Anpassung der Förderrichtlinien der Stadt Karlsruhe im Kulturbereich

Vorlage: 2023/0890
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2023

    TOP: 6

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0890 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Förderrichtlinien der Stadt Karlsruhe im Kulturbereich Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Kulturausschuss 19.10.2023 öffentlich Vorberatung Gemeinderat 24.10.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Die Projektförderrichtlinien der Stadt Karlsruhe im Kulturbereich sollen neu gefasst werden. Die „Richtlinie für Theater für und mit Kindern und Jugendlichen“ und die Richtlinie „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“ sollen aufgehoben und in die allgemeine „Richtlinie Projektförderung“ integriert werden. Der Neufassung der Projektförderrichtlinien liegt die Schärfung der bestehenden Richtlinien und des Profils der Kulturförderung bei kulturellen Projekten in Karlsruhe zugrunde. Aufgrund vermehrter Anträge von interdisziplinären Kulturprojekten u.a. auch durch die Medienkunst und interkulturelle Projekte, sollen Präzisierungen und Ergänzungen den Kulturschaffenden die Antragsmöglichkeiten transparenter erläutern. Die neuen Projektförderrichtlinien sollen den Auftakt eines Strukturprozesses in der Kulturförderung in Karlsruhe darstellen, der auf mindestens 6 Jahre ausgelegt ist. Schon für diese Zeit soll es zu einem Zeichen des Aufbruchs mit den Förderrichtlinien – Stand 2023 – kommen. Die bisherige Förderrichtlinie – Stand Januar 2018 – ist als Anlage 2 beigefügt. Die geänderte Förderrichtlinie ist als Anlage 1 beigefügt. Die geänderten Passagen sind farblich gelb markiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Vor allem durch den Titel UNESCO CITY OF MEDIA ARTS, der die Förderung von Medienkunstwerken im öffentlichen Stadtraum voraussetzt, hat sich die Kulturförderung in Karlsruhe in den letzten 4 Jahren stark weiterentwickelt. Das Recht auf Kultur für alle wird sichtbar in der Stadt umgesetzt. Das ist als Erfolg des Kulturkonzepts 2025 der Stadt Karlsruhe zu deuten. Diese neue Sichtbarkeit regt einerseits Künstler*innen zu immer mehr interdisziplinären Projekten an, sie zwingt das Kulturbüro andererseits zu einer Erweiterung und Schärfung der Bewertungskriterien bei der Prüfung von Projektförderanträgen. Als zusätzlicher Schwerpunkt der Arbeit haben sich durch das IQ-Projekt BUNTE STADT und den Runden Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung, die beide den interkulturellen Dialog im weitesten Sinne fördern, weitere förderfähige Formate herausgebildet. Sozialräumliche Projekte – Projekte in den Quartieren und Stadtteilen für und teilweise von den Bürger*innen vor Ort initiiert – bieten den niedrigschwelligen Zugang zu kultureller Teilhabe für alle Menschen. Gleichzeitig sind Aufgaben, die aus dem Kulturkonzept 2025 übernommen wurden, in der allgemeinen Förderpraxis so selbstverständlich geworden, dass die „Richtlinie für Theater für und mit Kindern und Jugendlichen“ (Anlage 3) und die Richtlinie „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“ (Anlage 4) in die allgemeine „Richtlinie Projektförderung“ integriert werden können. Die neu gefasste Präambel in der Projektförderrichtlinie steht für eine vielfältige Kulturförderung in Karlsruhe: Karlsruhe als UNESCO Creative City of Media Arts und Stadt des Rechts ist Kulturstadt mit historisch gewachsenem Kulturprofil und großem Innovationsvermögen. Das Recht auf Kultur und kulturelle Teilhabe ist Grundlage für die Kulturförderung in Karlsruhe. Die Grundsätze der Förderung von Kulturprojekten liegen in der Förderung der Breiten- und Spitzenkultur, in der Förderung von künstlerischer Vielfalt über partizipative Formate und Vermittlungsansätze. Trends und innovative neue Kunstsprachen werden genauso unterstützt, wie interdisziplinäre Projekte und die klassischen Gattungen. Nachhaltigen Projekten sowie Projekten mit sozialräumlichem Schwerpunkt wird eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit, das Gebot der Gleichbehandlung sowie kulturpolitisch gesetzte Schwerpunktthemen zählen zu den Fördergrundsätzen von Kulturprojekten in Karlsruhe. Folgende