Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Stadtentwicklung zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2

Vorlage: 2023/0883
Art: Informationsvorlage
Datum: 08.08.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 10.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage HH-Sicherung_Teil 2
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0883 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Aktueller Sachstandsbericht des Amts für Stadtentwicklung zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.09.2023 10.2 X Information (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets In der Finanzplanung sind beim Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt (Teilhaushalt 1200) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 Sachaufwandsbudget 1.892.201 Euro 1.892.201 Euro* 1.742.201 Euro Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt stellt die Einsparvorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses | Teil 1 für den Teilhaushalt 1200 im Jahr 2024 durch Mehrerträge von rund 460.000 Euro sicher. Deshalb sind die Haushaltsansätze für die genannte Aufwandsart unter Teil 1 gegenüber dem ursprünglichen Planansatz unverändert. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt stellt die Einsparvorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses | Teil 2 für den Teilhaushalt 1200 im Jahr 2024 durch eine Reduzierung der Aufwendungen bei den Sachkosten in Höhe von 150.000 Euro sicher. In dem ursprünglich eingeplanten Sachkostenbudget in Höhe von 1.892.201 Euro ist im Wesentlichen die alternierende, weisungsgebundene Pflichtaufgabe „Vorbereitung, Organisation und Durchführung“ der Europa- und Kommunalwahl 2024 enthalten. Die Reduzierung der Aufwendungen ist durch die Neustrukturierung der Abläufe bei Wahlen möglich, insbesondere durch die dezentrale Feinauszählung der Kommunalwahlstimmen in den Dienststellen der Stadt Karlsruhe (2009 und zurückliegend) anstatt in den Hallen am Festplatz (2014 und 2019). Dadurch können unter anderem die Aufwendungen für den aufwendigen, zusätzlichen Aufbau der IT-Infrastruktur, die Hallenmiete und weiteren Dienstleistungen eingespart werden. Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Amt für Stadtentwicklung Reduzierung aufgrund der Neustrukturierung der Abläufe bei Wahlen außerhalb des weisungsgebundenen Pflichtbereichs 150.000 Euro 150.000 Euro Gesamt: 150.000 Euro 150.000 Euro Da es sich bei der Umsetzung der Maßnahme um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, liegt die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt ist eine kleine Organisationseinheit mit insgesamt 34 Mitarbeitenden in 5 fachspezifischen Abteilungen, was grundsätzlich eine effiziente Gestaltung der Arbeitsprozesse und einen effizienten Einsatz der Arbeitsmittel erfordert. Zudem hat das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt mit den Sonderaufgaben „Wahlen“ und „Zensus“ alternierende weisungsgebundene Pflichtaufgaben für die Stadt Karlsruhe fristgerecht zu erfüllen. Das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt treibt über alle Geschäftsbereiche hinweg bereits seit Jahren die Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse voran und bedient sich dabei auch – 4 – externen Dienstleistern, da die Stadtverwaltung Karlsruhe diese Dienstleistungsprozesse selbst nicht abbilden kann. Dabei werden auch die bestehenden und künftigen neuen Aufgaben kritisch betrachtet. Die beschriebene Maßnahme zur Aufwandsreduzierung stellt für das Amt für Stadtentwicklung/Wahlamt eine zweitaufwendige, logistische Neuorganisation des Auszählprozesses der Kommunalwahlstimmen dar. Dabei ist es auf die Unterstützung von zahlreichen Fachdienststellen aus der Stadtverwaltung angewiesen.