Delegation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Vorlage: 2023/0816
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Sozialausschuss/Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2023

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.11.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.12.2023

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0816 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Delegation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 18.10.2023 4 x Vorberatung Schulbeirat 29.11.2023 1 x Vorberatung Gemeinderat 19.12.2023 14 x Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schulbeirat die Dele- gation der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen des Projekts SKiBB definiert und dem Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Rechtsanspruch auf ganztägige Schulkindbetreuung, welcher im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt ist, wird künftig im Rahmen des Projektes SKiBB (Schulkind-Bildungs- und Betreu- ungssystem) unter Federführung des Schul- und Sportamts erfüllt. Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsge- setz) soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbar- keit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung auf den Weg gebracht. Neben dem Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung im Umfang von 8 Stunden an allen fünf Werk- tagen gibt es mit der Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes weitere Änderungen, die sich auf die Umsetzung der Aufgabe erheblich auswirken. Es kommen neue, zusätzliche Pflichtaufgaben hinzu, die bisher weder in der Sozial- und Jugendbehörde noch im Schul- und Sportamt verortet waren. Dies hat Auswirkungen auf die Erfüllung der Aufgabe durch das Schul- und Sportamt. Zusätzliche Pflichtaufgaben sind unter anderem: ▪ Erfüllung des Rechtsanspruchs auf 10 Wochen Ferienbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter (auch für Halbtagskinder) ▪ Umsetzung des Rechtsanspruchs an Privatschulen (Zuständigkeit des Schulträgers) ▪ Erfüllung des Rechtsanspruchs bei Kindern mit Behinderung an den SBBZ (mit Veränderungen in der Schülerbeförderung) Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhal- ten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/30 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen im Jahr - auch in den Ferien gelten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs kann erheblich erleichtert werden, wenn die Thematik an das Schul- und Sportamt übertragen wird, auch wenn der Rechtsanspruch grundlegend im SGB VIII veran- kert ist und demnach der Sozial- und Jugendbehörde zuzuordnen wäre. Die Betreuung der Grund- schulkinder erfolgt zukünftig aus einer Hand. Die Koordination, die pädagogische Fachberatung und die Verwaltung aller schulischen Betreuungsangebote werden zentral in einem Amt zusammenge- führt. Hinzu kommt, dass verbunden mit dem Rechtsanspruch künftig die Schulträger über die Einfüh- rung einer Ganztagsgrundschule oder die Umwandlung einer Halbtagsgrundschule in eine Ganztags- grundschule maßgeblich entscheiden können. Unter Berücksichtigung dieser Punkte empfiehlt die Verwaltung die Delegation der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter an das Schul- und Sportamt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen des Projekts SKiBB definiert und dem Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schulbeirat die Dele- gation der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen des Projekts SKiBB definiert und dem Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 14 u. 15
