Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen
| Vorlage: | 2023/0837 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Anlage A 1/10 Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen vom 6. Oktober 1987 (Amtsblatt vom 12. Mai 1989), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2023 (Online Bekanntmachung vom 9. August 2023) „Aufgrund des § 16 Abs. 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 46) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen:“ Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen vom 6. Oktober 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. März 2023, wird in Anlage 1 und Anlage 2 wie folgt geändert: 1. Der in Ziffer 43 der Anlage 1 der Satzung dargestellte Anwendungsbereich wird vergrößert; die Abbildung in Ziffer 43 wird hierzu wie folgt gefasst: 2. Diesbezüglich wird auch die in Anlage 2 der Satzung enthaltende Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung sowie der Tatbestand der Sondernutzung innerhalb des Bereichs „Passagehof“ geändert. Die den „Passagehof“ betreffende Zeile in der Anlage 2 wird daher wie folgt geändert: Gemeingebrauch Sondernutzung G: zu Fuß Gehende. S: Berechtigte mit Kraftfahrzeugen Lieferverkehr werktags 8 bis 11 Uhr Lieferverkehr werktags von 8-11 Uhr und Berechtigte mit Kraftfahrzeugen Ausgefertigt: Karlsruhe, den ................ Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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- 1 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx Anlage C Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gemäß § 3 Erlaubnisfreie Sondernutzung gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe j - m Ritterstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nummer 1) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Lammstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nummer 2) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Karl-Friedrich-Straße zwischen Schlossplatz und Kaiserstraße (Nummer 3) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Kreuzstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nummer 4) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Zufahrt zur Landeskreditbank Adlerstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nummer 5) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Europaplatz und Kaiserstraße zwischen Douglasstraße und Karlstraße (Nummer 6) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Karlstraße und Waldstraße (Nummer 7) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Östlich von Haus Nummer 144: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Waldstraße und Herrenstraße (Nummer 8) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn, Radfahrende im Zuge der Herrenstraße Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße (Nummer 9) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn, Radfahrende im Zuge der Herrenstraße Radfahrer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Ritterstraße und Lammstraße (Nummer 10) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Kreuzstraße (Nummer 11) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Westlich des Marktplatzes: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße (Nummer 12) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße (Nummer 13) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn, Radfahrende im Zuge der Kronenstraße Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen - 2 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gemäß § 3 Erlaubnisfreie Sondernutzung gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe j - m Kaiserstraße zwischen Kronenstraße und Waldhornstraße (Nummer 14) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn, Radfahrende im Zuge der Kronenstraße Auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Zufahrt zum Rathaus (Nummer 15) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Zufahrt zum Rathaus, Garagenausfahrt Zähringerstraße zwischen Zufahrt zum Handelshof und Kreuzstraße (Nummer 16) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Handelshof Zähringerstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße (Nummer 17) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße (Nummer 18) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Zufahrt zur