Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen

Vorlage: 2023/0837/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.09.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0837/1 Eingang: 18.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Änderungsantrag: AfD Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Entscheidung Wir beantragen die Nutzung der Erbprinzenstraße zwischen Karlstraße und Bürgerstraße (TOP 6, Anlage B, Punkt 35) auf die Sondernutzungen G: Fußgänger S: Be- und Entladen, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten. zu beschränken. Begründung: Im genannten Abschnitt der Erbprinzenstraße kommt es vielfach zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, da dort die komplette Straßenbreite aufgrund von Tischen und Stühlen der ansässigen Gastronomie nicht für Radfahrer und Fußgänger nutzbar ist. Mit der durch diese Satzung abgedeckte Führung des Radverkehrs über die Bürger- und die Blumenstraße steht eine alternative Wegführung für den Radverkehr, die weitaus geringere Konfliktpotentiale zwischen den beiden Verkehrsarten aufweist, zur Verfügung. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell

  • Stellungnahme zum Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0837/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Änderungsantrag: AfD Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 19.09.2023 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen schließt den Vorgang der Umwidmung des Passagehofes zur Fußgängerzone mit vorgelagertem Reallabor und Bürgerbeteiligungsverfahren straßenrechtlich ab. Die Anpassungen in der Satzung beziehen sich dabei lediglich auf die eingezogene Fläche und die vom Gemeinderat beschlossenen zulässigen Nutzungen des Passagehofes. Eine Beschränkung der Erbprinzenstraße auf die beantragten Nutzungen ist nicht ohne entsprechende Verkehrsuntersuchung zu den Auswirkungen auf den Rad- und Fußverkehr (teilweise Radroute City- Süd) sowie den Anliegerverkehr möglich und würde ihrerseits – wie beim Passagehof – eine gesonderte Umwidmung in Form der Teileinziehung voraussetzen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 6.1 AfD
    Extrahierter Text