt. Potenzielle Brutplätze von Nischenbrütern, wie Holzstapel, Gartenhäuschen oder Ähnliches werden ebenfalls in diesem Zeitraum entfernt. • Vermeidungsmaßnahme V1: Kontrolle von Baumhöhlen auf Fledermausbesatz vor Beginn der Rodungsmaßnahmen. Eine Nutzung der vorhandenen Baumhöhlen zur Überwinterung durch Fledermäuse ist unwahrscheinlich. Je nach dem, wann die Rodungsarbeiten erfolgen sollen (beispielsweise Anfang Oktober) ist eine Nutzung als Tagesquartier aber nicht völlig auszuschließen. Alle Baumhöhlen werden daher vor der Rodung auf Fledermausbesatz hin über- prüft. Kann eine Nutzung sicher ausgeschlossen werden, werden die Höhlen fest verschlossen. Ist eine Nutzung nicht auszuschließen werden die Höhlungen so verschlossen, dass Tiere ausfliegen aber nicht mehr einfliegen kön- nen (Reusenprinzip). Die Fällung kann dann einige Tage später erfolgen. • Vermeidungsmaßnahme V2/CEF: Im Zuge der Vorhabenplanung sollte geprüft werden, ob ein Erhalt von möglichst vielen Gehölzstrukturen im Vorhabenbereich möglich ist. Nicht zu erhaltende Gehölzstrukturen sollten durch Neupflanzungen im Zuge der Eingrünung der Gebäude ersetzt werden. Unter der Annahme, dass nicht alle Höhlen- bäume erhalten werden können, werden je verlorengegangener Baumhöhle zwei Fledermauskästen an Gebäuden oder verbleibenden Bäumen aufgehangen. Fachliche Grundlagen: • Artenschutzrechtliche Prüfung, November 2022 inklusive Übersichtsplan - Ergebnisse der faunistischen Kar- tierungen, Biotopkartierung und Erfassung von FFH-Lebensraumtypen Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 17 3.3 FFH-Mähwiesen Parallel zur artenschutzrechtlichen Untersuchung wurde eine Aktualisierung der Abgrenzung der FFH-Mähwiesenkartie- rung vorgenommen. Im Vergleich zur bisherigen Datengrundlage hat sich der Bestand, am westlichen und östlichen Rand, geringfügig vergrößert und umfasst nun rund 2,6 ha (ca. 1/3 der Gesamtfläche). Die „Mageren Flachland-Mähwiesen“ sind artenreiche, wenig gedüngte, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen und ty- pisch für diesen Naturraum. Die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Baden-Württemberg, hat eine hohe Schutz- verantwortung für den Lebensraumtyp der „Mageren Flachland-Mähwiese“, da sich das Schwerpunktvorkommen bei europaweiter Betrachtung in Südwestdeutschland befindet. Der momentane Erhaltungszustand der „Mageren Flach- land-Mähwiesen“ in Baden-Württemberg ist ungünstig-schlecht. Sie waren bisher bereits innerhalb von FFH-Gebieten als Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie außerhalb von Schutzgebieten über die Regelungen des Umweltschadensrechts (vgl. § 19 BNatSchG) geschützt. Aufgrund ihrer Gefährdung wurden „Magere Flachland-Mäh- wiesen“ zum 1. März 2022 in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) übernommen. Folglich sind die FFH-Mähwiesen nun zusätzlich über den Biotopschutz ge- schützt. Gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 BNatSchG sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der Biotope führen. Eine geplante Überbauung der FFH-Mähwiesen würde dazu führen, dass der Ver- botstatbestand erfüllt wird. Für den Bebauungsplan müsste eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG beantragt wer- den. Diese kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Sprich: Es müs- sen aus naturschutzrechtlicher Sicht Ersatzflächen in einem 1:1 Verhältnis für die FFH-Mähwiesen gefunden und in gleichartiger Weise bis zum Zeitpunkt des Eingriffs (= Beginn der Bebauung) wiederhergestellt sein. Je nach Zustand der potenziellen Ausgleichsflächen, sollten die Ausgleichsflächen schon deutlich vor dem Eingriff (= 5 bis 10 Jahre) einge- richtet werden, um die gewünschte ökologische Wertigkeit bis zum Baubeginn zu erzielen. Potenzielle Ausgleichsflächen müssen sich außerdem im räumlichen Zusammenhang zur Fläche des Eingriffs befinden. Das bedeutet im konkreten Fall: Möglichst auf stupfericher Gemarkung. Hierbei wird die Flächenverfügbarkeit die Hauptherausforderung sein, da es ist noch nicht absehbar ist, wo 2,6 ha artenreiche Wiese auf privater Fläche entwickelt, dauerhaft erhalten und gepflegt werden können. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 18 Aktuell ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bei der EU-Kommission anhängig, angesichts der Ver- schlechterung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen "Flachland-Mähwiesen" und "Berg-Mähwiesen“. Aufgrund dessen wird seit einigen Jahren in einer Zielvereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Stadtkreis Karlsruhe unter anderem die intensive Bearbeitung der Wiederherstellung und des Erhalts der FFH-Mäh- wiesen geregelt. In den benachbarten FFH-Gebieten „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“ (Grünwettersbach) und „Pfinz- gau-West“ (Knittelberg/Grötzingen) wird die Wiederherstellung von verschlechterten FFH-Mähwiesen prioritär bearbei- tet. Landwirte und auch private Bewirtschafter bzw. Flächeneigentümer*innen werden per Vertrag verpflichtet soge- nannte „Mähwiesen-Verlustflächen“ wiederherzustellen. Daher müssten die Ausgleichs-Mähwiesen für die Wohnbauflä- che Gänsberg schon deutlich vor dem Eingriff (= 5 bis 10 Jahre) eingerichtet werden, um einerseits den derzeit schon schlechten Erhaltungszustand