Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung – Vorstellung des bisherigen Prozesses, des erarbeiteten Positionspapieres und Festlegung des weiteren Vorgehens

Vorlage: 2023/0886
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2023

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten mit Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.10.2023

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0886 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung – Vorstellung des bisherigen Prozesses, des erarbeiteten Positionspapieres und Festlegung des weiteren Vorgehens Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Kulturausschuss und Integrationsausschuss 19.10.2023 öffentlich Vorberatung Gemeinderat 24.10.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat hat die Verwaltung nach Beratungen in seinen Ausschüssen 2021 beauftragt, einen "Runden Tisch kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit" (RT ARAD) zu etablieren. Dieser sollte ein Leitbild Antirassismus und Antidiskriminierung für Karlsruhe entwickeln und in einem partizipativen Prozess Maßnahmen für einen möglichst diskriminierungs- und rassismusfreien Umgang innerhalb der Stadtgesellschaft vorschlagen. Die Federführung des RT ARAD liegt beim Kulturamt, ab 2022 trat das Büro für Integration gleichberechtigt hinzu. Über den Verlauf des Prozesses wurde im Kulturausschuss am 27. Oktober 2022 und am 2. Dezember 2022 im Migrationsbeirat (jetzt Integrationsausschuss) berichtet. Konkretes Ergebnis der zweijährigen Arbeit ist sowohl ein Bericht des RT ARAD (siehe Anlage), in dem konkrete Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen und der bisherige Prozess und die Arbeitsstruktur des RT ARAD dargestellt werden, als auch ein loses Bündnis verschiedenster Akteur*innen, die eine gemeinsame Basis der Zusammenarbeit gelegt haben. Im Bericht werden die Leitprinzipien der Antidiskriminierungsarbeit - auf die sich die Beteiligten geeinigt haben - vorgestellt, Ziele, Wirkungsfelder, erste Maßnahmen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorgeschlagen sowie der bisherige Prozess und die Arbeitsstruktur des RT ARAD dargestellt. Für das weitere Vorgehen ist eine Anpassung der Arbeits- und Organisationstruktur zwingend erforderlich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 30.000 EUR Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der erfolgte bottom-up Prozess ist in dieser Form einmalig in Baden-Württemberg. Sachkundige Bürger*innen, betroffene Menschen, Interessensvertretungen und Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung haben gemeinsam an einer Positionierung, respektive einem Leitbild für die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit der Stadt Karlsruhe gearbeitet. Im Gegensatz zur Arbeit anderer Kommunen wurde damit eine Positionierung nicht „von oben“ formuliert, sondern von Anbeginn an mit Betroffenen erarbeitet. Der RT ARAD brachte in der Stadt Karlsruhe eine Vielzahl positiver Aspekte und Erfahrungen hervor. Eine offene Diskussion und das Bemühen um ein menschliches Miteinander führten zu einem gemeinsamen Lernprozess. Dabei wurde auch das Interesse von Menschen geweckt, die nicht direkt mit den Themen Antirassismus und Antidiskriminierung vertraut waren. Die Beteiligung vieler engagierter Personen bereicherte den Prozess und schuf eine positive und respektvolle Diskussionskultur am Runden Tisch. Des Weiteren wurden Kooperationen zwischen der Zivilgesellschaft und Vertreter*innen der Stadtverwaltung, der Politik und Behörden, wie der Polizei, oder Organisationen, wie dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder der Volkswohnung, festgestellt, die zu einer noch intensiveren Zusammenarbeit der beteiligten Stellen geführt haben. Es entstanden Vernetzungen sowohl unter den zivilgesellschaftlichen Gruppen als auch zwischen der Zivilgesellschaft und den städtischen Ämtern. Die Zusammenarbeit mit den und unter den städtischen Ämtern wurde als fruchtbar und wertvoll erlebt. In dieser Zusammenarbeit wurde deutlich, wie wichtig eine gemeinsame Vertrauenskultur ist, um transparent und effektiv an gemeinsamen Zielen zu arbeiten. Die Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und ein dauerhafter Prozess. Insofern ist ein gemeinsam getragener Prozess unterschiedlichster Akteur*innen die Basis, von der aus die gemeinsame Arbeit erfolgen kann. Jeder Wandel ist aufgrund von Unsicherheiten, Risiken und Ängsten eine Herausforderung. Entsprechend werden Veränderungen in unseren sozialen Strukturen und etablierten Gewohnheiten schwierig umzusetzen sein oder teilweise auf Ablehnung stoßen – insbesondere dann, wenn es sich um Diskriminierung und Rassismus handelt. Insofern ist eine koordinierte Kommunikation und Beteiligung zentral für den gesamten Prozess und so wird es auch künftig darauf ankommen, dass Koalitionen geschmiedet werden. Das entstandene Positionspapier soll Orientierung geben, um einen nachhaltigen weiteren Prozess zu gewährleisten. Es beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen in verschiedenen Wirkungsfeldern. Die Rolle der Verwaltung sollte fortan koordinierend sein, um einerseits diesem bedeutsamen zivilgesellschaftlichen Prozess Rechnung zu tragen und andererseits, um weitere laufende Prozesse, die Schnittstellen zu den Handlungsempfehlungen des RT ARAD aufweisen, innerhalb der Verwaltung zielorientiert miteinander abstimmen zu können. Insbesondere betrifft dies aktuell die Fortschreibung des Integrationsplans sowie die Internationalisierungsstrategie. Der RT ARAD empfiehlt: - ein koordiniertes Vorgehen in Bezug auf die Prüfung und Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen - eine Themenerweiterung, um weitere Formen von Diskriminierung in den Blick zu nehmen - die Erarbeitung von Instrumenten bzw. Strukturen, um Koordination für die Umsetzung zu ermöglichen - die Bereitstellung von Ressourcen für die Fortführung eines nachhaltigen Prozesses. – 3 – Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen des RT ARAD sind dezidiert als erster großer Meilenstein und nicht als Schlusspunkt des Prozesses zu sehen. Wichtig wird nun sein, die erarbeiteten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit sowohl hinsichtlich Inhalt als auch notwendiger Ressourcen zu prüfen und ein belastbares Bündnis nachhaltig zu etablieren. Bei bereits bestehenden beziehungsweise laufenden Strategieprozessen, wie beispielsweise der Fortschreibung des Integrationsplans oder der Internationalisierungsstrategie, muss von den zuständigen Stellen in der Verwaltung überprüft werden, wie die Empfehlungen und Maßnahmen in geeigneter Weise eingebunden und Schnittstellen zwischen den Strategieprozessen gewinnbringend genutzt werden können. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Um den Prozess fortsetzen zu können, muss der RT ARAD dauerhaft fortgeführt werden und benötigt hierfür eine geeignete Mittelausstattung. Im Budget des Kulturhaushalts sind hierfür bisher seit dem Jahr 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr eingeplant. Beschluss: Folgender Beschluss wird nach Vorberatung im Kulturausschuss und im Integrationsausschuss gefasst: 1. Der Gemeinderat nimmt das Positionspapier zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat bekennt sich zu den Leitprinzipien der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung anderweitiger, sich bereits in der Umsetzung befindlicher Orientierungspapiere wie der Fortschreibung des Integrationsplans und der Internationalisierungsstrategie, die Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Positionspapier zu prüfen. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur künftigen Struktur und Ausstattung des Runden Tisches Antirassismus und Antidiskriminierung und zur Verortung der Antirassismus und – Antidiskriminierungsarbeit innerhalb der Verwaltung zu erarbeiten und die vorgeschlagenen Maßnahmen in 2024/25 im Rahmen des vorgesehenen Budgets anzustoßen.

  • Anlage: Bericht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Kulturamt und Büro für Integration Positionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit Oktober 2023 Verfasser: Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung | Karlsruhe, 2 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 3 Zusammenfassung Von Juli 2021 bis Juli 2023 haben Vertreter*innen der Stadt Karlsruhe, ihrer Tochtergesellschaften, der Zivilgesellschaft und Interessensgruppen am „Runden Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung“ (RT ARAD) in immer wieder wechselnder Zusammensetzung zusammengefunden. Ein Positionspapier ist entstanden, das eine klare Aussage trifft: wir alle tragen zu Strukturen bei, die rassistisches und diskriminierendes Verhalten aufrechterhalten und nur gemeinsam können wir am Abbau von Rassismus und Diskriminierung arbeiten, um eine lebenswertere und gerechtere Stadt für alle zu schaffen. Das folgende Positionspapier erläutert ausführlich die Themen struktureller Rassismus und strukturelle Diskriminierung, um deutlich zu machen, dass Ausschluss-Mechanismen in und durch Institutionen reproduziert und aufrechterhalten werden. Das Papier macht deutlich, dass diese Erkenntnis uns nicht von der Pflicht entbindet, als Individuen dagegen zu wirken, dass wir allerdings auch in komplexen zusammenhängenden Systemen arbeiten und leben, die unser individuelles Handeln einschränken. Auf Grund dessen haben die Autor*innen des Papiers 3 Leitprinzipien entwickelt, die das künftige Handeln prägen sollen und die auf eine Haltung abzielen, die sich die Autor*innen des Papiers bei künftigen kommunalen Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung wünschen. Sie sollen bewirken, dass Menschen, die bisher von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen wurden, ab jetzt bewusst mit eingebunden werden. 1. Nichts über uns ohne uns 2. Fokus auf Bedürfnisse 3. Repräsentation macht den Unterschied Diese Leitprinzipien bilden das Fundament, auf dem die Ziele und Maßnahmen aufbauen. Insgesamt 8 Wirkungsfelder, 27 Ziele und 86 Maßnahmen wurden in dem partizipativen Prozess entwickelt und hier zusammengetragen. Im intensiven Austausch ist deutlich geworden, dass Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit Ressourcen erfordert – sowohl um eine Koordinierung der weiteren Prozesse zu gewährleisten, als auch um die Synergien mit weiteren Akteur*innen effektiv und gewinnbringend für alle zu nutzen. Die Bereitstellung von Ressourcen wie auch die Bereitschaft, sich zu einer diskriminierungssensiblen und rassismuskritischen Haltung zu bekennen, sind die Säulen, auf denen eine nachhaltige Strategie gegen Rassismus und Diskriminierung aufgebaut werden kann. Inhaltsverzeichnis 0. Vorab: Wer sind „Wir“, Impressum 4 1. Präambel 5 2. Strukturen erkennen 6 3. Strukturierter Dialog 10 4. Wirkungsfeldbezogene Ziele und Maßnahmenkatalog: 11 5. Partizipative Evaluation 22 6. Eine Zusammenfassung der bisherigen Arbeitsschritte, Beteiligungsveranstaltungen und Ausblick für das Jahresende 2023 23 4 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 5 0. Vorab: Wer sind „Wir“ Seit 2021 traf sich in regelmäßigen Abständen der RT ARAD. Knapp 200 Personen aus der Stadtgesellschaft – darunter Verwaltung, Interessensverbände, zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger*innen in immer wieder wechselnder Zusammensetzung – haben sich in 6 Arbeitstr effen zusammengefunden. Dabei wurden die Themen Rassismus und Diskriminierung aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und es wurde gemeinsam an einem Ziel gearbeitet. Begleitet wurde die Arbeit am Runden Tisch von