weitere wesentliche Änderungen werden in der neuen Projektförderrichtlinie umgesetzt: - Die Förderung von Künstler*innen mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe ist maßgeblich. - Die explizite Erwähnung, dass Projekte öffentlich für alle Menschen zugänglich sein müssen. - Honorarkosten können im Rahmen des für die jeweilige Sparte üblichen Satzes anerkannt werden. - Die Richtlinie wurde an das aktuelle Corporate Design der Stadt Karlsruhe angepasst. - Der Antrag erfolgt ausschließlich über ein Onlineformular. Die bisherige Förderrichtlinie – Stand Januar 2018 – ist als Anlage 2 beigefügt. Die geänderte Förderrichtlinie ist als Anlage 1 beigefügt. Die geänderten Passagen sind farblich gelb markiert. – 3 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss 1. die Neufassung der „Richtlinien Projektförderung“ wie in Anlage 1 dargestellt. 2. Die „Richtlinie zur Förderung von Theater für und mit Kindern und Jugendlichen“ (Stand: Januar 2018, siehe Anlage 3) und die Richtlinie „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“ (Stand: Januar 2018, siehe Anlage 4) werden aufgehoben und in die „Richtlinien Projektförderung“ integriert.

  • Anlage 2
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe |Richtlinien Projektförderung Kulturamt Kulturbüro Stand: Januar2018 Die kommunale Kulturförderung erfordert eine kulturelleGesamtbetrachtung, die das historisch gewachsene Kulturprofil der Stadt und die daraus abzuleitenden Entwicklungsaspekte ebenso im Blick hat wie die Ausgewogenheit von Breiten-und Spitzenförderung, die künstlerische Vielfalt (Grundsatz der Pluralität), die kulturräumliche Ausgewogenheit (Grundsatz der Dezentralität), die künstlerische Gestaltungsfreiheit (Grundsatz der Liberalität), das Gebot der Gleichbehandlung sowie gegebenenfalls kulturpolitisch gesetzte Schwerpunktthemen. Diese Fördergrundsätze geltenauch für die Förderung einzelner Kulturprojekte (Projektförderung). 1. Projektförderung 1.1.Die Projektförderung bezieht sich auf Produktionen und Veranstaltungen aus sämtlichen künstlerischen und kulturellen Gattungen wie Musik, Theater, Tanz, BildendeKunst, Literatur, Film, Neue Medien, Heimatpflege, Architektur, Soziokultur, interkultureller und interreligiöser Dialog, Kinder-und Jugendkultur. Gefördert werden insbesondere spartenübergreifende Produktionen. 1.2.Die Projektförderung erfolgt nach Maßgabeder vorliegenden Förderrichtlinien, sofern keine speziellen Regelungen greifen (siehe u.a. „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Chorgesangs und der Vereinsmusik“, „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“, „Theater für und mit Kindern und Jugendlichen-Richtlinien städtischer Förderung in Karlsruhe“). 1.3.Im Rahmen der Mittelbereitstellung fördert die Stadt Karlsruhe Projekte, die-von Kulturschaffenden initiiert und über einen Förderantrag an die Stadt herangetragen werden oder-auf Grund einer besonderen kulturpolitischen Aufgabenstellung und Zielsetzung von der Stadt angeregt werden. 1.4.Die Vorgaben des Gender Mainstreaming fließen in die Entscheidung über Projektförderanträge ein. 1.5.Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Formen der Projektförderung Die Projektförderung erfolgt u.a. durch Beratung der Antragstellenden, Konzeptförderung, Vernetzung der Aktivitäten mit denen anderer Kulturschaffender, Bereitstellung und Vermittlung von Infrastruktur, Gewährung finanzieller Zuwendungen für das konkrete Projekt zur teilweisen Abdeckung eines finanziellen Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung), Anschubfinanzierung, Hilfe bei Drittmittelakquise, ergänzende Öffentlichkeitsarbeit. Richtlinien Projektförderung 2| Stadt Karlsruhe |Kulturamt | Kulturbüro|Richtlinien Projektförderung 3. Voraussetzungen der finanziellen Projektförderung 3.1Ein Projekt kann auf formellen Antrag im Rahmen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanziell gefördert werden, wenn es sich um eine professionelle, öffentlich zugängliche, zeitlich begrenzte kulturelle oder künstlerische Aktion oder Produktion handelt, die in Karlsruhe stattfindet und an dessen Durchführung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse ist in der Regel gegeben, wenn das