Tiefgarage, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Waldhornstraße (Nummer 19) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Stephanplatz, begrenzt durch Stephanstraße, Douglasstraße, Omnibusbahnhof, Amalienstraße und Karlstraße (Nummer 20) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Ludwigsplatz, begrenzt durch Karlstraße und Erbprinzenstraße (Nummer 21) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Blumenstraße zwischen Ludwigsplatz und Bürgerstraße (Nummer 22) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Herrenstraße zwischen der Einmündung Ständehausstraße und der Einfahrt zum Zentralhof (Nummer 23) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Ständehausstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße (Nummer 24) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Friedrichsplatz, ehemalige Straße entlang der Nordseite des Platzes (Nummer 25) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Marktplatz und Zähringerstraße bis Rathaus beziehungsweise Zufahrt Handelshof (Nummer 26) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Straßenbahn Kreuzstraße zwischen der Ausfahrt aus dem Parkhaus (Kreuzstraße) und der Einfahrt zum Zirkelhof (Nummer 27) Zu Fuß Gehende, Radfahrende, südlich der Zähringerstraße Südlich der Zähringerstraße: Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Kronenstraße zwischen Kaiserstraße und Fritz-Erler-Straße (Nummer 28) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Markgrafenstraße zwischen Steinstraße und Adlerstraße (Nummer 29) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr - 3 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gemäß § 3 Erlaubnisfreie Sondernutzung gemäß. § 4 Absatz 1 Buchstabe j - m Adlerstraße zwischen Markgrafenstraße und Steinstraße (Nummer 30) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Fasanenplatz mit Fasanenstraße bis zur Waldhornstraße (Nummer 31) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße (Nummer 32) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Steinstraße östlich der Adlerstraße (Nummer 33) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Amalienstraße (Nummer 34) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Erbprinzenstraße zwischen Karlstraße und Bürgerstraße (Nummer 35) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Waldhof und zum Erbprinzenhof Waldstraße zwischen Erbprinzenstraße und Ausfahrt aus dem Zentralhof (Nummer 36) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Ritterstraße (Nummer 37) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Zufahrt zum Parkhaus Karstadt Blumenstraße zwischen Bürgerstraße und Herrenstraße (Nummer 38) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Erbprinzenstraße (Nummer 39) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Herrenstraße zwischen Ständehaus- straße und Erbprinzenstraße (Nummer 40) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Erbprinzenstraße zwischen Bürgerstraße und Ritterstraße (Nummer 41) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Erbprinzenhof, Grundstückszufahrten Englerstraße zwischen Zufahrt Ludwig- Erhard-Schule und Zugang Universität (Nummer 42) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen Passagehof (Nummer 43) Zu Fuß Gehende Lieferverkehr werktags von 8 - 11 Uhr und Berechtigte mit Kraftfahrzeugen Kreuzstraße zwischen Kaiserstraße und Zirkel (Nummer 44) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zur Tiefgarage und zum Zirkelhof Kreuzstraße zwischen Zähringerstraße und Hebelstraße (Nummer 45) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Zufahrt zum Parkhaus und zur südlich angrenzenden Kreuzstraße Ritterstraße zwischen Bankhof/südlich Herrenhof und Zirkel (Nummer 46) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Lieferverkehr 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Parkhaus, Grundstückszufahrten - 4 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gemäß § 3 Erlaubnisfreie Sondernutzung gemäß § 4 Absatz 1 Buchstabe j - m Lammstraße zwischen Bankhof/Hebelstraße und Zirkel (Nummer 47) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Lieferverkehr 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Werderplatz, Werderstraße zwischen Haus Nummer 37 und Marienstraße (Nummer 51) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen Beiertheimer Allee zwischen Hermann- Billing-Straße und Zufahrt zur Tiefgarage am Konzerthaus (Nummer 52) Zu Fuß Gehende, Radfahrende, Straßenbahn Be- und Entladen Sogenanntes Schoppegässle, Weg vom Basler Tor (Amthausstraße) zum Saumarkt (Am Zwinger) Flurstücke 45035/1, 45037/1, 45055 (Nummer 53) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen, Grundstückszufahrten Basler-Tor-Straße zwischen Amthausstraße und Gärtnerstraße (Nummer 54) Zu Fuß Gehende, Radfahrende Be- und Entladen, Grundstückszufahrten Pfinztalstraße zwischen Bienleinstorstraße/Kelterstraße und Zunftstraße/Amthausstraße (Nummer 62) Zu Fuß Gehende, Straßenbahn Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Grundstückszufahrten, Radfahrende ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Neureuter Platz zwischen Bärenweg und Grünewaldstraße (Nummer 65) Zu Fuß Gehende, Radfahrende
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0837 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.09.2023 22 x Gemeinderat 19.09.2023 6 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage A beigefügte Satzung zur Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließlich der als Anlage B beigefügten Änderung der „Anlage 1 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ sowie der als Anlage C beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat am 18. Juli 2023 nach Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023 die Teileinziehung des Passagehofes zur Umsetzung des Reallabors beschlossen. Die Teileinziehung wurde am 20. Juli 2023 im Internet bekannt gegeben. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist am 19. August 2023 besteht für die Teileinziehung nun Rechtskraft. Diese bedarf der Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ wie sie in Anlage A dargestellt ist. Angepasst werden müssen entsprechend der Teileinziehung die grafische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches im Passagehof, sowie die Festlegungen des Gemeingebrauchs für Fuß Gehende, die zulässigen Sondernutzungen der Berechtigten mit Kraftfahrzeugen und die Lieferzeiten werktags von 8 bis 11 Uhr. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage A beigefügte Satzung zur Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließlich der als Anlage B beigefügten Änderung der „Anlage 1 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ sowie der als Anlage C beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“.
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Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung Anlage 1 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Abgrenzung und Widmung der Teilbereiche (vergleiche Planausschnitte Seite 2 folgend) 1 Ritterstraße (Seite 3) 2 Lammstraße (Seite 3) 3 Karl-Friedrich-Straße (Seite 3) 4 Kreuzstraße (Seite 3), siehe auch Nummer 27, 44 bis 45 5 Adlerstraße (Seite 4), siehe auch Nummer 30 6 Europaplatz (Seite 4) 7-14 Kaiserstraße (Seite 4 bis 6) 15-19 Zähringerstraße (Seite 6 bis 7), siehe auch Nummer 37 20 Stephanplatz (Seite 7) 21 Ludwigsplatz (Seite 8) 22 Blumenstraße (Seite 8) 23 Herrenstraße (Seite 8), siehe auch Nummer 40 24 Ständehausstraße (Seite 9) 25 Friedrichsplatz (Seite 9) 26 Markplatz (Seite 9) 27 Kreuzstraße (Seite 10), siehe auch Nummer 4, 44 bis 45 28 Kronenstraße (Seite 10) 29 Markgrafenstraße (Seite 10) 30 Adlerstraße (Seite 11), siehe auch Nummer 5 31 Fasanenplatz / Fasanenstraße (Seite 11) 32 Brunnenstraße (Seite 11) 33 Steinstraße (Seite 11) 34 Bürgerstraße (Seite 12), siehe auch Nummer 39 35 Erbprinzenstraße (Seite 12), siehe auch Nummer 41 36 Waldstraße (Seite 12) 37 Zähringerstraße (Seite 12), siehe auch Nummer 15-19 38 Blumenstraße (Seite 13), siehe auch Nummer 22 39 Bürgerstraße (Seite 13), siehe auch Nummer 34 40 Herrenstraße (Seite 13), siehe auch Nummer 23 41 Erbprinzenstraße (Seite 13), siehe auch Nummer 35 42 Englerstraße (Seite 14) 43 Passagehof (Seite 14) 44-45 Kreuzstraße (Seite 14), siehe auch Nummer 4, 27 51 Werderplatz (Seite 15) 52 Beiertheimer Allee (Seite 15) 61-62 Pfinztalstraße (Seite 16) 63 Schoppegäßle (Seite 16) 64 Balser-Tor-Straße (Seite 16 65 Neureuter Platz Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 1. Ritterstraße zwischen Schloßplatz und Zirkel. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Zufahrt zum Landratsamt. 2. Lammstraße zwischen Schloßplatz und Zirkel. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 3. Karl-Friedrich-Straße zwischen Schloßplatz und Kaiserstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 4. Kreuzstraße zwischen Schloßplatz und Zirkel. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Zufahrt zur Landeskreditbank Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 5. Adlerstraße zwischen Schloßplatz und Zirkel. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 6. Europaplatz / Kaiserstraße zwischen Douglasstraße und Karlstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, Postabholung 5 bis 10 Uhr im Südwestteil des Europaplatzes. 7. Kaiserstraße zwischen Karlstraße und Waldstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, östlich von Hausnummer 144 Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 8. Kaiserstraße zwischen Waldstraße und Herrenstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 9. Kaiserstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. 10. Kaiserstraße zwischen Ritterstraße und Lammstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 11. Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Kreuzstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, westlich des Marktplatzes: Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 12. Kaiserstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 13. Kaiserstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 14. Kaiserstraße zwischen Kronenstraße und Waldhornstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 15. Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Zufahrt zum Rathaus. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 bis 11 Uhr. 16. Zähringerstraße zwischen Zufahrt zum Handelshof und Kreuzstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Zufahrt zum Handelshof Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 17. Zähringerstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 18. Zähringerstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Tiefgaragenzufahrt, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 19. Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Waldhornstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 20. Stephanplatz begrenzt durch Stephanstraße, Douglasstraße, Omnibusbahnhof, Amalienstraße und Karlstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende im im Zuge der Waldstraße. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 21. Ludwigsplatz begrenzt durch Karlstraße und Erbprinzenstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 22. Blumenstraße zwischen Ludwigsplatz und Bürgerstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 23. Herrenstraße zwischen der Einmündung der Ständehausstraße und der Einfahrt zum Zentralhof. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 24. Ständehausstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 25. Friedrichsplatz ehemalige Straße entlang der Nordseite des Platzes. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 26. Marktplatz und Zähringerstraße bis zu den Zufahrten zum Rathaushof beziehungsweise zum Handelshof. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende, Straßenbahn. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 27. Kreuzstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße G: zu Fuß Gehende. 28. Kronenstraße zwischen Kaiserstraße und Fritz-Erler-Straße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr. Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 29. Markgrafenstraße zwischen Steinstraße und Adlerstraße G: zu Fuß Gehende, Radfahrende, Straßenbahn. S: Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 30. Adlerstraße zwischen Markgrafenstraße und Steinstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. 31. Fasanenplatz/Fasanenstraße zwischen Zähringerstraße und Waldhornstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen Taxiverkehr, Grundstückszufahrten. 32. Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr. 33. Steinstraße zwischen der Adlerstraße und Haus Nummer 13. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 34. Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Amalienstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 35. Erbprinzenstraße zwischen Karlstraße und Bürgerstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen Taxiverkehr, Grundstückszufahrten. 36. Waldstraße zwischen Erbprinzenstraße und Zufahrt zum Zentralhof. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 37. Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Ritterstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Zufahrt zum Parkhaus, Grundstückszufahrten. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 38. Blumenstraße zwischen Bürgerstraße und Herrenstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 39. Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Erbprinzenstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen Taxiverkehr, Grundstückszufahrten. 40. Herrenstraße zwischen Ständehausstraße und Erbprinzenstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 41. Erbprinzenstraße zwischen Bürgerstraße und Ritterstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Grundstückszufahrten, Zufahrt zum Erbprinzenhof, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 42. Englerstraße zwischen der Zufahrt der Ludwig- Erhard-Schule und dem Zugang zur Universität. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen. 43. Passagehof G: zu Fuß Gehende. S: Berechtigte mit Kraftfahrzeugen, Lieferverkehr werktags 8 bis 11 Uhr 44. Kreuzstraße zwischen Kaiserstraße und Zirkel. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Taxiverkehr, Zufahrt zur Tiefgarage und zum Zirkelhof, Be- und Entladen 8 bis 11 Uhr und, ausgenommen donnerstags, 19 bis 20 Uhr. 45. Kreuzstraße zwischen Zähringerstraße und Hebelstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Zufahrt zum Parkhaus und zur südlich angrenzenden Kreuzstraße. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 51. Werderplatz Werderstraße zwischen Haus Nummer 37 und Marienstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen. 52. Beiertheimer Allee zwischen Herrmann-Billing-Straße und Zufahrt zur Tiefgarage am Konzerthaus. G: zu Fuß Gehende., Radfahrende, Straßenbahnen S: Be- und Entladen. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 61. Pfinztalstraße zwischen Seboldstraße/Palmaienstraße und Bieleinstorstraße/Kelterstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Lieferverkehr 9 bis 11 Uhr und 19 bis 21 Uhr, Rad Fahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. 62. Pfinztalstraße zwischen Bieleinstorstraße/Kelterstraße und Zunftstraße/Amthausstraße. G: zu Fuß Gehende, Straßenbahn. S: Lieferverkehr 9 bis 11 Uhr und 19 bis 21 Uhr, Grundstückszufahrten, Radfahrende ab eine Stunde nach Ladenschluss bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. 63. Schoppegäßle Weg vom Basler Tor (Amthausstraße) zum Saumarkt (Am Zwinger); Flurstücke 45055, 45037/1 und 45035/1. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen, Grundstückszufahrten. 64. Basler-Tor-Straße zwischen Amthausstraße und Gärtnerstraße. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende. S: Be- und Entladen, Grundstückszufahrten. Anlage B G = Gemeingebrauch, S = erlaubnisfreie Sondernutzung 65. Neureuter Platz zwischen Grünewaldstraße und Bärenweg. G: zu Fuß Gehende, Radfahrende.
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Vorlage: 2023/0837 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2023/0837/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage A beige- fügte Satzung zur Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließlich der als Anlage B beigefügten Änderung der „An- lage 1 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerberei- chen“ sowie der als Anlage C beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Änderungsantrag: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 40 NEIN-Stimmen, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. September 2023: Ich glaube, die Stellungnahme liegt Ihnen noch nicht vor. Jetzt lassen wir die Antragsteller reden und dann sage ich, was die Verwaltung Ihnen empfiehlt. Stadtrat Schnell (AfD): Wie allgemein bekannt, kommt es in der westlichen Erbprinzen- straße nach wie vor häufig zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern aufgrund – 2 – der vielfach nicht angepassten Geschwindigkeit des Radverkehrs. Die sollte eigentlich bei 7 km/h liegen, dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass durch die Tische und Stühle der dort ansässigen Gastronomie der nutzbare Straßenraum eingeengt ist. Daher beantra- gen wir, die Vorlage zur Satzungsänderung dahingehend zu ändern, dass im Abschnitt zwischen Bürger- und Karlstraße, der Erbprinzenstraße, kein Radverkehr zulässig sein soll. Die übrigen Sondernutzungsgestattungen dort bleiben jedoch unverändert gemäß Vorlage. Denn mit einer Wegeführung des Radverkehrs in der Bürger- und Blumenstraße, bestehen für diesen in und aus Richtung Ludwigsplatz, Stephanplatz und Südliche Waldstraße eine problemlos nutzbare Alternative. Was derzeit in der Kaiserstraße möglich ist, sollte auch hier möglich sein. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Der Vorsitzende: Die Stellungnahme empfiehlt Ihnen Ablehnung. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Das eine ist, wir würden solche Verfahren üblicherweise begleiten mit Verkehrsuntersu- chungen, mit entsprechenden Einbeziehungen von den betroffenen Gruppen und Ähnli- ches mehr. Das ist mehr der partizipative Grund. Der zweite Grund ist, dass wir üblicher- weise dieser Aufnahme in die Satzung eine Teilumwidmung, eine Teileinziehung vorausset- zend nehmen müssten. Also wir machen hier im Passagehof jetzt etwas, was aber eine Teileinziehung vorausgesetzt hat. Hätten wir die Teileinziehung nicht, könnten wir es nicht jetzt im Passagehof bei der Satzung ändern. Das heißt, eigentlich ist die Reihenfolge falsch. Wir müssten erst eine Teileinziehung an der Stelle machen, um dann die Satzung anzupas- sen. Wir kennen die Problematik in diesem Straßenabschnitt. Ich glaube, die ist uns allen be- wusst. Wir werden uns sicher auch bei Gelegenheit darüber unterhalten müssen, ob das dort so bleiben kann oder nicht. Aber aus unserer Sicht wäre es jetzt die falsche Reihen- folge, das in dieser Satzung zu diskutieren. Wenn die Aussage stimmt, dass es erst einer entsprechenden Umwidmung als Voraussetzung bedarf, dann wäre es sogar rechtlich gar nicht möglich. Ich würde jetzt dennoch ungerne mit Ihnen streiten, Herr Schnell, ob es rechtlich möglich ist oder nicht, sondern würde einfach Ihnen jetzt die Ablehnung empfehlen. Dass man das Thema anderswo aufgreift, dagegen spricht ja nichts. Stadtrat Schnell (AfD): Nur noch eine Rückfrage. In der Kaiserstraße haben wir es geändert. Haben wir da diesen ganzen Prozess auch durchgemacht? Also ich kann mich nicht entsin- nen, dass das in irgendwelchen Ausschüssen besprochen worden wäre. Der Vorsitzende: Weil ich Ihnen genau diesen Unterschied nicht erklären kann jetzt - so weit reichen meine Informationen nicht -, empfehlen wir Ihnen Ablehnung. Wenn das Thema angegangen werden sollte, bei der Kaiserstraße war es noch einmal die Vorausset- zung, dass wir diese Unfallschwerpunkte haben, die haben wir hier offensichtlich bisher nicht, denn es hat uns noch niemand drauf angesprochen, insofern ist da auch die Voraus- setzung aus unserer Sicht eine andere. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir werden diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Allein schon wenn man sich die Situation dort anschaut, ist es so, dass praktisch aus der Waldstraße, aus der Sophienstraße der ganze Radverkehr auf den Ludwigsplatz zugeht, – 3 – und dann ist mir nicht ganz klar, wie an der rechten Seite des Hauses, wie Sie sich das dann vorstellen, wie es dann weitergehen soll. Sollen die dann alle absteigen und ihr Rad schieben? Es ist einfach wieder ein typischer Antrag von dort draußen, der aber mit der Praxis nachher überhaupt nichts zu tun hat. Also allein schon aus diesen Erwägungen wer- den wir diesem Antrag nicht zustimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es ist nicht in Ordnung, dass hier im Gemeinderat ein Ände- rungsantrag gestellt wird, bei dem nicht Gelegenheit zu einer Vorbereitung bestand. Auch wenn Sie sich jetzt unsicher fühlen, wie das mit dem Hauptpunkt, den wir abzustimmen haben, war, ist eines jedenfalls gewesen: wir hatten eine Vorberatung im Hauptausschuss. Wenn man so etwas will, dann bringt man das dort rein. Wir machen jetzt nicht hier eine Sachdiskussion im Gemeinderat. Ich finde es einfach nicht erträglich, und deswegen würde ich auch für eine Ablehnung dieses Änderungsantrages votieren. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich muss Ihnen ein bisschen widersprechen. Wir hatten es auch in der Vergangenheit bereits, und auch ich hatte in der Haushaltsrede eigentlich das glei- che Anliegen, weil uns versprochen wurde, dass die Radstraße über die Kriegsstraße/Bür- gerstraße geht. Durch das Bauvorhaben in der Bürgerstraße zum Forum Recht, hat sich das Ganze verschoben. Uns haben selbst und mir direkt Pächter und Anwohner der Erbprinzen- straße gesagt, es gibt Stoßzeiten, die sind teilweise sehr gefährdet. Grundlegend - weil ich kann mir nicht selber widersprechen - muss ich dem, was die AfD gesagt hat, zustimmen. Aber andererseits denke ich, weil man uns schon gesagt hat, es kommt, weiß ich nicht, ob eine Verweisung geht, weil es ein Änderungsantrag ist. Wenn wir jetzt hierrüber abstim- men, dann kann ich nicht gegen meine eigenen Einkommen abstimmen. Deshalb müsste ich dem zustimmen. Wenn man es verweisen kann, dann würde ich es verweisen. Stadträtin Fenrich (pl): Herr Kollege Pfannkuch, ich verstehe Sie jetzt nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, in der Vergangenheit war es doch immer so, Änderungsanträge können sogar noch mündlich in der Gemeinderatssitzung eingebracht werden. Von daher ist das an sich jetzt für mich kein Argument. Aber wir wissen doch alle, wie es tatsächlich dort aussieht. Wenn man sehenden Auges durch die Erbprinzenstraße geht, ich bin da öf- ters mit dem Fahrrad, aber ich schiebe auch, das ist wirklich eine Gefahr, und man wundert sich, dass wirklich noch nichts passiert ist. Allerdings, jetzt konstatiere ich, Herr Oberbürgermeister, was Sie gesagt haben, dass die Reihenfolge eine falsche wäre. Deswegen, ich würde dem Änderungsantrag sehr gerne zu- stimmen, aber aus rechtlichen Gründen, so, wie Sie dargelegt haben, ich kann das Gegen- teil nicht beweisen, würde ich mich in der Sache enthalten. Der Vorsitzende: Wenn es eine allgemeine Wahrnehmung ist, dass wir an dieser Stelle et- was tun müssen, dann bringen Sie bitte richtige Anträge ein. Sie können es nicht mehr, ich weiß es, aber die anderen können es. Dann kann man sich von der Reihenfolge her auch richtig damit beschäftigen. Dass wir ein Problem haben, den Fahrradverkehr vor allem auf die Kriegsstraße zu bringen und der immer die gewohnten Wege durch die Innenstadt fährt, kennen wir, glaube ich. Auf der anderen Seite ist die westliche Kriegsstraße auch noch nicht umgebaut und deswegen nach wie vor für Fahrradfahrer auch nicht so attrak- tiv, wie wir uns das eigentlich wünschen und wie es auch am Ende hergestellt werden soll. Aber an dieser Stelle, denke ich, sollten wir jetzt nicht in einer Satzung etwas regeln, was – 4 – von der einen Seite rechtlich, aber auch von den üblichen Planungs- und auch Vorbera- tungsprozessen aus meiner Sicht dann ein Schnellschuss wäre. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich möchte noch schnell zwei Dinge klarstellen, einmal, weil vorhin die Argumentation kam, man wüsste nicht, was man da machen kann. Also der Umweg für die Fahrradfahrer ist kein besonders großer, und der steht im Antrag drin, und das ist auch der, der die ganze Zeit so genannt wurde, der eigentlich auch dann irgend- wann kommen wird, nur weil der Herr Cramer gemeint hat, er wüsste nicht, wie das ge- hen soll. Die Möglichkeit, das Rad zu schieben, gibt es dann immer noch. Außerdem möchte ich, weil es vielleicht nicht alle Zuhörer wissen, drauf verweisen, dass wir unseren Fraktionsstatus verloren haben und deswegen keine ordentlichen Anträge mehr stellen können. Wir können nur Änderungsanträge stellen. Das heißt, wir konnten dieses Thema nur auf diese Art und Weise in den Gemeinderat bringen. Der Vorsitzende: Der Einwand vom Stadtratskollegen Pfannkuch bezog sich eher darauf, dass wir es nicht schon im Hauptausschuss diskutiert haben. Dann hätten wir es nämlich einfach ein bisschen früher fundierter und müssten uns jetzt nicht hier eine Debatte liefern, die von der Tiefe her eigentlich normalerweise nicht üblich und auch nicht sinnvoll ist. Ich rufe damit den Änderungsantrag zur Abstimmung auf und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine Ablehnung. Dann stelle ich die unveränderte Vorlage der Satzung zur Änderung der Satzung hier zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. September 2023