einer Begleitgruppe, in der Vertreter*innen aus der Verwaltung und ehrenamtliche sachkundige Bürger*innen die Inhalte aus den Runden Tischen aufgriffen und einordneten. Das „Wir“ in diesem Papier sind die Akteur*innen des Runden Tisches, die ihre fachliche und persönliche Expertise in den Prozess eingebracht haben und durch die Positionierung im Papier zu einem gesellschaftlichen Mehrwert für die Stadt Karlsruhe beitragen. Impressum 1. Präambel Unsere Vision ist eine Welt frei von Rassismus und Diskriminierung. Wir streben eine Stadtgesellschaft an, in der alle mit ihrem Wissen und Können dazu beitragen, dass Karlsruhe eine diskriminierungssensible und rassismuskritische Stadt wir d. Wir sind uns bewusst, dass Deutschland eine pluralistische, sprachlich und kulturell vielfältige Migrationsgesellschaft ist. Wir erkennen an, dass wir alle bewusst und unbewusst zu Strukturen beitragen, die rassistisches und diskriminierendes Verhalten aufrechterhalten. Wir erkennen aber auch, dass, wenn wir gemeinsam am Abbau und Aufbrechen von Rassismus und Diskriminierung arbeiten, wir eine lebenswerte und gerechte Stadt für alle schaffen können. Macht und Privilegien erkennen, rassismus- und gendersensible Sprache bewusst verwenden, Barrieren abbauen sind nur einige der Dinge, die wir sowohl als Individuen als auch in Gemeinschaften und Institutionen angehen können. Alle Menschen profitieren von einer Umgebung, in der sie nicht diskriminiert werden und sich willkommen und sicher fühlen. Wir wissen, dass eine gerechte Ressourcenverteilung nur dann stattfindet, wenn Chancengleichheit besteht. Öffentliche Politik muss einen wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, die ungerechte Verteilung von Entscheidungsgewalt, den ungleichen Zugang zu Ressourcen und die ungleichen Machtverhältnisse abzumilder n. Es geht hierbei um die Sicherung von Rechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenr echte der UN, im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechts-Konvention deutlich formuliert wur den: Das Recht auf Wohnen, auf gesellschaftliche Teilhabe, auf Arbeit, auf Bildung und auf Meinungsfreiheit. Um wirkungsvoll dazu beizutragen, bedarf es sowohl konkreter Handlungsempfehlungen als auch kontinuierlicher Begegnungs- und Dialogräume, eines respektvollen Umgangs mit Unterschieden und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. In dem vorliegenden Positionspapier erläutern wir unser Verständnis von dem Prozess, an dem die Akteur*innen des RT ARAD beteiligt gewesen sind. Wir beschreiben unsere Erkenntnisse und stellen Ziele und Maßnahmen dar, auf die wir uns in einem partizipativen Prozess geeinigt haben. Dabei ist uns allen bewusst geworden, dass langfristige Veränderungen notwendig sind, um die gesellschaftlichen Strukturen und das Denken der Menschen zu verändern. Dies erfordert nachhaltige Formate des Miteinanders. Einander zuhören, die eigene Haltung reflektieren und in den Dialog treten sind bereits erfolgt, der Prozess muss allerdings fortgesetzt werden. Dafür benötigt die kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit Ressourcen für die wirkungsfeldbezogene Arbeit, für die Fort- und W eiterbildung und für die Koordination der entsprechenden notwendigen Schritte. In diesem Positionspapier benennen wir klare Ziele und Maßnahmen, die als erste Ergebnisse zu verzeichnen sind. Diese Ziele und Maßnahmen können aber nur dann verwirklicht werden, wenn die Bedeutung dieser Aufgabe von Verwaltungsspitze und Gemeinderat anerkannt und die Bewältigung dieser Aufgabe gefördert wird. Wir wollen der Arbeit, die mit diesem Papier angestoßen wird, einen Rahmen geben, damit dieser Prozess kontinuierlich in einer Atmosphäre der bedeutsamen Partnerschaft 1 fortgesetzt werden kann. 1 Die OECD schlägt das Wort bedeutsam (significant) vor, um Partnerschaften zwischen Behörden und Zivilgesellschaft zu beschreiben. Diese Partnerschaft beschreibt eine Zusammenarbeit, in der die Partner*innen gemeinsam an einem Produkt oder einem Ziel arbeiten, für das sie gemeinsam Verantwortung übernehmen und in der Rechte und Ressourcen in Absprache verteilt werden. Siehe: oecd.org/cfe/leed/36279186.pdf Herausgeberin: Stadt Karlsruhe, Kulturamt und Büro für Integration Verfasser*innen: Mitglieder des Runden Tisches Antirassismus und Antidiskriminierung Projektleitung: Christoph Rapp Projektbegleitung: Lila Sax dos Santos Gomes, Moderation – Beratung – Prozessbegleitung www.lilasaxdossantosgomes.de Redaktion: Tabea Bomar, Claudia Lahn, Dominika Szope Layout: Goetzinger + Komplizen Werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 16, 76137 Karlsruhe Titelbild: Aktionstag gegen Rassismus am 23.03.2022, Foto: Stadt Karlsruhe, Enderle Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand: Oktober 2023 6 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 7 2. Strukturen erkennen In diesem Positionspapier und den hier formulierten Zielen und Maßnahmen geht es in erster Linie darum, strukturellen Rassismus und strukturelle Diskriminierung sowie deren Folgen sichtbar zu machen und nachhaltig daran zu arbeiten, damit Karlsruhe eine diskriminierungssensible und rassismuskritische Stadt wird. Wir sind uns dessen bewusst, dass Institutionen Rassismus und Diskriminierung reproduzieren und verstärken. Menschen sind auch in und durch städtische Ämter, Behörden und stadteigene und stadtnahe Gesellschaften und Einrichtungen direkt und indirekt von Rassismus und Diskriminierung betr offen. Die Auswirkungen davon betreffen uns alle. Vor allem aber werden rassifizierte und diskriminierte Menschen durch diskriminierende und rassistische Strukturen an gleichberechtigter politischer, sozialer und ökonomischer Teilhabe gehindert und damit in ihren Menschenrechten beschnitten. Im Rahmen des Pr ozesses haben wir gesehen, dass jeder Mensch ein unterschiedliches Verständnis von Rassismus und Diskriminierung hat, geprägt durch sein Umfeld, seine Erlebnisse und seine Sozialisierung. Am Runden Tisch haben wir mit unterschiedlichen Definitionen von Rassismus und Diskriminierung gearbeitet und uns bei den daraus entstehenden Zielen und Maßnahmen vor allem auf strukturelle Gegebenheiten fokussiert, die Rassismus und Diskriminierung begünstigen. Struktureller Rassismus 2 Nachzulesen unter: amadeu-antonio-stiftung.de/rassismus/was-ist-rassismus 3 Über die Bedeutung der verschiedenen (Selbst-)Bezeichnungen empfehlen wir hier nachzulesen: diversity-arts-culture.berlin/woerterbuch und mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Infopapier_Alternativen_Migrationshintergrund.pdf 4 Nachzulesen unter: duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00075438 Beim strukturellen Rassismus handelt es sich um rassistische Strukturen, Prozesse und Routinen in der Gesellschaft, die vorwiegend Schwarze Menschen, People of Color und Menschen mit Migrationsgeschichte oder mit Fluchterfahrung 3 benachteiligen und ausgrenzen. Solche Routinen führen beispielsweise zu Benachteiligungen im Schulsystem, etwa wenn es um die Versetzung von Schüler*innen, Diskriminierungen am Arbeitsmarkt oder wenn es um die Besetzung von offenen Stellen geht. Struktureller Rassismus führt zu Ausschluss aus zentralen Bereichen der Gesellschaft und zu sozialer Ungleichheit im Bildungssystem, beim Zugang zu Arbeitsplätzen oder beim Wohnraum, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Durch die immer wiederkehrende Ausgrenzung und das Gefühl von „Anderssein“ sind die Betroffenen einer ständigen psychischen Belastung ausgesetzt. Eine aktuelle Studie der Universität Duisburg zeigt, dass rassistische Denkmuster in deutschen Behörden keine Ausnahme darstellen und dass Rassismus in der Polizei, in der Arbeitsverwaltung und in der Gesundheitsversorgung strukturell eingebettet und institutionell (re-)produziert wird 4 . Darüber hinaus hat die explorative Studie Afrozensus (2020) herausgearbeitet, dass Schwarzen Menschen häufig nicht geglaubt wird, wenn sie von strukturellen Rassismuserfahrungen sprechen. Mitunter werden diese auch als besonders emotional oder hysterisch bezeichnet, wenn sie ihre Erlebnisse schildern. Diese Art des Herunterspielens von traumatisier enden Erlebnissen erschwert das Nachverfolgen von rassistischen Übergriffen. Die Antonio Amadeu Stiftung 2 definiert Rassismus als „eine Ideologie, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihres Namens, ihrer (vermeintlichen) Kultur, Herkunft oder Religion abwertet. In Deutschland betri fft das nicht-weiße Menschen – jene, die als nicht-deutsch, also vermeintlich nicht wirklich zugehörig angesehen werden. Wenn Menschen nicht nach ihren individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften oder danach, was sie persönlich tun, sondern als Teil einer vermeintlich homogenen Gruppe beurteilt und abgewertet werden, dann ist das Rassismus“. Dies inkludiert auch den Antisemitismus als besondere Form der Menschenverachtung. 8 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 9 Strukturelle Diskriminierung 5 Strukturelle Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung oder den institutionalisierten Ausschluss von Menschen aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit oder einem zugeschriebenen Merkmal. Human Rights Watch schreibt dazu: „Von struktureller Diskriminierung wird gesprochen, wenn die Benachteiligung einzelner Gruppen in der Organisation der Gesellschaft begründet liegt. Die über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsene Art des Zusammenlebens (Arbeitsteilung, V erteilung der Entscheidungsbefugnisse etc.) geht in der Regel mit patriarchalen, postkolonialen, homophoben, religiösen oder wie auch immer gearteten und begründeten Konventionen, Gebräuchen und Traditionen einher, welche die Privilegierung einzelner Gruppen bzw. die Schlechterstellung anderer Gruppen als ‘normal‘ und vorgegeben erscheinen lassen“ 6 . Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden sechs Merkmale aufgelistet, die zu einer Benachteiligung führen können: Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder W eltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Aber auch andere Merkmale können zu einer Diskriminierung führen. Strukturelle Diskriminierung ist nicht immer einfach zu erkennen, da sie in bestehenden Strukturen eingebettet ist und oft von diesen reproduziert wird. Auch Betroffene erkennen bestimmte Aussagen oder Handlungen nicht immer als diskriminierend. 