Anpassung der Eintrittspreise sowie der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe
| Vorlage: | 2023/0848/2 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.11.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zoologischer Garten |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.12.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0848/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Zoo Anpassung der Eintrittspreise sowie der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 05.12.2023 20 X Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 21.2 X Entscheidung Beschlussantrag (Kurzfassung) Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung des Zoologischen Stadtgartens und der Verpflichtung aus dem Haushaltssicherungskonzept werden die Eintrittsentgelte zum 1. Januar 2024 erhöht. Mit der Erhöhung erfolgt ein Beitrag zur Stabilisierung des städtischen Haushalts. Der Gemeinderat beschließt zum 1. Januar 2024 A. die Anhebung der Eintrittsentgelte für den Zoologischen Stadtgarten laut Anlage 1 B. die Anpassung der Struktur der neuen Preisgruppen und Ermäßigungen C. die Einführung einer Servicepauschale bei Kauf von Tickets an der Kasse vor Ort D. die Rabattierung von Eintrittspreisen im Rahmen von Kooperationsverträgen und zur Durchführung von Marketingmaßnahmen E. die Anhebung der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 592.000€ Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen A. Anhebung der Eintrittsentgelte für den Zoologischen Stadtgarten laut Anlage 1 Aufgrund der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts ist der Zoo zu einem Beitrag durch Erhöhung der Eintrittsentgelte im Jahr 2024 verpflichtet. Neben der Verpflichtung aus der Haushaltsstabilisierung sprechen zahlreiche weitere Gründe für eine Anpassung der Eintrittsentgelte. In den vergangenen Jahren wurden im Zoologischen Stadtgarten zahlreiche Tiergehege neu gebaut bzw. umfangreich erweitert, um den Ansprüchen an eine naturnahe Tierhaltung und den rechtlichen Anforderungen u.a. des Gutachtens zur Haltung von Säugetieren gerecht zu werden. Umfangreichste Projekte waren hier die großflächige, aber auch qualitative Erweiterung der Freianlage der Asiatischen Elefanten, der Neubau der Luchsanlage am Lauterberg und der Umbau der Afrikasavanne inklusive des Um- und Anbaus des Giraffenhauses. Daneben wurden weitere Gehegeum- und -neubauten vorangetrieben, beispielsweise der Bau einer Kattainsel im Bereich des Ludwigssees. Der Ausbau der Kassenanlagen mit Computerkassen und Drehkreuzen, die überfällige Einführung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten an den Eingangskassen des Zoologischen Stadtgartens und die Einrichtung einer Besucherinformation als Containerlösung stellen neben der Einführung eines Onlineshops und einer App-Lösung für den Ticketkauf einen Epochenwechsel im Besucherservice dar. Für 2024 steht in diesem Bereich die Einführung von Jahreskarten mit RFID-Chip und damit kontaktlosem Zutritt in den Park auf dem Programm. Die in den Vorjahren eingeführten Events wie die Dream-Night (Abendveranstaltung für Schwerstbehinderte Menschen und deren Familien), die Zoonächte und der Artenschutztag haben sich etabliert und konnten im vergangenen Jahr nach der Pandemie erstmals wieder durchgeführt werden. werden. Durch diese Attraktionen sowie Erneuerungs- und Baumaßnahmen erreichten die Besucheranzahlen im Jahr 2022 – trotz der Schließung des Parks im Frühjahr aufgrund der Vogelgrippe – wieder fast das Vorpandemieniveau. Mit 922.541 gezählten Besuchenden erreichte der Zoologische Stadtgarten wieder einmal die Top Ten der besucherstärksten Zoos Deutschlands. Insgesamt lässt die Besucherentwicklung des aktuellen Haushaltsjahres die Prognose zu, dass in 2023 wieder mit mehr als einer Million Besuchenden zu rechnen ist. Durch die Erhöhung der Eintrittsentgelte fließen dem städtischen Haushalt, bezogen auf die Besucherzahlen des Basisjahres 2018, Mehrerträge von ca. 264.000,00 Euro pro Jahr zu, wovon 2/3 im Teilhaushalt 6800 (Zoo) und 1/3 im Teilhaushalt 6700 (Gartenbauamt) vereinnahmt werden. Die Erhöhung der Eintrittsentgelte wird u.a. wie folgt begründet: - Verpflichtung aus der Haushaltsstabilisierung - Beitrag zur allgemeinen Stabilisierung des städtischen Haushalts - Anpassung der Eintrittspreise an andere zoologische Einrichtungen - Anpassung der Eintrittspreise an die Kooperationszoos Heidelberg und Landau, bezogen auf die Kombikarte der drei Zoos Die Höhe der geplanten Anpassung der Eintrittsentgelte ab 1. Januar 2024 ist aus der beiliegenden Anlage 1 zu ersehen. Veränderungen der Preisstruktur werden unter Abschnitt B näher erläutert. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Marktpreis, der einerseits die historische – 3 – Preisentwicklung im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe und andererseits die Eintrittspreise anderer vergleichbarer zoologischer Einrichtungen berücksichtigt. Dieser Preis ist nicht kostendeckend. Ein Preisgefüge unter Vollkostenbetrachtung (Anlage 5) ist auf Basis der Äquivalenzziffernkalkulation erstellt worden und nachrichtlich als Anlage 4 beigelegt. Mit dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Preisgefüge wird einen Kostendeckungsquote von ca. 38% im Teilergebnishaushalt des Amtes Zoo im Jahr 2024 erreicht. Wie in den Vorjahren werden bei der Preiserhöhung im Bereich der Jahreskarten die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger besonders berücksichtigt, da diese den Zoologischen Stadtgarten auch als Naherholungsgebiet nutzen. Daher werden die Jahreskarten nur moderat erhöht. Bei der Erhebung des freiwilligen Artenschutz-Euro wird auf die einstimmige Zustimmung des Gemeinderats vom 23.10.2018 (Vorlage 2018/0654) verwiesen. B. Die Anpassung der Struktur der neuen Preisgruppen und Ermäßigungen Die Absenkung des zahlungspflichtigen Alters für Kinder auf vier Jahre wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 abgelehnt. Kindergartengruppen bleiben hierbei weiterhin frei. Diese Gruppen erhalten zusätzlich pro 5 Kinder freien Eintritt für eine Begleitperson. Bei jeder weiteren Begleitperson wird ein Entgelt von 11,00 Euro (Regelpreis Erwachsene 13,00 Euro) erhoben. Der Preis für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband sollte – unabhängig von Alter und Schulform – beim derzeitigen Tarif von 5,00 Euro bleiben. Pro zehn Schülerinnen und Schülern erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Bei jeder weiteren Begleitperson wird ein Entgelt von 11,00 Euro (Regelpreis Erwachsene 13,00 Euro) erhoben. Um die Aufwendungen für Sonderveranstaltungen im Zoologischen Stadtgarten besser zu decken, werden die Jahreskarten für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Lichterfest) weiterhin an diesen Tagen keine Gültigkeit haben. C. Einführung einer Servicepauschale für den Kauf vor Ort an der Kasse Nicht zuletzt durch die Pandemie und den allgemeinen Arbeitskräftemangel bedingt, fällt es zunehmend schwer, Personal für den Kassen- und Eintrittsbereich zu akquirieren. Zeitgleich steigen die Personalaufwendungen durch tarifliche Anpassungen stärker als die Eintrittsentgelte an, was den derzeitigen Personaleinsatz in Frage stellt. Während der Pandemie wurden 99% aller Tagestickets und Jahreskarten Online erworben. Das hier etablierte System aus eTicket@KA-App sowie einem Webshop ist ausgereift und extrem störungsunanfällig. Leider ist mit der Wiederaufnahme des Kassengeschäfts im April 2022 der Anteil der Onlineverkäufe auf unter 20% gesunken. Die aus den Verkäufen aus diesen Systemen resultierenden Aufwendungen sind wesentlich geringer als die derzeit entstehenden Personalaufwendungen, so dass bei einer Verlagerung des Ticketings zum Onlinegeschäft perspektivisch ein Einsparpotential beim Kassenpersonal besteht. Um die Kundinnen und Kunden des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe zum Kauf über elektronische Medien zu motivieren, soll zum 1. Januar 2024 ein Servicezuschlag von 1,00 Euro pro Ticket erhoben werden, welches an der Kasse direkt vor Ort bezahlt wird. Bis zum Abschluss des Projekts „Sichere Identitäten Karlsruhe“ wird dieser Zuschlag für Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes und – 4 – Kinderpasses ausgesetzt bleiben, welche perspektivisch ihre vergünstigten Tarife auch online abrufen werden können. Die Verwaltung verspricht sich darüber hinaus von der Einführung dieses Servicezuschlags eine Verkürzung der Anstehsituation an den Eingängen, da das Scannen eines elektronisch erworbenen Tickets nur einen Bruchteil der Zeit der kompletten Kauftransaktion an der Kasse ausmacht. Bereits heute steht Kundinnen und Kunden mit Jahreskarte sowie Onlineticket eine separate Zugangstüre zur Verfügung, durch welche diese an Tagen mit höherem Besucheraufkommen durch unser Kontrollpersonal zügig eingelassen werden. D. Rabattierung von Eintrittspreisen im Rahmen