Projekt eine Bereicherung für das kulturelle Leben in Karlsruhe darstellt, insbesondere einem gesamtstädtischen Schwerpunkt oder einem Schwerpunkt städtischer Kulturpolitik entspricht oder eine Lücke im Kulturangebot in Karlsruhe abdeckt oder sich in eigenständiger Weise-Kriterien sind u.a. Originalität, neue Formensprache, Aufbrechen herkömmlicher Sichtweisen-mit aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzt oder sich in eigenständiger Weise mit der kulturellen Identität Karlsruhes auseinandersetztund das Projekt ohne Einsatz städtischer Zuschussmittel nicht realisiert werden kann und die Kalkulation bei angemessener Eigenleistung einen nicht gedeckten Fehlbedarf bei ansonsten ausgeglichener Finanzierung aufweist. 3.2Im Einzelfall können auch nicht professionelle künstlerische und kulturelle Projektefinanziell gefördert werden. 3.3Von der finanziellen Projektförderung sind ausgeschlossen kommerzielle, gewinnorientierte Projekte, kommerzielle Projekte ohne Gewinnabsicht, mit denen überwiegend unternehmerische Ziele wie Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebes verfolgt werden, Veranstaltungen, deren Hauptzweck in der Wohltätigkeitspflegeliegt, Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter, künstlerische oder wissenschaftliche Projekte im Rahmen der Ausbildung. 3.4Nichtkommerzielle Projekte der privaten Kulturwirtschaft bzw. Projekte, an denen diese beteiligt ist, können grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn diese eigenständig und klar abgrenzbar sind vom allgemeinen kommerziellen Betrieb und dadurch eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird. 3.5Außerhalb Karlsruhes stattfindende Projekte können unter den vorgenannten Voraussetzungen ausnahmsweise dann gefördert werden wenn in Aussicht gestellte Zuschüsse der EU, des Bundes, des Landes oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen und Stiftung abhängig sind von einer finanziellen Beteiligung derStadt, wenn die von Karlsruher Projektträgerinnen und Projektträgern geplanten Projekte im Rahmen der internationalen Kulturpflege, insbesondere der Städtepartnerschaften durchgeführt werden. 4. Antragstellung / Entscheidung über Projektförderung 4.1DerAntrag auf Projektförderung ist beim Kulturbüro unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes zu stellen. 3| Stadt Karlsruhe |Kulturamt | Kulturbüro|Richtlinien Projektförderung 4.2Der Antrag auf Projektförderung soll rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Durchführung des Projektes gestellt werden. Bei einer erwartetenProjektförderung von mehr als 5.000Eurosoll der Förderantrag mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn gestellt werden. 4.3Die Beurteilung des Projektförderantrags erfolgt durch das Kulturbüro. Über Grund und Höhe einer Projektförderung entscheidet die Stadt Karlsruhe im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit. 5. Kriterien zur Bewertung der Projektförderanträge 5.1Die finanzielle Projektförderung der Stadt Karlsruhe erfolgt ausschließlich zur teilweisen Ausgleichung eines zu erwartenden finanziellen Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung). 5.2Die Verwendung gewährter Projektzuschüsse muss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. 5.3Nicht anerkannt werden in der Regel eigene Honorarkosten der Antragstellenden. Im Einzelfall können jedoch Honorarkosten freischaffender Antragstellender bis zur vollen Höhe bezuschusst werden, wenn an der Realisierung des jeweiligen Projekts ein besonderes Interesse der Stadt besteht. Kosten der Repräsentation und von zusätzlichen Leistungen, die unentgeltlich Dritten gewährt werden (Empfänge etc.). 5.4Die erforderliche Eigenleistung kann insbesondere erbracht werden durcheinenfinanziellen Eigenbeitrag, durch Sach-und Personalleistungen, durch Einbringung von Infrastruktur und durch ehrenamtliche Arbeit. 6. Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung Für die Verwendung des Zuschusses sind als Bestandteil des Bewilligungsbescheides die „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ zu beachten. Damit unabdingbar verbundenist die Vorlage eines Verwendungsnachweises unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes.