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 14 und 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 59. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Dezember 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Delegation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter Vorlage: 2023/0816 Punkt 15 der Tagesordnung: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter Vorlage: 2023/1224 Beschluss: TOP 14: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Schulbeirat die Delegation der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen des Projekts SKiBB definiert und dem Schul- und Sportamt zur Verfügung gestellt. TOP 15: Schulbeirat und Gemeinderat nehmen den Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganz-tagsförderung von Grundschulkindern zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: TOP 14: Einstimmige Zustimmung (39 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 und 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 18. Oktober 2023 und im Schulbei- rat am 29. November 2023. Bürgermeister Dr. Lenz: Bei TOP 14 kann ich es kurz machen. Der Gesetzgeber hat diesen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Zuständig ist eigentlich unsere Sozial- und Jugendbehörde. Aber Sie sehen es in der Vorlage, wir bündeln und – 2 – koordinieren und sehen eine gewisse Effizienz, alles beim Schul- und Sportamt anzusie- deln, und deshalb diese Delegation in TOP 14. Aber wesentlicher, glaube ich, für uns alle ist TOP 15. Sie erinnern sich, beim Rechtsan- spruch Kita-Plätze haben wir von Herkulesaufgabe gesprochen und um in der griechischen Mythologie zu bleiben, würde ich jetzt mal von einer Odyssee sprechen, im Moment noch. Aber wir haben noch drei Jahre. Wie im Schulbeirat intensiv diskutiert, wiederhole ich die Zusage. Wir beteiligen alle, jede und jeden auf diesem Weg, der noch wirklich lange sein wird, aber das ist auch gut so. Denn die Komplexität der Aufgaben konnten Sie der Vor- lage entnehmen. Deswegen sage ich schon mal herzlichen Dank für die Bereitschaft, auch von Ihnen, der Fachpolitik, der Stadtpolitik, hier intensiv mit zu diskutieren. Denn was nicht geht, ist eine Beschlussvorlage kurz vor Beginn des entsprechenden Schul- jahres, wie gesagt erst 2026/27, aber die Aufgabe braucht diese jahrelange Vorbereitung. Wir sind schon zwei Jahre auf diesem Weg. Aktuell haben wir gerade den Plan gemacht, die Kollegin Daniela Wagner, die Bildungsplanerin, und mein Dezernat. Wir werden also im Januar und Februar bereits schon mit allen gesprochen haben, ob Ortsverwaltungen, El- tern, Schulen und natürlich den vielen Trägerinnen und Trägern. Dann werden Sie uns noch sagen, mit wem wir je nachdem noch sprechen sollen. Das heißt, im Laufe des Jahres 2024 werden wir schon mit einem ersten Grundkonzept in den Schulbeirat Ende des Jahres kommen. Und dann sind es immer noch zwei Jahre. Sie merken, ich nehme ein bisschen Druck aus dem Kessel, denn die Debatte Hort, Ganztagesschule etc. pp., bei aller Wert- schätzung, die kennen wir ja alle. Wir sind aber alle aufgefordert, einen tragfähigen Kompromiss hinzubekommen, nämlich für das Kindeswohl. Und ich sage es auch so deutlich, ich habe das gerne gelernt aus Ihren Reihen, es steht eben nicht immer das Elternwohl, wenn ich das richtig sagen darf, im Vor- dergrund. In diesem Sinne, herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbil- dung und Betreuung für Grundschulkinder. Dieser Rechtsanspruch ist dringend notwendig, denn die Eltern brauchen endlich eine verlässliche Betreuung für ihre Kinder. Aber die Kin- der brauchen auch eine verlässliche Bildung, Ganztagsbildung, vor allem auch die Kinder, für die wir uns am meisten auch einsetzen müssen, die bisher benachteiligt sind im Bil- dungssystem. Es ist wirklich eine Herkulesaufgabe, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. Wir als Kommunen sind dafür zuständig und deshalb freuen wir uns und begrüßen das auch, dass die Stadtverwaltung bereits eine vorausschauende Planung in die Wege geleitet hat. Es sind hier in dieser Vorlage auch alle Aspekte enthalten, die die großen Problemlagen umreißen und vor denen wir auch stehen, nämlich das Personal jetzt entsprechend zu- nächst zu identifizieren, das dafür notwendig ist, dann aber auch zu erreichen, die Räum- lichkeiten, die Erweiterungen, die Ferienbetreuung, die auch notwendig sein wird mit dem Rechtsanspruch, und schließlich auch die Einbeziehung von Schularten, die bisher außen vor geblieben sind, nämlich die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsstellen. Aber auch die VKL-Kinder bekommen endlich einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreu- ung und Bildung. Und bei den Kindern geht es primär um Bildung. Von daher ist es auch für