Inklusives Wohnen in Karlsruhe

Vorlage: 2023/0815
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss/Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2023

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0815 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Inklusives Wohnen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 18.10.2023 1 x Information Der Sozialausschuss nimmt das Konzept Inklusives Wohnen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung auf Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion beauftragt, gemeinsam mit der Volkswohnung und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept zu erstellen, um das Angebot an inklusivem Wohnraum in Karlsruhe auszuweiten (GR 2020/0965). Das vorliegende Konzept wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Volkswohnung, des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Verwaltung erarbeitet. Ziel des Konzepts ist es, für die Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen an inklusivem Wohnraum zu sensibilisieren. Menschen mit Beeinträchtigungen haben sehr individuelle Bedürfnisse und Anforderungen an Wohnraum. Das Konzept bietet daher eine Checkliste für Architektinnen und Architekten sowie Bauträger, die die konkreten Anforderungen an die Planung für verschiedene Wohnräume, gegliedert nach vier Gruppen von Behinderungen, darlegt. Außerdem dargestellt werden rechtliche und begriffliche Rahmenbedingungen sowie die Perspektiven des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Volkswohnung als kommunalem Wohnungsunternehmen. Das Praxisbeispiel „Gut versorgt daheim“ der Volkswohnung im Rintheimer Feld zeigt, dass neben baulichen Aspekten auch konzeptionelle Ansätze zur quartiersbezogenen Vernetzung und Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen fördern. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, das Konzept Bauträgern, Planerinnen und Planern sowie Architektinnen und Architekten zur Verfügung zu stellen und über Veranstaltungen für das Thema Inklusives Wohnen zu informieren, um eine breitere Sensibilisierung zu erreichen. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt das Konzept Inklusives Wohnen zur Kenntnis. – 3 – Anhang Stellungnahme der Kommunalen Behindertenbeauftragten; Sozialausschuss 18. Oktober 2023, TOP 1: Inklusives Wohnen in Karlsruhe Die Kommunale Behindertenbeauftragte trägt die Vorlage mit. Die Kommunale Behindertenbeauftragte hat zu der Vorlage wie folgt Stellung genommen:

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Konzept Inklusives Wohnen Ergebnisse der AG Inklusives Wohnen Anlage SozA 18.10.2023, TOP 1 2 | Konzept Inklusives Wohnen Sozial- und Jugendbehörde | 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ...................................................................................................................................... 4 1.1. Barrierefreiheit in der Landesbauordnung Baden-Württemberg ....................................................... 4 1.2. DIN 18040 Teil 2 Wohnungen ........................................................................................................ 5 1.3. Begriffsbestimmungen Barrierefreiheit ............................................................................................ 5 1.4. Barrierefreies Wohnen als Thema auf Bundesebene ........................................................................ 6 2. Die Perspektive des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe .............................. 7 3. Checkliste Bauträger | Architekten .................................................................................................... 8 4. Volkswohnung: Die Perspektive eines kommunalen Wohnungsunternehmens .................................... 12 4.1. Planungsbausteine und -standards im Neubau: ................................................................................ 12 4.2. Maßnahmen im Bestand: ................................................................................................................. 13 4.3. Gut versorgt daheim: Ein Beispiel ..................................................................................................... 13 5. Fazit ............................................................................................................................................. 