von Kooperationsverträgen und zur Durchführung von Marketingmaßnahmen Der Zoologische Stadtgarten hat in den Jahren 2016 und 2017 erfolgreich im jeweiligen Dezember die Aktion „Wunschpreistage“ durchgeführt. Hier dürfen die Zoobesuchenden selbst festlegen, welchen Preis sie für den Besuch im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe bezahlen möchten. Insbesondere in der kalten und dunklen Jahreszeit konnten so weitere Personen zu einem Besuch im Zoologischen Stadtgarten motiviert werden. Daher wird diese Veranstaltung in Absprache mit dem zuständigen Dezernat auch in den kommenden Jahren wieder angeboten werden. Um die vorhandenen Kapazitäten besser auszulasten, wird der Zoologische Stadtgarten in Zukunft im Rahmen der Verkaufsförderung und in Absprache mit dem zuständigen Dezernat Rabattierungen auf die regulären Preise vornehmen. Hier ist bspw. die Anwendung des Abendtarifs am ganzen Tag während einer Aktionswoche außerhalb der Hochsaison oder die Gewährung von rabattierten Preisen für Kooperationspartner (bspw. Volksbank Karlsruhe, Stadtwerke) geplant. E. Die Anpassung der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten Die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts machen es notwendig, die Entgelte für die Fahrten mit der Gondoletta anzuheben. Eine moderate Anpassung der Preise wird zum 1. Januar 2024 umgesetzt. Die Preiserhöhung gilt für die ganzen Fahrten, die Gruppenfahrten sowie die Jahreskarte Plus. Davon ausgenommen sind die Preise für die halben Fahrten, da diese sonst unverhältnismäßig stark ansteigen. Einzelfahrten Preise 2022 Preise neu ab 2024 Erwachsene ganze Fahrt 5,00 Euro 5,50 Euro Kinder ganze Fahrt 3,00 Euro 3,50 Euro Erwachsene halbe Fahrt 3,50 Euro 3,50 Euro Kinder halbe Fahrt 2,50 Euro 2,50 Euro Erwachsene Gruppe 3,50 Euro 4,00 Euro Kinder Gruppe 2,50 Euro 3,00 Euro Gondoletta-Jahreskarten Jahreskarte Erwachsene 25,00 Euro 26,00 Euro Jahreskarte Rentner, Studierende 20,00 Euro 21,00 Euro Jahreskarte Kinder 15,00 Euro 16,00 Euro Durch die Anhebung der Preise und die Mehrerträge in Höhe von ca. 40.000,00 Euro p.a. wird bei der Gondoletta ein kalkulierter Deckungsgrad von 83,5% erreicht. Zukünftig werden die Jahreskarten für die Gondoletta als eigenständige Jahreskarte ausgegeben. So wird eine höhere Flexibilität gerade für – 5 – Familien, bei denen nur einzelne Familienmitglieder die Gondoletta „Flatrate“ mitbuchen wollen, erreicht und zugleich die Abrechnung – insbesondere der Umsatzsteuerausweis – erleichtert. Übersicht der Mehrerträge pro Jahr: Teil Bezeichnung Zoo GBA A Eintrittspreisanpassung 176.000,00 € 88.000,00 € B Entfällt C Servicepauschale 100.000,00 € -//- E Anpassung Entgelte Gondoletta -//- 40.000,00 € Kontierungen: Zoo: PSP 1.680.25.30.01 Haltung und Präsentation von Tieren GBA: PSP 1.670.55.10.06.01 Eintrittsentgelte Zoologischer Stadtgarten PSP 1.670.55.10.02.02 Gondoletta im Stadtgarten Plansachkonto: 3300 0000 Anlagen: 1. Preisübersicht und -entwicklung 2. Besucherzahlenübersicht 3. Eintrittspreisvergleich 4. Kalkulation unter Vollkosten 5. Kalkulationsgrundlage (Äquivalenzziffernkalkulation) 6. Übersicht der derzeitigen Rabattierungen 7. Entgelttabelle Gondoletta 8. Kalkulation der Deckungsgrade auf Vollkostenbasis Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss: A) die Anhebung der Eintrittspreise gemäß Anlage 1 B) die Anpassung der Struktur der neuen Preisgruppen und Ermäßigungen C) die Einführung einer Servicepauschale für den Kauf vor Ort an der Kasse – 6 – D) die Rabattierung von Eintrittspreisen im Rahmen von Kooperationsverträgen und zur Durchführung von Marketingmaßnahmen E) die Anhebung der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten
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Anlage 2 Besucherzahlen der Zoos in Deutschland mit über 450.000 Besuchern/Jahr (einschl. Landau) aus dem Jahr 2022 (Zahlen nach VdZ) Zoo Besucherzahlen Berliner Zoo inkl. Aquarium3.636.430 Leipzig1.872.436 Stuttgart1.655.862 München1.619.935 Berliner Tierpark1.606.220 Köln1.220.215 Osnabrück1.200.000 Nürnberg1.131.709 Hannover1.079.973 Karlsruhe922.541 Hamburg Tierpark inkl. Tropenaquarium852.716 Gelsenkirchen849.000 Frankfurt838.953 Dresden756.635 Augsburg705.406 Duisburg inkl. Delphinarium700.290 Rostock650.990 Münster603.781 Kronberg601.046 Heidelberg488.286 Wuppertal478.314 Dortmund460.805 Landau174.322 Grundlage Übersichtstabelle VdZ mit gezählten und berechneten Besucherzahlen.