diese Kinder sehr wichtig, einbezogen zu werden. – 3 – Grundsätzlich stehen wir zu diesem Zwei-Säulen-Modell und wünschen uns aber, dass eine umfassende Elternbeteiligung von Anfang an stattfindet. Denn die zweite Säule neben der Ganztagsschule wird primär die modulare Schulkindbetreuung sein, die schon erprobt wurde und sich auch sehr positiv entwickelt hat an der Viktor-von-Scheffel-Grundschule. Allerdings, und das sage ich jetzt auch insbesondere an die Kolleg*innen der anderen Frak- tionen, es wird natürlich auch weiter Horte geben, aber die werden dann wieder auf ihre originäre Aufgabe beschränkt werden bzw. konzentriert werden. Und die ist nämlich, dass als Jugendhilfeeinrichtung vor allem Kinder, die besonders förderbedürftig sind, sozial aber auch bildungsmäßig, dadurch mehr Chancengerechtigkeit bekommen. Von daher können wir als GRÜNE sagen, wir freuen uns, dass wir so weit schon sind. Aber natürlich sind noch sehr viele Fragezeichen da. Es wird wirklich eine gigantische Herausforderung sein, die alle unsere Ressourcen auch benötigt werden. Aber es ist auch eine große Chance für mehr Bil- dungsgerechtigkeit. Und deshalb nochmal vielen Dank von meiner Fraktion. Stadträtin Uysal (SPD): Ab dem 1. August 2026 wird ein bedeutender Schritt in der Bil- dungspolitik in Kraft treten, der Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grund- schulalter. Diese wegweisende Entscheidung ist von großer Bedeutung für Familien, Kinder und die gesamte Gesellschaft. Mit dem Rechtsanspruch schaffen wir die Grundlage dafür, dass Eltern die Möglichkeit haben, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Der ganztägige Betreuungsanspruch betrifft nicht nur die Schülerinnen und Schüler, son- dern auch die Qualität des Bildungssystems insgesamt. Deshalb dürfen wir nicht vergessen, dass die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs eine gemeinsame Anstrengung erfordert, was auch meine Vorrednerin bereits erwähnt hat, und zwar eine gemeinsame Anstrengung von Bildungseinrichtungen, Eltern, der Gemeinde und politischen Entscheidungsträgern. Nur im engen Dialog und kooperativen Bemühungen können wir sicherstellen, dass die Qualität der Betreuung hoch ist und den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. In die- sem Sinne sollten wir den Rechtsanspruch auf ganztägige Schulkindbetreuung als eine In- vestition in die Zukunft betrachten. Mitberücksichtigen sollten wir natürlich jetzt bei der Umsetzung, das ist wirklich eine große Herausforderung, was auf uns zukommt. Wir sind natürlich auch sehr darüber froh, dass die Stadtverwaltung bereits das Ganze im Blick hat und schon die Vorplanungen getroffen hat und auch das Ganze auch sicherlich in den nächsten Jahren nachjustieren wird. Aber wichtig ist für uns, dass wir die Rhythmisierung dabei beachten, dass wir die Verlässlichkeit dabei beachten, dass wir qualitativ hervorragende Angebote haben, dass wir den Personal- schlüssel vor allem auch im Blick behalten, denn die Umsetzung kann nur mit dem Personal stattfinden. Deshalb würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn wir genau diese Heraus- forderungen dann ab 2026 meistern können. Wir sind total darauf gespannt, wie die Um- setzung stattfinden wird, und wir sind auch gespannt auf die neue Herausforderung, freuen uns aber, dass wir hier eine gute Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit von Fami- lien erreichen können mit dieser Umsetzung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschule, sage ich jetzt mal salopp, ist schön und gut, aber es wird sich am Ende dann zeigen, wie das in der Praxis aussieht. Ich meine, der Rechtsanspruch, damals noch unter der Merkel-Regierung, für Kindergartenplätze für alle, ist auch schön, aber wenn man sieht, welche Probleme es heute noch gibt, denke ich doch, wir müssen vielleicht auch aus diesem politischen Be- schluss damals lernen. Und da muss ich sagen, dass das, was im Schulbeirat gesagt wurde, – 4 – aber besonders auch jetzt, was der Herr Bürgermeister als Eingangsstatement genannt hat, kommt bei mir sehr positiv an, weil ich denke, das ist wirklich notwendig, dass Sie die Schritte mit Ihren Kolleginnen