  • Anlage 3
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe |RichtlinienTheater für und mit Kindern und Jugendlichen Kulturamt Kulturbüro Stand: Januar2018 Präambel Ziel der Förderung für Theateraufführungen und-projekte für und mit Kindern und Jugendlichen ist es, das für diese Altersgruppe vorhandene Potenzial in seiner Breite und künstlerischen Vielfalt zu erhalten und es durch einzelne Angebote zu bereichern. Die Förderung bezieht sich auf alle Formen und Inhalte des Kinder-und Jugendtheaters. Besonderes Augenmerk gilt Projekten, die auf innovative Weise das breite Spektrum des Kinder-und Jugendtheaters ergänzen, d.h. auch neue Formensprachen ausprobieren, herkömmliche Sichtweisen aufbrechen und sich insbesondere aktueller und brisanter Themen und Probleme aus dem Alltag der Jugendlichen annehmen. Dabei sind Verbindungen verschiedener Gattungen ebenso denkbar wie die Entwicklung eigener Texte. Es gilt, ein füralle Altersgruppen vom Kindergartenalter bis zu den jungen Erwachsenen möglichst kontinuierlich über das Jahr verteiltes Angebot zu sichern. 1.Allgemeine Regelungen 1.1Empfänger der Förderung 1.1.1Gefördert werden in Karlsruhe ortsansässige private Theater, die Kinder-und Jugendtheater anbieten sowie Spielvereinigungen mit/ ohne eigene Rechtsfähigkeit und feste Bindung an eine Spielstätte. 1.1.2Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 1.2Grundlagen der Förderung 1.2.1Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der aufgrund der Haushaltspläne der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend dieser Richtlinien. 1.2.2Die Entscheidungen über eine Projektförderung werden vom Kulturbürogetroffen. 1.2.3Die Mittel werden auf Antrag durchBewilligungsbescheid des Kulturbüros vergeben. 1.2.4Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für denNachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Karlsruhe zur Institutionellen Förderung (ANBest-I) bzw. zur Projektförderung (ANBest-P). Theater für und mit Kindern und Jugendlichen -Richtlinien städtischer Förderung in Karlsruhe- 2| Stadt Karlsruhe |Kulturamt | Kulturbüro|Richtlinien Theater für und mit Kindern und Jugendlichen 2.Einzelförderung 2.1Nach einer vom Kulturamt einberufenen Sitzung mit den institutionalisierten Privattheatern in Karlsruhe müssen die Anträge für das kommende Kalenderjahr bis spätestens 01.02. desgenannten Kalenderjahres vorliegen. 2.2Der Antrag auf Förderung für freie Gruppen soll schriftlich beim Kulturbüro bis zum 01.02. des Kalenderjahres eingereicht werden, in dem die Förderung beginnen soll.Um eine flexible Theaterarbeit zu ermöglichen, können grundsätzlich die Anträge auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vorausgehen sollte die Vorstellung des Projekts in einem persönlichen Gespräch mit dem Fachbereich Theater des Kulturbüro. Dem Antrag sind beizufügen: a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit b) Pressestimmen c) Projektbeschreibung d) Kosten-und Finanzierungsplan mit zu erwartendem Kostendeckungsgrad 3.Art der Förderung Die Förderung wird gewährt als Projektförderung (Förderung einzelner Aktivitäten).Projektförderung wird aufgrund einer vom Kulturbüro erteilten Zusage der Mitfinanzierung einer bestimmten Produktion gewährt. Die Projektförderung dient nicht der Einrichtung bzw. Unterhaltung von Produktions-und Spielstätten. Förderfähig sind Personal-und Sachkosten: a)Zu den Personalkosten gehören Honorare für künstlerisches und technisches Personal. b)Die Sachkosten können u.a. die Anmietung von Räumen, Erstellung von Drehbüchernund Texten sowie Ausstattung und Kostümebeinhalten. 4.Finanzierungsarten Die Förderung dient entweder a)zur anteiligen Deckung des Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung), soweit zuwendungs- fähige Ausgaben nicht durch Eigenmittel oder Einnahmen abgedeckt sind (Finanzierungsdefizit). b)zurFinanzierung eines festen Betrags an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung). 5.Verfahren Nach Einreichung der Anträge (siehe 2.1) erfolgen innerhalb eines Monats Prüfung und Entscheidung durch das Kulturbüro. Für Einzelförderungen freier Gruppen (2.2) können Anträge auch bis zum 01.08. des genannten Kalenderjahres eingereicht werden. Die Verwendung der Mittel ist jeweils bis zum 01.04 des nachfolgenden Kalenderjahres nachzuweisen.