der FFH-Mähwiesen nicht noch weiter zu verschlechtern, und andererseits, um massive Kritik gegen das Vorhaben seitens der Naturschutzverbände weitestgehend ausräumen zu können. Mit Kritik seitens der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wird weiterhin zu rechnen sein. Fachliche Grundlagen: • Übersichtsplan - Ergebnisse der faunistischen Kartierungen, Biotopkartierung und Erfassung von FFH-Lebensraumtypen Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 19 3.4 Eingriff/Ausgleich Für die Aufstellung des zukünftigen Bebauungsplans ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der voraussichtliche er- heblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben werden. Im Rahmen der Planung sind Maßnahmen zu entwickeln, die der Vermeidung und Minimierung negativer Auswirkungen des Vorhabens auf Na- tur und Landschaft dienen bzw. verbleibende Beeinträchtigungen vollständig ausgleichen oder kompensieren. Dabei ist die gesetzlich verankerte Eingriffsregelung anzuwenden. Diese sieht folgendes Vorgehen vor: Im Rahmen einer Planung werden Beeinträchtigungen durch Eingriffe in den Naturhaushalt, aber auch positive Effekte von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nach festen Kriterien in Bezug auf ihre Qualität, in Ökopunkten bemessen. Grundsätzlich ist der Eingriff dann als ausgeglichen anzusehen, wenn durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mindestens die gleiche An- zahl von Punkten aufgebracht wurde, mit denen der Eingriff bilanziert wurde. Grundlage für die Bewertung ist die Be- wertungsmethodik zur Ökokonto-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kombination mit dem verfeinerten Bio- topbewertungsverfahren der Stadt Karlsruhe. Die für die verschiedenen Szenarien aufzuwendende Ökopunkte (ÖP) wurden in einer überschlägigen Methode berech- net. Dabei wurden in einem ersten Schritt die groben Ausgleichsbedarfe für in Anspruch genommenen Böden, Mähwie- sen und Fettwiesen ermittelt, von denen dann in einem zweiten Schritt die Gutschriften für die erforderliche Verlagerung der Mähwiesen abgezogen werden. Daraus ergeben sich folgende Gesamtausgleichsbedarfe: • Szenario Max: 2.300.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 1.100.000 ÖP) • Szenario 2/3: 1.500.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 720.000 ÖP) • Szenario 1/2: 1.100.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 530.000 ÖP) • Szenario Min: 225.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 110.000 ÖP) Die nötigen Ökopunkte für den Ausgleich können dadurch erbracht werden, dass Biotoptypen aufgewertet, spezifischer Arten gefördert, natürliche Retentionsflächen widerhergestellt oder die Bodenfunktionen weniger wertvoller Böden wi- derherstellt oder verbessert werden. Die Maßnahmen sollten dabei möglichst im räumlichen und inhaltlichen Zusam- menhang zum Eingriff stehen. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 20 Ein konkretes Beispiel für eine Aufwertungsmaßnahme: Im Zuge des Bodengutachtens wird geprüft, ob mit dem anfal- lenden Oberboden Ackerflächen – Stichwort Oberbodenauftrag – verbessert werden können. Entsprechend der anfallenden Oberbodenmenge aus der Erschließung, können bei einem Oberbodenauftrag pro Hektar 40.000 Öko- punkte an Ausgleich erzielt werden. Im Falle des Gänsbergs kommen die sehr guten Ackerböden im unmittelbaren Um- feld jedoch kaum für eine Verbesserung in Frage, was mit erhöhtem Aufwand bei der Suche geeigneter Flächen sowie dem Kostenaufwand für den weiteren Transportweg verbunden ist. Zusammenfassend bleibt zu sagen: Bei den Flächen, in die eingriffen werden soll, handelt es sich um ökologisch sehr hochwertige Flächen. Abzulesen ist das an der großen Zahl der zu erbringenden Ökopunkte. Das führt zu einem sehr hohen planexternen Flächenbedarf für Ausgleichsmaßnahmen. Insbesondere das Defizit für das Schutzgut Boden, das mangels Entsiegelungs- und Maßnahmenpotenzial erfahrungsgemäß schutzgutübergreifend ausgeglichen werden muss, erfordert einen umfangreichen Bedarf an Ausgleichsflächen. Da die Stadt Karlsruhe im räumlichen Zusammenhang zur Planung kaum eigene Flächen besitzt, die dafür zu Verfügung stehen könnten, müssten geeignete Flächen erworben werden. Dies gilt als herausfordernd und zeitaufwändig. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 21 3.5 Entwässerung Die Gewässerrandstreifen des „Weihergrabens" und eine ausgewogene Wasserhaushaltsbilanz für das gesamte Plange- biet sind zu beachten. Für den Weihergraben gilt: Es sollte nicht mehr Wasser in den bestehenden Graben eingeleitet werden als aktuell der Fall. Als mögliche Ausgleichsmaßnahme könnte der bestehende Graben aufgewertet werden. Als Referenzgröße für die ausgewogene Wasserhaushaltsbilanz dient das langjährige Mittel des unbebauten Zustandes des Plangebietes, das aus den Bilanzgrößen Direktabfluss, Grundwasserneubildung und Verdunstung ermittelt wird. Die- ses langjährige Mittel wird im Anschluss mit einer Abschätzung des zu erwartenden Zustandes im Falle einer Bebauung verglichen. Liegt dabei die Leistungsfähigkeit im bebauten Zustand unter der des unbebauten Zustandes sind Maßnah- men zu identifizieren, mit denen diese erhöht werden kann. Diese Maßnahmen sind in der weiteren Planung und Umset- zung zu berücksichtigen. Der Umgang mit dem anfallendem Niederschlagswasser auf privaten und öffentlichen Flächen soll als Aufgabe im städ- tebaulichen Wettbewerb mit landschaftsplanerischer Begleitung gelöst und durch ein nachfolgend beauftragtes Entwäs- serungskonzept ausgearbeitet werden. Hierzu muss die Versickerungsfähigkeit des Bodens bereits vor der Wettbewerbs- auslobung bekannt sein. Erfahrungsgemäß ist diese in Stupferich nicht sonderlich hoch. Aufschluss kann ein Bodengut- achten liefern. Die Rückhalteflächen könnten innerhalb der Senke am Weihergraben liegen und sollten nicht unbedingt als Becken, sondern als weite niedrig eingestaute Flächen ausgebaut werden. Die Flächen dürfen multifunktional nutzbar sein. Hierzu sind innovative Konzepte denkbar. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 22 3.6 Immissionsschutz Die geplante Wohnbaufläche grenzt im Norden an eine bestehende gewerbliche Baufläche. Im Süden befinden sich, im Abstand von rund 90 m, die Sportflächen der Sportgemeinschaft Karlsruhe-Stupferich 1896/1912 e.V. mit u. a. zwei Fußballfeldern, vier Tennisplätzen und einer Vereinsgaststätte mit Außengastronomie. Für beide Nutzungen ist in einem Immissionsschutz-Gutachten zu prüfen, ob sich Beeinträchtigungen für die potentielle Bebauung am Gänsberg ergeben und wie darauf gegebenenfalls planerisch reagiert werden muss. Unabhängig von den Ergebnissen eines Immissionsschutz-Gutachtens scheint es ratsam, von der bestehenden gewerbli- chen Fläche im Norden abzurücken, vor allem, um möglichen Konflikten, mit zukünftig baurechtlich zulässigen Nutzun- gen, aus dem Weg zu gehen. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 23 4 Die Planungs-Szenarien Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 24 4.1 Szenario Max Umfang der Planung Im „Szenario Max“ werden die beiden im Flächennutzungsplan 2030 dargestellten geplanten Bauflächen „Wohnbauflä- che Gänsberg“ und „Gewerbliche Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ vollständig bebaut – die Ortsmitte wird weitest- gehend umgestaltet. Auf den 8,6 ha im Gänsberg – und auf der Fläche der zu verlagernden Grundschule in der Orts- mitte – werden rund 330 Wohneinheiten mit Platz für 630 Einwohnende entstehen. In Kombination mit dem potenziel- len Nahversorger könnten an der Kleinsteinbacher Straße nochmals rund 15 Wohneinheiten für 30 Einwohnenden ge- schaffen werden. Die ressourcenschonende Nutzung der Fläche ist über die Zielwerte zur baulichen Dichte im Flächen- nutzungsplan 2030 gesichert. Grünstruktur Allgemeine Ziele sind – wenn möglich – der Erhalt des vorhandenen Baumbestands, die Durchgrünung von Freiflächen und die Gebäudebegrünung. Als Landschaftsplanerische Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die Geländemulde am Weihergraben als „Grüne Durchwegung“ des Quartiers (in erster Linie zu Fuß) – mit beson- derer Bedeutung für die Entwässerung des Gebietes. • Harmonische Übergänge zur Landschaft an den Siedlungsrändern durch Ortsrandgestaltung und Eingrünung. Erschließung Die neuen Bauflächen werden an zwei Stellen an das bestehende Verkehrsnetz angebunden. Der Hauptzugang erfolgt über die Kleinsteinbacher Straße, in eine kombinierte Erschließung mit dem potenziellen Nahversorger. Der zweite – un- tergeordnet ausgebildete – Zugang erfolgt über die Gänsbergstraße Nord/Ortsmitte. Über den dadurch entstehenden Erschließungsbügel könnten auch die bestehenden Buslinien bis zum Nahversorger verlängert werden. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 25 Infrastruktur Im Bereich der Wohnbaufläche Gänsberg sind der Neubau einer 3-zügigen Grundschule und der Neubau einer 7-gruppi- gen KiTa vorgesehen. Das Gemeindezentrum behält in diesem Szenario weiterhin seinen Standort in der Stupfericher Ortsmitte, wobei einerseits ein Neubau oder andererseits eine Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes denkbar sind. Der Neubau eines Nahversorgers als Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wäre laut Einzelhandelsgut- achten gerade noch rentabel. Als Standort wird die gewerbliche Baufläche Kleinsteinbacher Straße empfohlen. Öffentlicher Raum Neubau und Verlagerung bestehender Infrastruktureinrichtungen eröffnen – im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Bauflächen – ungewohnt große Spielräume für die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Plangebiet. Folgende Potenzialräume wurden identifiziert, die als Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die „Neue Mitte“ umfasst den Bereich der alten „Ortsmitte“. Die Verlagerung der Grundschule aber auch der po- tenzielle Neubau des in die Jahre gekommenen Gemeindezentrums könnten Platz schaffen für einen identitätsstif- tenden Dorfplatz am historischen Rathaus. • Die „Grüne Durchwegung“ erstreckt sich von der Ortsmitte, über den nördlichen Teil der „Wohnbaufläche Gäns- berg“ bis in die offene Landschaft. Geplante Nutzungen müssen mit den Anforderungen der Entwässerung im Ein- klang stehen. Denkbar sind: Eine naturnah gestaltete in erster Linie fußläufige Quartierserschließung mit angeglie- derten Angeboten zum sozialen Austausch und Verweilen, wie Sitzmöglichkeiten. Eine Herausforderung ist die ge- wünschte Durchbindung zur „Neuen Mitte“, die momentan nur auf Umwegen möglich ist. • Das sogenannte „Gartentor“ markiert den Übergang von der Siedlungsfläche in die angrenzende Natur- und Kultur- landschaft. Dieser sollte auch gestalterisch ablesbar sein. • Auf der „Gewerblichen Fläche Kleinsteinbacher Straße“ ist die Ansiedlung eines Nahversorgers angedacht. Dieser Bereich ist zugleich der Quartierszugang für den motorisierten Individualverkehr als auch Trittstein zum „Grünzug am Weihergraben“. Ansprüche an Ausgleich und Kompensation In Folge der Eingriffe in den Naturhaushalt müssen: • 2,6 ha FFH-Mähwiesen im räumlichen Nahbereich hergestellt, • rund 2,3 Mio. Ökopunkte zur Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen erbracht und • die in der Artenschutzrechtlichen Untersuchung identifizierten Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden. Für dieses Szenario gilt: Geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind rar und es ist noch nicht absehbar, ob die erforderliche Anzahl an geeigneten Flächen bereitgestellt werden kann. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 26 4.2 Szenario 2/3 Umfang der Planung Im „Szenario 2/3“ wird die im Flächennutzungsplan 2030 dargestellte geplante Baufläche „Wohnbaufläche Gänsberg“ zu rund zwei Dritteln bebaut – eine Bebauung der „Gewerblichen Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ ist optional ange- dacht. Auch die Ortsmitte könnte weitestgehend umgestaltet werden. Die genaue Abgrenzung der zu beplanenden Flä- che kann bei Bedarf noch angepasst werden. Auf den 6 ha im Gänsberg und auf der Fläche der möglicherweise zu verla- gernden Grundschule in der Ortsmitte werden rund 230 Wohneinheiten mit Platz für 430 Einwohnende entstehen. Der Neubau eines Nahversorgers mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wäre laut Einzelhandelsgutachten nicht renta- bel, soll aber möglichst trotzdem weiterverfolgt werden. In Kombination mit dem potenziellen Nahversorger könnten an der Kleinsteinbacher Straße nochmals rund 15 Wohneinheiten für 30 Einwohnenden geschaffen werden. Die ressourcen- schonende Nutzung der Fläche ist über die Zielwerte zur baulichen Dichte im Flächennutzungsplan 2030 gesichert. Grünstruktur Allgemeine Ziele sind – wenn möglich – der Erhalt des vorhandenen Baumbestands, die Durchgrünung von Freiflächen und die Gebäudebegrünung. Als landschaftsplanerische Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die Geländemulde am Weihergraben als 1,6 ha großer naturnah gestalteter Grünzug – mit besonderer Bedeutung für die Entwässerung des Gebietes. Eventuell Raum für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen. Soll zudem damit vereinbare Funktionen als sozialer Treffpunkt und zur Durchwegung des Quartiers (in erster Linie zu Fuß) einneh- men. • Ein 1 ha großer Grünpuffer am Landschaftsschutzgebiet zum Schutz landschaftlich sensibler Bereiche. Eventuell ge- eignet für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen (Verlagerung von Mähwiesen oder Aufwertungsmaßnahmen wie das Anlegen von Streuobstwiesen). • Harmonische Übergänge zur Landschaft an den Siedlungsrändern durch Ortsrandgestaltung und Eingrünung. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 27 Erschließung Die neuen Bauflächen werden an zwei Stellen an das bestehende Verkehrsnetz angebunden. Der Hauptzugang erfolgt über die Kleinsteinbacher Straße, in eine kombinierte Erschließung mit dem potenziellen Nahversorger. Der zweite – un- tergeordnet ausgebildete – Zugang erfolgt über die Gänsbergstraße Nord/Ortsmitte. Über den dadurch entstehenden Erschließungsbügel könnte auch die bestehenden Buslinien bis zum Nahversorger verlängert werden. Infrastruktur Optional ist der Neubau einer 2-zügigen Grundschule am Gänsberg oder die Ertüchtigung des bestehenden Standortes in der Ortsmitte – möglicherweise in einer Kombination mit dem Neubau des Gemeindezentrums. Zudem vorgesehen ist der Neubau einer 6-gruppigen KiTa m Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“. Der Neubau eines Nahversorgers als Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wäre laut Einzelhandelsgutachten nicht rentabel, soll aber mög- lichst trotzdem weiterverfolgt werden. Ggf. können ergänzende Nutzungen wie Post-Shop o.ä. eine Rentabilität gewähr- leisten. Als Standort wird die gewerbliche Baufläche Kleinsteinbacher Straße empfohlen. Öffentlicher Raum Neubau und Verlagerung bestehender Infrastruktureinrichtungen eröffnen im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Bauflächen ungewohnt große Spielräume für die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Plangebiet. Fol- gende Potenzialräume wurden identifiziert, die als Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die „Neue Mitte“ umfasst den Bereich der alten Ortsmitte. Die mögliche Verlagerung der Grundschule aber auch der potenzielle Neubau des in die Jahre gekommenen Gemeindezentrums könnten Platz schaffen für einen identi- tätsstiftenden Dorfplatz am historischen Rathaus. • Der „Grünzug am Weihergraben“ erstreckt sich von der Ortsmitte über den nördlichen Teil der „Wohnbaufläche Gänsberg“ bis in die offene Landschaft. Die topographische Lage in der Senke, mit dem dort verlaufenden Weiher- graben, erklärt die Wichtigkeit des Grünzuges für das Thema Wasser/Entwässerung. Geplante Nutzungen müssen mit den daraus resultierenden Anforderungen