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Anlage 3 Einzeleintritte/Tageskartenpreise in deutschen Zoos 2023 Zoo Erwachsene Kinder 4-14 J.* Hamburg Tierpark inkl. Aqu.45,00 € 33,00 € Osnabrück30,00 € 20,50 € Berliner Zoo inkl. Aquarium28,00 € 12,00 € Hannover27,35 € 17,75 € Rostock24,00 € 10,00 € Köln23,00 € 11,00 € Münster22,90 € 12,90 € Leipzig22,00 € 14,00 € Gelsenkirchen21,50 € 14,00 € Stuttgart20,00 € 8,00 € Duisburg inkl. Delphinarium19,50 € 11,00 € Wuppertal18,50 € 1,70 € Nürnberg inkl. Delphinarium18,00 € 8,50 € München18,00 € 7,00 € Berliner Tierpark17,50 € 8,50 € Kronberg17,00 € 9,50 € Dresden16,00 € 8,00 € Heidelberg14,00 € 7,00 € Augsburg14,00 € 7,00 € Karlsruhe ab 01.01.202414,00 € 6,00 € Frankfurt13,00 € 6,00 € Karlsruhe aktuell13,00 € 5,50 € Landau10,50 € 4,50 € Dortmund8,50 € 5,00 € *Eingruppierung soweit Eintrittspreise vergleichbar.
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Anlage 6 Übersicht der derzeitigen Rabattierungen Folgende Rabattierungen werden derzeit beim Amt Zoo angeboten: Gruppe Ticketart Rabattierung Anlass Bemerkungen Wunschpreistage Tagestickets Selbst gewählter Wunschpreis Gem. Abstimmung mit Dez. 6 Unbegleitete Flüchtlinge LEA Karlsruhe (über AWO) Tagestickets 100% Gem. Mitteilung Dezernat 3 Dreamnight Feierabendticket 100% Geschlossene Veranstaltung für schwerstbehinderte Kinder und deren Familien Durchreisende Flüchtlinge Ukraine (über Bahnhofsmission) Tagestickets 100% Gem. Mitteilung Dezernat 3 Volksbank pur Kunden Tagestickets 20% Kooperationsvertrag CIK-Clubkarten Tagesticket, Erwachsene Großgruppentarif Mitgliedschaft Coupons Stadtwerke Tagestickets 20% Kooperationsvertrag Teilnehmer Balu & Du Tagestickets 100% Sozialer Zweck Kulturlotsen Tagestickets 100% Sozialer Zweck Bildungszentrum BzFA Tagestickets 100 % Gem. Weisung OB Eintrittspauschale 500 Euro p.a.
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Gartenbauamt Controlling Kalkulation Entgelte Gondoletta ab 202407.07.2023 Gondoletta2018 201920202021202220242025 Mittelwert Aufwendungen552.945 €562.117 €381.777 €621.495 €587.294 €583.578 €593.466 €588.522 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 40.055 €12.512 €16.059 €24.937 €23.994 €20.059 €20.059 €20.059 € ILV (incl. Miete)54.638 €65.780 €44.761 €63.117 €64.803 €48.325 €47.335 €47.830 € Leistungsverrechung und Umlage422.669 €448.990 €300.256 €509.550 €478.812 €497.671 €510.509 €504.090 € Kalk. AfA und Zinsen35.582 €34.835 €20.701 €23.892 €19.685 €17.523 €15.563 €16.543 € Erträge (netto)384.687 €474.507 €175.785 €330.491 €526.999 €573.990 €573.990 €573.990 € Kostendeckung70%84%46%53%90%98%97%98% Einzelfahrten133.923 St82.735 St 38.041 St41.032 St112.899 St Jahreskarte Plus4.972 St5.697 St4.074 St3.395 St5.266 St Seite 1