14 4 | Konzept Inklusives Wohnen 1. Einführung Im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenar- beit mit der Volkswohnung und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Konzept „Inklusives Wohnen“ zu erarbeiten, um das Angebot inklusiver Wohnungen in Karlsruhe zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der Kommunalen Be- hindertenbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Volkswohnung, des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Sozialplanung gegründet. Ziel des vorliegenden Konzepts ist es, die Bedarfe unterschiedlicher Personengruppen an inklusiven Wohnraum an- hand einer Checkliste darzustellen und für sie zu sensibilisieren. Inklusives Wohnen bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt mit Men- schen ohne Beeinträchtigung gemeinsam leben können – sei es in einer Wohn-, einer Haus- gemeinschaft oder auch in einer gemeinsamen Nachbarschaft. Artikel 19 der UN-Behinder- tenrechtskonvention spricht Menschen mit Behinderung das Recht zu, selbstständig darüber zu entscheiden, wie sie wohnen möchten. Ausreichend vorhandener barrierefreier Wohnraum ebenso wie ein inklusives Wohnumfeld sind Voraussetzungen, dieses Recht umsetzen zu kön- nen. 1.1. Barrierefreiheit in der Landesbauordnung Baden-Württemberg Die Landesbauordnung regelt die allgemeinen Anforderungen wie folgt: „In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern, Menschen mit Behinderung und alten Menschen nach Möglichkeit einzubeziehen.“ Nach § 35 LBO müs- sen „in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen [...] die Wohnungen eines Geschosses bar- rierefrei erreichbar sein [...]. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich sein.“ Im Weiteren wird geregelt, welche Anlagen in den Geltungsbereich der LBO gehören (zum Beispiel Gebäude, Aufzüge). Die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung im Detail erge- ben sich nicht aus der LBO, sondern aus der Verwaltungsvorschrift, technischen Baubestim- mungen und den DIN-Normen 18040, 32984 und 32975. Auszug aus dem Atlas barrierefrei bauen (Rudolf Müller Verlag) „Am 17. Juli 2019 wurden aktuelle Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen, die ab dem 1. August 2019 in Kraft getreten sind. Barrierefreie Wohnungen können auch in mehreren Geschossen angeordnet sein. Das geforderte Maß barrierefreier Wohnungen wird nicht verändert (in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses). Neu ist aber, dass diese Wohnungen auch in unterschiedlichen Geschossen liegen können. Voraussetzung: Die Gesamtfläche dieser barrierefreien Wohnungen darf die Grundfläche des EG nicht unterschreiten. Sozial- und Jugendbehörde | 5 Aus Wohngebäuden werden Gebäude Durch die vermeintlich kleine Änderung von Wohngebäude in Gebäude wird klargestellt, dass die gesetzliche Forderung nach barrierefreien Wohnungen für alle Gebäude gilt, wenn sie mehr als zwei Wohnungen haben. Bisher galt das nur für Wohngebäude, so dass alle Ge- bäude mit Mischnutzung von der Forderung nach barrierefreiem Wohnraum generell ausge- nommen waren. Dadurch ergibt sich zukünftig ein höherer Anteil barrierefreier Wohnungen in Baden-Württemberg. Keine Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Aufstockungen im Bestand Um die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Bestand zu erleichtern (Aus- /Anbau, Aufstockung, Änderung des Daches, Nutzungsänderung), gelten die Anforderungen an die Schaffung eines barrierefreien Geschosses bei solchen Vorhaben nicht.“ 1 Die Anforderungen aus der Landesbauordnung werden konkretisiert durch die DIN-Normen 18040 Teil 1 und Teil 2, wobei sich der Teil 2 auf Wohnungen bezieht. 1.2. DIN 18040 Teil 2 Wohnungen Barrierefreiheit baulicher Anlagen im Sinne des § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetzes ist Ziel der DIN 18040-2 Norm. Diese regelt Planung, Ausführung sowie die Ausstattung von Wohnungen. In Baden-Württemberg ist die DIN-Norm durch die Verwaltungsvorschrift Tech- nische Baubestimmungen (Teil A 4.2.2, gemäß § 3 Abs. 1 LBO in Verbindung mit § 73a Abs. 1 und 2 LBO) verbindlich. Barrierefreie Nutzbarkeit der Räume einer Wohnung besteht nach der DIN-Norm 18040-2 dann, wenn diese „so dimensioniert und bauseits ausgestattet bezie- hungsweise vorbereitet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie ihren speziellen Bedürf- nissen entsprechend leicht nutzen, einrichten und ausstatten können.“ (DIN 18040-2). Be- rücksichtigung finden hierbei vor allem Bedürfnisse von blinden Menschen, Menschen mit Seh- und Hörbehinderung, motorischen Beeinträchtigungen sowie von Menschen, die Mobili- tätshilfen oder Rollstühle benötigen. Innerhalb der DIN 18040 Norm wird differenziert zwi- schen barrierefreien Wohnungen und solchen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind („R“). 