Ampelschaltung Pforzheimer Straße

Vorlage: 2023/0831
Art: Antrag
Datum: 24.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.09.2023

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10 Antrag - Ampelschaltung Pforzheimer Straße
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0831 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Ampelschaltung Pforzheimer Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 13.09.2023 10 x Antrag: Wir beantragen die Prüfung der Schaltzeiten der Ampelanlage an der Kreuzung Pforzheimer Straße / Pfinzstraße für die Fußgänger. Begründung: Die Zeit für Fußgänger während der Grünphase erscheint uns am Überweg entlang der Pforzheimer Straße über die Pfinzstraße als zu knapp bemessen. Besonders für Menschen mit Einschränkungen (Rollstuhl, Rollator etc.) sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Dies scheint unserer Meinung nach aktuell nicht der Fall zu sein (siehe rote Markierung im Lagebild). CDU Fraktion Andreas Kehrle Roswitha Henkel Michael Griener Dirk Müller Rüdiger Miersch

  • TOP 10 Stellungnahme Ampelschaltung Pforzheimer Straße
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0831 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Ampelschaltung Pforzheimer Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 13.09.2023 10 x Die Grünzeit ist gemäß der einschlägigen Richtlinie berechnet und auch für Menschen mit Einschränkungen ausreichend dimensioniert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Grünzeit von Fußgängersignalen ist so lang, dass mindestens zwei Drittel der Furt mit einer normalen Gehgeschwindigkeit (1,2 Meter pro Sekunde) gequert werden können. Im Anschluss wird grundsätzlich eine Räumzeit vorgesehen, innerhalb derer ebenfalls mit dieser Gehgeschwindigkeit die gesamte Furt gequert werden kann, selbst wenn erst zur letzten Grünsekunde die Straße betreten wird. Erst nach Ablauf dieser Räumzeit ist es möglich, dass Autoverkehr die Furt erreicht. Dies ist nicht nur an dieser Furt in der Steuerung versorgt, sondern gilt bundesweit, weil die Signalsteuerung nach einer bundesweit gültigen Richtlinie erstellt wurde. Konkret ist es bei der angegebenen Furt so, dass die Grünzeit der Fußgängerfurt zehn Sekunden beträgt. Die zu querende Straßenbreite beträgt 14 Meter. Die oben genannte Zwischenzeit, also die Zeit vom Wechsel des Fußgängersignals von Grün auf Rot bis zum Grün eines unverträglichen Verkehrsstroms (hier: der Verkehr auf der Pfinzstraße von Osten), beträgt bei dieser Furt 12 Sekunden. Wenn man somit bei Grünbeginn die Straße betritt, hat man insgesamt 22 Sekunden Zeit, die Pfinzstraße zu queren. Und selbst für den Fall, dass man dies nicht schafft, gilt, dass der Autoverkehr erst in den Knotenpunkt einfahren darf, wenn er diesen auch räumen kann. Es ist damit kein Grund für ein längeres Grün der Fußgängersignale vorhanden. Aus vielen Zuschriften, die das Tiefbauamt erreichen, kann herausgelesen werden, dass die grundsätzlich vorgesehene und oben beschriebene Räumzeit nicht bekannt ist und stattdessen angenommen wird, dass man bei Grün auf der anderen Straßenseite angekommen sein muss. Wir vermuten, dass es auch bei dieser Anfrage so ist und hoffen, etwas zur Richtigstellung beigetragen zu haben.