Jugendhilfe - Monitor

Vorlage: 2023/0817
Art: Informationsvorlage
Datum: 20.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich, Waldstadt

Beratungen

  • Sozialausschuss/Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0817 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Jugendhilfe-Monitor 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.10.2023 5 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jugendhilfe-Monitor 2023 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf Grundlage der im Februar 2022 im Jugendhilfeausschuss vorgelegten Kurzanalyse „Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus Sicht der Jugendhilfe“ hat die Verwaltung einen Jugendhilfe-Monitor entwickelt, der jährlich im Herbst im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird. Bei einem Fachgespräch im Juli 2023 hat die Verwaltung den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bereits Auszüge aus dem aktuellen Jugendhilfe-Monitor vorgestellt, um unabhängig von der Ausschusssitzung mehr Raum für Fragen und Diskussion zu ermöglichen. Der Jugendhilfe-Monitor 2023 enthält wiederkehrende Daten, die jedes Jahr fortgeschrieben werden. Darüber hinaus gibt es Schwerpunkt-Themen, die neu eingeführt werden. Im vorliegenden Monitor- Bericht wurden vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung Daten zur Kinderarmut in Karlsruhe aufgenommen. Außerdem werden erstmalig Daten aus dem Bereich Jugendhilfe im Strafverfahren vorgestellt. Auch auf die Schulsozialarbeit wird ein größerer Fokus gelegt, um die Beratungssituation in den Schulen näher zu beleuchten. Darüber hinaus werden die Gesamtfallzahlen „Hilfen zur Erziehung“ und „Hilfen für junge Volljährige“ erstmals auch im Vergleich zu ausgewählten Städten dargestellt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jugendhilfe-Monitor 2023 zur Kenntnis

  • Anlage
    Extrahierter Text

    1. Einleitung Die im Rahmen der im Februar 2022 vorgelegten Kurzanalyse „Auswirkungen von Corona auf Kinder und Ju- gendliche aus Sicht der Jugendhilfe“ analysierten Kennzahlen aus dem Bereich der Jugendhilfe wurden zu einem Jugendhilfe-Monitor weiterentwickelt, der regelmäßig vorgelegt wird. Neben der Entwicklung der Fallzahlen in der Jugendhilfe ergänzen Einschätzungen verschiedener Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe das Bild und geben darüber hinaus einen Ausblick auf sich im laufenden Jahr 2023 be- reits abzeichnende Entwicklungen. Um den Jugendhilfe-Monitor unabhängig von der Ausschusssitzung vorstellen zu können und mehr Raum für Fragen und Diskussion zu ermöglichen, fand im Juli 2023 ein Fachgespräch mit den Mitgliedern des Jugendhil- feausschuss statt. 2. Kinderarmut Ein wichtiger Indikator zur Messung von Kinderarmut ist die Zahl der Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch zwei (SGB II) im Alter von unter 15 Jahren sowie deren Anteil an der Wohnbevölkerung unter 15 Jahren. Abbildung 1: Kinder unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendhilfe-Monitor 2023 Anlage JHA 18.10.2023, TOP 5 4.079 3.812 3.683 3.553 3.696 11,1% 10,3% 10,1% 9,8% 10,0% 8,0% 8,5% 9,0% 9,5% 10,0% 10,5% 11,0% 11,5% 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 20182019202020212022 Anzahl Kinder unter 15 Jahre im SGB-II Bezug Anteil der u15-Jährigen mit SGB II-Bezug an der Wohnbevölkerung unter 15 Jahren Quelle: Jobcenter Karlsruhe Anzahl Kinder unter 15 Jahren im SGB II-Bezug 2 | Jugendhilfe-Monitor Kinder sind im besonderen Maße von Leistungen der Grundsicherung abhängig. 10 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leben im Jahr 2022 in Haushalten, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind (vergleiche Abbildung 1). Zwischen 2018 und 2021 zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang sowohl der absoluten Zahl der Leistungsbe- rechtigten unter 15 Jahren als auch der Empfängerquote in Prozent der Bevölkerung unter 15 Jahren. Im Jahr 2022 sind in Karlsruhe beide Werte - erstmals seit 2015 - wieder leicht angestiegen. Im bundesweiten Durch- schnitt zeichnet sich - auf höherem Niveau - eine ähnliche Tendenz ab: Nach einem Rückgang der Empfänger- quote unter 15 Jahren in den Jahren von 2017 bis 2021 ist dieser Wert auch bundesweit 2022 wieder etwas an- gestiegen auf 12,4 %. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die staatliche Leistungen wie Bürger- oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohn- geld, Kinderzuschlag oder Asylbewerber-Leistungen beziehen. BuT-Leistungen umfassen Bedarfe für Bildung für Schüler*innen bis unter 25 Jahren sowie Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Einzelnen handelt es sich um Kosten für das Mittagessen in Schule oder Kinder- tageseinrichtung, Fahrtkosten für Schüler*innen, Lernmaterial (persönlicher Schulbedarf), Lernförderung, Tages- ausflüge und Klassenfahrten der Schule oder Kita sowie Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten. Abbildung 2: Kinder und Jugendliche mit Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, ist zwischen 2018 und 2021 deutlich rückläufig, hat aber 2022 wieder stark zugenommen (+32,4 Prozent). Die niedrigen Zahlen in den Jahren 2020 und 2021 sind sicherlich nicht zuletzt der Corona-Pandemie geschuldet. Als Gründe für den mar- kanten Anstieg 2022 können daher sowohl die Wiederaufnahme von Präsenzunterricht und schulischen sowie außerschulischen Aktivitäten als auch der steigende Bedarf infolge insgesamt steigender Lebenshaltungskosten für Familien vermutet werden. Auch im Jahr 2023 zeichnet sich – Stand August 2023 – ein weiterer Anstieg ab. Der Karlsruher Kinderpass ist ein wichtiger Baustein der sozialen Infrastruktur und der Förderung von Teilha- bechancen von Kindern und Jugendlichen. Die nachfolgende Abbildung 3 zeigt, dass dieses Instrument der Ar- mutsbekämpfung nach dem Rückgang während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 im Jahr 2022 – ähnlich wie die BuT-Leistungen - wieder deutlich stärker in Anspruch genommen wurde (+34,9 Prozent). 