und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung jetzt gehen werden. Sie sind bereit, das ist klar. Ich denke, es wäre aber auch wichtig, dass der Gemeinderat o- der zumindest die Fachsprecher aus den Fraktionen vielleicht relativ zeitnah immer wieder auf den Stand der Dinge gebracht werden, wenn es auch nur vielleicht auf eine Art kurze Zurufe sind oder kurze kleinere Treffen. Denn ich habe Sorge, wenn wir erst in einem Jahr dann im Schulbeirat zum ersten Mal etwas hören, das kann dann schon wieder zu spät sein für uns aus der Politik. Denn wir werden heute schon angesprochen. Wir haben es beim Schulbeirat auch gesehen. Es war eine Delegation von Eltern da aus Grötzingen, die große Sorge haben, wenn der Kinderhort geschlossen wird. Nach der bisherigen Planung ist dann mindestens ein Jahr dazwischen, wo die Ganztagesschule nach ihren Informatio- nen, nach ihren Auskünften dann noch gar nicht läuft. Wenn es dann dort beginnt, ist es auch erst mal nur - wenn ich richtig informiert bin, Herr Bürgermeister - für die erste Klasse. Alle anderen, zweite, dritte, vierte Klasse, die dann dort sind, weiß ich nicht, wie das dann aussieht. Das sind die Dinge, die die Eltern umtreibt, und die Eltern machen sich da Sorgen. Von daher ist ganz wichtig, das sagen Sie auch und das möchte ich in meinem letzten Satz auch unterstützen, die Eltern mitzunehmen. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich nehme es vorweg, wir nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis und tragen die Beschlussvorlage auch mit. Denn der Rechtsanspruch auf Ganz- tagsbetreuung für Kinder im Vorschulalter ist eine hervorragende Sache und kann nur posi- tiv sein. Das Kindeswohl, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Bürgermeister Lenz, steht bei uns allen an erster Stelle. Ich glaube, da brauchen wir gar nicht drüber diskutieren. Aber auf dem Weg dahin gibt es leider noch sehr viele Dinge zu klären. Sie haben es auch ausge- führt. Allerdings, auch der Elternwille muss berücksichtigt werden, denn die Eltern sind nun mal auch für ihre Kinder mit verantwortlich. Also müssen wir auch hier entsprechende Vorkeh- rungen treffen. Gerade bei dieser Herkulesaufgabe müssen wir uns wirklich die Frage stel- len, ob wir sie so überhaupt leisten können auf Dauer. Das ist sehr viel, was wieder auch auf die Kommunen hereinprasselt, und ich weiß nicht, was da noch alles für Dinge uns in den Weg gestellt werden. Denn der Teufel steckt, und das hat der Kollege Cramer richtig gesagt, oft im Detail nachher. Das sind dann Kleinigkeiten, wo wir einfach nicht wissen, wie es umgesetzt werden soll. Da ist natürlich das Personalproblem dann immer eines, aber es sind auch nachher die großen Dinge der Raumfragen und alles andere. Für uns ist das Zwei-Säulen-Modell nicht unbedingt die eierlegende Wollmilchsau und ziel- führend für alles. Ich denke, wir brauchen auf jeden Fall die Horte nicht nur als Jugendein- richtung, sondern wir brauchen sie vor allem auch für die Eltern zur Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf. Und dies ist unserer Ansicht nach ohne die Horte in der Form wie bisher eben nicht leistbar. Ich denke, alles weitere müssen wir sehen, wie sich das Ganze noch einspielen wird, aber wie ich es eben schon mal gesagt habe, der Teufel steckt im Detail. Da möchte ich auch nochmal auf das eine eingehen. Eine wirklich gute und eine wirklich sinnvolle Betreuung ist vor allem im verbindlichen, im verbundenen Bereich machbar, diese Rhythmisierung, die man machbar will. Aber was machen wir? Wir machen immer mehr – 5 – Mischklassen, um alles durchsetzen zu können. Ich glaube, auch hier muss noch einiges gemacht werden und in die Wege geleitet werden, dass wir dort auch entsprechende An- gebote in die Tat umsetzen können. Von daher von unserer Seite aus Zustimmung, aber wir werden sicher noch im Detail einige Diskussionen im Laufe der nächsten Jahre dann da- mit durchgehen müssen. Stadtrat Høyem (FDP): Ich erinnere mich vor ganz vielen Jahren, als der LINKE. Niko Fostiro- poulos hier war, hat er einmal gesagt, alle zivilisierten Länder haben Schulpflicht. Dann habe ich gesagt, dann ist mein Land nicht zivilisiert, denn es gibt in meinem Land