5 Weitere Infoseiten zu den Themen Rassismus und Diskriminierung: vielfalt-mediathek.de/kurz-erklaert-struktureller-rassismus, afrozensus.de/reports/2020/#start, rassismusmonitor.de 6 Eine Auflistung verschiedener Diskriminierungsformen ist unter anderem hier zu finden: humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/diskriminierung/diskriminierungsverbot-dossier/juristisches-konzept/formen-der-diskriminierung Eine rassismuskritische und diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Rassismus und Diskriminierung ist in Karlsruhe leider gelebte Realität. Aus diesem Grund setzen wir uns für eine Stadt ein, in der eine rassismuskritische und diskriminierungssensible Einstellung unser e Haltung, unser Verhalten und unseren Umgang miteinander prägen. Dabei muss die Stadtverwaltung als Vorbild vorangehen, unterstützt von den politischen Gremien, die ihrer Arbeit einen Rahmen geben. Denn um eine nachhaltige Veränderung zu erreichen, ist eine offene Haltung in den politischen Gr emien und in der Verwaltung nötig. Konkrete, messbare Ziele sollen durch professionelle Maßnahmen erreicht werden. Ämter, Behörden und stadteigene und stadtnahe Gesellschaften und Einrichtungen werden dazu aufgefordert, diese Maßnahmen zu übernehmen und umzusetzen. Die Überwindung von Rassismus und Antidiskriminierung muss zur Chef*innen- Sache erklärt und konsequent gelebt werden. Nachhaltiges Arbeiten erfordert Ressourcen Es ist absehbar, dass zur Verwirklichung des durch uns angestoßenen Prozesses ausreichende personelle und finanzielle Mittel für die Maßnahmen und deren Koordination im Rahmen der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit benötigt werden. Das Aufbrechen von Diskriminierung und Rassismus ist ein Langzeitprojekt, das einen Dialog zwischen verschiedenen Akteur*innen erfor dert. Die Umsetzung der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit erfordert: „ ausreichende finanzielle Mittel, um die Vernetzung und den Dialog der Akteur*innen zu fördern sowie Sachmittel, um weitere Veranstaltungs- und Weiterbildungsangebote zu realisieren. „ personelle Ressourcen für die Koordination der Aufgabe, Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Strukturen sichtbar zu machen. Diese Koordinierung soll die im folgenden Abschnitt aufgeführten Ziele und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit städtischen Ämter n, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Interessensgruppen und weiteren Institutionen des Runden Tisches umsetzen. Die Koordination sichert die Weiterführung des kontinuierlichen Prozesses und unterstützt die hier entstehenden Aktionsbündnisse zwischen Verwaltung, Stadtgesellschaft und Interessensgruppen sowie koordinativ und methodisch innerhalb der Verwaltung. Ausreichende eigene personelle Ressourcen und Sachmittel ermöglichen darüber hinaus das Beantragen von Drittmitteln, die für die Umsetzung und Auswertung der Ziele notwendig sind. Nur so – davon sind wir überzeugt – kann die Positionierung der Stadt im Hinblick auf Rassismus und Diskriminierung untermauert und fortlaufend den gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden, um für eine nachhaltige Veränderung in den Strukturen zu sorgen. Intersektionalität Wenn eine Person mehrere diskriminierungsrelevante Merkmale in sich vereint, kann sie auf vielfache Art und Weise Diskriminierung erfahren. Frauen mit Migrationsgeschichte, die ihr e Kinder allein erziehen und in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten, sind zum Beispiel aus mehreren gesellschaftlichen Bereichen strukturell ausgeschlossen. Diese Mehrfach- Diskriminierung vermindert sowohl die Teilhabechancen der Mütter, als auch die ihrer Kinder. Ein intersektionaler Blick muss in allen Diskussionen über Rassismus und Diskriminierung im Mittelpunkt stehen. 10 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 11 3. Strukturierter Dialog Durch die Erfahrungen unseres gemeinsam erlebten Prozesses sind wir überzeugt, dass wir als pluralistische Akteur*innen in einer demokratischen Ordnung, die gleichzeitig von Machtungleichheiten geprägt ist, neben dem Ziel- und Maßnahmenkatalog auch Leitprinzipien benötigen. Diese dienen als Handlungsrahmen, der im Umgang miteinander Orientierung bietet. Folgende Leitprinzipien sollen bei allen nachfolgenden Zielen und Maßnahmen mitgedacht werden: 1. Nichts über uns ohne uns 7 : Die Zivilgesellschaft, Vertretungen von Betroffenen und städtische Akteur*innen sind als bedeutsame Partner*innen in die Planung, Umsetzung und Auswertung der Ziele und Maßnahmen eingebunden. 2. Fokus auf Bedürfnisse: Sowohl der Prozess als auch die daraus resultierenden Ergebnisse stellen die Interessen und Bedürfnisse derjenigen Menschen in den Mittelpunkt, die durch Rassismus und Diskriminierung abgewertet und ausgegrenzt werden. 3. Repräsentation macht den Unterschied 8 : Bei zentralen Entscheidungen muss es zur Normalität werden, dass unterschiedliche Menschen eingebunden sind und bisher unterr epräsentierten Gruppen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Unsere Vision: Karlsruhe ist frei von Rassismus und Diskriminierung. Dafür müssen wir erkennen, wie wir alle bewusst und unbewusst, individuell wie gemeinsam zu Strukturen beitragen, die rassistisches und diskriminier endes Verhalten aufrechterhalten. Wir müssen mit unserem Wissen und Können dazu beitragen, dass diese Strukturen sichtbar und kontinuierlich abgebaut werden. Unser Ziel muss es sein, Rassismus und Diskriminierung in Karlsruhe zu eliminieren. 7 „Nichts über uns ohne uns“ stammt ursprünglich aus der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 und besagt, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in Beratungsprozesse einbezogen werden müssen. Inzwischen wird dieser Leitsatz auch genutzt, um die Bedeutung von effektiver Beteiligung von Betroffenen in Policy-Prozessen hervorzuheben. 8 Der englische Satz „Representation matters!“ wird inzwischen genutzt, um Forderungen nach Vertretungen von Minderheiten in Entscheidungsprozessen, aber auch in Bildung und in den Medien zu bündeln. Das World Economic Forum vermerkt hierzu folgende zentrale Fragen: „1. Wer ist hier und was wissen sie? 2. Wessen Stimme fehlt? und 3. Wie kann anwesenden Minderheiten zugehört werden?“ Mehr unter: weforum.org/agenda/2023/03/representation-knowledge-sharing-indigenous 4. Wirkungsfeldbezogene Ziele und Maßnahmenkatalog Einige strukturelle Veränderungen können nur auf Landes- oder Bundesebene umgesetzt werden. Auf kommunaler Ebene gibt es jedoch auch Bereiche, auf die Politik und Verwaltung deutlichen Einfluss haben. Wie können also die Handlungsmacht der Kommunalpolitik und die Gestaltungsräume der Verwaltung so genutzt werden, dass alle Bürger*innen der Stadt die gleichen Teilhabechancen haben? Die vorliegenden W irkungsfelder, ihre Ziele und Maßnahmen bieten einen Denkanstoß für Bereiche, in denen es dringender Veränderungen bedarf. Sie sind als ein Startpunkt zu sehen, von dem aus, bestimmte Bereiche konkret angegangen werden können. Zugleich eröffnen sie die Möglichkeit, weitere Felder auszumachen, in denen der Einsatz von Maßnahmen notwendig ist. Wirkungsfeld A: Öffentlichkeitswirksame Aktionen Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit muss vielfalts-, rassismus- und diskriminierungssensibel gestaltet werden. Dazu gehört unter anderem, dass Informationen in leichter Sprache und auf Englisch sowohl gedruckt als auch online zur V erfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die wirkungsfeldbezogenen Maßnahmen wurden drei Bereiche identifiziert, in denen sofortige Maßnahmen ergriffen werden können. 1. Vorhandene Strukturen nutzen und stärken „ Bereits bestehende Akteur*innen mit eigenen Ressourcen wie die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) und das Büro für Engagement des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik sollen beratend hinzugezogen wer den. „ Kostenlose Ressourcen der Stadt für das Marketing von Events sollen genutzt werden, um auf den RT ARAD aufmerksam zu machen. „ Die Stadt Karlsruhe soll sich zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus klar positionieren. 2. Der Bekanntheitsgrad des RT ARADs soll gesteigert und Transparenz für die Öffentlichkeit hergestellt werden. „ Eine Ausstellung der Zwischenergebnisse sowie auch eine Verbreitung der Ergebnisse durch Newsletter, Infoblätter und Flyer findet statt. „ Durch Vernetzung mit der Presse und städtischen Bibliotheken sowie mit Infoständen auf städtischen Veranstaltungen werden Schlüsselinformationen an die Öffentlichkeit und an Mitarbeiter*innen der V erwaltung und der Tochtergesellschaften weitergegeben. „ Der RT ARAD ist mit eigenem Logo, Homepage und Social-Media-Kampagne (#runderTisch) wiedererkennbar. „ Multiplikator*innen sprechen über den RT ARAD. 3. Weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind in die Wege geleitet. „ Eine Internetseite mit geltenden und für uns nicht änderbaren Gesetzen mit verständlichen Erläuterungen wird erstellt. „ Ein rassismus- und diskriminierungskritischer Referent*innen-Pool wird in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen lokalen Akteur*innen generiert und ist online zugänglich. 12 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 13 Wirkungsfeld B: Arbeit und Lebensunterhalt Im Wirkungsfeld Arbeit und Lebensunterhalt soll auf lange Sicht ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass sich diskriminierende und rassistische Strukturen auf die Arbeit und den Lebensunterhalt der Bürger*innen der Stadtgesellschaft auswirken. Nur durch ein breites Bewusstsein können diese Strukturen nachhaltig verändert werden. Am Runden Tisch haben weitere Akteur*innen gefehlt, um hier ein vollständiges Bild abzugeben. Vor allem der Lebensbereich Lebensunterhalt und die Diskriminierung, die aus Care-Arbeit entsteht, wurde unzureichend behandelt und die Punkte sind stark auf die Stadt als Arbeitgeberin konzentriert. Damit erste Schritte in diese Richtung unternommen werden können, wurden folgende Ziele und Maßnahmen formuliert: 1. Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sind über diese Ziele und Maßnahmen informiert. „ Durch Infomaterialien werden die Schlüsselelemente dieses Positionspapiers für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und der Tochtergesellschaften zugänglich gemacht unter ander em im Intranet, durch Informationsveranstaltungen und konkrete Ansprechpartner*innen. 2. Handlungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte werden in Schulungen und Workshops erarbeitet. „ Sensibilisierungsschulungen zu den Themen Rassismus und Diskriminierung werden für alle Hierarchieebenen als Pflichtschulungen wiederholt durchgeführt. „ Die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Trainings werden vom Oberbürgermeister, den Amtsleitungen und der Leitungsebene der Tochtergesellschaften untermauert. 3. Spielräume für die Integration von Bewerber*innen mit ausländischem Abschluss werden umfänglich genutzt. „ Eine zentrale Stelle unterstützt bei der Durchführung von Anerkennungsmaßnahmen, unter anderem durch ein International Department, das ausländische Bewerber*innen begleitet und W issen über verschiedene Anerkennungsprozesse bündelt und koordiniert. „ Bestrebungen werden unterstützt, um die Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens zu erweitern. „ Städtische Bewerbungsverfahren sollten zweistufig aufgebaut werden, so dass besonders diskriminierte Individuen respektive Gruppen nicht in der ersten Runde rausfallen 9 . 9 Studien haben gezeigt, dass anonyme Bewerbungsverfahren diskriminierendes Verhalten reduzieren können, indem zum Beispiel Menschen mit migrantisch klingendem Namen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Siehe : sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/anonymisiertes-bewerbungsverfahren Allerdings werden statistisch gesehen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte oder Frauen zwischen 30 und 35 – um nur 2 Beispiele zu nennen – dann nach dem Vorstellungsgespräch „aussortiert“. Siehe: wol.iza.org/articles/anonymous-job-applications-and-hiring-discrimination/long Um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, ein zweistufiges Bewerbungsverfahren und positive Maßnahmen, wie zum Beispiel Quoten, einzuführen. 