5.017 4.502 4.209 3.997 5.292 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 20182019202020212022 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 3 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 3: Karlsruher Kinderpässe Die Stadt Karlsruhe engagiert sich seit vielen Jahren für die Bekämpfung von Armut und Kinderarmut, unter an- derem mit dem Karlsruher (Kinder-)Pass. Im Jahr 2024 werden Verwaltung und Trägervertreter*innen die erst- mals 2010 beschlossenen Leitlinien gegen Kinderarmut erneut fortschreiben. Mit der Strategie „Starke Kinder chancenreich - Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut Baden-Württemberg“ fördert das Land den Aufbau von kommunalen Präventionsnetzwerken. Zum 1. Januar 2023 konnte mit diesen Mitteln beim städtischen Kinderbüro eine Projektstelle eingerichtet werden. Bis Ende September 2024 entstehen unter dem Projekttitel „Karlsruhe gegen Kinderarmut – Teilhabe im Quartier“ modellhaft in den Stadtteilen Waldstadt und Durlach Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut. Bis zum Jahr 2030 sollen solche Netzwerke flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg etabliert sein. 3. Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung kann insbesondere bei Anzeichen für Vernachlässigung, für körperliche oder psychi- sche Misshandlung, häusliche Gewalt oder für sexuelle Gewalt festgestellt werden. Abbildung 4: Meldungen über Kindeswohlgefährdung 801 781 850 838 898 200 400 600 800 1.000 20182019202020212022 -2,5 % +8,8 % -1,4 % +7,2 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 4.733 4.315 3.673 3.647 4.919 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 20182019202020212022 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 4 | Jugendhilfe-Monitor Nach einem leichten Rückgang in 2021 ist für 2022 ein neuer Höchststand an Hinweisen auf mögliche Kindes- wohlgefährdungen zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 4). Der Anstieg ist zum größten Teil auf Meldungen zurückzuführen, in denen nach der Prüfung keine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, ein kleinerer Anteil entfällt jedoch auch auf bestätigte Kindeswohlgefährdung oder sonstigen Hilfebedarf (vergleiche Abbildung 5). Die hohe Anzahl an Meldungen ist auch auf die gesteigerte Sensibilität in der Gesellschaft für dieses Thema zu- rückzuführen. Abbildung 5: Kindeswohlgefährdung 2018 bis 2022 Gesamtbewertung der Gefährdungssituation Beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eingehende Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung werden unmittelbar von zwei Fachleuten bewertet und bei akuter Kindeswohlgefährdung sofort vor Ort über- prüft. Andernfalls findet eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Familie statt. Nach Überprüfung der Situation und gegebenenfalls Einleitung entsprechender Schritte oder bedarfsgerechter Hilfen nimmt der Allgemeine Sozi- ale Dienst eine Gefährdungseinschätzung vor, welche die eingegangenen Hinweise in vier Kategorien differen- ziert: ▪ Kindeswohlgefährdung (erfordert sofortige Maßnahmen wie Inobhutnahme oder Herausnahme) ▪ Latente Kindeswohlgefährdung (erfordert ebenfalls Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf (entsprechende Hilfen und Beratung wer- den eingeleitet) ▪ Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf (keine weiteren Maßnahmen). Im Jahr 2022 liegt der Anstieg der bestätigten Kindeswohlgefährdungen bei 21,8 Prozent und damit höher als die jährlichen Steigerungsraten 2020 (17,5 Prozent) und 2021 (8,8 Prozent). Die bestätigten Kindeswohlgefähr- dungen (151) und die latenten Kindeswohlgefährdungen (311) ergeben für 2022 insgesamt 462 Fälle, was eine Verringerung um neun Fälle bedeutet. Auch bundesweit ist 2022 die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen deutlich um 10,1 Prozent angestiegen (Karlsruhe 21,8 Prozent), während bei der latenten Kindeswohlgefährdung ein Rückgang um 2,5 Prozent festzu- stellen war (Karlsruhe −10,4 Prozent). Ebenso ist bundesweit auch die Zahl der Meldungen über Kindeswohlge- fährdungen gestiegen (3 Prozent) 1 . 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online Abruftabelle 22518-0001, Abruf am 7. August 2023. 109 313 170 209 97 300 189 195 114 292 216 228 124 347 208 159 151 311 224 212 0 100 200 300 400 KindeswohlgefährdungLatente Kindeswohlgefährungkeine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf keine Kindeswohlgefährung und kein Hilfe-und Unterstützungsbedarf 20182019202020212022 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 5 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 6: Beratungen durch Insoweit erfahrene Fachkräfte (IeF) des Fachbereichs Beratung und Prävention „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (IeF) ist eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Ein- schätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Diese muss durch Träger der Ju- gendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) zeichnet sich durch eine Zusatzausbildung aus. Im Fachbereich Beratung und Prävention haben 13 Mitarbeitende eine Weiterbildung als IeF absolviert und sind in der Beratung tätig. Sieben weitere werden ihre Weiterbildung im Jahr 2023 abschließen. Stadtweit wurden von verschiedenen Trägern weitere 34 ausgebildete IeF-Kräfte gemeldet. Diese Fachkräfte sind miteinander ver- netzt. Die Zahlen der Inanspruchnahme von IeF-Beratungen sind schwankend, steigen aber tendenziell an. In der ersten Jahreshälfte 2023 wurden mit 29 Fällen schon mehr Fälle beraten als im selben Zeitraum der vorherigen Jahre. 