  • Anlage 4
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe|Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungenausländischer Vereine und Organisationenin Karlsruhe Kulturamt Kulturbüro Stand: Januar2018 1.Ziel der Förderung sind kulturelle Veranstaltungen der ausländischen Vereine sowie der deutsch- ausländischen Gesellschaften in Karlsruhe und anderer Organisationen, die der Vermittlung und dem Dialog unterschiedlicher Kulturen dienen. 2.Gefördert werden nur Veranstaltungen, die nicht auf Gewinn abzielen. 3.Es soll sich um Aktivitäten handeln, die öffentlich und für die Allgemeinheit zugänglich sind unddas Kennenlernen unterschiedlicher Kulturen fördern. Druckwerke (Plakate, Programme u. ä.) dieser Aktivitäten müssen neben der Heimatsprache auch in Deutsch verfasst werden. 4.Kulturelle Veranstaltungen sind beispielsweise Konzerte, Theaterveranstaltungen,Vorträge und literarische Lesungen (ggf. mit Musik, Film, Dias etc.), Ausstellungen, Tanz-und Folkloreveranstaltungen, Kleinkunst sowie sonstige Veranstaltungen (z.B. Kulturprogramm bei Vernissagen). 5.Von der Förderung ausgeschlossen sind, z.B. nach innen gerichtete Vereinsaktivitäten wie Vereinsfeste, Ausflüge etc. Sprachunterricht Sportveranstaltungen Exkursionen Veranstaltungen, bei denen politische, religiöse oder weltanschauliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Wohltätigkeitsveranstaltungen, deren Einnahmen oder Gewinn ganz oder teilweise Dritten zugute kommen sollen. 6.Vereine oder Organisationen, die bereits institutionell oder regelmäßig gefördert werden, können in der Regel keine Projektförderung mehr erhalten. 7.Veranstaltungen der obengenannten Organisationen, die in institutionell geförderten oder getragenen Einrichtungen (z.B. Volkshochschule, JUBEZ oder Stadtbibliothek) stattfinden, werden nur dann bezuschusst, wenn die Einrichtung nicht selbst Träger ist oder die Räume und sonstigeInfrastruktur kostenfrei und ohne Einnahmebeteiligung überlassen werden. 8.In der Regel soll Eintrittsgeld erhoben werden. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. 9.Der Zuschuss muss unter Verwendung des offiziellen Antragformulars mit der Beschreibung des Projektes sowie einem Kosten-und Finanzierungsplan grundsätzlich spätestens 6 Wochen vorher beim Kulturamt Kriterienzur Förderung von kulturellen Veranstaltungenausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe 2| Stadt Karlsruhe |Kulturamt | Kulturbüro|Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen beantragt werden. Nach Prüfung des Antrags erhalten die Antragsteller eine Zusage über die Gewährung des Zuschusses, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zusagen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs des Zuschussantrags. 10.Grundlage für den Zuschuss sind die im Kosten-und Finanzplan enthaltenen zuwendungsfähigen tatsächlichenAusgaben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben nur, soweit sie für die Durchführung der Veranstaltung notwendig und in der Höhe angemessen (z.B. Bewirtungskosten für Mitwirkende ausgerichtet an den Sätzen des öffentlichen Dienst) sind. Ausgaben für Speisen undGetränke für Veranstaltungsteilnehmer sind nicht zuwendungsfähig. Die Leistungen der Veranstaltungsorganisation sind ehrenamtlich. 11.Voraussetzung für die endgültige Zuschussfestsetzung nach der Veranstaltung sind der Nachweis, dass die Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat und eine Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben durch die Vorlage des offiziellen Formulars für den Verwendungsnachweis. Auf Verlangen sind die Originalbelege vorzulegen. Der Zuschuss wird danach durch den Bewilligungsbescheid festgesetzt und anschließend ausgezahlt.