4. Rassistische und diskriminierende Strukturen in der Verwaltung und in den Tochtergesellschaften sind benannt. Verwaltung und Tochtergesellschaften verpflichten sich zu einem respektvollen und bedürfnisorientierten Umgang mit Mitarbeiter*innen mit Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen. „ Eine handlungsorientierte Beschwerdestruktur ist in der Stadtverwaltung und in den Tochtergesellschaften vorhanden. Dabei geht es darum, dass jede*r, der Rassismus und Diskriminierung erfahr en hat, ohne Scham und Angst sich an fachlich ausgebildete und vertrauenswürdige Personen wenden kann. „ Bei dieser Beschwerdestruktur wird darauf geachtet, dass hier arbeitenden Personen über ausreichende Sprachkenntnisse, Sprachverständnis und Empathie verfügen. Außerdem wird auf eine entspr echende Repräsentation in der Besetzung von Stellen geachtet. Beschwerdestellen sollen mit ausreichend Personal und Reichweite ausgestattet sein. „ Führungskräfte werden in das Vorgehen bei Diskriminierungs- und Rassismus-Beschwerden geschult und es ist ein einheitlicher Leitfaden für Beschwerden entwickelt worden, an dem sie sich orientier en. „ Bestehende Schulungen, zum Beispiel zum AGG, werden auf ihre Aktualität und ihren Einsatz hin überprüft. „ Rassismus- und Diskriminierungsfälle werden anonymisiert aber transparent kommuniziert und konsequent verfolgt. Dabei wird das bestehende Recht (vor allem das AGG) einschließlich Sanktionen angewendet und ausgeschöpft. „ Gewerkschaften und Personal-/Betriebsrat werden in den Prozess einbezogen. 14 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 15 Wirkungsfeld C: Politik und Verwaltung Im Wirkungsfeld Politik und Verwaltung ergaben sich zahlreiche Erfahrungsberichte, die eine kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Machtstrukturen in der Stadt erfordern. Eine Bestandsaufnahme bestehender intersektionaler , diskriminierender und rassistischer Verhaltensweisen innerhalb der Strukturen der Stadt Karlsruhe ist notwendig. Auch sind der Austausch und die Vernetzung mit Nachbarstädten wie Freiburg, Aalen, Mannheim und anderen wichtig. Hier sieht man die Möglichkeit eines Wissens- und Erfahrungsaustauschs über geeignete und effiziente Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung und Rassismus in kommunalen Strukturen. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, ist es wichtig, einwanderungsfeindlicher Rhetorik entgegenzuwirken. Hierfür ist die Einbindung sowohl der Zivilgesellschaft und Migrant*innengruppen als auch der Politik unentbehrlich. Vier Ziele konnten zusammenfassend formuliert werden: 1. Die Stadt Karlsruhe lebt den Servicegedanken: Verständliche, nachvollziehbare Prozesse und kompetente Beratung. „ Anträge können an einem Ort und digital abgerufen und eingereicht werden. 10 „ Die Schreiben von Verwaltungsstellen werden in einer Sprache formuliert, die den Empfänger*innen das Verstehen erleichtert. Unverständliche Formulare werden überarbeitet, dabei wir d der Integrationsausschuss einbezogen. „ Verpflichtende Kurse in Einfacher Sprache 11 werden für Mitarbeiter*innen eingeführt. 2. Zugangshürden zu Schlüssel-Institutionen, wie zum Beispiel Bürgerbüro und Ausländerbehörde, werden aktiv abgebaut. Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit der Stereotypisierung von Kund*innen und eine rassismus- und diskriminierungsfreie Sprache. „ Kompetente Beratung bedeutet verständliche, nachvollziehbare Prozesse in einem Haus. Bei Umstrukturierungsprozessen sitzen alle beteiligten Dienststellen und gesellschaftlich relevanten Akteur*innen an einem Tisch (Sozial- und Jugendbehörde, Ausländerbehörde, Einbürgerungsstelle, Bürgerbüro sowie Akteur*innen aus den Bereichen Wohnraum, Ausbildung, Arbeit und Spracherwerb). „ An dem Gemeinderatsbeschluss Willkommenshaus 2021 wird weitergearbeitet. „ Auf eine Vereinfachung von Vorgängen wird hingearbeitet. 10 Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine konnten innerhalb kurzer Zeit schnelle und unkomplizierte Aufnahmeverfahren für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet werden. Aus dieser Erfahrung kann geschöpft werden. 11 Einfache Sprache ist eine sehr vereinfachte Form der Alltagssprache. Sie wird vor allem in geschriebenen Texten verwendet. In Texten in Einfacher Sprache wird die Alltagssprache oft als „schwere Sprache“ bezeichnet, weil sie deutlich komplizierter aufgebaut ist. So sollten zum Beispiel keine Fremdwörter oder Abkürzungen verwendet werden und die Sätze sollten kurz sein. 3. Die Partizipation aller Karlsruher*innen an politischen Entscheidungsprozessen wird aktiv gefördert „ Bemühungen auf kommunaler Ebene, ein kommunales Wahlrecht für Menschen ohne deutschen oder EU-Pass einzuführen, werden unterstützt. „ Informationsveranstaltungen über das aktive und passive Wahlrecht und zu Fragen der Beteiligung in Parteien und politisch wirkenden Organisationen werden abgehalten. 4. Bei der Belegschaft der Stadtverwaltung werden Maßnahmen ergriffen, damit Mitarbeiter*innen für ihre eigenen unbewussten Vorurteile sensibilisiert werden. „ Die Stadtverwaltung richtet Beförderungsprozesse ein, die sowohl Fachkompetenzen als auch Gender- und Diversity-Kompetenzen in die Bewertung einbeziehen. Dafür werden Gender- und Diversity-Kompetenzen in allen Stellenprofilen abgebildet und bei Ausschreibungen abgefragt. Vor allem bei der Besetzung von Führungskräften fließen diese Kompetenzen in die Auswahl ein. „ Im Klimacheck werden Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung abgefragt und ausgewertet. Diese Fragen decken sowohl die eigene Betroffenheit als auch das Erleben von rassistischem und diskriminierendem Verhalten als Nicht-Betroffene ab. Bei der Erstellung des Klimachecks sowie bei der Auswertung der Ergebnisse wird auf externe Kompetenzen zurückgegri ffen. „ Antirassismus-Training mit Expert*innen aus der Karlsruher Zivilgesellschaft findet Eingang in das städtische Fortbildungsangebot. 16 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 17 Wirkungsfeld D: Community-Stärkung und Förderung des Dialogs Alle Karlsruher Communities sollten Möglichkeiten haben, sich miteinander zu vernetzen und in einen regelmäßigen, gemeinsamen Austausch zu gehen. Dafür ist es notwendig, Orte zu schaffen, an denen sowohl Austausch als auch öffentliche Präsentation möglich ist. Genauso wichtig sind auch langfristig gesicherte Schutzräume, in denen Community-Mitglieder untereinander sein und in die sie sich zurückziehen können. Innerhalb wirkungsfeldbezogener Maßnahmen wurden drei Bereiche identifiziert, in denen sofortige Maßnahmen ergriffen werden können. 1. Vorhandene Plattformen und Angebote werden vernetzt und an Bedürfnisse angepasst. „ Eine allgemeine Online-Präsenz in Form einer interaktiven Karte für Communities wird geschaffen. Eine Verknüpfung zu anderen Seiten und Homepages, wie zum Beispiel AniKa 12 und geoportal.karlsruhe.de 13 wird ermöglicht. Communities haben hier die Möglichkeit, ihre eigenen Räume für andere Communities anzubieten, um sich untereinander organisieren und unterstützen zu können. „ Sozial- und Jugendbehörde, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Presse- und Informationsamt und das Liegenschaftsamt sollen bei der technischen Umsetzung unterstützen und zur Beratung hinzugezogen wer den. 2. Die Stadt fördert, stärkt und unterstützt Communities. „ Langfristig geplante und finanziell gesicherte Veranstaltungen, bei denen die vielfältige Stadtgesellschaft zusammenkommt, sind Teil des Karlsruher Stadtlebens. Diese dienen dem Austausch zwischen den Communities und der Stadtgesellschaft und werden öffentlich ausgetragen und von Seiten der Stadt finanziell unterstützt. Dadurch soll auch langfristig die gesamtfinanzielle Situation für Communities verbessert wer den (Beispiele: CSD, Mondo etc) „ Ein regelmäßiges Storytelling- und Begegnungsformat wird durch die Stadt organisiert und finanziert. Vorschläge des Runden Tisches sind: –Mondo 14 wird ausgebaut und zu einem Festival der Vielfalt für alle Communities und Kulturen erweitert. –Ein neues Festival der Vielfalt wird ins Leben gerufen, bei dem sich Communities präsentieren können. – Die Infomeile bei Das FEST wird ausgebaut, sodass sich verschiedenste Communities vorstellen und präsentieren können. –Das in Pforzheim umgesetzte Fest der Vereine 15 wird auch in Karlsruhe veranstaltet. 12 Das Bündnis AniKA – Ankommen in Karlsruhe – ist ein Bündnis aus integrationspolitisch arbeitenden Akteur*innen in der Stadt Karlsruhe. Siehe: anika-net.de 13 Das Geoportal Karlsruhe ist die zentrale Sammelstelle von Stadtplänen und Geodaten der Stadtverwaltung. 14 Ein Fest, das die kulturelle Vielfalt der Karlsruher*innen zeigt. Ausländisch-deutsche Vereine und Institutionen präsentieren sich mit Ständen und einem vielseitigen Kulturprogramm. Sie informieren über aktuelle Projekte, Aktivitäten und Veranstaltungen zur interkulturellen und internationalen Arbeit in Karlsruhe. Siehe: ibz-karlsruhe.de/ibz-projekte/mondo 15 Siehe: pforzheim.de/veranstaltungen/ansicht-veranstaltungen/event/d/s/eventDetail/2023-07-07_1400/fest-der-vereine.html „ Die oben genannten Storytelling- und Begegnungsformate werden von der Stadt ausreichend gefördert, sodass eventuell anfallende Teilnahmegebühren der finanziellen Realität der teilnehmenden Organisationen entsprechen. „ Karlsruhe agiert in Zusammenarbeit mit Best-Practice-Städten und ist Teil standardisierter Projekte, zum Beispiel Rainbow-Cities 16 wie Heidelberg. „ Die Beteiligung von Communities an politischen Entscheidungsprozessen ist gesichert und erwünscht. Ein Diversity-Beirat wird ins Leben gerufen. „ Da einige Communities noch keine Schutzräume haben, werden neue geschaffen. Hierfür werden in künftigen Haushalten explizit Räumlichkeiten wie auch finanzielle Mittel bereitgestellt. Diese müssen unbürokratisch verteilt werden können. 3. Die Kommunikationsstrategie der Stadt wird angepasst, um die Sichtbarkeit der Beteiligung von verschiedenen Communities am Stadtleben hervorzuheben. Als großer Kritikpunkt wurde der aktuelle Imagefilm der Stadt Karlsruhe genannt. Bei der Umsetzung des Filmes wurden einzelne Akteur*innen der Karlsruher Stadtgemeinschaft nicht hinzugezogen. So fühlen sich viele Communities nicht ausreichend oder auch falsch dargestellt. Zudem wird die Darstellung einzelner Communities stark kritisiert, da ihre langjährige (ehrenamtliche) Arbeit teilweise als rein spaßiges Miteinander oder gar als ein Verdienst der Stadt dargestellt wird. Somit wird die zugrunde liegende (soziale und politische) Ernsthaftigkeit nicht wahrgenommen, und die Stadt macht sich das Engagement, das sie teilweise nicht ausr eichend unterstützt oder gefördert hat, zu Eigen. „ Bei zukünftig geplanten Imagekampagnen und allen ähnlichen Werbemaßnahmen der Stadt soll die Zivilgesellschaft beratend bei der Planung und Durchführung des jeweiligen Vorhabens hinzugezogen wer den. Dies könnte durch eine Fokusgruppe umgesetzt werden. „ Es wird auf Diversität in der Besetzung von Rollen bzw. dargestellten Menschen geachtet, so dass nicht weiterhin ein überwiegend cis-weiß-männlicher Typus von Karlsruhern dargestellt wird. So soll ein r ealistischer Durchschnittsmensch dargestellt werden, der in Karlsruhe wohnt – und nicht nur herausragende Persönlichkeiten. „ Werden gewisse Themen oder Engagements beleuchtet, wird zum einen um die Erlaubnis der Communities gebeten, zum anderen wird die Darstellung vorab an- und durchgesprochen, um Stereotypisierungen oder Falschdarstellungen zu vermeiden. 