im Einklang stehen. Denkbar sind: Eine naturnah gestaltete in erster Linie fußläufige Quartierserschließung mit angegliederten Angeboten zum sozialen Austausch und Verweilen, wie Sitzmöglichkeiten oder Spiel- und Aktivflächen. Eine Herausforderung ist die gewünschte Durchbindung zur „Neuen Mitte“, die momentan nur auf Umwegen möglich ist. • Das sogenannte „Gartentor“ markiert den Übergang von der Siedlungsfläche in die angrenzende Natur- und Kultur- landschaft. Dieser sollte auch gestalterisch ablesbar sein. • Auf der „Gewerblichen Fläche Kleinsteinbacher Straße“ ist die Ansiedlung eines Nahversorgers angedacht. Dieser Bereich ist zugleich der Quartierszugang für den motorisierten Individualverkehr als auch Trittstein zur Spazierroute im „Grünzug am Weihergraben“. Ansprüche an Ausgleich und Kompensation In Folge der Eingriffe in den Naturhaushalt müssen: • 2,6 ha FFH-Mähwiesen im räumlichen Nahbereich hergestellt, • rund 1,5 Mio. Ökopunkte zur Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen erbracht und • die in der Artenschutzrechtlichen Untersuchung identifizierten Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden. Auf dem Gebiet stehen Teile der 1,6 ha des „Grünzuges am Weihergraben“ und der 1 ha großen „Grünpuffers“ zum Landschaftsschutzgebiet für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Trotzdem gilt: Geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind rar und es ist noch nicht absehbar, ob die erforderliche Anzahl an geeigneten Flächen bereitgestellt werden kann. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 28 4.3 Szenario 1/2 Umfang der Planung Im „Szenario 1/2“ wird die im Flächennutzungsplan 2030 dargestellte geplante Baufläche „Wohnbaufläche Gänsberg“ rund zur Hälfte bebaut – eine Bebauung der „Gewerblichen Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ ist optional angedacht. Auch die Ortsmitte könnte weitestgehend umgestaltet werden. Die genaue Abgrenzung der zu beplanenden Fläche kann bei Bedarf noch angepasst werden. Auf den 4,4 ha im Gänsberg und auf der Fläche der möglicherweise zu verla- gernden Grundschule in der Ortsmitte werden rund 165 Wohneinheiten mit Platz für 310 Einwohnende entstehen. Der Neubau eines Nahversorgers mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wäre laut Einzelhandelsgutachten nicht renta- bel, soll aber möglichst trotzdem weiterverfolgt werden. In Kombination mit dem potenziellen Nahversorger könnten an der Kleinsteinbacher Straße nochmals rund 15 Wohneinheiten für 30 Einwohnenden geschaffen werden. Die ressourcen- schonende Nutzung der Fläche ist über die Zielwerte zur baulichen Dichte im Flächennutzungsplan 2030 gesichert. Eventuell kann in dieser Variante trotzdem über eine sorgsame Erhöhung der Dichte nachgedacht werden, um die Ziele bei der Schaffung von Wohnraum und der Verbesserung der Nahversorgung zu erreichen. Grünstruktur Allgemeine Ziele sind – wenn möglich – der Erhalt des vorhandenen Baumbestands, die Durchgrünung von Freiflächen und die Gebäudebegrünung. Als landschaftsplanerische Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die Geländemulde am Weihergraben als 1,6 ha großer naturnah gestalteter Grünzug – mit besonderer Bedeutung für die Entwässerung des Gebietes. Eventuell Raum für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen. Soll zudem damit vereinbare Funktionen als sozialer Treffpunkt und zur Durchwegung des Quartiers (in erster Linie zu Fuß) einneh- men. • Ein 2,6 ha großer Grünpuffer am Landschaftsschutzgebiet zum Schutz landschaftlich sensibler Bereiche. Eventuell geeignet für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen (Verlagerung von Mähwiesen oder Aufwertungsmaßnahmen wie das Anlegen von Streuobstwiesen). • Harmonische Übergänge zur Landschaft an den Siedlungsrändern durch Ortsrandgestaltung und Eingrünung. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 29 Erschließung Die neuen Bauflächen werden an zwei Stellen an das bestehende Verkehrsnetz angebunden. Der Hauptzugang erfolgt über die Kleinsteinbacher Straße, in eine kombinierte Erschließung mit dem potenziellen Nahversorger. Der zweite – un- tergeordnet ausgebildete – Zugang erfolgt über die Gänsbergstraße Nord/Ortsmitte. Über den dadurch entstehenden Erschließungsbügel könnte auch die bestehenden Buslinien bis zum Nahversorger verlängert werden. Infrastruktur Optional ist der Neubau einer 2-zügigen Grundschule am Gänsberg oder die Ertüchtigung des bestehenden Standortes in der Ortsmitte – möglicherweise in einer Kombination mit dem Neubau des Gemeindezentrums. Zudem vorgesehen ist der Neubau einer wahrscheinlich 5-gruppigen KiTa m Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“. Der Neubau eines Nah- versorgers als Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wäre laut Einzelhandelsgutachten nicht rentabel, soll aber möglichst trotzdem weiterverfolgt werden. Als Standort wird die gewerbliche Baufläche Kleinsteinbacher Straße empfohlen. Öffentlicher Raum Neubau und Verlagerung bestehender Infrastruktureinrichtungen eröffnen im Zusammenhang mit der Entwicklung der angrenzenden Bauflächen ungewohnt große Spielräume für die Gestaltung des öffentlichen Raumes im Plangebiet. Fol- gende Potenzialräume wurden identifiziert, die als Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die „Neue Mitte“ umfasst den Bereich der alten Ortsmitte. Die mögliche Verlagerung der Grundschule aber auch der potenzielle Neubau des in die Jahre gekommenen Gemeindezentrums könnten Platz schaffen für einen identi- tätsstiftenden Dorfplatz am historischen Rathaus. • Die „Grüne Durchwegung“ erstreckt sich von der Ortsmitte, über den nördlichen Teil der „Wohnbaufläche Gäns- berg“ bis in die offene Landschaft. Geplante Nutzungen müssen mit den Anforderungen der Entwässerung im Ein- klang stehen. Denkbar sind: Eine naturnah gestaltete in erster Linie fußläufige Quartierserschließung und Spazier- route mit angegliederten Angeboten zum sozialen Austausch und Verweilen, wie Sitzmöglichkeiten. Eine Herausfor- derung ist die gewünschte Durchbindung zur „Neuen Mitte“, die momentan nur auf Umwegen möglich ist. • Das sogenannte „Gartentor“ markiert den Übergang von der Siedlungsfläche in die angrenzende Natur- und Kultur- landschaft. Dieser sollte auch gestalterisch ablesbar sein. • Auf der „Gewerblichen Fläche Kleinsteinbacher Straße“ ist die Ansiedlung eines Nahversorgers angedacht. Dieser Bereich ist zugleich der Quartierszugang für den motorisierten Individualverkehr als auch Trittstein zur Spazierroute im „Grünzug am Weihergraben“. Ansprüche an Ausgleich und Kompensation In Folge der Eingriffe in den Naturhaushalt müssen: • 2,6 ha FFH-Mähwiesen im räumlichen Nahbereich hergestellt, • rund 1,1 Mio. Ökopunkte zur Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen erbracht und • die in der Artenschutzrechtlichen Untersuchung identifizierten Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden. Auf dem Gebiet stehen Teile der 1,6 ha des „Grünzuges am Weihergraben“ und der 2,6 ha große „Grünpuffer“ zum Landschaftsschutzgebiet für gebietsinterne Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Trotzdem gilt: Geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sind rar und es ist noch nicht absehbar, ob die erforderliche Anzahl an geeigneten Flächen bereitgestellt werden kann. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 30 4.4 Szenario Min Umfang der Planung Im „Min“ wird die im Flächennutzungsplan 2030 dargestellte geplante Baufläche „Wohnbaufläche Gänsberg“ weniger als zu einem Hektar bebaut. Die Ortsmitte könnte weitestgehend umgestaltet werden. Die genaue Abgrenzung der zu beplanenden Fläche kann bei Bedarf noch angepasst werden. Wohnraum kann aufgrund der Erschließungssituation vo- raussichtlich nicht geschaffen werden. Die Ansiedlung eines Nahversorgers scheint ausgeschlossen. Grünstruktur Allgemeine Ziele sind – wenn möglich – der Erhalt des vorhandenen Baumbestands, die Durchgrünung von Freiflächen und die Gebäudebegrünung. Als landschaftsplanerische Vertiefungsbereiche zu bearbeiten sind: • Die Geländemulde am Weihergraben mit besonderer Bedeutung für die Entwässerung des Gebietes • Harmonische Übergänge zur Landschaft an den Siedlungsrändern durch Ortsrandgestaltung und Eingrünung. Erschließung Die neue Baufläche wird über die Gänsbergstraße Nord/Ortsmitte an das bestehende Verkehrsnetz angebunden. Infrastruktur Optional ist der Neubau einer 2-zügigen Grundschule am Gänsberg oder die Ertüchtigung des bestehenden Standortes in der Ortsmitte – möglicherweise in einer Kombination mit dem Neubau des Gemeindezentrums. Zudem vorgesehen ist der Neubau einer wahrscheinlich 3-gruppigen KiTa im Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“. Öffentlicher Raum Neubau und Verlagerung bestehender Infrastruktureinrichtungen eröffnen in der Ortsmitte Spielräume zur Gestaltung des öffentlichen Raums (z.B. für einen identitätsstiftenden Dorfplatz am historischen Rathaus). Der Bereich ist in der wei- teren Planung als Vertiefungsbereiche zu bearbeiten. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 31 Ansprüche an Ausgleich und Kompensation In Folge der Eingriffe in den Naturhaushalt müssen: • Rund 225.000 Ökopunkte zur Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen erbracht und • die in der Artenschutzrechtlichen Untersuchung identifizierten Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden. Auch wenn nur die minimale Anzahl an Flächen in Anspruch genommen wird: Geeignete Flächen für Ausgleichsmaß- nahmen sind rar und es ist noch nicht absehbar, ob die erforderliche Anzahl an geeigneten Flächen bereitgestellt werden kann. Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 32 4.5 Ge- genüberstellung der Auswirkungen MAX 2/3 Kennzahlen: Bruttobaufläche 8,6 ha Gänsberg 0,8 ha Kleinsteinbacher Str. 6,0 ha Gänsberg Wohneinheiten* 330 WE Gänsberg 15 WE Kleinsteinbacher Str. 230 WE Gänsberg Einwohnende 630 EW Gänsberg 30 EW Kleinsteinbacher Str. 430 EW Gänsberg Grünzug Weihergraben - 1,6 ha Grünpuffer zum Landschaftsschutzgebiet - 1,0 ha Umweltbelange: Zu verlagernde Mähwiesen 2,6 ha 2,6 ha Ökopunkte Ausgleich 2.300.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 1.100.000 ÖP) 1.500.