Karlsruhe auf dem Weg zur Innovativen Pflege? Auswertung des Projektes: Pflegedauer, Pflegekräfte im ambulanten Bereich
| Vorlage: | 2023/0823 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.09.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktionelle Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 21.07.2023 Vorlage Nr.: 2023/0823 Karlsruhe auf dem Weg zur Innovativen Pflege? Auswertung des Projektes: Pflegedauer, Pflegekräfte im ambulanten Bereich Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.09.2023 36 X 1. Wie schätzt die Verwaltung folgende auf dem Fachtag vom 5.10.22 zur Evaluation des Projekts „Innovative Pflege“ (von 2019-2021) geäußerte These ein: Die Sozialbetreuung und Gesundheitsinformationen innerhalb der „Innovativen Pflege“ führen dazu, dass Senior*innen im Durchschnitt länger in der ambulanten Pflege verbleiben und erst später in die stationäre Pflege wechseln müssen. Dadurch entfallen der Verwaltung Kosten für die stationäre Pflege bei bedürftigen Menschen. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, von den Pflegekassen Daten über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der ambulanten Pflege zu erhalten? 3. Wie schätzt die Verwaltung aufgrund von quantitativen Daten oder aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung die Aussage ein, dass Pflegekräfte im ambulanten Pflegebereich durch das Konzept der „Innovativen Pflege“ besser gehalten oder gewonnen werden können? 4. Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl der stationär zu pflegenden Senior*innen, bei denen die Kosten für das Pflegeheim von der Verwaltung/ vom Sozialamt übernommen werden? 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro stationär zu pflegender Person in einem Monat bei Personen mit Unterstützungsbedarf durch die Stadt Karlsruhe? 6. Wie ist die Kostenentwicklung in diesem Bereich in den letzten Jahren und wie prognostiziert die Stadtverwaltung diese für die nächsten Jahre? – 2 – Sachverhalt/ Begründung Um besser einschätzen zu können, welche Auswirkungen die Unterstützung des Aufbaus einer ganzheitlich orientierten ambulanten Senior*innenpflege anknüpfend an die erfolgreichen Projekte „Innovative Pflege“ auf die Ressourcen der Stadt hätte bzw. ob an dieser Stelle womöglich sogar ein Einsparpotential vorliegt, das wiederum für die Senior*innen in der Sozialbetreuung innerhalb der Pflege verwendet werden könnte, erbitten wir Antworten auf die aufgeworfenen Fragen. Ein interfraktioneller Antrag von SPD und Grünen hatte zu dem Projekt „Innovative Pflege“ orientiert an der ambulanten Buurtzorg-Pflege in den Niederlanden geführt. Kernelemente sind, dass die Senior*innen nicht nur gepflegt, sondern mit einem klaren Zeitkontingent auf ihre sozialen Bedürfnisse eingegangen wird und sie in die Quartiers- und ehrenamtliche Arbeit eingebunden werden, ein zunehmend wichtiger Faktor angesichts der demografischen Entwicklung. Auf einem Fachtag hierzu stellten die beiden Träger die Ergebnisse ihres Projektes dar: Im Vergleich zu Zahlen der Barmer Krankenkasse befanden sich die Senior*innen, die im Rahmen dieses Projektes versorgt wurden, länger in der ambulanten Pflege, bevor sie in die stationäre Pflege wechseln mussten. Damit wäre deutlich, dass die Senior*innen so bedürfnisgerechter versorgt wurden. Außerdem ist damit die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Kosten zur Unterstützung der Innovativen Pflege für die Verwaltung wirtschaftlich rentieren, da diese bereits heute einen hohen Kostenanteil der stationären Pflege bezahlen muss, während man von deutlich steigenden Kosten ausgehen muss. Ziel der Anfrage ist es, diese Einschätzungen und Erfahrungen durch weitere Zahlen zu überprüfen. Ein weiterer Aspekt ist die Gewinnung von Pflegekräften. Durch die Projekte hatte es sich wie in den Niederlanden bestätigt, dass die ganzheitliche Pflege und Betreuung auch den Bedürfnissen der Pfleger*innen entgegenkommt und man dadurch dem Ziel näherkommt, Personal zu halten und zu gewinnen. Eine enge Verbindung von ambulanter, (teil-)stationärer und nachbarschaftlicher Versorgung im Sinne von „Caring Communities“ ist auch ein Qualitätsfaktor einer Stadt. Für die ältere Generation hängt in ihrer pflegerischen Versorgung viel davon ab, dass bedürftige Menschen möglichst lang in ihrem Zuhause ambulant versorgt werden können, nicht nur, weil es dem Wunsch Vieler entspricht, sondern auch, da die stationären Pflegeplätze jetzt schon und in Zukunft stark steigend nicht ausreichen werden. In den letzten Jahren ist die Anzahl der stationären Pflegeplätze in Karlsruhe durch die Landesheimbauverordnung (Wechsel von 2-Bett- zu 1-Bett-Zimmern) und mangelnder Neueinrichtungen trotz der steigenden Nachfrage um mehr als 700 Plätze reduziert worden. Die Folge ist, dass Menschen unversorgt bleiben, nicht aus Krankenhäusern entlassen werden können oder Familien, in der Regel meist Frauen, aufhören zu arbeiten und die Pflege übernehmen. Dies wird sich negativ auch auf den wirtschaftlichen Standort Karlsruhes auswirken. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser Elke Ernemann Verena Anlauf Michael Borner Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zur interfraktionellen Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0823 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Karlsruhe auf dem Weg zur Innovativen Pflege? Auswertung des Projektes: Pflegedauer, Pflegekräfte im ambulanten Bereich Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.09.2023 36 X 1. Wie schätzt die Verwaltung folgende auf dem Fachtag vom 5.10.22 zur Evaluation des Projekts „Innovative Pflege“ (von 2019-2021) geäußerte These ein: Die Sozialbetreuung und Gesundheitsinformationen innerhalb der „Innovativen Pflege“ führen dazu, dass Senior*innen im Durchschnitt länger in der ambulanten Pflege verbleiben und erst später in die stationäre Pflege wechseln müssen. Dadurch entfallen der Verwaltung Kosten für die stationäre Pflege bei bedürftigen Menschen. In den Projekten wurde beobachtet, dass die durchschnittliche Verweildauer in der eigenen Häuslichkeit höher als im Landesdurchschnitt war. Diese Beobachtung stützt die These. Für eine genauere Skalierung konnten keine Daten erhoben werden. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, von den Pflegekassen Daten über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der ambulanten Pflege zu erhalten? Um dies beantworten zu können, wird das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesucht. 3. Wie schätzt die Verwaltung aufgrund von quantitativen Daten oder aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung die Aussage ein, dass Pflegekräfte im ambulanten Pflegebereich durch das Konzept der „Innovativen Pflege“ besser gehalten oder gewonnen werden können? Quantitative Daten stehen hier nicht zur Verfügung. Die Rückmeldungen der beiden Träger beschrei- ben entsprechende positive Effekte. Die Verwaltung stimmt auf dieser Grundlage der Aussage zu. 4. Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl der stationär zu pflegenden Senior*innen, bei denen die Kosten für das Pflegeheim von der Verwaltung/ vom Sozialamt übernommen werden? Von 2.580 Personen, die 2021 in Karlsruhe insgesamt stationär versorgt wurden, bezogen 1.196 oder 46 Prozent Leistungen der „Hilfe zur Pflege – stationär“ nach dem SGB XII (12. Sozialgesetzbuch). Für 2022 liegen keine absoluten Zahlen über die stationär versorgten Personen vor, da diese vom statistischen Landesamt nur alle 2 Jahre erhoben werden. Die Zahl der Leistungsempfänger*innen von „Hilfe zur Pflege – stationär“ betrug 2022 1.140 Personen. 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro stationär zu pflegender Person in einem Monat bei Personen mit Unterstützungsbedarf durch die Stadt Karlsruhe? Im Jahr 2022 betrugen die Aufwendungen insgesamt 11.824.945,56 Euro, das sind durchschnittlich 864 Euro pro Person pro Monat. 6. Wie ist die Kostenentwicklung in diesem Bereich in den letzten Jahren und wie prognostiziert die – 2 – Stadtverwaltung diese für die nächsten Jahre? Im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ gibt es zwei gegenläufige Effekte. Auf der einen Seite gibt es Kostensteigerungen aufgrund von Pflegeheimneubauten/-umbauten (Landesheimbauverordnung) sowie Personalkostensteigerungen (siehe Tabelle). Tabelle: Durchschnittliche Preise (Euro) in Karlsruher Pflegeheimeinrichtungen nach Pflegegrad Stand: Monat/Jahr Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Juli 2021 3.180,71 € 3.539,93 € 4.031,96 € 4.544,16 € 4.774,16 € Juli 2022 3.302,36 € 3.700,46 € 4.191,92 € 4.705,72 € 4.935,71 € Juli 2023 3.560,63 € 4.059,53 € 4.551,53 € 5.064,54 € 5.294,54 € Auf der anderen Seite führt das seit 01.01.2022 geltende Gesundheitsversorgungweiter- entwicklungsgesetz (GVWG) für die Sozialleistungsträger zu Minderaufwendungen. Um Pflegebedürftige zu entlasten, wird die Pflegeversicherung stufenweise in den nächsten Jahren bis zu 70% des Eigenanteils als Zuschlag zahlen. Dieses bedeutet, dass der dann zu übernehmende restliche Anteil für den Sozialleistungsträger erheblich sinkt.
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Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 36 der Tagesordnung: Karlsruhe auf dem Weg zur Innovativen Pflege? Auswertung des Projektes: Pflegedauer, Pflegekräfte im ambulanten Bereich Interfraktionelle Anfrage: SPD, GRÜNE Vorlage: 2023/0823 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Ich habe noch zwei Fragen zu unseren Fragen 5 und 6, die wir nicht ausreichend beantwortet finden: Die erste Frage ist, bei der Antwort ist nicht klar, ob es sich um die Pflegekosten oder auch um die Unterbringung handelt. Das ist die erste Frage. Zweite Frage: Bei der Ausgabenprognose muss auch die stationäre Pflege unter Berücksich- tigung der demografischen Entwicklung und die Preissteigerung miteinbezogen werden. Das ist sie aber anscheinend nicht – Fragezeichen. Ist sie miteinbezogen oder nicht? Sie sollte miteinbezogen werden. Stadträtin Melchien (SPD): Von meiner Seite noch ergänzende Nachfragen zur Innovativen Pflege und zur Anfrage. Die Antworten können dann gerne gesammelt schriftlich an uns weitergereicht werden. – 2 – Hält die Stadtverwaltung das Jahr 2022 für repräsentativ, bezogen auf die Kosten pro stati- onär zu pflegende Person mit Unterstützungsbedarf? Ist es möglich, dass die Stadtverwaltung die Kostenentwicklung über dieses Jahr hinaus transparent darstellt für die letzten drei Jahre? Der Vorsitzende: Wir werden es beantworten. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. September 2023