16 Das Netzwerk der Regenbogenstädte – das „Rainbow Cities Network“ – ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten, die sich der Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queerer Menschen (LSBTTIQ) verpflichten. Mehr dazu: heidelberg-marketing.de/service/barrierefreiheit-gleichstellung/rainbow-city und rainbowcities.com/the-rainbow-cities 18 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 19 Wirkungsfeld E: Kunst und Kultur Kunst und Kultur soll allen Menschen zugänglich gemacht werden. Das bedeutet sowohl, bei bestehenden Angeboten auf Teilhabe-Möglichkeiten zu schauen als auch den Kunst- und Kultur- Kanon zu hinterfragen. Ein br eites Kulturverständnis wird anerkannt und gelebt. Dazu benötigt es folgende Schritte: 1. Finanzielle Ressourcen, Räume und Material werden für Kunst- und Kulturprojekte bedarfsorientiert verteilt, mit einem besonderen Blick für bisher unsichtbare respektive unterrepräsentierte Gruppen. „ Eine regelmäßige Bedarfserhebung bei Kunst- und Kulturschaffenden findet statt. „ Kostenfreie kulturelle Angebote mit niederschwelligem Zugang werden ausgebaut, zum Beispiel indem sie an freie Tickets des Karlsruher Verkehrsverbundes gekoppelt werden. „ Durch Bereitstellung von Checklisten werden Veranstalter*innen darin unterstützt, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Auf einen intersektionalen Werkzeugkasten wird hingearbeitet. „ Eine Filterfunktion des städtischen Veranstaltungskalenders in mehreren Sprachen ermöglicht Zugang und Informationsweitergabe in Fremdsprachen. 2. Eine kritische Auseinandersetzung mit Quellen von Kunst und Kultur in Karlsruhe findet statt, um zu thematisieren, welche Geschichte von wem erzählt wird. In diesem Zusammenhang wird die Stadtgesellschaft für Themen wie Respekt und kulturelle Aneignung sensibilisiert. „ Mitarbeitende des Kulturbüros durchlaufen Schulungen zur Sensibilisierung für Rassismus und Diskriminierung. „ Finanzmittel werden bereitgestellt, um Projekte zur kulturellen Aufarbeitung zu ermöglichen. „ Das Kulturamt stellt im Jahresbericht die geförderten Projekte vor. 3. Antidiskriminierung wird (in Anlehnung an das Best Practice Arts Council UK) 17 als Benchmark bei der Förderung von Projekten und Institutionen etabliert und durch das Kulturbüro entwickelt. „ Parameter zur Antidiskriminierung im Berichtswesen werden im ersten Schritt für das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien und das Badische Staatstheater aufgesetzt. „ Die Verwaltung geht als Beispiel voran und überträgt Erkenntnisse auf private Einrichtungen und Projektträger*innen. „ Fortbildungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Antidiskriminierung im Kulturbereich werden mit Einbezug von lokalen Expert*innen entwickelt und umgesetzt (zum Beispiel Beantragung von För dermitteln; Fachthemen; Sprache) „ Die Anerkennung der künstlerischen Leistungen und künstlerisch tätigen Menschen wird ermöglicht. Die Stadtgesellschaft arbeitet aktiv daran, dass Künstler*innen von ihrem künstlerischen Dasein leben können, indem sie zum Beispiel aktiv dem Gender Pay Gap entgegenwirkt und angemessene Honorar e in Aufträgen vergibt. 17 Siehe: artscouncil.org.uk/dycp Wirkungsfeld F: Wohnen Im Bereich Wohnungsvergabe und Stadtplanung wird bereits einiges in der Stadt Karlsruhe realisiert. Die bisherigen Maßnahmen und Ergebnisse sollen für ein breites Publikum und vor allem für bisher nicht erreichte Gruppen zugänglich gemacht werden. Ergänzend dazu wurden drei Themenbereiche bearbeitet: 1. Kommunikation bündeln und aktives Zugehen auf Beteiligte „ Die Quartiersplanung achtet auf eine diverse Stadtlandschaft und bezieht Sozialmanager*in als Beschwerdestelle und Ansprechpartner*in sowie andere relevante Akteur*innen in die Planung ein. „ Volkswohnung und Wohnungsbau-Genossenschaften nutzen: Gerechtere Verfahren durch Anwartschaften / Losverfahren ermöglichen. „ Eine Vermittlungsstelle für internationale Studierende bei der Wohnungssuche wird eingerichtet. 2. Wohnungssuche professionell begleiten „ Eine öffentlich zugängliche Beschwerdestelle für Beschwerden im Wohnbereich nach dem AGG wird geprüft. „ Eine Selbstverpflichtung der Entscheidungsträger*innen auf allen Ebenen, rassismus- und diskriminierungssensibel zu handeln, wird gemeinsam entwickelt und von Beteiligten unterschrieben. „ Anreize für die private Vermietung werden entwickelt. Eine sozialpädagogische und sozialökonomische Begleitung für neue Zugewanderte wird angeboten. 3. Die Unterbringung für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften soll verkürzt werden „ Eine „vorläufige Unterbringung“ bis maximal 6 Monate wird angestrebt. 20 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 21 Wirkungsfeld G: Öffentlicher Raum Das Wirkungsfeld hat deutlich gemacht, dass es bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes nicht nur darum gehen kann, Begegnungen zu gestalten sondern, dass es auch darum gehen muss, den öf fentlichen Raum für alle angstfrei zu machen. Entlang dieser zwei Ziele wurden Maßnahmen formuliert: 1. Begegnungsraum als angstfreier Raum gestalten „ Öffentliche Verkehrsmittel, Straßen und öffentliche Dienstleistungen müssen barrierefrei und wertneutral gestaltet werden. „ Bürger*innen-Trainings im öffentlichen Raum (für Zugewanderte und für Ansässige), sowie auch rassismus- und diskriminierungskritische Trainings für Polizei, Therapeut*innen, private Sicherheitsfirmen und weitere in der öffentlichen Infrastruktur Tätige werden angeboten. 2. Begegnungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum aktiv gestalten „ Die Idee eines interkulturellen Hauses / Global Village 18 als Begegnungsort wird erörtert. „ Alternative Wohn- und Bauformen sowie Orte der zivilgesellschaftlichen Beteiligung und weitere Dritte Orte wie zum Beispiel Co-Working in Selbstverwaltung, Intergenerationale Räume und Werkstatträume oder Reparaturcafés werden geprüft 19 . „ Die Mehrfachnutzung öffentlicher Räume, wie zum Beispiel Schulen, Kirchen, Jugendzentren und Familien-Zentren, wird ermöglicht. „ Auch die Mehrfachnutzung privater Räume wie zum Beispiel durch die Kooperation zwischen privaten Firmen mit NGOs wird gefördert und auch kostengünstige Lösungen angeboten. „ Die temporäre Nutzung von Leerflächen und Tauschgeschäfte (Räume gegen Dienstleistung zum Beispiel) wird ermöglicht. Wirkungsfeld H: Bildung und Schule Im Bemühen, eine gerechte und inklusive Bildung zu schaffen, sind verschiedene Maßnahmen und Strategien geplant. Dazu gehören die Stärkung der Partizipation und Mitbestimmung in Schulen und Kitas, die Umsetzung von Vielfalt in allen Bildungsbereichen sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel für innovative Bildungsprojekte. Gleichbehandlung, Gewaltprävention, Medienkompetenz und kulturelle Sensibilisierung spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. 1. Partizipation und Mitbestimmung in Schulen und Kitas „ Schulleitungsteams, Lehrer*innen und pädagogischen Fachkräften wird kontinuierliche Fortbildung zur Förderung diversitätssensibler und rassismuskritischer Schulentwicklung ermöglicht. „ Es findet eine Beratung durch pädagogische Fachkräfte und Expert*innen im Bereich Rassismus sowie eine Stärkung der Partizipation durch Vertrauenslehrer*innen-Positionen statt. 18 Als Beispiel ist hier das Berlin Global Village zu nennen. Hier arbeiten ca. 50 entwicklungspolitische und migrantisch-diasporische Vereine und Initiativen zu unterschiedlichen Themen globaler Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Diversität. Siehe: berlin-global-village.de 19 Das Haus des Engagements in Freiburg ist ein gutes Beispiel für einen Dritten Ort, an dem zivilgesellschaftlich Engagierte zusammenkommen können. Auf deren Webseite sind weitere ähnliche Projekte aufgeführt. Siehe: haus-des-engagements.de/ueber-uns/aehnliche-projekte 2. Gewaltprävention und Medienkompetenz „ Es wird eine flächendeckende rassismus- und diskriminierungskritische Schulung und Sensibilisierung von Lehrkräften, Mitarbeitenden, Schüler*innen, Eltern und Studierenden angeboten. „ Präventionsangebote mit dem Fokus auf Rassismus und Diskriminierung durch externe Expert*innen sowie von der Polizei für alle am Schulleben Beteiligten werden bereitgestellt. „ Es werden Möglichkeiten geschaffen, innovative Projekte zu entwickeln und umzusetzen. 3. Gleichheit, Vielfalt und Inklusion im Bildungssystem „ Es gilt eine Gleichbehandlung für alle und klare Maßnahmen gegen rassistische Äußerungen. „ Inklusive Bildung und Schaffung von Schutzräumen für Schüler*innen, Eltern usw. an Schulen wird fest verankert. „ Zugangsbarrieren werden abgebaut und gleiche Bildungschancen unabhängig vom Elternhaus realisiert. „ Diversity wird in allen Bildungsbereichen umgesetzt und Mehrsprachigkeit anerkannt und gestärkt. 4. Kulturelle Sensibilisierung und Aktivierung der Eigenidentität „ Es werden Sensibilisierungsmaßnahmen zur diskriminierungssensiblen Sprache für alle am Schulleben Beteiligten durchgeführt. „ Eigenidentität, Selbstbeschreibung und Eigenkultur wird konsequent gefördert. 5. Aufbau einer unabhängigen, übergreifenden Beratungsstelle Durch eine Beratungsstelle für Bildungseinrichtungen in Karlsruhe könnte eine Vielzahl der oben genannten Maßnahmen umgesetzt und könnten bestehende Angebote zusammengeführt werden. Diese Beratungsstelle sollte: „ vielfältig aktiv gestaltet werden, „ Diversitätskompetenz vermitteln, „ eine kritische Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit im Bildungsbereich umsetzen und etablieren, „ vertrauensvolle Ansprechpartner*innen und Unterstützung für Schüler*innen stellen, „ Sprachenpolitik vermitteln, „ institutionenbezogene Sensibilisierungsprogramme für alle am Schulleben Beteiligten durchführen, „ systematische Fortbildung von Lehrkräften zum rassismus- und diskriminierungskritischen Lernen und Lehren durchführen, „ einen interreligiösen Dialog gestalten, und unterschiedlichste Akteur*innen so miteinander vernetzen. 22 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 23 5. Partizipative Evaluation Eine fortlaufende, partizipative Prozessevaluation soll durch eine unabhängige Monitoring-Gruppe aus Beteiligten des RT ARADs stattfinden. Partizipative Prozessevaluationen geben Rückschlüsse über die Qualität der Kommunikation zwischen einer Verwaltung und den Bewohner*innen einer Stadt oder Kommune. Erkenntnisse über Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung können, auch über den Gegenstand des Prozesses hinaus, gewonnen werden. Evaluationen, die einem intersektionalen Ansatz folgen, geben auch wertvolle Informationen darüber, wer durch Beteiligungsprozesse erreicht wird und wer nicht. Solche Erkenntnisse geben wiederum wichtige Rückschlüsse über den Grad des Vertrauens der und in die Verwaltung und stärken seitens der Bürger*innen die Akzeptanz und Unterstützung für politische Entscheidungen. 6. Eine Zusammenfassung der bisherigen Arbeitsschritte, Beteiligungsveranstaltungen und Ausblick für das Jahresende 2023 Januar – Juli 2021 Nach Beratungen im Karlsruher Gemeinderat und seinen Ausschüssen beschließt dieser im Juli 2021 einstimmig, den Runden Risch kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit zu etablieren. Diese Entscheidung greift gesellschaftspolitische Debatten auf und geht auf Forderungen der Zivilgesellschaft ein, die in der Stadt eine diversitätssensible und rassismuskritische Haltung erwarten. Sie zeigt den starken politischen Willen, sich mit strukturell verankertem Rassismus und Diskriminierung auseinanderzusetzen. Die Federführung des Runden Tisches liegt zunächst beim Kulturamt, ab 2021 tritt das Büro für Integration gleichberechtigt hinzu. Juli 2021 In einem ersten Schritt sammeln 30 Teilnehmende aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft im Bürgersaal des Rathauses über 100 Ideen und Vorschläge zu Herausforderungen und Bedarfen im Bereich Antirassismus und Antidiskriminierung. Die Schlüsselrolle von Menschen in Entscheidungspositionen wird betont, ebenso die Bedeutung der Verfügbarkeit von Ressourcen für die Arbeit in den Bereichen Antirassismus und Antidiskriminierung. Genannt werden Beispiele, in denen die Arbeit gut läuft, wie bei den Wochen gegen Rassismus und die Antidiskriminierungsstelle. Januar 2022 In einer Online-Veranstaltung mit den 17 Teilnehmenden wird über verbindende Elemente des Zusammenlebens gesprochen und es werden konkrete Visionen für die Zusammenarbeit formuliert. Februar 2022 In einer Umfrage wird erhoben, wie sich der Runde Tisch zusammensetzt. Gleichzeitig werden weitere Menschen eingeladen, am Runden Tisch teilzunehmen. April 2022 Der Prozess wird im Kulturzentrum Tollhaus fortgesetzt. Es wird an einem gemeinsamen Verständnis über die Begriffe Rassismus, Migrationshintergrund und Diskriminierung gearbeitet und darüber gesprochen, welche Veränderungen erforderlich sind und wie sie sich bemerkbar machen. In einem zweiten Schritt diskutieren die Teilnehmenden in einem Open Space an vier Metaplanwänden zu vier gleichen Fragestellungen. Das Organisationsteam des Runden Tisches wird um ehrenamtliche, aus der Zivilgesellschaft kommende Teilnehmer*innen des Runden Tisches erweitert. Diese Begleitgruppe übernimmt die Aufgabe, den Runden Tisch inhaltlich und methodisch zu unterstützen und die Zusammenarbeit zu stärken. 