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 720.000 ÖP) Infrastruktur Erschließung Bügel von Kleinsteinbacher Straße zu Gänsbergstraße Bügel von Kleinsteinbacher Straße zu Gänsbergstraße Grundschule 3-zügig Bruttobaufläche 0,5 ha Standort Gänsberg: • Neubau 2-zügig Bruttobaufläche 0,4 ha Standortvariante Gänsberg: • Neubau Standortvariante Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Kita 7-gruppig Bruttobaufläche 0,35 ha Standort Gänsberg: • Neubau 6-gruppig Bruttobaufläche 0,3 ha Standort Gänsberg: • Neubau Gemeindezentrum Standort Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Standort Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Nahversorger Aussagen Gutachten: • gerade noch rentabel • Discounter mit Verkaufsfläche max. 800 m² und Bruttobaufläche 0,4 ha Aussagen Gutachten: • nicht rentabel Möglichkeit der Ansiedlung soll trotzdem weiter geprüft werden. *Siedlungstyp C nach FNP 2030 (40 WE pro ha) Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien Stand: September 2023 33 1/2 MIN Kennzahlen: Bruttobaufläche 4,4 ha Gänsberg s 0,9 ha Gänsberg Wohneinheiten* 165 WE Gänsberg s - Einwohnende 310 EW Gänsberg s - Grünzug Weihergraben 1,6 ha - Grünpuffer zum Landschaftsschutzgebiet 2,6 ha - Umweltbelange: Zu verlagernde Mähwiesen 2,1 ha 0,0 ha Ökopunkte Ausgleich 1.100.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 530.000 ÖP) 225.000 Ökopunkte (Anteil Boden: 110.000 ÖP) Infrastruktur Erschließung Bügel von Kleinsteinbacher Straße zu Gänsbergstraße Bügel von Kleinsteinbacher Straße zu Gänsbergstraße Grundschule 2-zügig Bruttobaufläche 0,4 ha Standortvariante Gänsberg: • Neubau Standortvariante Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung 2-zügig Bruttobaufläche 0,4 ha Standortvariante Gänsberg: • Neubau Standortvariante Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Kita Vermutlich 5-gruppig Bruttobaufläche 0,25 ha Standort Gänsberg: • Neubau Vermutlich 3-gruppig Bruttobaufläche 0,15 ha Standort Gänsberg: • Neubau Gemeindezentrum Standort Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Standort Ortsmitte: • Neubau oder Ertüchtigung Nahversorger Aussagen Gutachten: • nicht rentabel Möglichkeit der Ansiedlung soll trotzdem weiter geprüft werden. Aussagen Gutachten: • nicht rentabel *Siedlungstyp C nach FNP 2030 (40 WE pro ha)

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0915 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Planungs-Szenarien „Neue Mitte Stupferich“ - im Bereich „Wohnbaufläche Gänsberg“, „Gewerbliche Fläche Kleinsteinbacher Straße“ und „Ortsmitte“ Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat Stupferich 08.11.2023 öffentlich Anhörung Planungsausschuss 30.11.2023 öffentlich Kenntnisnahme Kurzfassung Der Planungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 230.000 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Zusammenfassung Mit dem „Entwicklungskonzept Stupferich“ soll der städtebauliche Rahmen für eine zukunftsgewandte räumliche Entwicklung des Stadtteils abgesteckt werden. Grundlage sind die Ergebnisse der 2014 abgeschlossenen „Rahmenplanung für die Karlsruher Höhenstadtteile“. Bereits nach den ersten verwaltungsinternen Abstimmungsgesprächen wurde deutlich: der Fokus im Planungsprozess liegt • auf dem Bereich um die bestehende „Ortsmitte“ – mit den Nutzungen Rathaus, Gemeindezentrum, Grundschule, Feuerwehr, Bauhof und Kindergarten – und • den angrenzenden, im Flächennutzungsplan (FNP) 2030 ausgewiesenen, geplanten Bauflächen „Wohnbaufläche Gänsberg“, „Seniorenwohnen Gänsberg“ und „Gewerbliche Fläche Kleinsteinbacher Straße“. Dieser Bereich wird in Folge unter dem Begriff „Neue Mitte Stupferich“ zusammengefasst. Gesamtstädtische Bedeutung hat die Entwicklung der geplanten Bauflächen, als wichtiger Baustein, um das in der „Stadtentwicklungsstrategie 2035 - Wohnen und Bauen“ politisch beschlossenen Ziel eines „langfristig moderat angespannten Wohnungsmarkts“ zu erreichen. Chancen für Stupferich ergeben sich unter anderem daraus, dass mit den potenziellen Neubauten einer Kita und des Ge- meindezentrums sowie einer möglichen Verlagerung der vorhandenen Grundschule – im Zusammen- hang mit den neuen Bauflächen – die Option zur Neugestaltung einer attraktiven und zeitgemäßen Ortsmitte besteht oder, dass mit den zu erwartenden Bevölkerungszuwächsen der Bedarf an einem Lebensmitteldiscounter im Stadtteil und die Sicherung bestehender Angebote darstellbar ist. Herausforderungen bestehen vor allem im Umgang mit relativ großen Beständen geschützter FFH Mähwiesen im Bereich der „Wohnbaufläche Gänsberg“, für die Ersatz geschaffen werden muss. Bei der Anlage der Mähwiesen ist zu beachten, dass diese einen Entwicklungszeitraum von 5-10 Jahren vor Baubeginn erfordern. Des Weiteren ist ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft notwendig. Hier erfordert insbesondere das Defizit für das Schutzgut Boden umfangreiche Ausgleichsflächen – wie aus anderen Projekten bekannt, ist das Ausgleichsflächenangebot in Karlsruhe im Allgemeinen jedoch begrenzt, das ortsnahe Angebot in den Höhenstadtteilen insbesondere. 