4. Häusliche Gewalt Der Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen definiert häusliche Gewalt als „physische, sexuelle und psychische Gewalt in aktuellen oder ehemaligen Ehen und Lebenspartnerschaften bzw. nicht-eheli- chen Lebensgemeinschaften, unabhängig vom Tatort. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen häuslicher Gewalt“ 2 . Die dargestellten Zahlen zeigen die bei der Polizei bekannt gewordenen Fälle – Expertinnen und Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer im Bereich häuslicher Gewalt aus. 2 Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen 2014, Seite 7. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/lap_bw_gegen_gewalt_an_frauen_1510225006.pdf 34 38 30 54 0 10 20 30 40 50 60 2019202020212022 Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde + 11,8 % -21,1 % + 80 % 6 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 7: Fälle Häuslicher Gewalt insgesamt und Fälle mit minderjährigen Kindern im Haushalt Nachdem im letzten Jahr die Fälle mit häuslicher Gewalt in Karlsruhe wieder das Niveau von 2019 erreicht ha- ben, ist deren Zahl 2022 leicht um 3,2 Prozent gestiegen (vergleiche Abbildung 7). Die Fallzahlen häuslicher Ge- walt mit minderjährigen Kindern im Haushalt zeigen ebenfalls einen Anstieg, ohne jedoch das hohe Niveau von 2019 zu erreichen. 5. Inobhutnahme und vorläufige Inobhutnahme Inobhutnahmen nach § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in einer Inobhutnahmestelle (zum Beispiel Wohngruppe oder Bereitschaftspflegefamilie) können insbesondere bei Fällen von Kindeswohlgefährdung erfor- derlich sein, kommen aber auch bei Selbstmeldungen auf Wunsch der Jugendlichen in Frage (vergleiche Abbil- dung 8). Abbildung 8: Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer – UMA) 585 608 531 599 618 299 334 259 286 301 0 200 400 600 800 20182019202020212022 Fälle häuslicher Gewalt insgesamtdarunter Fälle mit Kindern im Haushalt Quelle:Stadt Karlsruhe | Ordnungsamt +3,9 % +11,7 % -12,7 % -22,5 % +12,8 % +10,4 % +3,2 % +5,2 % 255 321 213 254 289 0 100 200 300 400 20182019202020212022 +25,9 % -33,6 % +19,2 % +13,8 % 7 | Jugendhilfe-Monitor Die in städtischer Verantwortung stehende „Bereitschaftspflege für Kinder von 0 bis 6 Jahren“ konnte in den vergangenen Jahren die Bedarfe von Säuglingen und Kleinkindern, die in Krisensituationen von ihren Eltern ge- trennt werden mussten, decken. Mittlerweile wird es in Karlsruhe wie auch in anderen Stadt- und Landkreisen immer schwieriger, geeignete Bereitschaftspflegefamilien zu finden und auszubilden, die in der Lage sind, kurz- fristig ein Kleinkind vorübergehend bei sich aufzunehmen. So stehen heute im Vergleich zum Jahr 2018 nur noch etwa halb so viele Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung. Gründe für diese Entwicklung sind steigende Wohnkosten und fehlende große Wohnungen, monetäre Zwänge und gesellschaftliche Entwicklungen, die es nicht mehr erlauben, dass ein Bereitschaftspflege-Elternteil nicht berufstätig ist. Wird eine unbegleitete minderjährige Ausländerin oder ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) nach Eintritt ins Bundesgebiet erstmals in Obhut genommen, handelt es sich um eine vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII. Werden für eine/einen UMA zu einem späteren Zeitpunkt erneute Inobhutnahmen erforderlich (beispielsweise ein Aufgreifen nach Abgängigkeit aus einer Jugendhilfeeinrichtung), handelt es sich um „regu- läre“ Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. Abbildung 9: Altersschätzungen unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) Alle jungen Geflüchteten, die bei der Aufnahme in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) angeben, dass sie minderjährig und ohne ihre Eltern unterwegs sind, werden den UMA-Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen der Altersschätzung vorgestellt. Abbildung 9 zeigt die Gesamtanzahl der Altersschätzungen minderjähriger unbegleiteter Ausländer*innen (UMA). Darin inbegriffen sind junge Menschen, die durch die Altersschätzung über 18 Jahre geschätzt wurden, die bei Verwandten verbleiben und die vorläufig in Obhut genommen werden. 321 junge Menschen wurden im Jahr 2022 in einer Karlsruher Jugendhilfeeinrichtung vorläufig Inobhut genommen, fast doppelt so viele wie 2021. Die Altersschätzungen minderjähriger unbegleiteter Ausländer*innen lagen 2020 mit 224 Fällen auf einem sehr niedrigen Niveau, was auf die coronabedingt zeitweise geschlossenen Grenzen innerhalb der EU zurückzuführen war. Da seit Ende 2020 die Einreise wieder zugenommen hat, ist bei den Altersschätzungen unbegleiteter min- derjähriger Ausländer 2021 ein deutlicher Anstieg um 38,8 Prozent und im Jahr 2022 um nochmals 154,7 Pro- zent zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 9). Über die Jahre hinweg zeigt sich, wie dynamisch die Fluchtbewe- gung auch bei Minderjährigen ist. Diese extremen Schwankungen stellen die Versorgung dieser besonders schutzwürdigen Zielgruppe vor große Herausforderungen (siehe auch Vorlage 2023/0358, Versorgung und Be- treuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) im Jugendhilfeausschuss am 24. Mai 2023). Seit Mitte 2021 kommt es immer wieder zu temporären Schließungen einzelner Inobhutnahmegruppen. Ursache war zunächst der Ausfall von Personal aufgrund von Quarantäne und Krankheit. Mittlerweile melden die Träger 195 151 118 167 321 11 5 7 34 139 256 98 99 110 332 462 254 224 311 792 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 20182019202020212022 Altersschätzungen über 18 Jahre Verbeib bei Verwandtschaft vorläufige Inobhutnahme in einer Karlsruher Jugendhilfeeinrichtung Summe -45,0 % -11,8 % +38,8 % + 154,7 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 8 | Jugendhilfe-Monitor zurück, dass sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügend Fachkräfte für die herausfordernde Arbeit in einer Inobhutnahme-Gruppe finden. Damit ist die Sicherstellung des Kinderschutzauftrags strukturell gefährdet. 6. Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern und um- fassen unterschiedliche Hilfeformen, insbesondere Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, flexible ambulante Erziehungshilfe (Vertrauensperson), Tagesgruppen, Heimerziehung beziehungsweise betreute Wohn- formen (vollstationär) oder die Vollzeitpflege beispielsweise in einer Pflegefamilie oder bei Verwandten. Der Bedarf an Hilfen zur Erziehung ist im Jahr 2022 geringfügig gestiegen, nachdem es in den Jahren zuvor kaum Veränderungen gab (vergleiche Abbildung 10). Abbildung 10: Gesamtfallzahlen Hilfen zur Erziehung 1 3.324 3.4393.438 3.443 3.498 54.96355.09353.42353.13254.122 20182019202020212022 Gesamtfallzahlen Hilfen zur ErziehungBevölkerung 0 bis unter 21 Jahre mit Hauptwohnung (ohne LEA) +3,5 % 0,0 % + 0,1 % + 1,6 % +0,2 % -3,0 % -0,5 % +1,9 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 1) Hilfen nach §§13 Abs. 3, 19 bis 21 sowie 27 bis 35a SGB VIII, Minderjährige und Volljährige gemäß Statistik Allgemeiner Sozialer Dienst (ohne reine Kostenerstattungsfälle und ohne HzE-Fälle der Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) 9 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 11a: Städtevergleich Gesamtfallzahlen Hilfen zur Erziehung Abbildung 11b: Städtevergleich Gesamtfallzahlen Hilfen für junge Volljährige Der Städtevergleich wurde bereits im Fachgespräch Jugendhilfe-Monitor im Juli 2023 vorgestellt. Dabei wurde vereinbart, sich mit der Stadt Münster über die unterschiedlichen Fallzahlen auszutauschen. Der Städtevergleich wird im nächsten Jahr wieder dargestellt und Erkenntnisse aus dem Austausch mitgeteilt. 7. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung kann Eingliede- rungshilfe nach § 35a SGB VIII gewährt werden. Dieser Bereich verzeichnet seit Jahren kontinuierliche 30,2 53,0 55,0 56,2 32,8 0 10 20 30 40 50 60 BonnKarlsruheMannheimMönchengladbachMünster Fälle Hilfen zur Erziehung pro 1.000 unter 18-Jährige Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 33,9 45,8 36,8 25,5 17,4 0 10 20 30 40 50 BonnKarlsruheMannheimMönchengladbachMünster Fälle Hilfen für junge Volljährige pro 1.000 18 bis unter 21-Jährige Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 10 | Jugendhilfe-Monitor Steigerungen in Karlsruhe (vergleiche Abbildung 12) wie auch in Baden-Württemberg insgesamt. Die Mehrheit der Hilfen entfiel auch 2022 mit 85 Prozent aller bearbeiteten Fälle auf den ambulanten Bereich. In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen, die nach Einschätzung des Allgemeinen Sozialen Dienstes nicht nur aber auch eine Folge der Corona-Pandemie sind. Dies führt im Bereich der Eingliederungshilfen zu einer Zu- nahme der Anfragen und auch zu einer weiteren Steigerung der Fallzahlen. Abbildung 12: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung – Gesamtzahl der bearbeiteten Fälle 8. Jugendhilfe im Strafverfahren Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) wird über alle Strafverfahren informiert, die gegen junge Menschen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren geführt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass spätestens dann, wenn ein Straftatvorwurf bekannt wird, die Notwendigkeit einer Jugendhilfeleistung zu prüfen und gegebenenfalls anzu- bieten und/oder einzuleiten ist, wenn ein erzieherischer Hilfebedarf besteht. In den Medien wurde zuletzt immer wieder von einem deutlichen Anstieg der Jugendkriminalität berichtet. Die Berichterstattung über erschreckende Einzelfälle erweckte darüber hinaus den Eindruck einer negativen Entwick- lung der jungen Menschen in diesem Bereich. Dies deckt sich jedoch nicht mit den Erfahrungen und Erkenntnis- sen der JuhiS. Die nachfolgenden Kennzahlen beziehen sich auf die Jugendkriminalität und somit auf die Alters- spanne 14 bis 17 Jahre. 418 497 542 579 611 0 200 400 600 20182019202020212022 +18,9 % + 9,1 % + 6,8 % + 5,5 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 11 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 13: Anzahl der eingeleiteten Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) Die Anzahl der Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) in den zurückliegenden fünf Jahren zeigt zwar Schwankungen, aber keinen signifikanten Anstieg. Abbildung 14: Anzahl der abgeschlossenen Verfahren aus dem Bereich Gewaltdelikte Betrachtet man die Zahlen aus dem Bereich der Gewaltdelikte, ist auch hier eine dynamische Entwicklung er- kennbar, jedoch keine steigende Tendenz. Als pädagogische Reaktion auf das Fehlverhalten der jungen Menschen in diesem Kontext werden die Durchfüh- rung eines Täter-Opfer-Ausgleichs, die Teilnahme an einem Anti-Aggressivitäts-Training sowie individuelle Einzel- fallhilfen von der JuhiS vermittelt. Diese pädagogischen Maßnahmen erfahren von Seiten der Justiz eine hohe Akzeptanz. Die Verhängung einer Jugendstrafe (Gefängnisstrafe mit oder ohne Bewährung) erfolgte 2022 nur bei 1,9 Prozent aller Verfahren. Hingegen konnte in 76 Prozent der Verfahren nach Umsetzung von erzieheri- schen Maßnahmen eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden. 1.044 1.012 1.032 1.012 1.030 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 20182019202020212022 -3,1 % + 2,0 % -1,9 % + 1,8 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 93 78 117 78 92 0 50 100 150 20182019202020212022 -16,1 % + 50,0 % -33,3 % + 17,9 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 12 | Jugendhilfe-Monitor 9. Schulsozialarbeit Im Bereich der Schulsozialarbeit zeigen die Beobachtungen und Erfahrungen aus dem Alltag, dass sich die Situa- tion von jungen Menschen in der Schule verschärft hat. Der Schulalltag ist von vielseitigen Belastungen geprägt, die direkt und indirekt auf die Entwicklung von jungen Menschen in der Schule wirken. Diese Herausforderun- gen verändern auch den Arbeitsalltag der Schulsozialarbeit und die Anforderungen an die Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Durch eine Veränderung der statistischen Erfassung im Schuljahr 2019/2020 werden hier nur drei Jahre im Vergleich dargestellt. Abbildung 15: Anzahl der Beratungskontakte von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften Abbildung 16: Anzahl der Beratungskontakte von Kindern, Jugendlichen und Eltern 5.195 5.309 7.009 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 2019/20202020/20212021/2022 Schuljahr + 2,2% + 32,0 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 3.632 3.357 4.402 1.365 1.405 1.965 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 2019/20202020/20212021/2022 Schuljahr bis zu drei Terminemehr als drei Termine + 2,9 % + 31,1 % -7,6 % + 39,9 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 13 | Jugendhilfe-Monitor Zu beobachten ist die Zunahme der Intensität von Beratungen. Der Anteil der Beratungen, die mehr als drei Ter- mine in Anspruch nehmen, ist bereits im Schuljahr 2021/2022 deutlich angestiegen. Es wird erwartet, dass die Auswertung der Statistik des aktuellen Schuljahres eine weitere Steigerung zeigt. Abbildung 17: Beratungsschwerpunkte* Unter den fünf häufigsten Beratungsschwerpunkten ist eine deutliche Steigerung im Bereich der Konfliktbera- tung zu verzeichnen. Hierunter fallen sowohl Konflikte von Schüler*innen untereinander, als auch Konflikte von Schüler*innen mit Lehrkräften oder/und Eltern. Eine Steigerung ist auch im Bereich der Verhaltensauffälligkeiten von jungen Menschen zu erkennen. In diesen Bereich fallen auch die psychischen Auffälligkeiten. Ebenfalls ist ein Anstieg bei den Beratungen zu Fehlzeiten zu erkennen. Inhaltlich setzt Schulsozialarbeit im aktuellen und kommenden Schuljahr in diesen Bereichen Schwerpunkte durch gezielte Projektarbeit und Erarbeitung passgenauer Angebote mit den Akteurinnen und Akteuren aus Ju- gendhilfe und Schule, um den Entwicklungen entgegenzuwirken. Abbildung 18: Klassenstufen mit den höchsten Beratungszahlen 3.203 2.639 4.001 1.742 1.602 1.894 2.063 2.058 2.880 718 778 926 1.233 1.339 1.455 0 1.000 2.000 3.000 4.000 2019/20202020/20212021/2022 Schuljahr Konfliktberatung familieninterne Beratungsanlässe Verhaltensauffälligkeiten Fehlzeiten schulische Leistung 6. Klasse(516) 2. Klasse(493) 2. Klasse(626) 7. Klasse(554) 4. Klasse(504) 6. Klasse(691) 3. Klasse(576) 5. Klasse(520) 5. Klasse(707) 4. Klasse(601) 3. Klasse(558) 4. Klasse(768) 5. Klasse(622) 6. Klasse(626) 3. Klasse(826) insgesamt 2.869 insgesamt 2.701 insgesamt 3.618 2019/20202020/20212021/2022 Schuljahr -5,9 % +34,0 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde; * Mehrfachnennungen 14 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 18 bietet einen Überblick der fünf Klassenstufen mit den jeweils höchsten Beratungszahlen pro Schul- jahr und zeigt damit auf, in welchen Altersstufen die Arbeitsschwerpunkte von Schulsozialarbeit lagen. Der Bera- tungsbedarf verlagert sich in die jüngeren Klassen, im Schuljahr 2021/2022 besonders auf Klasse 3 (826 Bera- tungskontakte) und Klasse 4 (768 Beratungskontakte). Der Hauptberatungsbedarf liegt über die letzten Jahre konstant im Bereich der Grundschule und beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Abbildung 19: Kinderschutz in der Schulsozialarbeit Die Beratung und Begleitung in Kinderschutzverfahren durch Schulsozialarbeit ist wieder angestiegen, liegt im Schuljahr 2021/2022 aber noch unter dem Niveau aus den Jahren vor der Pandemie. Auch hier wird im aktuellen Schuljahr eine weitere Steigerung erwartet. Herausforderungen für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeitende finden sich immer häufiger mit scheinbar ausweglosen Beratungssituationen konfrontiert. Einerseits sind die Unterstützungsbedarfe der jungen Menschen eindeutig feststellbar, andererseits gibt es aber keine zeitnah verfügbaren Unterstützungs- oder Entlastungsangebote. In der Folge füllen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit Versorgungslücken bis passende Hilfen anlaufen können, was die Steigerung der Beratungster- mine je Fall erklärt. Der zeitliche Aufwand für diese Begleitung ist enorm und führt dazu, dass an anderen Stellen Aufgaben reduziert werden müssen. Der Arbeitsalltag der Schulsozialarbeitenden ist momentan eher geprägt von Kriseninterventionen und Konfliktschlichtungen in akuten Situationen als von präventiver Arbeit. Das präven- tive Profil der Schulsozialarbeit lässt sich hierdurch nur noch eingeschränkt erfüllen. Die Stärkung von jungen Menschen in ihrer Persönlichkeit und das Eröffnen von Perspektiven