Versetzen der Geschwindigkeitsschilder

Vorlage: 2023/0828
Art: Antrag
Datum: 24.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.09.2023

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Antrag - Versetzen der Verkehrsschilder
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0828 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Versetzen der Geschwindigkeitsschilder Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 13.09.2023 8 x Antrag: Wir beantragen die Versetzung der Geschwindigkeitsschilder auf der Durlacher Allee in Richtung Durlach um ca. 150 Meter. Sowie das Versetzten des Schildes „Autobahnende“ weiter in Richtung Autobahnausfahrt sowie mit der Beschilderung Tempo 50 km/h versehen (siehe Luftbild). Begründung: Im Rahmen der Verkehrssicherheit fordern wir das Versetzen der oben genannten Schilder in Rücksprache mit dem Regierungspräsidium. Durch die größere Distanz zu den Einfädelspuren Richtung Durlach und auf die alte B10 befinden wir eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit aller Teilnehmer. Insbesondere in Hinblick auf die Bedarfsampel, der kreuzende Rad- und Fußweg und dem im Anschluss stattfindende Spurwechsel für PKW und LKW. Für auswertige Verkerhrsteilnehmer ist die Situation von der Autobahn kommend sehr schwierig einzuschätzen. Erst muss Radfahrern und Fußgänger die Vorfahrt gewährt und im direkten Anschluss ein eventueller Spurwechsel mit einer Bedarfsampel beachtet werden. Durch die erweiterte Strecke mit Tempo 50 km/h kann hier für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit erhöht werden. CDU Fraktion Andreas Kehrle Roswitha Henkel Michael Griener Dirk Müller Rüdiger Miersch

  • TOP 8 Stellungnahme - Versetzen der Verkehrsschilder
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 17.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0828 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Versetzen der Geschwindigkeitsschilder Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 13.09.2023 8 x Kurzfassung Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bislang 60 km/h auf 50 km/h auf der Durlacher Allee in Fahrtrichtung Durlach kann umgesetzt werden. Die Geschwindigkeitsschilder werden wie beantragt versetzt. Für das Versetzen des Verkehrszeichens „Autobahnende“ und eine Geschwindigkeitsanordnung von Tempo 50 an der Autobahnabfahrt A 5 in Richtung Durlacher Allee liegt die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH. Eine entsprechende Anfrage des Ordnungs- und Bürgeramts wurde abschlägig beschieden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Durlacher Allee von bislang 60 km/h auf 50 km/h in Fahrtrichtung Durlach zwischen der Autobahnabfahrt A 5 Richtung Frankfurt und der Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach wurde von der Straßenverkehrsstelle geprüft. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe kann aus verkehrlichen Gesichtspunkten eine Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt werden. Nach der Autobahnabfahrt A 5 Richtung Frankfurt erfolgt auf der Durlacher Allee eine Spurenzusammenführung von zwei Fahrbahnen auf eine Fahrbahn. Nachfolgend kommt die Spurenaufteilung Karlsruhe-Durlach und Alte Bundesstraße B 10, wo sich der Verkehr mit der Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach verflechten muss. Aufgrund der beiden komplexen Verkehrssituationen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine vorgezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vertretbar. Die Straßenverkehrsstelle wird die Maßnahme entsprechend anordnen. Für das Versetzen des Verkehrszeichens „Autobahnende“ und eine Geschwindigkeitsanordnung von Tempo 50 innerhalb der Autobahnabfahrt A 5 in Richtung Durlacher Allee liegt die Zuständigkeit bei der Autobahn GmbH. Auf entsprechende Anfrage der Straßenverkehrsstelle teilte die Autobahn GmbH mit E-Mail vom 11. August 2023 mit, dass der Antrag geprüft wurde und man zu dem Entschluss gekommen ist, dass das Autobahn Schild nicht versetzt werden muss. Nach den Erläuterungen der HAV (Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) zu dem entsprechenden Zeichen 330.2 Straßenverkehrsordnung (StVO) „Ende der Autobahn“, ist die Positionierung für das bestehende Autobahnende-Schild im Bestand korrekt. Unabhängig davon sind im Bestand bereits mehrere Verkehrszeichen innerhalb der Autobahnausfahrt aufgestellt, die auf besondere Beachtung der Situation hinweisen. In der Annäherung an die Einmündung Durlacher Allee sind in Folge jeweils doppelseitig aufgestellt: Achtung Radverkehr in 100 Metern, Vorfahrt gewähren und nochmals Achtung Radverkehr. Die Radfurt ist mit einer Rotmarkierung versehen. Angemerkt wird, dass dem Fußverkehr, wie im Antrag beschrieben, keine Vorfahrt eingeräumt werden muss, da dieser per Definition nicht „fährt“. Dies gilt im vorliegenden Fall auch dann, wenn Radfahrende Vorfahrt haben und eine rot eingelegte Radfurt mit Radsymbol vorhanden ist. Zu Fuß gehende sind hier wartepflichtig, da sie die Fahrbahn betreten.