2. Beschlusstand Im Juli 2021 (Vorlagennummer: 2021/0718) beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung damit, die Fläche „Am Gänsberg“ – mit den Teilaufgaben Neubau KiTa und Neubau Schule – baulich zu entwickeln. Allerdings erfolgte die Zustimmung vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer umweltfachlicher Untersuchungen. Im April 2022 (Vorlagennummer: 2022/0112) wurde der Planungsausschuss darüber informiert, dass die entsprechenden Gutachten in Auftrag gegeben wurden. Im Mai 2023 (Vorlagennummer: 2023/0279) wurden diese dem Ausschuss, in Form der „Artenschutz- rechtlichen Prüfung“ sowie der aktualisierten Abgrenzung der FFH-Mähwiesen, vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Aus den Gutachten ergab sich zum einen, dass sich der Bestand an FFH Mähwiesen am westlichen und östlichen Rand um 0,1 ha vergrößert hat und nun rund 2,6 ha umfasst und zum anderen, dass die darüber hinaus gehenden Bedürfnisse der artenschutzrechtlichen Belange – unter angemessenem Aufwand – mit den Zielen der Planung vereinbar scheinen. – 3 – 3. Stand der aktuellen Planung Im Zuge zu den Arbeiten für das „Entwicklungskonzept Stupferich“ hat die Verwaltung Planungs- Szenarien für den Fokusbereich „Neue Mitte Stupferich“ erstellt, in denen weitere Handlungsoptionen – neben einer Maximalbebauung der im FNP 2030 ausgewiesenen geplanten Bauflächen „Gänsberg“ und Kleinsteinbacher Straße“ – ausgelotet werden: • Im Szenario Max werden die geplanten Bauflächen vollständig in Anspruch genommen. Dabei könnten rund 345 Wohneinheiten mit Platz für 660 Einwohnende entstehen. Eine Entwicklung der „Gewerblichen Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ ist vorgesehen. Dies ist das einzige Szenario, bei dem laut Gutachten ein Nahversorger als Discounter mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² gerade noch so rentabel ist. • Im Szenario 2/3 wird die „Wohnbaufläche Gänsberg“ zu rund zwei Dritteln in Anspruch genommen. Dabei könnten rund 230 Wohneinheiten mit Platz für etwa 430 Einwohnende entstehen. Eine Entwicklung der „Gewerblichen Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ ist optional angedacht. • Im Szenario 1/2 wird die „Wohnbaufläche Gänsberg“ rund zur Hälfte in Anspruch genommen. Dabei könnten rund 165 Wohneinheiten mit Platz für etwa 310 Einwohnende entstehen. Eine Entwicklung der „Gewerblichen Baufläche Kleinsteinbacher Straße“ ist optional angedacht. • Im Szenario Min werden rund zehn Prozent der „Wohnbaufläche Gänsberg“ für einen potenziellen Neubau der Schule und den Neubau einer Kita in Anspruch genommen. Wohnraum kann aufgrund der Erschließungssituation voraussichtlich nicht geschaffen werden. In der Anlage „Auszug Entwicklungskonzept – Planungs-Szenarien“ werden die genannten Planungs- Szenarien ausführlich erläutert. Ebenso dargestellt werden zugrundeliegende Rahmenbedingungen, die sich aus Einflussfaktoren der Siedlungsentwicklung sowie der Umweltbelange ergeben, und Auswirkungen in Bezug auf Abhängigkeiten einzelner Einflussfaktoren (z.B. Ausgleichsflächenbedarf, Größe und Lage von benötigten Infrastruktureinrichtungen, Rentabilität eines Nahversorgers). 4. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen vor: • Kenntnisnahme der Planungs-Szenarien durch den Planungsausschuss. • Ansprache von Grundstückseigentümer*innen zum Erwerb der notwendigen Flächen durch die Verwaltung – insbesondere der Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kita...) sowie potenzieller Ausgleichsflächen für Kompensationsmaßnahmen oder zur Verlagerung von FFH-Mähwiesen. • Öffentliche Diskussion der Planungs-Szenarien in einer Veranstaltung in Stupferich. • Dokumentation der fachlichen Rahmenbedingungen, der Planungs-Szenarien und der Rückmeldungen aus der öffentlichen Veranstaltung im „Entwicklungskonzept Stupferich“. • Politischer Beschluss des Entwicklungskonzepts mit den favorisierten Varianten. • Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit landschaftsplanerischer Begleitung, sobald klar ist, in welchem Umfang Flächen für den Ausgleich zur Verfügung stehen. • Einstieg in das B-Plan-Verfahren, wenn Ausgleichsflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. 5. Finanzielle Auswirkungen – 4 – Für das vorgeschaltete städtebauliche Wettbewerbsverfahren mit landschaftsplanerischer Begleitung, auf dessen Grundlage der Bebauungsplan entwickelt werden soll, werden rund 150.000 € und für Gutachten und Umweltbericht rund 120.000 € erwartet. Von den rund 120.000 € für Gutachten und Umweltbericht wurden bereits rund 40.000 € für die Erstellung der „Artenschutzrechtlichen Prüfung“ sowie der aktualisierten Abgrenzung der FFH-Mähwiesen benötigt. Die erwarteten Kosten werden in der vorhandenen Haushaltsplanung nicht abgebildet. Die Realisierung muss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus dem laufenden Budget des Stadtplanungsamtes erfolgen. Weiter zu beachten ist: • Belastbare Aussagen über den Zeitpunkt in dem die Mittel abgerufen werden können noch nicht getroffen werden, da die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit landschaftsplanerischer Begleitung erst stattfinden soll, sobald klar ist, in welchem Umfang Flächen für den Ausgleich zur Verfügung stehen. • Die tatsächlichen Kosten können je nach gewähltem Planungsszenario und aufgrund der aktuellen Preisentwicklung von der Schätzung abweichen. Mittel für investiven Maßnahmen wie z.B. potenzielle Neubauten der Schule oder der Kindertages- stätte sind noch nicht in den Haushalt eingestellt. Diese müssen zu gegebener Zeit – unter der Voraussetzung der Darstellung von notwendigen Maßnahmen und konkreteren Finanzzahlen – den Priorisierungsprozess der Investitionskonferenz durchlaufen. Beschluss: Antrag an den Ausschuss: Der Planungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.