  • Anlage 1
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    Stand: August 2023 Stadt Karlsruhe Kulturamt Kulturbüro Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Projektförderung im Kulturbereich 2 | Stadt Karlsruhe | Kulturamt | Kulturbüro | Richtlinien Projektförderung Richtlinien Projektförderung Karlsruhe als UNESCO Creative City of Media Arts und Stadt des Rechts ist Kulturstadt mit historisch gewachsenem Kulturprofil und großem Innovationsvermögen. Das Recht auf Kultur und kulturelle Teilhabe ist Grundlage für die Kulturförderung in Karlsruhe. Die Grundsätze der Förderung von Kulturprojekten liegen in der Förderung der Breiten- und Spitzenkultur, in der Förderung von künstlerischer Vielfalt über partizipative Formate und Vermittlungsansätze. Trends und innovative neue Kunstsprachen werden genauso unterstützt wie interdisziplinäre Projekte und die klassischen Gattungen. Nachhaltigen Projekten sowie Projekten mit sozialräumlichem Schwerpunkt wird eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Die künstlerische Gestaltungsfreiheit, das Gebot der Gleichbehandlung sowie kulturpolitisch gesetzte Schwerpunktthemen zählen zu den Fördergrundsätzen von Kulturprojekten in Karlsruhe. 1. Projektförderung 1.1. Die Pr ojektförder ung bez ieh t sich auf Pr odukt ionen und Ver anstaltungen aus sämtlichen künstler ischen und kulturellen Gattungen wie Musik, Th ea ter, Tanz und Performances, Bildende Kunst, Medienkunst, Liter at ur, Film, Architektur, Soziokultur, interdisziplinäre Projekte, kulturelle Bildung, Kinder- und Jugendkultur, gesellschaftspolitische Vortrags- und Dialogveranstaltungen, inter kultureller und interreligiöser Dialog und Heimatpflege. Gef ördert werden insbes ondere spartenüber grei fende Produkt ionen. 1.2. Die Pr ojektförder ung erfolgt nach Maßgab e der vorliegenden Förderrichtlinien, sofer n keine spez iellen Regelungen grei fen (siehe u.a. „Richtlinien der St adt Kar lsruhe für die Gewährung von Zu schüssen zur Förder ung des Chorges angs und der Ver einsmusik“ ). 1.3. Im Rahmen der Mittelber ei tstellung fördert die St adt Kar lsruhe Pr ojekte, die von Kulturschaffenden mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Karlsruhe ini tiiert und über einen Förderantrag an die St adt her an getragen wer den oder auf Grund einer bes onder en kulturpolit ischen Aufgaben stel lung und Zielsetzung von der St adt angereg t wer den . Antragsberechtigt sind Institutionen, die zur kulturellen Bereicherung des Lebens in der Stadt beitragen. Gleichzeitig kann das zu fördernde Kulturangebot (auch) der regionalen Vernetzung dienen. Institutionen in diesem Sinne sind Vereine, Gesellschaften, Organisationen, Gruppen, Einzelpersonen oder kulturelle Initiativen unabhängig von ihrer Rechtsform. 1.4. Ein Anspruch au f Förder ung besteh t nicht. Auch wird durch die Gewährung einer Zuwendung kein Anspruch auf etwaige weitere Förderungen begründet. 3 | Stadt Karlsruhe | Kulturamt | Kulturbüro | Richtlinien Projektförderung 2. Formen der Projektförderung Die Projektförderung erfolgt u.a. durch  Beratung der Antragstellenden,  Vernetzung der Aktivitäten mit denen anderer Kulturschaffender,  Bereitstellung und Vermittlung von Infrastruktur,  Gewährung finanzieller Zuwendungen,  Beratung bei Drittmittelakquise,  ergänzende Öffentlichkeitsarbeit. 