24 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 25 Mai 2022 Der Runde Tisch trifft sich im Foyer des Badischen Staatstheaters. Die Anwesenden schärfen in Kleingruppen ihr Verständnis zu den Begriffen Rassismus und Diskriminierung. Geleitet durch ehrenamtliche Moderator*innen aus der Begleitgruppe werden übereinstimmende Ideen und Definitionen gebündelt. Anschließend wird in Gruppenarbeit an den insgesamt acht Wirkungfeldern Kunst und Kultur, Bildung und Schule, Community-Stärkung und Förderung des Dialogs, Öffentlichkeitswirksame Aktionen, Arbeit und Lebensunterhalt, Öffentlicher Raum, Wohnen sowie Politik und Verwaltung gearbeitet. Oktober 2022 Der Prozess wird im Foyer des Badischen Staatstheaters fortgesetzt. Die Arbeit an den 8 Wirkungsfeldern wird fortgeführt. Die Teilnehmenden befassen sich näher mit Rassismus und Diskriminierung in den einzelnen Wirkungsfelder sowie mit wirkungsvollen Maßnahmen, ebenso mit wirkungsvollen Maßnahmen in diesen Bereichen. Dezember 2022 und Januar 2023 In 2 Sitzungen der Begleitgruppe werden die Ziele der einzelnen Wirkungsfelder ausformuliert und als kurz-, mittel- oder langfristig eingestuft. Schlüsselakteur*innen werden genannt und Meilensteine für das kommende Jahr besprochen. Februar 2023 Der Prozess wird im Kulturzentrum Tollhaus fortgesetzt. Die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele werden in Kleingruppen mit allen Teilnehmenden besprochen, erweitert und ergänzt, ebenso der Kreis der zusätzlich für die Umsetzung erforderlichen Schlüsselakteur*innen. April 2023 In 2 Begleitgruppensitzungen wird der Entwurf eines Positionspapiers besprochen und eine Redaktionsgruppe gebildet. Erfahrungen und Anregungen aus den Karlsruher Aktionen zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus werden für die weitere Arbeit aufgegriffen. Gemeinsam wird der kommende Runde Tisch für Mai 2023 geplant und die Arbeit am Positionspapier beginnt. In 2 Begleitgruppentreffen wird der aktuelle Stand des Positionspapieres besprochen. Teile der Begleitgruppe arbeitet in mehreren Treffen und auch privat an dem Positionspapier, das von der Projektgruppe fertig gestellt wird. Mai 2023 Der Runde Tisch wird im Festsaal des Studentenhauses fortgesetzt. Zusätzlich zu den bisherigen Mitgliedern des Runden Tisches sind die von dort benannten Schlüsselakteur*innen eingeladen, ebenso erstmals Vertreter*innen der Fraktionen des Karlsruher Gemeinderates. Gemeinsam werden Maßnahmen für alle entwickelten Ziele zusammengetragen. In 2 Begleitgruppentreffen wurde das Positionspapier ausführlich besprochen und bearbeitet. Zusätzlich fanden weitere Einzelbesprechungen mit Begleitgruppenmitgliedern statt, um die einzelnen Wirkungsfelder und ihre Ziele bestmöglich zusammenzufassen und darzustellen. • Zivilgesellschaftliche Organisationen • Migrationsbeirat • Nichtstädtische Organisationen • Tochtergesellschaften der Stadt • Stadtverwaltung Teilnehmer*innen - Zahlen und Diversität Monat Zivilgesellschaftliche Organisationen MigrationsbeiratNichtstädtische OrganisationenTochtergesellschaften der StadtStadtverwaltung 0255075100 Juli 2021181410 Januar 20222266 April 2022231012 Mai 2022 Oktober 20223710 Februar 2023413 Mai 2023 26 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 27 Der Runde Tisch in Zahlen Dynamik des Prozesses – Organigramm Projektteam KulturamtBüro für Integration Begleitgruppe Ergebnisse RUNDER TISCH Methodische und inhaltliche Arbeit am Prozess Gemeinsame Planung und Durchführung Teilnehmende Politik und Verwaltung Community Stärkung und Förderung des Dialogs Wohnen Bildung und Schule Öffentlicher Raum Arbeit und Lebensunterhalt Öffentlichkeits- wirksame Aktionen Kunst und Kultur Runde Tische an insgesamt vier Veranstaltungsorten in Karlsruhe 7x Beratungsstunden in der Begleitgruppe 80 über Wöchentliche Meetings der Projektgruppe und stetiger dezernatsübergreifender Austausch KulturamtBüro für Integration Stadtjugend- ausschuss Gleichstellungs- büro RUNDER TISCH 28 | Positionspapier kommunale Antirassismus- und AntidiskriminierungsarbeitPositionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit | 29 Runder Tisch #6 27.02.2023 Februar Erstellung des Positionspapiers Juni Runder Tisch #7 03.05.2023 Maßnahmen- Formulierung Mai Positionspapier- Entwurf, Wirkungsfelder, Ziele und Meilensteine März Der Runde Tisch als Modell – Was wir im bisherigen Prozess von- und miteinander gelernt haben 1. Wir haben gelernt, dass die Vielfalt der Teilnehmenden und Themenfelder eine Chance für einen ganzheitlichen und dynamischen Prozess darstellt. 2. Die Intersektionalität in den Themenfeldern Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit hat gezeigt, wie wichtig es ist, sie in ihrer Gesamtheit zu betrachten. 3. Wir haben erkannt, dass ein politischer und zivilgesellschaftlicher Wille auf verschiedenen Ebenen notwendig ist, um strukturellen Rassismus und Diskriminierung nachhaltig zu bekämpfen. 4. Die Zusammenarbeit und der gemeinsame Dialog sind zentrale Faktoren für den Erfolg des Prozesses. Wir haben festgestellt, dass wir uns auch in unserem gemeinsamen Projekt des Runden Tisches nicht in einem machtfreien Raum bewegen. Wir lernen Spannungen auszuhalten und uns mit uns selbst, unserer Position und unserer Arbeit kritisch auseinanderzusetzen. 5. Wir haben ein besseres Verständnis füreinander entwickelt und Netzwerke aufgebaut, die den Prozess nachhaltig tragen werden. 6. Wir haben gelernt, wie strukturell verankert Rassismus und tägliche Diskriminierung auch in kleinen Schritten bekämpft werden können, und welche Rolle partizipative Zusammenarbeit dabei spielt. Unser Bewusstsein für strukturelle Benachteiligungen wird sowohl im zivilgesellschaftlichen, politischen als auch städtischen Alltag gestärkt. 7. Der Zusammenhalt und die Solidarität innerhalb der Gruppe haben uns gezeigt, dass Veränderungen möglich sind und, dass wir gemeinsam etwas bewegen können. Durch den Runden Tisch entsteht ein Modell, welches unsere Stadtgesellschaft verstärkt und in einen zivilen Zusammenhalt fördert. Dieses Netzwerk und die Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Prozess können als Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Handlungen in Richtung einer inklusiven und diskriminierungsfreien Gesellschaft in Karlsruhe dienen. Die Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft, stadtnaher und städtischer Institutionen ist ein zentraler Motor für Veränderung. Gemeinsam wird ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung der Demokratie und zur Förderung von Partizipation und Inklusion geleistet. Zeitstrahl Runder Tisch 2023 Positionspapier am 24. Oktober im Gemeinderat Abschlussveranstaltung Runder Tisch #8 Runder Tisch Projekt und Begleitgruppe Apell, städtische Akteur*innen (auf allen Ebenen) in den Prozess mit einzubeziehen 17. März Kulturauschuss informieren Information an Gemeinderats- Mitglieder über den bisherigen Prozess Gemeinderats- Mitglieder waren zur zweiten Hälfte der Veranstaltung des Runden Tisches eingeladen Fortsetzung des Prozesses bei entsprechendem Mandat und Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen Februar Oktober März November AprilMaiJuni Politik und Verwaltung Politik und Verwaltung Runder Tisch Vorstellung der bisherigen Arbeiten bei Bürgermeistern 2024 19. Oktober Gemeinsame Sitzung Integrationsausschuss und Kulturausschuss

  • TOP 7_Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 56. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Oktober 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung – Vorstel- lung des bisherigen Prozesses, des erarbeiteten Positionspapieres und Festlegung des wei- teren Vorgehens Vorlage: 2023/0886 Punkt 7.1 der Tagesordnung: Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung – Vor- stellung des bisherigen Prozesses, des erarbeiteten Positionspapieres und Festlegung des weiteren Vorgehens Ergänzungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0886/1 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Antisemitismus in Blick nehmen Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2023/0886/2 Beschluss: Folgender Beschluss wird nach Vorberatung im Kulturausschuss und im Integrationsaus- schuss gefasst, ergänzt durch den Ergänzungsantrag in Ziffer 3: 1. Der Gemeinderat nimmt das Positionspapier zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat bekennt sich zu den Leitprinzipien der kommunalen Antirassis- mus- und Antidiskriminierungsarbeit. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, unter Einbeziehung anderweitiger, sich bereits in der Umsetzung befindlicher oder beschlossener Orientierungspapiere wie der Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans, der Karlsruher Internationa- lisierungsstrategie, des 10-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition ge- gen Rassismus (ECCAR) und der Charta der Vielfalt die Umsetzbarkeit der Maßnah- men im Positionspapier zu prüfen. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge zur künftigen Struktur und Ausstattung des Runden Tisches Antirassismus und Antidiskriminierung und zur Ver- ortung der Antirassismus und – Antidiskriminierungsarbeit innerhalb der Verwaltung – 2 – zu erarbeiten und die vorgeschlagenen Maßnahmen in 2024/25 im Rahmen des vor- gesehenen Budgets anzustoßen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Kulturausschuss und Integrationsausschuss am 19. Oktober 2023. Ich möchte mich vor Eintritt in die Diskussion einfach noch mal bei all denen bedanken, die hier an den bisherigen Runden Tischen teilgenommen haben. Das war eine ganz schöne Arbeit, und die haben auch richtig was geschafft. Es kamen auch immer wieder Menschen dazu und auch wieder andere. Ich habe das ja ein, zwei Mal auch begrüßen dürfen, und finde auch das Papier, das jetzt erstellt wurde, ist trotzdem nicht das Ergebnis einer relativ inkonsistenten Materialsammlung, sondern ich finde, einer sehr präzisen Formulierung von klaren Definitionen, Abgrenzungen und Vorgehensweisen. Das ist für einen Runden Tisch erst mal schon ein ganz gehöriges Stück Arbeit, diesen Weg hinzubekommen, und dafür einfach auch noch mal allen, die da aus der Verwaltung und von außerhalb dran beteiligt waren, ein ganz, ganz herzliches Dankeschön hier von unserer Seite. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die Beschlussvorlage. Wir bedanken uns beim Kulturamt und dem Büro für Integration für die Federführung des Runden Tischs und für die Erstellung des umfangreichen Positionspapiers. Besonderen Dank gilt dem enormen Engagement der unterschiedlichsten Teilnehmenden aus der Zivilgesellschaft, Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, stadtnahen Gesellschaften und Behörden. In einem beeindruckenden partizipativen Prozess ist es gelungen, 27 Ziele und 86 Maßnahmen zu entwickeln. Ein wichtiger Grundstein in Richtung diskriminierungsfreier Gesellschaft ist da- mit gelegt. Jetzt muss es darum gehen, das nächste Level zu erreichen. Es geht nun darum, ins Tun zu kommen, in die Umsetzung einzelner konkreter Handlungsempfehlungen im Rahmen einer gesamtstädtischen Vielfalts- bzw. Antidiskriminierungsstrategie. Dies muss insbesondere in einer angespannten Haushaltslage fokussiert und pragmatisch sein. Wel- che Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen, welche bereits vorhandenen müssten weiter- entwickelt, welche könnten weitgehend kostenneutral umgesetzt werden. Wie erfolgreich die Umsetzung gelingen wird, wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die in der Ver- gangenheit bereits getroffenen Commitments mit dem aktuellen Positionspapier abge- stimmt und systematisch gebündelt werden können. Wir denken hier nicht nur an den In- tegrationsplan und die Internationalisierungsstrategie, sondern auch an weitere laufende Strategieprozesse mit dem 10-Punkte-Aktionsplan der ECCAR, der europäische Städtekoa- lition gegen Rassismus, der Karlsruhe als Mitglied seit 2007 verpflichtet ist. Dazu gehören aber auch seit heute zwingend die ergänzenden Verpflichtungen, die aus dem Beitritt zur Charta der Vielfalt resultieren. Der entsprechende Ergänzungsantrag wurde bereits positiv beantwortet. Insbesondere müssen dementsprechend auch die im allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetz genannten sechs Vielfaltsmerkmale stärker berücksichtigt werden. Für uns ist notwendig, dass die Verwaltung bei bestehenden bzw. zukünftigen Dialogformaten wie Runden Tischen darauf achtet, dass alle Diskriminierungsformen gleichermaßen in den Blick genommen werden. Was die Verortung in der Verwaltung betrifft, ist uns wichtig, dass die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit als zentrale ämterübergreifende – 3 – Querschnittsaufgabe verstanden wird. Statt lediglich ein Amt in die Pflicht zu nehmen und diese komplexe Aufgabe an eine Stelle zu delegieren, müssen alle Ämter ihre je spezifi- schen Hausaufgaben machen und auf das Ziel hinarbeiten. Die koordinierende Stelle aller- dings muss hierarchisch verortet werden und möglichst sichtbar sein. Nur so ist der Wir- kungsgrad zu erreichen, der für dieses Thema dringend notwendig ist. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Rassismus und Diskriminierung sind in vielen Lebensbereichen bewusst oder unbewusst Realität. Deswegen ist es gut, dass wir vor zwei Jahren diesen Runden Tisch Antidiskriminierung und Antirassismus ins Leben gerufen haben, und das heutige Positionspapier hat ja eine tolle Ausstrahlungskraft in diese Stadtgesellschaft. Es ist nicht nur eine allgemein dargestellte Situation, sondern sie mündet ja dahingehend, dass konkrete Handlungsmaßnahmen und Empfehlungen vorhanden sind. Dafür sollten wir al- len sehr dankbar sein, den Ämtern und vor allem auch den vielen Mitgliedern aus der Zivil- gesellschaft, die sich hier eingebracht haben und die sicherlich entscheidend dazu beigetra- gen haben, durch ihre Vielfalt bei den Diskussionen, dass dieses Positionspapier so gut ge- lungen ist. Dieser Prozess muss allerdings weitergehen und muss vieles der guten Ideen und der guten Ziele, die jetzt in diesem Papier stehen, auch koordinieren und mit Priorisie- rung und mit Machbarkeit in diese Gesellschaft einbringen, so dass wir eine sicherlich nicht rassismusfreie oder diskriminierungsfreie, aber eine möglichst diskriminierungsarme und rassismusarme Stadt Karlsruhe bekommen. Ich danke noch mal allen, die da dran sich be- teiligt haben und denke, dieser Prozess muss auch in Zukunft weitergehen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Besonders durch un- sere deutsche Geschichte haben wir eine außergewöhnliche Verpflichtung, Rassismus, An- tisemitismus und Diskriminierung mit allen Kräften zu bekämpfen. Rassismus und Diskrimi- nierung sind in jeder Form schrecklich. Besonders problematisch sind struktureller und insti- tutioneller Rassismus und Diskriminierung, wie wir sie zum Beispiel auf dem Arbeits- und auf dem Wohnungsmarkt erleben. Strukturelle Probleme können nur durch strukturelles Vorgehen bekämpft werden. Deshalb ist unsere Fraktion sehr dankbar dafür, dass der Runde Tisch Antisemitismus und Antidiskriminierung dieses Positionspapier erarbeitet hat und damit einen wichtigen Auftakt zur strukturellen Bekämpfung dieser Probleme gemacht hat. Rassismus und Diskriminierung begegnen uns im Alltag in ganz vielfältiger Art und Weise, und deswegen ist es wichtig, dass viele Menschen bei der Identifizierung und der Erstellung dieser Strategie zur Bekämpfung eingebunden wurden. Wir wissen, dass so groß angelegte Partizipationsprozesse oft sehr anstrengend sind, aber wir sehen bei diesem Papier, dass es sich wirklich gelohnt hat, diesen Weg zu gehen, und wir sind überzeugt davon, dass es der richtige Weg war und auch für die Zukunft ist. Wir danken, und da schließe ich mich natür- lich all meinen Vorredner*innen an, den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und den ganz vielen Menschen aus der Zivilgesellschaft, die bei der Erstellung des Papiers mitge- wirkt haben. Wir sehen es hier als ersten wichtigen Schritt, und wir wissen, dass viele wei- tere Schritte folgen müssen. Wir müssen uns konkret mit der Umsetzung des Papiers befas- sen und wir als Gemeinderat haben am Ende dann die Aufgabe, die dafür notwendigen Ressourcen freizumachen. Das ist eine große Aufgabe angesichts der Haushaltslage. Da gibt es nichts schönzureden, aber wir sehen es ähnlich wie den Klimaschutz, dass auch die Antirassismus und Antidiskriminierungsarbeit eine Daueraufgabe ist, die wir ständig bear- beiten müssen, bei der wir ständig gucken müssen, dass wir genug Ressourcen freimachen. – 4 – Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion freut sich, dass der Runde Tisch mit den vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so gute Ergebnisse erbracht hat. Für uns ist wichtig, dass aber auch in Zukunft die Menschen aus der Zivilgesellschaft, die sich in diesem Bereich engagieren, weiterhin da miteinbezogen werden, dass man es nicht nur jetzt in der Verwaltung und in den staatlichen Strukturen lässt, die weitere Arbeit. Ich denke, es ist wichtig, dass, wie gesagt, die Leute, die viel dazu beigetragen haben, diese Stellungnahmen zu erarbeiten, dass die weiterhin miteinbezogen werden. Für uns ist ganz wichtig, das möchte ich auch noch mal erwähnen im Rückblick auf unsere Haushaltsrede, dass insbesondere im Bereich der Inklusion und der behinderten Menschen, dass die auch immer mitgedacht werden. Da habe ich manchmal den Eindruck, dass die doch oft dann etwas vergessen werden. Da wird aber meine Fraktion in Zukunft verstärkt drauf achten, dass die auch ganz in allen Bereichen miteinbezogen werden. Stadträtin Böringer (FDP): Karlsruhe zeichnet sich doch durch eine beeindruckende Vielfalt aus. Menschen aus verschiedenen Ländern und auch Kulturen haben doch hier eine Hei- mat gefunden und tragen auch zur Buntheit der Stadt bei. Diese Vielfalt bereichert ja nicht nur das kulturelle Leben, sondern auch die kulinarische Szene. Also es gibt doch internatio- nale Restaurants und Feste und Veranstaltungen, und die spiegeln auch die kulturelle Mi- schung wider und schaffen auch Begegnungsmöglichkeiten für alle. Also eine offene Stadtgesellschaft, in der jeder seinen Platz hat, das ist eigentlich ein wesentliches Merkmal von Karlsruhe. Die Stadt muss aber auch weiterhin eine lebenswerte und auch gerechte Stadt für alle bleiben. Ich möchte ein Zitat aus der Präambel des Positionspapiers mal gerade wiedergeben. Alle Menschen profitieren von einer Umgebung, in der sie nicht diskriminiert werden und sich willkommen und sicher fühlen. Das ist das Positionspapier, das der Runde Tisch Antirassis- mus und Antidiskriminierung erarbeitet hat und die zweijährige Arbeit, das ist heute schon gewürdigt worden, dieses Runden Tisches, an der sich auch viele engagierte Personen aus der Zivilgesellschaft in einem ganz breiten Prozess beteiligt haben, das ist doch sehr zu würdigen. Wir danken jedenfalls für das besondere Engagement und auch die Entwicklung des sehr ausgearbeiteten Positionspapiers. Wenn wir in das aktuelle Weltgeschehen bli- cken, so müssen wir die Arbeit gegen Diskriminierung und auch Rassismus, Antirassismus, noch mehr in den Fokus rücken. Ich möchte noch eine ganz kurze Anmerkung machen. Das gesamtgesellschaftliche Thema bezieht sich natürlich auch auf die gesamte Verwaltung und vor allen Dingen auch auf unsere Gesellschaften, und darauf weist auch das Positions- papier hin. Da bitten wir, vielleicht das Engagement noch etwas zu erhöhen. Ich komme zum Schluss. Die Kosten sind ja budgetiert, die Arbeit ist aus unserer Sicht notwendiger denn je, und meine Fraktion und ich, wir stehen zu diesem Engagement und wünschen uns auch die besondere Beachtung der Ergebnisse des Positionspapiers. Stadtrat Arslan (DIE LINKE.): Ich glaube, es wird auch schon betont, die Wichtigkeit des Themas konnte man in den politischen Diskussionen der letzten fünf Jahre auf der bundes- politischen Ebene, glaube ich, gut nachvollziehen. Wir haben viele Diskussionen auch hier geführt, wie wir das Thema machen können. Schon 2019 haben wir ja auch einen Aktions- plan verabschiedet, der dann später über den Runden Tisch in einen Prozess gegossen wurde, wie man ihn gesamtgesellschaftlich erarbeiten konnte, und ich glaube, angesichts dessen, was man sieht und auch an der gesamtdeutschen Geschichte der letzten 60, 70 Jahre, sieht man eigentlich, dass es kaum eine Epoche gab, wo dieses Thema nicht präsent – 5 – war, sei es der Hass gegenüber Geflüchteten, die Ablehnung gegenüber allem, was einem Konzept von Deutschtümelei nicht entsprochen hat, bis zu dessen, was wir heute mit Anti- semitismus auf den Straßen sehen, ist das, glaube ich, klar, dass das eine Daueraufgabe ist. Gott sei Dank starten wir ja nicht bei null, sondern können vieles in dieser Stadt aufbauen, was sich über Jahre lang etabliert hat, und ich glaube, das ist das, was uns wichtig ist, dass es nicht nur darum geht, was wir gegen etwas tun können, sondern mit diesem Konzept auch einen Schritt dafür tun können, die zu stärken, die sich schon lange in diesem Bereich engagieren, dass wir die Multiplikator*innen stärken, dass wir hier diejenigen fördern und schützen, die sich engagieren, sich einstehen in der täglichen Praxis. Es ist, glaube ich, uns allen klar, dass es nicht damit getan ist, eine Stelle irgendwo zu ha- ben, sondern dass es darum geht, gesamtgesellschaftlich in allen Bereichen, sei es jetzt in der Schule, im beruflichen Alltag oder in der politischen Auseinandersetzung oder in der politischen Diskussion, dafür zu sorgen, dass Rassismus und Antisemitismus keinen Platz mehr haben, genauso wie jegliche Diskriminierung anderer Art. Was uns natürlich wichtig ist, ist, dass wir am Ende auch zu einem Prozess kommen müssen, zu sagen, was ist finan- ziell notwendig, was gibt es heute schon, was wir ja ähnlich beim Klimaschutz hatten, wo können wir Maßnahmen damit verbinden und gleichzeitig auch mit einfachen Maßnahmen viel bewirken. Sei es dass wir eine andere, stärkere Unterstützung der Beratungsstellen schaffen, dass wir besonders in den Schulen noch mal stärker dafür sensibilisieren, und ich glaube, das ist natürlich die Aufgabe der nächsten zwei Jahre, wie wir das