in gefühlter Per- spektivlosigkeit haben stark zugenommen, weil junge Menschen derzeit große Verunsicherungen erleben. Eine weitere Herausforderung besteht darin, bei all diesen Belastungen die Schulen in der Gestaltung eines Schulall- tags zu unterstützen, der wieder zur Entspannung der Situation beiträgt. Netzwerkarbeit und die Erneuerung von Kooperationsvereinbarungen und Absprachen sind neben dem Alltag in den Schulen wichtige Aufgaben, denen sich Schulsozialarbeit verstärkt widmet. Durch die gemeinsame Über- nahme von Verantwortung für junge Menschen und die Anpassung der Angebote mit Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern und anderen Beratungsstellen erhofft sich die Schulsozialarbeit eine mittelfristige Stabili- sierung der Situation. Zusätzlich zu diesen inhaltlichen Aufgaben wird auch die Gewinnung von geeigneten Fachkräften und die Beset- zung der Stellen an den Schulen ein Thema sein, auf das der Fokus gelenkt werden muss. Ausfallzeiten durch 380 278 356 0 100 200 300 400 500 2019/20202020/20212021/2022 Schuljahr + 28,1 % -26,8 % Quelle: Stadt Karlsruhe | Sozial-und Jugendbehörde 15 | Jugendhilfe-Monitor fehlende Fachkräfte und dadurch unbesetzte Stellen können nicht dauerhaft aufgefangen werden und führen zu „Versorgungslücken“ an den Schulen. 10. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Die psychologische Beratungsstelle (PBST) für Eltern, Kinder und Jugendliche hat im Jahr 2022 insgesamt 1.282 Beratungsfälle betreut. Damit bewegen sich die Fallzahlen etwa auf dem Niveau der letzten Jahre. Dennoch ist die Arbeitsbelastung sehr hoch, da die Fälle zum Teil komplexer und zeitintensiver geworden sind. Zusätzlich ver- bleiben die Fälle länger in der Beratung, obwohl die Symptomatik bereits im Gesundheitssystem behandlungsbe- dürftig ist. Eine adäquate Weiterverweisung ist oft nicht möglich, da die Anschlusssysteme ausgelastet und daher nicht aufnahmefähig sind. Jugendliche kommen über die Schulsozialarbeit, die Familien und auch allein in die Beratungsstelle. Nach wie vor ist ein Teil der Jugendlichen hoch belastet, befindet sich oft in akuten krisenhaften Zuständen und ist phasenweise suizidgefährdet. Ängste, depressive Verstimmungen und das Thema Schulabsentismus haben zugenommen. Die Beratungs- und Informationsstelle bei Essstörungen (BESS) berichtet auch im Jahre 2022 über sehr hohe Fallzahlen. Auch in der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Schulsozialarbeit und der Streetworker spielt die Zu- nahme psychischer Belastungsfaktoren und psychischer Erkrankungen, teilweise mitausgelöst durch die Pande- mie, eine große Rolle. Obwohl es in der Regel gelingt, Kinder, Jugendliche und Familien angemessen zu unter- stützen und zu begleiten, erweist es sich auch in diesen Arbeitsbereichen immer wieder als problematisch, die Hilfesuchenden in passende Anschlusssysteme weiter zu vermitteln. Dies betrifft sowohl die ambulante wie stati- onäre kinder- und jugendpsychiatrische als auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Hier sind Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz von mehreren Monaten die Regel. 11. Präventive Angebote für Familien 11.1. Netzwerk Frühe Hilfen Die Angebote des Netzwerks Frühe Hilfen konnten im Jahr 2022 in vollem Umfang umgesetzt werden. Dabei werden erfolgreiche Handlungsansätze, die im Rahmen des Corona-Aufholprogramms erprobt wurden, beibe- halten und weiterentwickelt. Der durch Mittel des Corona-Aufholprogramms initiierte Netzwerkentwicklungsprozess unter fachlicher Beglei- tung von Prof. Dr. Jörg Fischer (FH Erfurt) wurde erfolgreich zu Ende geführt. Als Ausdruck neu geschärfter Iden- tität ist ein neuer Name für das Netzwerk erarbeitet worden, der im Juli 2023 eingeführt wurde: „Von Anfang an – Karlsruhe für Kinder – Netzwerk Frühe Hilfen“. Die durch den Prozess angestoßenen Entwicklungen werden in den Folgejahren weiterverfolgt und so an einem zukunftsfesten Netzwerk gearbeitet. Die leicht veränderten Prozessstrukturen werden verstetigt. Die Konzeption des Netzwerks Frühe Hilfen wird auf Grundlage der veränderten Bedürfnisse der Familien und des Netzwerkentwicklungsprozesses angepasst. Die Bearbeitung soll Ende 2024 abgeschlossen sein. Vor allem das Konzept der Startpunkt-Elterncafés wird weiterentwickelt, um den speziellen Bedarfen der Familien auch in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum gut und flexibel begegnen zu können. Der Beratungsbedarf im Netzwerk Frühe Hilfen ist weiterhin hoch. Hinzu kommt eine deutlich gestiegene Nach- frage nach Kurzzeitberatungen unter 30 Minuten. Diese beliefen sich 2022 auf ungefähr 1.500 Beratungen, die in der Beratungszahl nicht beinhaltet sind. Es zeigt sich weiterhin eine hohe Belastung der Familien. Als belastende Themen werden unter anderem Kinder- betreuung und Wohnungsnot/Wohnraumversorgung genannt. Die Tendenz der Zunahme von psychischen Be- lastungen setzt sich fort. 16 | Jugendhilfe-Monitor Die Nachfrage nach geschlossenen Gruppenangeboten in immer gleicher Personenzusammensetzung bleibt zwar weiterhin bestehen, das Bedürfnis nach Kontakten und Treffen in Präsenz ist jedoch wieder deutlich gestie- gen. Anzahl der Beratungen pro Jahr im Netzwerk Frühe Hilfen 2019 2020 2021 2022 469 455 533 529 11.2. Familienbildung und Jugendschutz Im Bereich der Familienbildung zeigte sich nach dem pandemiebedingten Rückgang der Angebote bereits Ende 2022 ein gestiegener Bedarf an präventiven Gruppenangeboten in Präsenz. Der Wegfall verschiedener Auflagen und der vergleichsweise stabil verlaufende dritte Pandemie-Winter führten schrittweise dazu, dass die