Verlängerungsvertrag zur energetischen Verwertung des Deponiegases der Deponie West
| Vorlage: | 2023/0839 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.10.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0839 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Verlängerungsvertrag zur energetischen Verwertung des Deponiegases der Deponie West Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 06.10.2023 3 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vertragsabschluss zu. Die Betriebsleitung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (GmbH) abzuschließen, unwesentliche Änderungen können dabei noch vorgenommen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Jährlicher Ertrag: durchschnittlich rund 110.000 €/Jahr netto für TSK (50% gemittelt auf 8 Jahre) Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Rückblick Die VBK verwerten bereits seit 2016 das Deponiegas der Deponie West mittels eines BHKW auf dem Betriebsgelände der VBK (Gemeinderats-Offenlage am 1./2. März 2016). Der Benefit der Zusammenarbeit liegt in der Ersparnis für den alternativen Einkauf von Strom und Wärme abzüglich der Kosten für Infrastruktur und den BHKW-Betrieb. Die bisherige Vertragsabwicklung hat sich bewährt und soll mit dem beiliegenden Verlängerungsvertrag künftig mit der gleichen Systematik fortgesetzt werden. Umsetzung des Projektes Das derzeitige BHKW ist mittlerweile für die in den letzten Jahren gesunkene Deponiegasmenge zu groß dimensioniert und ist auch nach 8 Jahren abgeschrieben. Das Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der VBK hat gezeigt, dass ein weiterer Betrieb mit einem kleineren BHKW für beide Vertragspartner auch künftig noch sinnvoll erscheint. Dies auch deshalb, weil die Investitionskosten durch die vorhandene Infrastruktur und Nutzung eines kleineren BHKW auch viel geringer sind als vor 8 Jahren. Auch das Einsparpotential ist durch die aktuell gestiegenen Energiepreise wesentlich höher als vor 8 Jahren. In Summe ergibt sich in der Prognose ein Gesamteinsparpotential von rund 1,78 Mio. € über die 8 Jahre Vertragslaufzeit. TSK erhält für die Bereitstellung des Deponiegases jährlich eine entsprechende Gutschrift von 50 % des berechneten betrieblichen Überschusses des Vorjahreszeitraumes von den VBK. Die Kombination, dass einerseits der große Strom- und Wärmebedarf der VBK gestillt wird und anderseits in direkter Nachbarschaft die Deponie West liegt, ermöglicht ein sowohl ökologisch als auch betriebswirtschaftlich sinnvolles Zusammenspiel. Eine direkte Vergabe ist durch die Inhouse-Lösung möglich und hinsichtlich des Konzerngedankens sinnvoll. Das Inkrafttreten dieses Verlängerungsvertrages wird mit der Inbetriebnahme des neuen BHKW verknüpft sein. Dies ist im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten. Inhaltliche Änderungen des Verlängerungsvertrages zur aktuellen Vertragslage - Künftig werden auch die TSK-Kosten für Arbeiten, die nach der Gasverdichterstation erfolgen, in den Kostensatz mit eingerechnet. - Die Strom- und Wärmeerlöse werden jährlich mit den aktuellen und marktüblichen Bezugskosten in der Abrechnung berücksichtigt. - Im Gegenzug wird der Wärmebedarf der TSK-Sickerwasseraufbereitung, welcher auch über das BHKW bereitgestellt wird, auch mit den aktuellen und marktüblichen Bezugskosten abgerechnet (bisher pauschal mit 30 €/MWh netto). - Statt bisher 47 % partizipiert nun das TSK mit 50 % an den voraussichtlichen Einsparungen. Anlage: Verlängerungsvertrag mit Anlagen 1 bis 4 Beschluss: Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vertragsabschluss zu. Die Betriebsleitung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag mit den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (GmbH) abzuschließen, unwesentliche Änderungen können dabei noch vorgenommen werden.
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Extrahierter Text
Anlage Verlängerungsvertrag mit Anlagen 1 bis 4