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Stadt Karlsruhe | ArbeitshilfeZoo Kalkulation Anlage 8 zu Eintrittspreiserhöhung zum 1. Januar 2024 Leistungsbereich: Zoologischer Stadtgarten Ergebnisübersicht 2022 und Kalkulationsbasis ab 202 4 Teilhaushalt: 6800 Defizit (-) / Überschuss (+) -7.562.457,53 € -8.111.231,44 € -8.206.423,00 € Geschäftsjahr: 2022 Kostendeckungsgrad 36,83% 35,83% 39,03% Kontierungselement(e): alle Profitcenter Bericht: KM-Info-Manager (/DZBW/FDI_INFOM) Kostenartengruppe: ERGEBNIS (Entgelte) Datum: 11.07.2023 Ergebnis des Leistungsbereichs Ergebnis 2022 Kalkulation 2023 Kalkulation 2024 Zuwendungen, Umlagen (ohne Auflösung Sonderposten) 98.888,17 € 98.888,00 € 98.888,00 € TransfererträgeGebühren und Entgelte für Einrichtungen 3.372.553,36 € 3.520.000,00 € 4.072.000,00 € Entgelte privatrechtlich, Erstattungen 249.295,66 € 241.040,00 € 376.000,00 € Andere sonstige ordentliche ErträgeErträge stadtinern (ILV) 586.201,76 € 573.084,56 € 601.738,00 € Erträge außerordentlich, Veräußerung von Vermögensg egenständen 12.821,12 € Erlöse aus amtsinternen Leistungen (siehe Kostenste lle mit entsprechender Leistungsart) 88.880,95 € 95.102,00 € 103.661,00 € Erlöse des Leistungsbereichs 4.408.641,02 € 4.528.114,56 € 5.252.287,00 € Personalkosten 5.635.826,92 € 6.037.615,00 € 6.588.417,00 € abzüglich periodenfremder Aufwendungen (Besoldungsr eform 2023) -6.804,84 € 0,00 € 0,00 € Sachkosten 3.062.080,53 € 3.215.184,00 € 3.375.943,00 € Transferkosten/Zuschüsse geleistet 0,00 € 0,00 € 0,00 € Abschreibungen/Zuschüsse kalkulatorisch 1.622.419,50 € 1.622.419,00 € 1.622.419,00 € Zinsen kalkulatorisch 245.299,00 € 245.299,00 € 245.299,00 € stadt-/ amtsinterne Leistungen 710.490,91 € 746.015,00 € 783.315,00 € amtsintern Gemeinkosten (Umlagen) 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zentrale Gemeinkosten 650.345,80 € 772.814,00 € 843.317,00 € Aufwand außerordentlich 51.440,73 € 0,00 € 0,00 € Kosten des Leistungsbereichs 11.971.098,55 € 12.639.346,00 € 13.458.710,00 € Kalkulationsgrundlage Eintrittsentgelte 2024 ff: 10. 947.832,01 € 11.631.231,44 € 12.278.423,00 € Eintrittsentgelte Deckungsbeitrag: 31% 33% Verteilschlüssel: 469.754 Kostenfixpunkt: 26,10 € Erhöhung Kostenfixpunkt, da ein Drittel zur Deckung des Gartenbauamtes (THH 6700) verwendet wird: 39,15 € Defizit (-)/ Überschuss(+) -7.562.457,53 € -8.111.231,44 € -8.206.423,00 € Kostendeckungsgrad (%) 36,83% 35,83% 39,03% Anmerkungen: Es werden kalk. Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt (Bewertungsbereich 20), bilanzielle Abschreibungen (Bewer tungsbereich 01) bleiben unberücksichtigt. Anmerkungen: 1) Personalkostensteigerung: Mittelwert für Kalkulation 7,0% 9,0% Beamte (lt. POA) Gemäß Mitteilung des POA vom 05.03.2023. 9,0% 6,5% Beschäftigte (lt. POA) Gemäß Mitteilung des POA vom 05.03.2023. 5,0% 11,5% 2) Sachkostensteigerung: analog Eckwertebeschluss zur Haushaltsplanung Gemäß Besc hluss der Stadtkämmerei. 5,0% 5,0% 3) Zuschlagssatz für die gebührenfähigen zentralen Gem einkosten: 12,8% Dies entspricht dem städtischen Durchschnittswert der J ahre 2019-2022. Auch Abschreibungen auf Forderungen sind als Aufwand z u berücksichtigen (Kostenart 472*).