über- haupt keine Schulpflicht. Da ist Unterrichtsmöglichkeit, da gibt es Unterrichtspflicht, aber nicht Schulpflicht. Ich sage das, weil Herr Hofmann mit Recht gesagt hat, dass die Eltern für die Kinder verantwortlich sind. Die Eltern sollen Wahlmöglichkeiten haben. Die Eltern sollen in alle Entwicklungen eingebunden werden. Wenn das gesagt ist, dann finde ich, dass es sehr gut ist, dass wir jetzt dieses Recht haben. Ich verstehe auch, wie mein Kollege, dass es eine große Herausforderung ist. Eine Kleinigkeit stört mich immer, wenn wir über dieses sprechen, vielleicht weil mein Deutsch nicht gut genug ist, aber wir sprechen so oft über Betreuung. Und für mich ist Be- treuung so etwas mit Räumlichkeit und so, dass man physisch etwas betreut. Aber das Wichtige ist doch, was auch Frau Uysal gesagt hat, die Verlässlichkeit, die Qualität, also das pädagogische Konzept. Ich hoffe, dass in all diesen Betreuungsdiskussionen der eigentliche Kern, die pädagogische Entwicklung, das pädagogische Konzept nicht wegfällt. Aber selbstverständlich stimmen wir dem zu. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Auch wir nehmen den Sachstand zur Kenntnis, haben aber auch noch große Bedenken, was die Umsetzung dieser Maßnahmen angeht. Und ich be- neide da niemanden, der jetzt diese Arbeit leisten muss, vor allem vor dem Hintergrund, dass ich einfach das Problem sehe, der Rechtsanspruch ist verankert. Aber woher kommt das Geld für die Kommunen? Was leistet der Bund, was leistet das Land, um die Kommu- nen bei der Umsetzung eines solchen Mammutprojekts zu unterstützen? Dass wir einen enorm höheren Personalaufwand haben, deshalb auch die, wie sagt man, die Delegation an Schul- und Sportamt ist durchaus klar. Aber auch die Raumfrage, wer löst die so schnell bis 2026? Viele dieser Schulgebäude, die wir haben bisher, sind definitiv dafür noch nicht ausgestattet. Und ich meine, hier wird schon immer darüber gesprochen, Beteiligung des Personals, also der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir müssen natürlich auch die Lehrkräfte mehr oder weniger mit einbeziehen, auch wenn sie jetzt nicht städti- sche Beschäftigte sind. Die Eltern sollen einbezogen werden. Ja, aber es geht um die Kin- der und wenn ich bloß allein an Schulverpflegung denke, die in vielen dieser Schulen sogar noch nicht möglich ist, ich habe keine Mensa, ich habe keine Küche, und die Kinder sollen das dann, sag ich mal, in ihrem Alltag, in ihrem Schulalltag mitkriegen als schöne, als be- gleitende Geschichte im Rahmen von neuen pädagogischen Konzepten, die wir so auch noch nicht haben. Also es geht nicht nur um Betreuung, es geht darum, dass es neue pä- dagogische Konzepte braucht für einen Ganztag, in dem sich ein Kind zwischendrin erho- len können soll, Freiraum hat, auch mal toben soll und, und, und. Dafür braucht es Raum, dafür braucht es die Menschen, und das alles haben wir noch nicht. Und bis 2026, also ganz ehrlich, ich beneide niemanden darum, der das jetzt versuchen soll, umzusetzen. Ich bin skeptisch, was SKB angeht, muss ich ehrlich zugeben, weil ich glaube, dass das einfach noch einen zusätzlichen Aufwand erfordert. Und ich kann nur sagen, ich wünsche mir, dass wir das alles schaffen. – 6 – März und Juli sollen die nächsten Sachstände auf den Tisch. Also ich drücke allen die Dau- men, dass wir damit fertig werden, mit diesem komplexen Thema. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir haben es gehört, es ist eine Mammutaufgabe, die hier wirk- lich vor uns steht bzw. vor der Verwaltung, ja nicht vor uns. Die Diskussion ist gelaufen, die Ganztagsangebote, nun als Rechtsanspruch, da jeder hat so seine eigene Meinung. Ich habe auch meine Meinung, und Gott sei Dank muss ich die heute nicht hier kundtun, denn wir wissen auch, was der Rechtsanspruch bei Kita bedeutet. Es läuft in Karlsruhe gut, aber Lücken sind trotzdem da. Da bin ich jetzt bei dem Thema, wir haben es heute bei meinen Vorrednern gehört, wir haben die Lücken, die müssen noch zu füllen sein, im Einzelnen, Kollege Cramer sagte es. Das Thema der Eltern des Horts in Grötzingen: Da hatte ich eine Anfrage gestellt. Ich dachte, das wäre vielleicht heute schon bereits in diesem Programm drin. Das nächste Mal, wir haben ein bisschen Zeit, und die Kollegin Binder sagte es, sie zweifelt, dass wir es in dieser Zeit schaffen. Von unserer Seite ein Go, da es Pflicht ist und, wie gesagt, die Mann- schaft auch arbeiten muss. Und all die Lücken, die wir vor uns sehen, da sehe ich sie in Ih- ren guten Händen, Herr Bürgermeister Lenz. Da habe ich auch Vertrauen drin und wir als Zählgemeinschaft bzw. wir als Freie Wähler und FÜR Karlsruhe. Schauen wir mal, wie es kommt. Ich hatte schon mal bei einem Beitrag heute gesagt, die Zeit und die Wahrheit sind zwei gnadenlose Verbündete. Mal sehen, was kommt. Vielleicht wird es eines Tages auch mal ganz anders da aussehen, mal sehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich dem, was der Herr Hofmann gesagt hat, in gro- ßen Teilen anschließen. Wir hatten zu Beginn der letzten Legislatur, also vor neuneinhalb Jahren, die Ergebnisse der Elternumfrage vorliegen. Es war ein erheblicher Anteil, die unbe- dingt die Hortbetreuung haben wollten, ganz einfach deswegen, weil es eine flexible Be- treuung ist. Und für uns ist es auch ganz wichtig, dass die Betreuung der Kinder, der Schul- kinder, flexibel erfolgt. Deswegen haben wir uns ab da, also seit neuneinhalb Jahren, sehr stark für den Beibehalt der Horte eingesetzt. Die Verwaltung hat uns jetzt zugesichert, dass mit diesem Projekt SKB ebenfalls eine flexible Betreuung angeboten wird. Das finden wir gut. Jetzt haben wir leider bei der Vorberatung dieser Punkte im Schulbeirat nicht teilnehmen können, weil gleichzeitig die Vollversammlung vom Regionalverband war, wo der Herr Schnell und ich beide anwesend sein mussten. Als wir uns jetzt nochmal eingehend mit dem Text beschäftigt haben, sind wir über eine Formulierung gestolpert. Hier steht, „hinzu kommt, dass verbunden mit dem Rechtsanspruch künftig die Schulträger über die Einfüh- rung einer Ganztagsgrundschule oder die Umwandlung einer Halbtaggrundschule in eine Ganztagsgrundschule maßgeblich entscheiden können“. Dazu kommt, dass der Kollege Stadtrat Cramer eben von einem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule gesprochen hat, und wir haben jetzt die Befürchtung, dass wir, wenn wir dem zustimmen, praktisch die Ab- schaffung der Horte mit beschließen. Vielleicht können Sie uns jetzt die Angst nehmen, aber mir und uns kommt es so vor, als ob in Zukunft wir als Gemeinderat gar nicht mehr mitentscheiden können, ob Horte weiter bestehen bleiben oder nicht, sondern dass das die Schulen ganz alleine machen. Wir halten die Betreuung der Schulkinder in den Horten für ein Erfolgsmodell. Wir wissen auch, dass es die Stadt Geld kostet, das ist klar. Aber das ist aus unserer Sicht gut investiertes Geld, weil die Horte angenommen werden und weil die – 7 – Kinder dort gemeinsam die Nachmittage verbringen können. Es ist eine wichtige soziale Funktion, die die Horte ausüben, und wir möchten gerne an den Horten festhalten. Jetzt nochmal meine Frage: beschließen wir hiermit letztendlich die Abschaffung der Horte und wenn nicht, wie wird es dann laufen? Der Vorsitzende: Sie beschließen hier nicht die Abschaffung der Horte. Das ergibt sich aus der Vorlage an keiner Stelle. Und alle anderen Umsetzungsfragen bitte ich im Fachaus- schuss zu klären. Wenn der Schulträger in Zukunft solche Dinge entscheiden kann, dann sind Sie als Gemeinderat hier der Schulträger. Insofern haben Sie es dann immer noch in der Hand. Es geht nur darum, dass die Schulkonferenz nicht gegen das Interesse der Schul- träger verweigern kann, sich einer Ganztagsöffnung zu öffnen. Das war bisher der Fall. Sie konnten mit einer Stimme Ablehnung, ich glaube, sogar schon durch die Lehrerkonferenz verhindern, dass eine dringend und auch oft von den Eltern gewünschte Ganztagsschule nicht eingerichtet wurde. Das ändert sich an dieser Stelle im Schulgesetz. Das ist aus Sicht zumindest der Verwaltung des Schulträgers auch dringend erforderlich. Das zu den Fragen. Wir kommen damit unter TOP 14 zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Wir kommen zu TOP 15, das haben Sie zur Kenntnis genommen, ist nur eine Informations- vorlage. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2024