Aktueller Sachstandsbericht des Friedhofs- und Bestattungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2
| Vorlage: | 2023/0829 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Friedhofs- und Bestattungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.09.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0829 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Aktueller Sachstandsbericht des Friedhofs- und Bestattungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.9.2023 10 x Information (Kurzfassung) Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Ertrag: 227.980€ Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind beim Friedhofs- und Bestattungsamt (Teilhaushalt 6900) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Entfällt, da keines der genannten Budgets durch die HHS betroffen sind. Hinzu kommen durch Haushaltssicherung Teil 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 227.980 Euro in 2024 (s. Ziffer 2). 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren und Entgelte zum 01.01.2024 können mit der Erhöhung des Kostendeckungsgrades Mehreinnahmen erwirtschaftet werden. Im Bereich der Grabnutzungs- rechtsgebühren können hierdurch Mehreinnahmen in Höhe von rund 127.980 Euro erwirtschaftet werden. Darüber hinaus können durch die Anpassungen Mehrerträge im Bereich des Krematoriums von rund 100.000 Euro erwirtschaftet werden. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) FBA Ertragssteigerung durch die Erhöhung des Kostendeckungsgrades 227.980 € 227.980 € Gesamt: 227.980 € 227.980 € Die vorgesehenen Erhöhungen könnten allerdings durch die Nutzung alternativer privater Krematorien und privater Beisetzungsorte auch zu einer negativen Nachfrageentwicklung mit damit verbundenen Ertragsausfällen führen. 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Der Klima- und Artenschutz sowie verstärkte Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung gewinnen immer mehr an Bedeutung und nehmen in ihrer Dringlichkeit zu. Durch gezielte Investitionen im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien, der Digitalisierung bzw. eines verstärkten Maschineneinsatzes kann das FBA eine zukunftsorientierte Leistungserbringung und Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.
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Extrahierter Text
Niederschrift Sitzung Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.09.2023, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Bürgermeisterin Bettina Lisbach . Punkt 10 der Tagesordnung: Aktueller Sachstandsbericht des Friedhofs- und Bestattungsamtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Vorlage: 2023/0829 Informationsvorlage Ergebnis: Kenntnisnahme Die Vorsitzende ruft TOP 10 der Tagesordnung auf und informiert eingangs, dass im Vor- feld Überlegungen hinsichtlich verschiedener Einsparmöglichkeiten angestellt und in Ab- stimmung mit dem Friedhofs- und Bestattungsamt der nun vorliegende Vorschlag (Neukal- kulation der Gebühren und Entgelte zum 01.01.2024; Erhöhung des Kostendeckungsgra- des) erarbeitet wurde. Herr Dr. Schmidt (AfD) erkundigt sich, ob es Gebührenbefreiungen für Geringverdienende und / oder Leistungsbezieher*innen gäbe. Herr Matthaeus Vogel (FBA) erläutert, dass die Gebühren unabhängig von der Zahlungsfä- higkeit der Nutzer*innen kalkuliert werden. Nur bei Kinderbestattungen werden keine Ge- bühren erhoben. Die Vorsitzende erkundigt sich, ob sie richtig mit der Annahme liege, dass für Empfän- ger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Beerdigung kostenlos ist oder die Gebühren nur teilweise im Sinne einer Ermäßigung zu entrichten sind? Herr Matthaeus Vogel (FBA) verneint dies und weist darauf hin, dass bei Empfänger*innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Kosten für die Bestattung in einfa- cher Art und Weise in der Regel von den auszahlenden Institutionen übernommen werden. Die Vorsitzende bedankt sich und fragt, ob es noch Wortmeldungen gibt. Nachdem dies nicht der Fall ist, schließt sie das Thema. gez. – 2 – Bettina Lisbach Bürgermeisterin Schriftführer: Matthias Schneider, FBA Hauptamt – Ratsangelegenheiten –