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Anlage 5 Kalkulation der Eintrittsentgelte für den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Basierend auf der Vollkostenrechnung des TErgHH 6800 des Haushaltsjahres 2022 werden die kostendeckenden Eintrittsentgelte für den Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe mittels einer Äquivalenzziffernkalkulation ermittelt. Grundsätzliche Vorgehensweise: K = p 1 * x 1 + p 2 * x 2 + ... + p n * x n 1. Berechnung der anzurechnenden Kosten: Gemäß Jahresabschluss beliefen sich die anzurechnenden Kosten des TErgHH 6800 im Haushaltsjahr 2022 auf 11.971.098,55 Euro. Die Kostensteigerung wurde auf Basis der vom Personal- und Organisationsamt sowie der Stadtkämmerei vorgegebenen Multiplikatoren für die Jahre 2024 und 2025 fortgeschrieben. Hieraus ergeben sich zu deckende Kosten für das Jahr 2023 in Höhe von 12.639.346,00 Euro sowie für das Jahr 2024 in Höhe von 13.458.710,00 Euro. Hiervon sind die weiteren zu erwartenden Erträge (Entgelte aus Pachten, interne Leistungen etc.) abzuziehen. Für das Planjahr 2024 bleiben nach diesem Abzug Kosten in Höhe von 12.278.423,00 Euro. Diese bilden die Kalkulationsgrundlage. 2. Rechnung der Äquivalenzwerte: Nach dem in Anlage 1 dargestellten, vorgeschlagenen Preisgefüge (zweite Spalte) werden die Preise für Tickets und Jahreskarten in der dritten Spalte ins Verhältnis gesetzt; Ursprungswert mit 100% ist dabei der Preis für ein Tagesticket für Erwachsene. Nach Auswertung der Besucher- und Kassenstatistik des Jahres 2022 ergibt sich die nachfolgende Verteilung an verkauften Tickets und Jahreskarten in diesem Jahr (vierte Spalte). In der rötlich hinterlegten, fünften Spalte werden die Mengen und Verhältnispreise multipliziert und aufsummiert. Hieraus resultiert ein Verhältnisschlüssel mit einem Wert von 469754. ab 2019 01.01.2024 Äquivale nt Summe Äquivalenz * Summe TAGESKARTEN EINZELPERSONEN Erwachsene 13,00 € 100% 233017 233017 Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) 6,00 € 46% 39311 18144 K = Gesamtkosten des TErgHH 6800 p = Entgeltpreis eines Tickets x = Verkaufsmenge des Tickets im Bezugsjahr ERMÄSSIGUNG für Rentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, 11,00 € 83% 38197 31831 Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) Schüler und Jugendliche ab 15 Jahre 11,00 € 83% 22738 18948 ABENDKARTE Verkauf 1 Stunde vor Kassenschluss 6,50 € 50% 13533 6767 50 % Ermäßigung auf Tageskarten für Erwachsene, 5,50 € 42% 3096 1290 Rentner u. Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) 3,00 € 25% 3301 825 GRUPPENKARTEN SCHULKLASSEN: Schüler im Klassenverband, Schülerhorte, 5,00 € 42% 28708 11962 Kinderortsranderholung (ohne Altersbegrenzung) (pro 10 Schüler freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 10,00 €) 11,00 € 83% 2662 2218 KINDERGARTENGRUPPEN: Kindergartenkinder -- (pro angef. 5 Kinder freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 10,00 €) KLEINGRUPPEN: A 2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 33,50 € 254% 13891 35306 B 1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 22,50 € 171% 6116 10448 C GROSSGRUPPE ab 25 zahlende Erwachsene, je Erw. 11,00 € 83% 1943 1619 JAHRESKARTEN * D Erwachsene 46,00 € 367% 15497 56822 E Rentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, 36,00 € 283% 6126 17357 Schüler u. Jugendliche über 15 Jahre, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) F Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) 24,00 € 183% 2081 3815 H+ 2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 117,00 € 925% 281 2599 I+ 1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 76,00 € 600% 134 804 JAHRESKARTEN Plus (inkl. Gondolettafahrten) * D+ Erwachsene * 46,00 € 367% 2931 10747 E+ Rentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, * 36,00 € 283% 1403 3975 Schüler u. Jugendliche über 15 Jahre, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) F+ Kinder (6 bis einschl. 14 Jahre) (Gondoletta erst ab 6 Jahre) * 24,00 € 183% 430 788 H+ 2 Erwachsene mit bis zu 2 kostenpflichtigen Kindern * 117,00 € 925% 34 315 I+ 1 Erwachsener mit bis zu 2 kostenpflichtigen Kindern * 76,00 € 600% 26 156 3. und 4. Kind im Rahmen der Gruppenjahreskarte je * - € * Hier wird nur der Anteil "Eintrittsentgelte" berechnet, da der Zuschlug Gondoletta im THH 6700 (Gartenbauamt) verbucht wird. Verteilschlüssel: 469754 3. Ermittlung eines Kostenfixpunkts Der Wert eines Kostenfixpunkts (hier die Kosten eines Tagestickets für Erwachsene) ergibt sich aus der Division der Gesamtkosten durch den Verhältnisschlüssel. 