Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - Anschlussvertrag über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe

Vorlage: 2023/0912
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Branddirektion
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0912 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit – Anschlussvertrag über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe auf der Gemarkung Rheinstetten Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.09.2023 21 X Gemeinderat 19.09.2023 15 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 angeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 151.750 Euro Jährlicher Ertrag: 30.350 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22. Juli 2003 wurde mit der Stadt Rheinstetten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde durch die Nachtragsvereinbarung mit Wirkung vom 2. Juli 2005 räumlich erweitert. Die Vereinbarung hatte eine Laufzeit von zehn Jahren und wurde durch die Vereinbarung vom 1. August beziehungsweise 2. September 2013 ersetzt. Diese Vereinbarung hatte eine Laufzeit von fünf Jahren, welche im Oktober 2018 auslief und entsprechend um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Die aktuelle Vereinbarung läuft am 25. Oktober 2023 aus. Mit der neuen Vereinbarung überträgt die Stadt Rheinstetten der Stadt Karlsruhe für das Gelände der Messe Karlsruhe gemäß Lageplan nach § 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit die Zuständigkeit für die gesetzlichen Feuerwehraufgaben für weitere fünf Jahre. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die gesetzlichen Feuerwehraufgaben, die sich vier Leistungsbereichen zuordnen lassen: 1. Beratungsleistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz 2. Vorbereitung und Durchführung des Feuersicherheitswachdienstes und Einsatzvorbereitung 3. Einsatzbewältigung 4. Vorhaltung besonderer Betriebsmittel und Ausrüstungsgegenstände. Die Stadt Karlsruhe ist personell und materiell in der Lage, die Aufgaben zu übernehmen. Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 30.350 Euro. Auf der Basis des bisherigen Kalkulationsschemas, das die vier Leistungsbereiche berücksichtigt, wurde im Einvernehmen mit der Stadt Rheinstetten der um 570 Euro erhöhte Pauschalbetrag für die nächsten fünf Jahre abgestimmt. Die Änderungen ergaben sich durch gestiegene Stundensätze des Einsatzpersonals. Die Beratung in den Gremien in Rheinstetten ist ebenfalls im September 2023 vorgesehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 angeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe.

  • Anlage 1_Öffentlich-rechtliche Vereinbarung_Messe Karlsruhe 2023
    Extrahierter Text

    Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister und Stadt Rheinstetten, vertreten durch den Oberbürgermeister über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karls- ruhe auf der Gemarkung Rheinstetten nach § 25 ff des Gesetzes über die kommu- nale Zusammenarbeit (GKZ) § 1 Aufgabenübertragung 1. Die Stadt Rheinstetten überträgt der Stadt Karlsruhe die Zuständigkeit für die Durchführung der gesetzlichen Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karlsruhe gemäß dem Lageplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. 2. Diese Aufgabenübertragung umfasst insbesondere die Pflicht- und Kann-Aufga- ben nach § 2 Abs. 1, und Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) so- wie die Übernahme der Brandsicherheitswache nach der Versammlungsstätten- verordnung. Damit gehen auch die Aufgaben nach § 3 FwG auf die Stadt Karls- ruhe über. § 2 Satzungsrecht Der Stadt Karlsruhe steht als erfüllende Gemeinde das Recht zu, im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen zu erlassen (vgl. § 26 GKZ). § 3 Kosten 1. Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karls- ruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 30.350 Euro. Dieser Pauschalbetrag ist binnen vier Wochen nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung erstmalig zu entrichten. Die Folgezahlungen sind jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres binnen vier Wochen zu leisten. Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten alle genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz nachgefordert. 2. Soweit der Stadt Karlsruhe gegenüber Dritten Kostenersatz nach Maßgabe des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere § 34 FwG) oder nach an- deren gesetzlichen Vorschriften für Einsätze auf dem Gelände der Messe Karls- ruhe zusteht, verbleibt dieser in voller Höhe bei der Stadt Karlsruhe. Insbeson- dere ist die Stadt Karlsruhe berechtigt, Kostenersatz für die kostenersatzpflichti- gen Leistungen nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu erheben und für sich zu behalten. 3. Für die Beteiligung der Angehörigen der Feuerwehr Rheinstetten bei der Durch- führung der Brandsicherheitswachen gilt die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe“. Für den Auslagen- ersatz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rheinstetten gilt § 7 der Sat- zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. 4. Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, den Versicherungsschutz für die übertrage- nen Aufgaben auf ihre Kosten herzustellen. § 4 Geltungsdauer 1. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am 26. Oktober 2023. 2. Während der Laufzeit der Vereinbarung steht den Vertragsparteien ein Kündi- gungsrecht nur aus wichtigem Grund zu. 3. Bei etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verpflichten sich die Parteien, vor Durchführung eines etwaigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schlichtungsstelle anzurufen. § 5 Schlussbestimmungen 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach beiderseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung umgehend die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuho- len und die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung in der jeweiligen Ge- meinde vorzunehmen. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Vertragsbestimmungen bedür- fen der Schriftform. Karlsruhe,.......................................... Rheinstetten,.................................... ............................................................. ............................................................. Dr. Frank Mentrup Sebastian Schrempp Oberbürgermeister Oberbürgermeister

  • Lageplan
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 15
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karls- ruhe und der Stadt Rheinstetten nach §§ 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit - Anschlussvertrag über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Ge- lände der Messe Karlsruhe auf der Gemarkung Rheinstetten Vorlage: 2023/0912 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die in Anlage 1 ange- schlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Messe Karls- ruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 JA-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. September 2023: Wir können hier gleich zur Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Oktober 2023