3. Voraussetzungen der finanziellen Projektförderung 3.1 Ein Pr ojekt kann im Rahmen der sac hlichen und örtlichen Zu ständigkeit der St adt Kar lsruhe, sowie im Rahmen der verfügbaren Haushal tsmittel finanziell gef ördert werden, wenn es sich um eine professionelle, öffentlich zugängliche, zeitlich begrenzte kulturelle oder künstlerische Aktion oder Produktion handelt, die in Karlsruhe stattfindet und an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentlic hes Inter esse ist in der Regel geg eben , wenn das Pr ojekt:  eine Ber ei cher ung für das kulturelle Leb en in Kar lsruhe darstellt, insbes ondere einem ges amtstädtischen Sc hwer punkt oder einem Sc hwer punkt städtischer Kulturpolitik en tspricht oder eine Lücke im Kulturangebot in Kar lsruhe abdec kt oder  sich in eigen ständiger Wei se - Kriter ien sind u.a. Originalität, neue Formensprac he, Aufbrec hen her kö mmlicher Si chtwei sen - mit akt uellen künstler ischen oder ges ellschaftlichen Fragen ausei nandersetzt,  den Dialog zwischen Kulturen und Religionen sucht oder  sich in eigenständiger Weise mit der kulturellen Identität Karlsruhes auseinandersetzt. 3.2 Im Einzelfall können auch nicht professionelle künstlerische und kulturelle Projekte finanziell gefördert werden. Diese Ermessensentscheidungen treffen die Fachbereiche des Kulturbüros. 3.3 Von der finanziellen Projektförderung sind generell ausgeschlossen  Projekte von Fördervereinen und Stiftungen im Rahmen ihres Satzungsauftrags,  kommerzielle, gewinnorientierte Projekte,  kommerzielle Projekte ohne Gewinnabsicht, mit denen überwiegend unternehmerische Ziele wie Imagepflege oder Marketing eines gewerblichen Betriebes verfolgt werden,  Benefizveranstaltungen,  Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter,  künstlerische oder wissenschaftliche Projekte im Rahmen der Ausbildung,  Projekte, die nach anderen Richtlinien der Stadt gefördert werden. 3.4 Nichtkommerzielle Projekte der privaten Kulturwirtschaft bzw. Projekte, an denen diese beteiligt ist, können grundsätzlich nur dann gefördert werden, wenn diese eigenständig 4 | Stadt Karlsruhe | Kulturamt | Kulturbüro | Richtlinien Projektförderung und klar abgrenzbar sind vom allgemeinen kommerziellen Betrieb und dadurch eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird. 3.5 Außerhalb Karlsruhes stattfindende Projekte können unter den vorgenannten Voraussetzungen ausnahmsweise dann gefördert werden,  wenn in Aussicht gestellte Zuschüsse der EU, des Bundes, des Landes oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen und Stiftungen abhängig sind von einer finanziellen Beteiligung der Stadt,  wenn die von Karlsruher Projektträger*innen geplanten Projekte im Rahmen des interkulturellen Austauschs, insbesondere der Städtepartnerschaften durchgeführt werden. 4. Antragstellung / Entscheidung über Projektförderung 4.1 Der Antrag auf Projektförderung ist beim Kulturbüro unter Verwendung des Onlineformulars zu stellen. In diesem Onlineformular ist u.a. eine komplette Kosten- und Finanzierungsplanung für das zu beantragende Projekt einzubringen. 4.2 Der Antrag auf Projektförderung soll rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Durchführung des Projektes gestellt werden. Bei einer erwarteten Projektförderung von mehr als 5.000 Euro soll der Förderantrag mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn gestellt werden. 4.3 Die Beurteilung des Projektförderantrags erfolgt durch das Kulturbüro. Über Grund und Höhe einer Projektförderung entscheidet die Stadt Karlsruhe im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit. Die Beurteilung des Projektförderantrags erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen durch das Kulturbüro. 