12.278.423,00 Euro / 469754 = 26,10 Euro Da derzeit jedoch ein Drittel aller Eintrittsentgelte an das Gartenbauamt angeführt werden müssen. Erhöht sich dieser Preis um weitere fünfzig Prozent. 26,20 Euro * 150% = 39,15 Euro Somit müsste unter Vollkostengesichtspunkten zur hundertprozentigen Kostendeckung ein Tagesticket für Erwachsene ca. 39,15 Euro kosten. Mit den nunmehr Seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ergeben sich im Haushalt des Zoos folgende Deckungsquoten: Entwicklungsprognose der Deckungsquote 2022 2023 2024 Erlöse 4.408.641,02 € 4.528.114,56 € 5.102.287,00€ Kosten 11.971.098,55 € 12.639.231,44 € 13.458.710,00 € Deckungsquote 37% 36% 38% Durchschnitt über die Betrachtungsjahre ca. 37%
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Zoologischer StadtgartenAnlage 1 Darstellung der Eintrittspreise und Benutzerentgelte für den Zoologischen Stadtgarten unter Berücksichtigung der Preisanpassung ab 1. Januar 2024 seit seitabababErhöhung in Euro Erhöhung in % inkl. 01.06.201601.03.201801.01.2020 01.10.202101.01.2024Artenschutz- TAGESKARTEN Erh. GBA Euro EINZELPERSONEN Erwachsene10,00 € 11,00 € 11,00 € 12,00 € 13,00 € 1,00 € 8%14,00 € Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre)5,00 € 5,00 € 5,00 € 5,50 € 6,00 € 0,50 € 9%6,00 € ERMÄSSIGUNG für Rentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, 8,00 € 9,00 € 9,00 € 10,00 € 11,00 € 1,00 € 10%12,00 € Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) Schüler und Jugendliche ab 15 Jahre 8,00 €9,00 € 9,00 € 10,00 € 11,00 € 1,00 € 10%12,00 € ABENDKARTE Verkauf 1 Stunde vor Kassenschluss 50 % Ermäßigung auf Tageskarten für Erwachsene, Rentner u. Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) GRUPPENKARTEN SCHULKLASSEN: Schüler im Klassenverband, Schülerhorte, 4,00 € 4,00 € 4,00 € 5,00 € 5,00 € - € 0%5,00 € Kinderortsranderholung (ohne Altersbegrenzung) (pro 10 Schüler freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 11,00 €) KINDERGARTENGRUPPEN: Kindergartenkinder ------------ (pro angef. 5 Kinder freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 11,00 €) KLEINGRUPPEN: A2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern25,00 € 27,50 € 27,50 € 30,50 € 33,50 € 3,00 € 10%35,50 € B1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 17,00 € 18,50 € 18,50 € 20,50 € 22,50 € 2,00 € 10%23,50 € CGROSSGRUPPE ab 25 zahlende Erwachsene, je Erw.8,00 € 9,00 € 9,00 € 10,00 € 11,00 € 1,00 € 10%12,00 € JAHRESKARTEN * DErwachsene40,00 € 42,00 € 42,00 € 44,00 € 46,00 € 2,00 € 5%50,00 € ERentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, 30,00 € 32,00 € 32,00 € 34,00 € 36,00 € 2,00 € 6%40,00 € Schüler u. Jugendliche über 15 Jahre, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) FKinder (6 bis einschl.14 Jahre)20,00 € 20,00 € 20,00 € 22,00 € 23,00 € 1,00 € 5%23,00 € H2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern95,00 € 105,00 € 105,00 € 111,00 € 117,00 € 6,00 € 5%125,00 € I1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 65,00 € 68,00 € 68,00 € 72,00 € 76,00 € 4,00 € 6%80,00 € * Bei Sonderveranstaltungen (z.B. Lichterfest) haben die Jahreskarten keine Gültigkeit C:\USERS\STEFFE~1.KAR\APPDATA\LOCAL\TEMP\63\OSTEMP\002AFA2E\CACHE\04\03\45\0086D945.xls
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Zoologischer Stadtgarten Darstellung der Eintrittspreise und Benutzerentgelte für den Zoologischen Stadtgarten unter Berücksichtigung der Preisanpassung ab 1. Januar 2024 Vollkostenpreis TAGESKARTEN EINZELPERSONEN Erwachsene 39,15 € Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre)17,94 € ERMÄSSIGUNG für Rentner, Pensionäre, Schwerbehinderte,32,63 € Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) Schüler und Jugendliche ab 15 Jahre 32,63 € ABENDKARTE Verkauf 1 Stunde vor Kassenschluss19,58 € 50 % Ermäßigung auf Tageskarten für Erwachsene,16,31 € Rentner u. Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) 9,79 € GRUPPENKARTEN SCHULKLASSEN: Schüler im Klassenverband, Schülerhorte, 16,31 € Kinderortsranderholung (ohne Altersbegrenzung) (pro 10 Schüler freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 10,00 €) 32,63 € KINDERGARTENGRUPPEN: Kindergartenkinder (pro angef. 