Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude, Vergabe der Architektenleistungen
| Vorlage: | 2023/0873 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.08.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0873 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude Vergabe der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Bauausschuss 05.10.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Arbeiten: Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude Vergabe der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 an das Architekturbüro: ArGe Architekten Part mbB, Waldkirch zum Angebot vom: 28. Mai 2020 abschließend mit: 1.641.480 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 39.950.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.600.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Beschreibung des Leistungsumfangs Die Strategie des klimafreundlichen Klärwerks 2035 + verfolgt das Ziel, die Kläranlage Karlsruhe auf die Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist nun der Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes im Klärwerk Karlsruhe vorgesehen, der die Zusammenführung des Personals des Labors, der Verwaltung und des Betriebs vorsieht und die Optimierung von Prozessen und Abläufen unter den hohen Anforderungen an die technischen und administrativen Standards gewährleistet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen aus dem BSI-Gesetz und der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastruktur (KRITIS) erfordern für das Klärwerk zwingend notwendige Maßnahmen, um weiterhin eine regelkonforme Akkreditierung des Klärwerkbetriebs sicherzustellen. Insbesondere der Zugangs- und Einbruchschutz zur Leitwarte als Herzstück der Kläranlage, in welcher sämtliche Betriebs- und Anlagenprozesse dauerhaft überwacht und gesteuert werden, ist den aktuell geltenden Vorschriften anzupassen. Unter energetischen Gesichtspunkten (Wärmedämmung, Energienutzung, Beleuchtung und Belüftung) sind sowohl das Verwaltungsgebäude als auch das Laborgebäude nicht mehr zeitgemäß ausgestattet. Außerdem müssten in beiden Gebäuden zahlreiche brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden, die einen hohen finanziellen Aufwand erfordern. Weiterhin ist die Anzahl der Büroräume nicht ausreichend und die Zimmergrößen entsprechen nicht den Standards der Stadt Karlsruhe. Die Sanitärbereiche entsprechen nicht den üblichen Anforderungen, die Trennung in Schwarz-Weiß-Bereiche existiert nur teilweise und kann in den vorhandenen Gebäuden nicht nachgerüstet oder erweitert werden. Die Gesamtmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Nach Genehmigung der Projektvorstellung am 20. Juni 2023 im Hauptausschuss sollen die notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen nun beauftragt und weitergeführt werden. 2. Projektvorstellung Bauausschuss am 15. Juni 2023 Hauptausschuss am 20. Juni 2023 3. Ausschreibungsverfahren In einem ersten Schritt erfolgte im Jahr 2020 ein europaweites Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung (VgV-Verfahren), in welchem in zwei Auswahlstufen das Büro ArGe Architekten Part mbB für die Erbringung der Architektenleistung der Objektplanung Gebäude bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt wurde. Das Büro wurde mit 385,0 von 500 erreichbaren Punkten als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Folgende Kriterien wurden dabei im Rahmen von Bieterpräsentationen von einer Fachjury bewertet: • Fachliche Kompetenz des Projektleiters anhand einer Projektreferenz (20 %) • Fachliche Kompetenz des stellvertretenden Projektleiters anhand einer Projektreferenz (15 %) • Präsentation eines vergleichbaren Projekts des Bewerbers (25 %) • Beim Bietergespräch gewonnene Eindrücke, Gesamteindruck der Präsentation (25 %) • Honorar (15 %) – 3 – Im Oktober 2020 wurde die Erbringung der Planerleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die bis zur Leistungsphase 3 erreichte Planungstiefe ist Grundlage für die weitere Ausführungsplanung sowie die Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens vom 20. Juni 2023. Für die Erbringung der noch ausstehenden Objektplanung für das Gebäude sollen nun die Leistungsphasen 4 bis 9 genehmigt werden. Diese beinhalten LP 4 Genehmigungsplanung LP 5 Ausführungsplanung LP 6 Vorbereitung der Vergabe LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation LP 9 Objektbetreuung Es ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 4 und 5 abgerufen werden. Die restlichen Leistungsphasen 6 bis 9 werden dann abgerufen, wenn die Finanzierung des Projektes gesichert ist und wenn sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen. 4. Architektenhonorar: Die Honorierung der zu beauftragenden Planungsleistungen erfolgt gemäß dem im VgV-Verfahren vorgelegten Angebot vom 28. Mai 2020 auf der Grundlage der HOAI. Das vorläufige Honorar beträgt für die Leistungsphasen 4 bis 9 zusammen 1.641.480 Euro inklusive Besonderen Leistungen und Mehrwertsteuer. Das Tiefbauamt schlägt vor, die ArGe Architekten Part mbB mit der Erbringung der weiterführenden Objektplanung in den Leistungsphasen 4 bis 9 zu beauftragen. 5. Finanzierung Die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen stehen im Teilhaushalt 7400 zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Bauausschuss Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Arbeiten: Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude Vergabe der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 an das Architekturbüro: ArGe Architekten Part mbB zum Angebot vom: 28. Mai 2020 abschließend mit: 1.641.480 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen.