Nachrücken von Detlef Kamlah als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Dr. Stefan Schwehn
| Vorlage: | 2023/0896 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0896 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Hohenwettersbach Nachrücken von Detlef Kamlah als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Dr. Stefan Schwehn Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Hohenwettersbach 20.09.2023 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Detlef Kamlah als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD/BL-Ho. zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Detlef Kamlah kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Schwehn rückt gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD/BL-Ho. zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 Herr Detlef Kamlah, Köpfle 35, 76228 Karlsruhe für die restliche Amtszeit nach. Herr Kamlah ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat mit Schreiben vom 27.07.2023 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin am 25.08.2023 schriftlich mitgeteilt, dass er die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat er erklärt, dass kein Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Kamlah ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Beschluss: Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Detlef Kamlah als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD/BL-Ho. zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Dr. Stefan Schwehn für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Detlef Kamlah kein Hinderungsgrund vorliegt.