Attraktivität der Stellen der Ausländerbehörde: Lösungsansätze für Personalgewinnung und Personalbindung

Vorlage: 2023/0835/1
Art: Antrag
Datum: 10.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 25.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 22.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0835/1 Eingang: 10.09.2024 Attraktivität der Stellen der Ausländerbehörde: Lösungsansätze für Personalgewinnung und Personalbindung Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 22.1 Ö Entscheidung 1. Die Stadtverwaltung gewährt eine übertarifliche Fachkräftezulage im Sachgebiet 1 der Ausländerbehörde für Mitarbeitende mit Publikumsverkehr (front office). 2. Die Stadtverwaltung prüft aufgrund der veränderten, anspruchsvolleren Aufgabenstellung die Stellenbeschreibung für Mitarbeitenden im Sachgebiet 4 der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine mögliche Neubewertung. Die Ausländerbehörde ist eine der Schlüsselstellen der Karlsruher Willkommensstruktur. Sie ist zentral für eine gelingende berufliche und soziale Integration von Zugewanderten, insbesondere von Geflüchteten. Ihre umfängliche Leistungsfähigkeit ist von großer Bedeutung. Die Aufgaben der Ausländerbehörde, insbesondere in den Sachgebieten 1 (Allgemeine Sachbearbeitung/Kundendienst) und 4 (Humanitäre Bleibeperspektive), haben in den letzten Jahren nicht nur quantitativ zugenommen, sie haben sich auch qualitativ stark verändert. Unter anderem durch die Aufnahme von ca. 5.000 Ukrainer*innen seit 2022, aber auch durch die zahlreichen komplexen aufenthaltsrechtlichen Änderungen, die Beratungsgespräche notwendig machen, ist die Arbeitsbelastung stark gewachsen. Um Personal in diesem sich dynamisch verändernden und herausfordernden Arbeitsgebiet zu gewinnen und insbesondere auch um Fluktuation zu verhindern, müssen entsprechende Tätigkeiten auch finanziell angemessen aufgewertet werden. Im Sachgebiet 1 sind die Mitarbeitenden durch Massenverwaltungsaufgaben mit häufig herausforderndem Publikumsverkehr im Bürger*innenservice einer zunehmenden Mehrbelastung ausgesetzt. Dies wurde auch im Rahmen des „Runden Tisch Ausländerbehörde“ berichtet. Entsprechend der Gewährung der Fachkräftezulage für zwei Springerkräfte des Bürgerbüros im Ordnungs- und Bürgeramt (s. Beschlussvorlage Personalausschuss 12.7.2024 Vorlagen-Nr.: 2024/0687) soll diese außertarifliche Zulage als Erschwerniszulage auch auf die besonderen Herausforderungen im Sachgebiet 1 übertragen werden können. Begründung/Sachverhalt – 2 – Das Sachgebiet 4 mit seinem vom humanitären Bleiberecht geprägten Schwerpunkt erfordert die qualifizierte, anspruchsvolle Bearbeitung und Beratung von Einzelfällen in einem komplexen Rechtsgebiet. Aufgrund der Verantwortung, des Vorhandenseins von Ermessensspielräumen sowie des Ausmaßes von Entscheidungsbefugnissen scheint eine Prüfung der Stellenbeschreibung im Hinblick auf eine mögliche Neubewertung als sinnvoll. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Aljoscha Löffler Leonie Wolf Verena Anlauf

  • Stellungnahme Attraktivität Ausländerbehörde GR 24.09.2024
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0835/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: POA Attraktivität der Stellen der Ausländerbehörde: Lösungsansätze für Personalgewinnung und Personalbindung Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 22.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 1 und Ziffer 2 des Antrages abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung gewährt eine übertarifliche Fachkräftezulage im Sachgebiet 1 der Ausländerbehörde für Mitarbeitende mit Publikumsverkehr (front office). Bei der Gewährung einer Fachkräftezulage handelt es sich um eine übertarifliche Leistung, für deren Anwendung bisher in jedem Einzelfall zwingend ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist. Im Rahmen eines strategischen Maßnahmepaketes zur Fachkräftesicherung bei der Stadt Karlsruhe wurde bereits die Notwendigkeit eines gesamtstädtischen Zulagenkonzeptes festgestellt. Das Personal- und Organisationsamt wird dies auf der Grundlage der neuen Arbeitgeberrichtlinien der VKA erstellen. Hierbei werden zwei Arten von Zulagen unterschieden: • Fachkräftezulage: - Entgeltgruppen 9a bis E 15 maximal 1.500 Euro/Monat, - Entgeltgruppen 7 und 8 maximal 1.000 Euro/Monat, - Entgeltgruppen 5 und 6 maximal 500 Euro/Monat • Arbeitsmarktzulage: maximal 20 Prozent der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe In dem Zulagenkonzept müssen zunächst einheitliche Rahmenbedingungen und Voraus-setzungen festgelegt werden. Darüber hinaus sind die Kosten, die durch eine umfangreichere Gewährung von Zulagen entstehen, im Haushaltsplan zu veranschlagen. Dies kann frühestens bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 erfolgen. Daher sollten so weitgehende übertarifliche Zulagenregelungen, wie hier für einen gesamten Fachbereich, frühestens ab dem Jahr 2026 erfolgen. 2. Die Stadtverwaltung prüft aufgrund der veränderten, anspruchsvolleren Aufgabenstellung die Stellenbeschreibung für Mitarbeitenden im Sachgebiet 4 der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine mögliche Neubewertung. Die Stellen im Sachgebiet 4 der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe sind nach Entgeltgruppe E 10 beziehungsweise Besoldungsgruppe A 11 bewertet. Damit liegen sie bereits eine Entgelt- beziehungsweise Besoldungsgruppe über der KGST-Musterbewertung und den Stellenbewertungen im kommunalen Quervergleich. Bei der Stadt Stuttgart sind die Sachbearbeitungen sogar überwiegend im mittleren Dienst nach E 9a/A 10m bewertet. Eine Höherbewertung ist bei den jetzigen Aufgabenzuschnitten nach den geltenden analytischen Bewertungskriterien daher nicht erreichbar. Eine Überprüfung der Bewertung hält das Personal- und Organisationsamt auch nicht für angezeigt, da die Stellenbeschreibungen hinreichend aktuell sind und seit der letzten Bewertung keine Aufgabenerweiterungen beziehungsweise -verschiebungen stattgefunden haben. Die erhöhte Bezahlung im Bereich Ausländerwesen hat in der Vergangenheit auch nicht zu der erhofften Personalgewinnung und -bindung beigetragen. Stattdessen waren trotzdem weiterhin Abwanderungstendenzen in der Ausländerbehörde zu beobachten. Das Ordnungsamt beabsichtigt jedoch die Aufgabenzuweisungen im Sachgebiet 4 zu untersuchen und gegebenenfalls zu restrukturieren. Hier sind insbesondere die zusätzlichen Prüfungs- und Beratungsobliegenheiten der Behörde im Rahmen des Chancenaufenthalts-gesetzes und weiterer humanitärer Bleibegründe zu prüfen. Sollten sich hier relevante Aufgabenverschiebungen oder - Zuwächse ergeben, wird das Ordnungsamt gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt prüfen, ob eine Neu- und gegebenenfalls Höher-bewertung angezeigt ist.

  • Abstimmungsergebnis TOP 22.1
    Extrahierter Text