5 Kinder freier Eintritt für 1 Begleitperson; weitere Begleitpersonen 10,00 €) KLEINGRUPPEN: A2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern99,51 € B1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 66,88 € CGROSSGRUPPE ab 25 zahlende Erwachsene, je Erw. 32,63 € JAHRESKARTEN * DErwachsene143,55 € ERentner, Pensionäre, Schwerbehinderte, 110,93 € Schüler u. Jugendliche über 15 Jahre, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende (einschl. FÖJ und FSJ) FKinder (6 bis einschließlich 14 Jahre)71,78 € H+2 Erwachsene mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern362,14 € I+1 Erwachsener mit bis zu 4 kostenpflichtigen Kindern 234,90 €
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Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Zoologischer Stadtgarten: Punkt 21.1 der Tagesordnung: Anpassung der Entgelte für Führungen, Kindergeburtstage und weiterer entgeltlicher Leistungen im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Vorlage: 2023/0844 Punkt 21.2 der Tagesordnung: Anpassung der Eintrittspreise sowie der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Vorlage: 2023/0848/2 Punkt 21.3 der Tagesordnung: Artenschutzarbeit des Amtes Zoo und der Artenschutzstif- tung Zoo Karlsruhe Vorlage: 2023/1030 Beschluss: TOP 21.1 Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Entgelte für Führungen, Kindergeburtstage und weiterer entgeltlicher Leistungen im Zoologischen Stadtgarten zum 1. Januar 2024 gem. der Preiskalkulation unter Punkt C. der obigen Ausführungen TOP 21.2 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss: A) die Anhebung der Eintrittspreise gemäß Anlage 1 B) die Anpassung der Struktur der neuen Preisgruppen und Ermäßigungen C) die Einführung einer Servicepauschale für den Kauf vor Ort an der Kasse – 2 – D) die Rabattierung von Eintrittspreisen im Rahmen von Kooperationsverträgen und zur Durchführung von Marketingmaßnahmen E) die Anhebung der Entgelte für die Gondoletta im Zoologischen Stadtgarten TOP 21.3 1. Der Gemeinderat nimmt die Darstellung der Tätigkeiten zur Kenntnis und stimmt dem dargestellten Verfahren zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Natur- und Artenschutzes durch das Amt Zoo ab dem 1. Januar 2024 zu. 2. Der Zoo berichtet auf Wunsch dem Ausschuss für öffentliche Einrichtung über seine Artenschutzaktivitäten. Abstimmungsergebnis: TOP 21.1: Einstimmige Zustimmung (38 JA) TOP 21.2 A-C: Mehrheitliche Zustimmung (33 JA, 6 Nein) TOP 21.2 D: Mehrheitliche Zustimmung (37 JA, 2 Nein) TOP 21.2 E: Mehrheitliche Zustimmung (38 JA, 1 Nein) TOP 21.3: Einstimmige Zustimmung (38 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. November 2023 und im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023: Bei 21.2 hatten wir beschlossen oder gab es die Bitte, dass wir getrennt abstimmen. Das werde ich dann entsprechend ansprechen. Ich rufe damit auf 21.1 und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Bei der Vorlage 21.2 war die Bitte, dass wir alles, was mit Eintritt zu tun hat, trennen von allem, was mit Gondoletta zu tun hat. Insofern stelle ich jetzt die Buchstaben A bis D hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab..., Stopp, Frau Stadträtin Binder. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Entschuldigung, ich bin davon ausgegangen, dass die einzel- nen Buchstaben A, B, C, D, E getrennt abgestimmt würden. Sonst müsste ich Sie jetzt ein- fach darum bitten. Bei 21.2 geht es um A, die Anhebung der Eintrittsentgelte, B, die An- passung der Struktur, C, die Einführung einer Servicepauschale. Ich muss zugeben, das würden wir ablehnen. Und D, die Rabattierung und E, die Anhebung für Gondoletta, dem würden wir zustimmen. Der Vorsitzende: Gut, dann rufe ich jetzt auf A, B und C und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitliche Annahme. Da eine andere Fraktion oder Gruppe zwischen D und E unterscheiden will, muss ich die jetzt einzeln aufrufen. Also ich rufe jetzt D auf zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Mehrheitliche Annahme – 3 – Dann rufe ich E auf, das ist das mit der Gondoletta und den Preisen dort, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitliche Annahme. Damit ist die ganze Vorlage unverändert jetzt hier so angenommen. 21.3 fehlt noch, Sie haben Recht. Dann stelle ich das jetzt auch noch zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024