Konzeptbeschluss - Umgestaltung Schustergasse/Im Unterviertel
| Vorlage: | 2023/0874 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.07.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0874 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Konzeptbeschluss - Umgestaltung Schustergasse/Im Unterviertel Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 11.07.2024 2 Ö Kurzfassung Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des gestalterischen Gesamtkonzeptes. Des Weiteren beschließt der Planungsausschuss, die Entwurfsplanung für den niveaugleichen Ausbau des Straßenzuges Schustergasse/Im Unterviertel mit der empfohlenen Variante 1 fortzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 850.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 30.000 € Gesamteinzahlung: 354.150 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die weitere Ausarbeitung des Konzeptes zur Straßenraumgestaltung wurde konkretisiert an der Straßenbaumaßnahme Schustergasse/Im Unterviertel. Die U-förmige Wohnstraße stellt sich im IST-Zustand mit einer Fahrbahn und - den heutigen Norm- vorgaben - entsprechend zu schmalen Gehwegen dar. Der Gehweg ist durch einen Randstein abge- setzt und bietet keine Barrierefreiheit. Die Situation von der markierten Parkierung, den ständig wechselnden Gehwegbreiten und des mäandrierenden Straßenquerschnitts führen zu mangelnder Begreifbarkeit der Straße für alle Verkehrsteilnehmenden. Die Überplanung des Straßenzuges sieht vor, die schmale, dörflich geprägte Wohnstraße niveaugleich als Mischverkehrsfläche mit einer durchgängigen dunkelroten Pflasterung auszubauen. Beispiel Zehntstraße Durlach Zentrum Beispiel Westmarkstraße, Durlach-Aue – 3 – Die Verwaltung hat zwei Querschnittsvarianten geprüft. Beide Varianten sind als Mischfläche mit ein- seitiger Parkierung im inneren Halbkreis (gerade Hausnummern in der Schustergasse, ungerade Haus- nummern Im Unterviertel) geplant. Die Mittelrinne zur Entwässerung soll als gestalterisches Element als 3-zeilige Pflasterrinne als Pflasterrinne-Elemente hergestellt werden. Der insgesamt schmale Querschnitt verbunden mit den Leitungen lässt wenig Spielraum für Baumpflanzungen zu. Im Rahmen der Vorplanungen konnten drei mögliche Baumstandorte, jeweils zu Beginn von der Schustergasse und Im Unterviertel und im Bereich der Aufweitung im Mittelbereich der Straßen identifiziert werden. Diese werden derzeit detaillierter auf die mögliche Umsetzung geprüft. Beide Varianten unterscheiden sich nur Im Unterviertel, da die Querschnittsbreite in der Schustergasse keine Varianten zulässt. In der Variante 1 ist die Parkierung Im Unterviertel von den Häusern abge- rückt, so dass neben der Mischfläche hinter der Parkierung auch ein gewisser Schutzraum für unsiche- re Verkehrsteilnehmer entsteht. In Variante 2 schließt die Parkierung direkt an die Gebäude an. Der verbleibende Querschnitt neben der Markierung ist gemeinsame Mischfläche. (Querschnitte siehe Abbildung und Lagepläne siehe Anhang) Die Variante 1 wird straßenverkehrsrechtlich kritisch gesehen, da ein separierter Schutzraum hinter der Parkierung der Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigter Bereich nicht grundsätzlich aber in gewisser Weise widerspricht. Aufgrund der dringlichen Bürgerwünsche nach einem Schutzraum vor allem für Schulkinder soweit dies möglich ist, aus der Ortschaftsratssitzung im September 2022, präferiert die Verwaltung dennoch die Variante 1. Die bauliche Umsetzung soll als erste Straßenbaumaßnahme im Rahmen des Sanierungsgebietes „Grötzingen Ortsmitte“ erfolgen. Alle weiteren umliegenden Wohnstraßen mit ähnlicher Struktur und Funktion, wie die Krumme Straße, Im Oberviertel etc. werden bei einem Umbau sodann analog umgestaltet, mit dem Ziel ein – 4 – einheitliches Erscheinungsbild für die historische Ortsmitte von Grötzingen zu schaffen und den dörflichen Charakter zu stärken. In jeder Neuüberplanung der bestehenden Straßenzüge wird immer die Möglichkeit von Begrünung (Grünflächen, Baumstandorten) geprüft. Ausschlaggebend für die mögliche Verortung sind die rechtlichen Vorgaben für die Herstellung von Straßenquerschnitten (Fahrbahnbreiten, Aufenthalts- und Parkierungsflächen etc.) und die im Untergrund verlaufenden Leitungen. Eine Vorstellung der Planung erfolgt im Rahmen der Sitzung. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 die Ausführungen der Verwaltung nach Vorberatung im Sanierungsbeirat einstimmig zur Kenntnis genommen und sich für die Umsetzung des gestalterischen Gesamtkonzeptes ausgesprochen. Des Weiteren empfiehlt der Ortschaftsrat, dass der Planungsausschuss die Erstellung der Entwurfsplanung durch die Stadtverwaltung für die empfohlene Realisierung der Variante 1, niveaugleicher Ausbau Schustergasse/Im Unterviertel, beauftragt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die erforderlichen Finanzmittel sind im Teilhaushalt (THH) des Tiefbauamtes im Rahmen des festgelegten jährlichen Sanierungsbudgets eingeplant. Nach Ausarbeitung der Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt, ist der Beginn der baulichen Umsetzung ab 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung in 2026. Die Finanzierung erfolgt über den THH 6600 Sanierungsgebiet Grötzingen PSP: 7.661.223.700.011 Schustergasse. Im Haushalt 2025 stehen 150.000 € zur Verfügung. Die restlichen Mittel können im THH 6600 über andere Sanierungsgebiete, die nicht planmäßig realisiert werden können, gedeckt werden. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss 1. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des gestalterischen Gesamtkonzeptes. Des Weiteren beschließt der Planungsausschuss, die Entwurfsplanung für den niveaugleichen Ausbau des Straßenzuges Schustergasse/Im Unterviertel mit der empfohlenen Variante 1 fortzuführen.