in einen politi- schen konkreten Handlungsprozess setzen können. Auf jeden Fall auch von uns ein Dank an die vielen, die sich tagtäglich engagieren. Ich glaube wirklich, dass wir vieles weiterent- wickeln können, und ich glaube, oder ich weiß es, dass es eine Stadt Karlsruhe nicht mit einer vielfältigen Stadtgesellschaft geben würde, so, wie sie heute ist, sondern wir alle nur darunter leiden würden, wenn sich diejenigen, die hier herkommen oder geboren sind oder auch andere Wurzeln der Herkunft haben, dass sie sich wohl fühlen. Nur so kann eine Stadt gedeihen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wir werden älter und bunter. Das ist normalerweise ein Satz, den ich im Zusammenhang mit Einzelhandel und Kaufverhalten bringe, aber er passt natür- lich auch hervorragend hier zum Runden Tisch. Zwei Jahre Arbeit und über 200 Beteiligte, das ist schon eine Hausnummer, und es ist monetär fast nicht aufzuwiegen, wie breit gefä- chert die Perspektiven und Erfahrungen dort von den Beteiligten eingebracht worden sind. Dafür bedankt sich meine Fraktion recht herzlich. Im Gegensatz zum Kollegen Huber sehe ich eine doch bisschen Entspannung, was den Arbeitsmarkt betrifft. Da sind doch viele Ar- beitgeber mittlerweile offener, was Arbeitskräfte und auch Fachkräfte mit Migrationshin- tergrund betrifft, aber das ist wohl auch mehr aus der Not heraus geboren. Genau wie Herr Huber beim Wohnungsmarkt sehe ich das genauso, wird es ein Thema bleiben, da der auch eben für die anderen sehr knapp ist. Es ist und bleibt ein dauerhafter Prozess, den wir sehr, sehr gerne unterstützen, und ich glaube, die aktuellen Entwicklungen führen uns vor Augen, dass wir nicht das eine oder andere Thema ein bisschen vernachlässigen dürfen und sagen, das ist jetzt schon lange her und das ist Geschichte von vor 50 Jahren, denn es poppt immer wieder auf. Deswegen bedanken wir uns auch bei der Verwaltung, dass sie unseren Ergänzungsantrag wohlwollend beschieden hat. Stadtrat Schnell (AfD): Wir nehmen das Positionspapier zur Kenntnis und befürworten im Gesamten den erarbeiteten Maßnahmenkatalog. Beim Durchgehen des Positionspapiers stolperte ich jedoch bei der Definition von Rassismus über folgendes Statement. Zitat, in – 6 – Deutschland betrifft das nicht-weiße Menschen, jene, die als nicht deutsch, also vermeint- lich nicht wirklich zugehörig, angesehen werden. Für uns liest sich das so, dass der Begriff Menschen anhand ihrer äußeren Merkmale definiert und sorgsam in Migranten und Bio- deutsche einteilt, in Nicht-Weiße und Weiße, wobei Opfer- und Täterrolle von vornerein klar zugewiesen sind. Meine Damen und Herren, Sie wissen ja über die Absage von Auftrit- ten weißer Reggae-Musiker, weil diese Dreadlocks trugen und damit vermeintlich eine kul- turelle Aneignung begangen. Sie kennen die abschätzigen Bezeichnungen für weiße Deut- sche wie Kartoffeln oder Weißbrote, wie sie zum Beispiel Ferda Ataman, seit Juli Antidiskri- minierungsbeauftragte der Bundesregierung, oder der Chef der Mission Lifeline, der im Af- ghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung beteiligt ist, in diesem Sinne benutzt haben, was unter anderem auch von der CDU im Bundestag kritisiert wurde. Manche von Ihnen werden sich auch noch an das Transparent mit der Aufschrift White Lives Don’t Mat- ter erinnern, das bei einer Sitzung des Migrationsbeirates von den Zuschauerrängen hier im Bürgersaal entrollt wurde. Für uns befördert so etwas eine weitere Form von Rassismus, die ebenfalls nicht akzeptabel ist. Da darf der zitierte Satz aus dem Positionspapier so nicht Ein- gang in die Leitprinzipien der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit finden. Wir bitten hier um eine Klarstellung der Verwaltung. Was wir zudem im Positions- papier vermissen, ist eine Stellungnahme zum Antisemitismus, den Herr Huber in seinem Redebeitrag auch nannte. Gerade im Kontext der jüngsten Ereignisse, auch hier in Karls- ruhe, muss unseres Erachtens diese Thematik unbedingt mit klaren Worten ebenfalls Be- rücksichtigung finden, aber wie ich gerade hörte, hat die Stadtverwaltung die Thematik ja wohlwollend aufgenommen. Denn ohne eine Zusicherung, dass dies geschieht, können wir der Vorlage jenseits des Punktes Kenntnisnahme nicht zustimmen. Dafür befürworten wir auch den Ergänzungsantrag der Freien Wähler. Stadträtin Fenrich (pl.): Zu dem Thema haben wir jetzt vieles gehört, Richtiges zum Teil, Richtiges auch nur. Zuerst möchte ich mal meinen Dank aussprechen an all diejenigen, die an diesem Runden Tisch beteiligt waren. Das war sicherlich eine Mammutaufgabe. Ich bitte auch diese Akteure, die da zugange waren, auch um Verständnis, wenn ich jetzt doch ein paar kritische Anmerkungen machen muss. Ich habe zu dem Zweck mir mal dieses Papier angeschaut und habe mir nur einzelne Punkte, nicht alle, aber die mir wesentlich erschie- nen, habe ich herausgenommen und möchte die einfach hier mal vortragen. Da steht zum Beispiel, Rassismus ist und wird bei Polizei in der Arbeitsverwaltung und in der Gesund- heitsversorgung eingebettet und reproduziert oder produziert. Also als ich diesen Satz ge- lesen habe, ist mir doch ein bisschen anders geworden, muss ich ganz ehrlich sagen. In dem Zusammenhang ist mir auch aufgefallen, dass im Migrationsbeirat, heute heißt es ja Integrationsausschuss, auch mal gefallen ist, zum Zeitpunkt, als das mit Racial Profiling ge- gen Schwarze ging, die Karlsruher Polizei müsste mal überprüft werden auf Racial Profiling. Um ganz ehrlich zu sein, und ich sage es jetzt ganz platt, da zieht es mir die Schuhe aus. Das kann es nicht sein. Die Leute, die hier in der Verwaltung arbeiten, die tun ihr Bestes. Wenn der eine oder andere Fall tatsächlich mal auftaucht, dann ist der zur Anzeige zu brin- gen, aber solche Statements in so einer Abhandlung zu lesen, ist für mich unerträglich. Ich gebe es ehrlich zu. Dann, eine offene Haltung wird angefordert, aber da möchte ich doch auch sagen, offene Haltung ist eine Gegenseitigkeit. Ich möchte nicht einerseits lesen vom weißen Mann, und andererseits lese ich dann von Verfolgten oder sich verfolgt Fühlenden, dass sie Nachteile hätten. Ich denke, gegenseitiger Respekt ist hier angebracht, und das sollten wir eigentlich auch leben. Ich habe das auch in der Haushaltsrede schon gesagt. – 7 – Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen werden gefordert. Das ist richtig, aber dazu gehört natürlich auch, dass man alle Seiten beachtet, und da rufe ich die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auf, sehr, sehr aufmerksam zu sein, was hier noch kommen könnte oder kom- men wird. Bei Bewerbungen habe ich gesehen, das soll diskriminierungsfrei sein, indem sich diskriminiert fühlende Individuen oder tatsächlich diskriminierte Individuen nicht in der ersten Runde herausfallen. Ja, wo sind wir denn? Geht es nicht mehr nach Leistung? Geht es jetzt wirklich nach Geschlecht oder Rasse oder sonst irgendwas? Für mich unerträglich. Bei Bewerbungen, das habe ich gesagt, eine einfache Sprache, das ist ein nächster Punkt, es soll eine einfache Sprache sein. Da bin ich auch dafür, aber dann muss man andererseits auch sagen, lassen wir doch bitte das Gendersternchen, denn das macht die Sprache nicht einfacher, sondern komplizierter, und vor allen Dingen stimmt die Grammatik nicht. Dann habe ich was gelesen zu Sozialmanager in Wohnquartieren, das wird einfach nicht zu leis- ten sein. Danke schön, danke, ich lehne diese Vorlage ab. Der Vorsitzende: Gut, wir haben die beiden Ergänzungsanträge. Ich will noch mal erläu- tern, dass das Thema Antisemitismus ja schon im Kulturausschuss thematisiert worden ist und wir es dann auch auf der Seite 9, glaube ich, hinten aufgenommen haben. Wir wer- den aber auch die Vorschläge für den weiteren Prozess, also dass es in den entsprechenden Orientierungsfeldern noch mal aufgerufen wird, übernehmen. Insofern haben wir, und ich habe Sie so verstanden, Frau Stadträtin Lorenz, auch das soweit akzeptiert, und die Unter- lagen, auf die Sie hingewiesen haben, vonseiten der Grünen, die würden wir Ihnen auch zusagen, dass wir die natürlich gerne mitaufnehmen. Damit wären quasi die beiden Anträge Teil der Vorlage geworden, und die stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. Herr Stadtrat Schnell, Sie hatten noch um eine Klarstellung gebeten. Stadtrat Schnell (AfD): Ich hatte um eine Klarstellung seitens der Verwaltung gebeten zum Thema, Rassismus richtet sich primär gegen Nicht-Weiße, ob Sie das so in die Leitlinien der Stadt übernehmen möchten. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt die gerade nicht vorliegen, aber ich würde es Ihnen zusa- gen, dass wir diesen Punkt nicht weiterziehen in irgendwelche Programme oder Maßnah- men. Sie hatten noch einen zweiten Punkt angeführt, der aber, glaube ich, das war das mit dem Antisemitismus, das haben wir ja geklärt, okay. Der erste Punkt, Herr Schnell hatte et- was zitiert und hatte um Klarstellung gebeten, dass wir diese Perspektive nicht in wei- tere..., also hier steht es drin, und das ist auch okay. Ich glaube, es ist ein Zitat, wenn ich das richtig weiß, aber dass das von der Formulierung oder von der Betrachtung nicht in weitere Ausarbeitung von Programmen und ähnliches übernommen wird, das würde ich an der Stelle gerne zusagen. Die entsprechende Perspektive, ich will es mal so herum sa- gen, ich bekenne mich aber ausdrücklich dazu, das sage ich hier auch, dass die Perspektive der sogenannten Nicht-Weißen, dass sie immer aufgrund ihrer Äußerlichkeit in eine be- stimmte Richtung benamt werden, Sie kennen ja diese Diskussion, dass das durchaus für mich nachvollziehbar auch das Bedürfnis auslöst, mal sehr pauschal, und damit natürlich ein Stück weit auch nicht in der Differenziertheit angemessen, von Weißen zu reden. Das, finde ich, ist ein nachvollziehbarer Schritt in dieser Diskussion. Ich würde aber die Anre- gung gerne aufnehmen, dass wir uns bei der weiteren Erarbeitung von Projekten und von Maßnahmen von dieser Benamung insgesamt lösen und immer im Grunde den Grundsatz vertreten, alle Menschen werden unabhängig ihrer, und Sie kennen die ganze Liste, weiter – 8 – entsprechend eben nicht unterschiedlich behandelt und damit aus diesem Ping-Pong-Spiel, People of Colour oder Schwarze oder Weiße oder wie auch immer, dass wir uns aus die- sem Bild heraus lösen und es dann sozusagen positiv formulieren. Das ist aus meiner Sicht auch etwas, was sich nach so einer Beschäftigung mit Antirassismus und Antidiskriminie- rung auch automatisch ergibt. Stadträtin Fahringer (pl.): Also ich glaube, jetzt ist ein bisschen die Verwirrung groß. Wenn ich Sie richtig verstehe, führt es jetzt nicht zu einer Änderung der Beschlussvorlage und auch nicht zu einer Änderung der Anlage. Das heißt, wenn Sie gestatten würden, würden wir jetzt dieses Vorliegende mit den geänderten zwei Anträgen zur Abstimmung stellen, und die Frage könnte ja dann wieder in die weitere Bearbeitung, bei der weiteren Bearbei- tung dann diskutiert werden und jetzt nicht festgelegt werden. Der Vorsitzende: Okay, also ich würde mich in Ihrem Sinne, wenn ich es richtig verstanden habe, ich habe es jetzt versucht wiederzugeben, würde ich mich dafür einsetzen, dass wir das in Zukunft positiv sehen. Das ist jetzt nicht Teil des Beschlusses. Insofern können Sie die weitere Entwicklung ja mit uns diskutieren. Das ist in Ordnung, okay. Gut, damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Das ist auch noch mal eine schöne Anerken- nung der Arbeit, die in diesen verschiedenen Arbeitskreisen geleistet worden ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. November 2023