Ausscheiden des Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn; Verpflichtung von Detlef Kamlah
| Vorlage: | 2023/0910 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0910 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Hohenwettersbach Ausscheiden des Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn; Verpflichtung von Detlef Kamlah Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Hohenwettersbach 20.09.2023 3 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Herr Detlef Kamlah, Köpfle 35, 76228 Karlsruhe gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD/BL.- Ho. für die restliche Amtszeit nachrückt. Herr Kamlah hat am 25.08.2023 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch der als Ersatzperson festgestellte Bewerber zum Zeitpunkt seines Nachrückens durch die Ortsvorsteherin für die Dauer seiner Amtszeit verpflichtet werden. Die Verpflichtung der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte durch die Ortsvorsteherin gilt nur für die Dauer der Amtszeit, so dass bei wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Für die Verpflichtung schlägt die GemO BW folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll der Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihm entsprechende Niederschrift unterschrieben.