zurückhal- tende Haltung gegenüber Präsenztreffen aufgegeben werden konnte. Ein deutlich gestiegener Bedarf seitens der Eltern wird auch von den koordinierenden Fachkräften unterstrichen, sodass davon auszugehen ist, dass bei der Anzahl der Veranstaltungen 2023 nicht nur vorpandemisches Niveau erreicht wird, sondern die Kapazitäts- beziehungsweise Ressourcengrenzen erreicht oder gar überschritten werden. Die mittlerweile fest in der Angebotsstruktur der Familienbildung verankerten digitalen Elternabende „Kinder- büro on Air“ werden weiterhin sehr gut angenommen und ermöglichen, auch auf kurzfristige Bedarfe leicht zu- gänglich zu reagieren, wie beispielsweise nach dem Erdbeben in der Türkei und Syrien mit dem Titel „Stabilisie- rung in Krisenzeiten – Digitaler Elternabend anlässlich der Erdbeben in der Türkei und Syrien“. Anzahl Gruppenveranstaltungen zur Prävention in der Familienbildung und Jugendschutz Familienbildung Jugendschutz Jahre Präsenz Online Summe Präsenz Online Summe Gesamt 2019 129 0 129 43 0 43 172 2020 25 44 69 15 8 23 92 2021 15 24 39 1 18 19 58 2022 69 5 74 60 19 79 153 Das gezielte Aufgreifen von Themenschwerpunkten, die mit den gestiegenen Krisen- und Belastungssituationen in Zusammenhang stehen, erwies sich als zielführend. Die Themen Mediennutzung, Medienkompetenz, sexuelle Identität, physische, psychische und sexualisierte Gewalt, sowie Pubertät und sexuelle Entwicklung sind im Ange- botsportfolio des Sachgebiets Kinder- und Jugendschutz fest etabliert. Die Nachfrage nach präventiven Angebo- ten in Präsenz war im Jahr 2022 hoch, diese Tendenz setzte sich auch zu Beginn des Jahres 2023 fort. Auch digitale Elternabende zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes werden weiterhin als ergänzendes An- gebot sehr gut angenommen und nachgefragt, sodass sie als reguläres Angebot dauerhaft bestehen bleiben. 12. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbands- arbeit Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) erfüllt als selbstständiger Träger der außerschulischen Jugendbil- dung und als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe von der Stadt übertragene Aufgaben in den Bereichen Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände und Jugendsozialarbeit. Der stja unterstützt die Jugendverbände durch ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot und fördert sie durch kommunale Zuschüsse und allgemeine Zuschussberatung. Insgesamt gibt es 38 Verbände, de- ren Mitgliederzahl in den letzten Jahren leichte Schwankungen, jedoch ohne signifikante Veränderungen, zeigt (2020: 45.366, 2021: 42.508, 2022: 49.688). Die Problematik, Ehrenamtliche zu gewinnen, hat sich seit dem 17 | Jugendhilfe-Monitor vergangenen Jahr nicht verändert. Dennoch kann kein genereller Abfall der Mitgliederzahlen festgestellt werden. Bei manchen Verbänden sinken die Mitgliederzahlen und bei anderen steigen sie. Jedoch ist zu beobachten, dass junge Menschen immer seltener verbindliche Aufgaben in gewählten Ämtern übernehmen möchten. Die Ten- denz liegt größtenteils in projektbezogenen, zeitlich begrenzten Aktivitäten/Beteiligungen. Bei den 18 stadtteilorientierten Kinder- und Jugendhäusern waren in den letzten Jahren leichte Rückgänge, aber keine außerordentlichen Veränderungen der Öffnungszeiten sichtbar. Öffnungsstunden der Kinder- und Jugendhäuser für den „Offenen Betrieb“ 2019 2020 2021 2022 Durchschnittliche Stunden pro Woche 28,9 26,5 25,5 25,7 Das sogenannte Team Bergdörfer hat seine Arbeit für Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wol- fartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettersbach und Stupferich aufgenommen. Es konnte aufgrund mangeln- der Fachkräfte erst im September 2022 begonnen werden. Ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin haben mit den Ortsverwaltungen und relevanten Akteurinnen und Akteuren Kontakt aufgenommen. Sie nehmen ebenfalls Kon- takt zu den jungen Menschen im Stadtteil auf, um den Bedarf festzustellen und mit ihnen Angebote zu entwi- ckeln. Es zeigt sich, dass ein konkreter Raum mit verlässlichen Zeiten eine wichtige Voraussetzung ist. Übergeordnetes Ziel war es, die üblichen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder uneinge- schränkt umsetzen zu können. Es soll eine Plattform geboten werden, um sich zu treffen, seine Freizeit aktiv zu gestalten, gemeinsam ohne Leistungsdruck Erfahrungen zu machen und sich auszuprobieren. Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Unterstützung von Jugendlichen im Bereich Beratung zu persönlichen Themen, schulischen Problemen, Schwierigkeiten bei der Ausbildungsplatzsuche, fehlenden Sozialkontakten und zunehmend Schulden beziehungsweise Geldnöten allgemein. Bei Kindern zeigen sich verstärkt Schwierigkeiten im Sozialverhalten. Auffällig ist das Nicht-Einhalten von Regeln, was häufiger ein einzelfallbezogenes Handeln der Mitarbeitenden erfordert. Das Thema mentale Gesundheit von jungen Menschen rückt immer mehr in den Fokus. Junge Menschen mit Depressionen und Angststörungen bleiben unversorgt, da Angebote zur Unterstüt- zung bei psychosozialen und psychischen Probleme überlastet sind. Dies wird auch in den Kinder- und Jugend- häusern wahrgenommen, zumal deren Besucher*innen offiziellen Beratungsstellen gegenüber insgesamt eher skeptisch gegenüber stehen. Beratung im Sinne von Alltagsberatung ist ein selbstverständlicher Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Für die Jugendlichen sind die Mitarbeitenden wichtige Bezugspersonen, die zu allem angesprochen und befragt werden. Hier erfüllen die Mitarbeitenden eine wichtige