5. Finanzielle Kriterien zur Bewertung der Projektförderanträge 5.1 Die finanzielle Projektförderung der Stadt Karlsruhe erfolgt ausschließlich zum teilweisen Ausgleich eines zu erwartenden finanziellen Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung) durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. 5.2 Die finanzielle Projektförderung setzt das Einbringen von Eigen- und/ oder Drittmitteln voraus. Die Förderung durch die Stadt Karlsruhe erfolgt nachrangig und ergänzend. D.h. die Zuwendungsempfänger*innen müssen neben Eigenmitteln und Eigenleistungen anderweitige (öffentliche und/ oder private) Förderungsmöglichkeiten vorrangig und vollständig ausschöpfen. Die erforderliche Eigenleistung kann insbesondere erbracht werden durch einen finanziellen Eigenbeitrag, durch Sach- und Personalleistungen, durch Einbringung von Infrastruktur und durch ehrenamtliche Arbeit. 5.3 Honorarkosten können im Rahmen des für die jeweilige Sparte üblichen Satzes anerkannt werden. 5 | Stadt Karlsruhe | Kulturamt | Kulturbüro | Richtlinien Projektförderung 5.4 Kosten der Repräsentation (z.B. Empfänge) und zusätzliche Leistungen, die unentgeltlich Dritten gewährt werden, werden nicht anerkannt. 5.5 Die Verwendung gewährter Projektzuschüsse muss den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.  5.2 ist neu eingefügt worden, der alte Punkt 5.2 ist jetzt 5.5 6. Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung Für die Verwendung des Zuschusses sind als Bestandteil des Bewilligungsbescheides die „Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung“ (AnBestKA-P) zu beachten. Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis unter Verwendung des Online- Formulars eingereicht werden. 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die „Richtlinien Projektförderung“ treten am 25.10.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinie Projektförderung“ in der Fassung vom Januar 2018 sowie die „Richtlinie zur Förderung von Theater für und mit Kindern und Jugendlichen“ (Stand: Januar 2018) und die „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“ (Stand: Januar 2018) außer Kraft.

  • TOP 8_Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Anpassung der Förderrichtlinien der Stadt Karlsruhe im Kulturbereich Vorlage: 2023/0890 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss 1. die Neufassung der „Richtlinien Projektförderung“ wie in Anlage 1 dargestellt. 2. Die „Richtlinie zur Förderung von Theater für und mit Kindern und Jugendlichen“ (Stand: Januar 2018, siehe Anlage 3) und die Richtlinie „Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe“ (Stand: Januar 2018, siehe Anlage 4) werden aufgehoben und in die „Richtlinien Projektförderung“ integriert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss am 19. Oktober 2023. Hier will ich nur noch mal zur Erläuterung feststellen, dass es Überlegungen gibt, die Förderrichtlinien im Kulturbereich grundsätzlich zu verändern, weil wir auch in Zukunft mit knapperen Mitteln überlegen müssen, wie wir trotzdem die Initiativen unterstützen, die neu entstehen und auch eine Anfangsfinanzierung brauchen. Das alles ist aber nicht in dieser Anpassung der Förderrichtlinien schon enthalten, sondern es sind hier lediglich Aktualisierungen und auch redaktionelle Anpassungen. Insofern greift das hier noch nicht der Debatte, die wir an anderer Stelle noch führen werden, vor. – 2 – Damit können wir gleich zur Abstimmung kommen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. November 2023