Unterstützungs- und Lotsenfunktion, die ein besonderes Können und Wissen voraussetzt. Um dem Bedarf der zunehmenden Zahl psychosozial belasteter junger Men- schen und den damit einhergehenden Themen Rechnung zu tragen, wurden in der Fachgruppe Jugend des stja aktuelle Themen der Jugendlichen identifiziert und dazu Material, Fachwissen und Anlaufstationen zusammen- getragen. Parallel dazu wird ein spezielles Fortbildungsangebot in Kooperation mit dem Fachbereich Beratung und Prävention der SJB für die Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit entwickelt, um diesen mehr Handlungssicherheit zu geben. Ebenfalls geplant ist, gemeinsam mit den unterschiedlichen Feldern der Ju- gendhilfe Bestand, Bedarfe und Möglichkeiten zu ermitteln, wie jetzt und künftig junge Menschen, trotz fehlen- der Fachkräfte und einem Mangel an Therapie- und stationären Plätzen unterstützt werden können. 12.1. Übergang Schule – Beruf Berufliche Orientierung und Unterstützung ist für den stja und seine Einrichtungen eine Kernaufgabe, die in allen jugendbezogenen Angeboten umgesetzt wird. Das BeoNetzwerk und BeoVielfalt sind Impulsgeber im Bereich beruflicher Orientierung mit folgenden Angeboten: BeoPraktikum, BeoCoach, Unterstützung im Bewerbungs- prozess, Mitmachen Ehrensache, soziale Trainings und praktische Projekte. 2020/2021 2021/2022 Erreichte Teilnehmende gesamt* 3.184 3.641 *inklusive der Teilnehmenden des digitalen Berufefinders ALBUS, Mehrfachnennungen sind möglich 18 | Jugendhilfe-Monitor Die zunehmenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt sind ein aktuelles Thema am Übergang zwi- schen Schule und Beruf. Die Besetzungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen sich, und gleichzeitig bleibt die Ausbildungsplatzsuche von zahlreichen Bewerberinnen und Bewerbern erfolglos. Der Mangel an Aus- zubildenden ist ein wachsender Trend in Baden-Württemberg. Im Juli 2022 blieben hier fast 38.000 Ausbil- dungsplätze unbesetzt. Das sind über ein Viertel mehr als im vergangenen Jahr und gut die Hälfte der gemelde- ten Ausbildungsstellen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. So gibt es bestimmte Berufsfelder mit besonders gro- ßen Besetzungsproblemen, da diese aus Sicht der Jugendlichen aktuell wenig attraktiv sind. Die Einflüsse der Corona-Pandemie sowie die demografische Entwicklung sind ebenfalls relevante Faktoren. Die oben genannten Angebote im Bereich der beruflichen Orientierung erlauben es den jungen Menschen, in verschiedene Berufsfelder reinzuschnuppern. Dabei können sie ihre eigenen Stärken entdecken, herausfinden, welche Tätigkeiten zu ihnen persönlich passen und müssen keine Angst vor dem Scheitern haben. So tragen die Angebote zur Entscheidungskompetenz bei und fördern die Selbstfindungsprozesse der jungen Menschen. Ge- winnbringend für die Jugendlichen ist hierbei auch die einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit mit und in den Jugendeinrichtungen des stja, wo sie ihre vielfältigen Eindrücke und Erfahrungen aus den Berufsorientie- rungsprojekten im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort vertiefen. Die geplante Jugendberufsagentur steht in den Startlöchern, um gemeinschaftlich rechtskreisübergreifend den Übergang von Schule zu Beruf zu verbessern. Ende 2022 wurde von allen Akteurinnen und Akteuren eine Ko- operationsvereinbarung unterschrieben. Dazu werden konkrete Ansatzpunkte erarbeitet und angefangen umzu- setzen. So wurde die Gestaltung des Logos und der Webseite www.jba-ka.de gemeinsam mit Jugendlichen in Workshops zielgruppengerecht erarbeitet. 13. Ausblick Nicht nur im Inobhutnahme-Bereich, sondern auch in anderen Bereichen der Jugendhilfe zeigt sich, dass qualifi- zierte Fachkräfte rar sind. Um dem entgegenzuwirken, wird beispielsweise im Bereich der Schulbegleitungen den Trägern die Möglichkeit geboten, geringer qualifiziertes Personal einzustellen und durch Schulungsmaßnahmen weiter zu qualifizieren. Im Schuljahr 2023/24 wird das Pilotprojekt Rechtskreisübergreifende Poollösung für Schulbegleitung (JHA 01.02.2023, Vorlage Nr. 2022/2463) starten, bei dem Schulbegleitungen im Rahmen einer Poollösung mehrere Kinder in einer Klasse betreuen. Auch dies kann zur Abmilderung des Fachkräftemangels beitragen. Der KVJS hat sein Erhebungsverfahren zur Erfassung der Personalressourcen in den Sozialen Diensten und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe angepasst. Ab dem Erhebungsjahr 2022 wird neben den tatsächlich besetzten Stellen, die mindestens 9 Monate besetzt waren, auch die Personal- ausstattung laut Stellenplan erfasst. Dies ermöglicht künftig eine Analyse, wie viele Personalressourcen tatsäch- lich in einem Kalenderjahr zur Verfügung standen. Erste Ergebnisse werden im Herbst 2023 erwartet und kön- nen im Jugendhilfemonitor 2024 vorgestellt werden. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) birgt in seiner Umsetzung viele Herausforderungen und Verände- rungen in allen Fachbereichen der Sozial- und Jugendbehörde. Der Fokus der Reform liegt auf Selbstbestim- mung, Partizipation und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien. Hierdurch ergeben sich An- passungserfordernisse auf Ebene der Beratung und der Hilfeplanung sowie der Entwicklung, Planung und Koor- dination von Angeboten im Sozialraum. Aufgrund der Komplexität des Prozesses wurde zu Beginn des Jahres eine externe Prozessbegleitung beauftragt, die gemeinsam mit allen Fachbereichen und deren Mitarbeitenden sowie unter Einbeziehung freier Träger die notwendigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung bei der Stadt Karlsruhe erarbeitet.