1.3. Begriffsbestimmungen Barrierefreiheit Barrierefreiheit bedeutet eine Umwelt ohne Hindernisse, deren Nutzung allen Menschen ohne fremde Hilfe möglich ist. Unter „Umwelt“ sind sowohl der Außenbereich als auch bauliche Anlagen zusammengefasst, „alle Menschen“ schließt neben Kindern und älteren Menschen auch klein- oder großwüchsige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen ein, sofern sie keinen Rollstuhl benötigen. Darüberhinausgehend versteht man unter „rollstuhlgerecht“ eine erweiterte Barrierefreiheit für Menschen mit schwerer Gehbehinderung. Diese bedeutet jedoch nicht unbedingt gleich- zeitig Barrierefreiheit für Menschen mit beispielsweise einer Hör- oder Sehbeeinträchtigung. 1 Atlas barrierefrei bauen, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH 6 | Konzept Inklusives Wohnen Ergänzend zur Barrierefreiheit werden beim „Design für alle“ zusätzlich auch gestalterische oder ästhetische Kriterien berücksichtigt. Das Konzept zielt auf eine Nutzbarkeit für alle Men- schen ohne vorherige Anpassung oder Assistenz ab und stellt die Gebrauchsfreundlichkeit – auch für Menschen mit besonderen Bedarfen – in den Vordergrund. Im Gegensatz zum Kon- zept der Barrierefreiheit, das sich anfangs nur auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung bezog, möchte das „Design für Alle“ von Beginn an „eine Inklusion aller potenziellen Nutzer in Bezug auf die Gestaltung unserer Umwelt sowie die Teilnahme an wirtschaftlichen, sozia- len, kulturellen und Freizeitaktivitäten“ (www.design-fuer-alle.de) erreichen. Eine Stigmatisie- rung von Menschen mit Behinderung soll damit vermieden werden. Beispiel hierfür ist etwa eine bodengleiche Dusche. 1.4. Barrierefreies Wohnen als Thema auf Bundesebene Am 31. Mai und 1. Juni 2022 fanden die Inklusionstage 2022 des Bundesministeriums für Ar- beit und Soziales statt. Unter dem Motto „Wohnen: barrierefrei − selbstbestimmt − zeitge- mäß“ wurde die Bedeutung von barrierefreiem Wohnungsbau und inklusivem Wohnumfeld für Menschen mit Beeinträchtigungen hervorgehoben. Das Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kündigte an, für 2022 Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro für das KfW-Programm „Altersgerecht Um- bauen/Barrierereduzierung“ zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden bauliche Maßnah- men, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren. Für das Jahr 2023 sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden derzeit ausgeschöpft, sodass der Zuschuss aktuell (Stand Mai 2023) nicht mehr beantragt werden kann. Als Alternative dafür besteht die Möglichkeit einer Kreditförderung. Bei allen Verantwortlichen muss ein Umdenken dahingehend stattfinden, dass Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal und nicht als Hindernis gesehen wird. Auch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) berücksichtigt Barrierefreiheit. Dieses ist Voraussetzung sowohl für Fördermittel aus der Bundesförderung effiziente Gebäude als auch für die Förderung des KfW-Programms EH40 NH. Die Zertifizierung für QNG-PLUS wird für Neubauten mit über fünf Wohnungen nur vergeben, wenn unter anderem mindestens 80 Prozent der Wohnungen sowie der Gemeinschaftsflächen mindestens sieben von acht Krite- rien des Konzepts „ready besuchsgeeignet“ nachweisen. Für das Zertifikat QNG-PREMIUM (das allerdings zu keiner höheren Förderung führt) müssen alle Wohnungen sowie Gemein- schaftsflächen von Neubauten mit über fünf Wohnungen sieben von acht Kriterien des „ready plus“ Standards erfüllen. Für beide Siegel muss zusätzlich die DIN 18040-1 Norm er- füllt werden. 2 Davon abgesehen haben auch Bewohner*innen unter bestimmten Voraussetzungen Möglich- keiten, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bei der Pflegekasse zu beantragen. 2 Für weitere Informationen zu den Anforderungen des QNG siehe auch www.qng.tack- digital.de/qng/qng-anforderungen/#besondere-anfor- derungen Sozial- und Jugendbehörde | 7 2. Die Perspektive des Beirates für Menschen mit Behinderun- gen der Stadt Karlsruhe Das Menschenrecht auf Wohnen und Leben in der Gemeinschaft ist für uns alle bedeutsam für ein selbstbestimmtes Leben. Wo ein Mensch und besonders ein Mensch mit Förderbedarf seinen Lebensmittelpunkt hat, bestimmt über seine Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Le- ben teilzuhaben. Benachteiligte Gruppen sind besonders auf dem Wohnungsmarkt von Aus- grenzung betroffen. Wenn es uns als Gesellschaft nicht gelingt, Menschen mit Behinderun- gen bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum bereitzustellen, sind sehr viele Menschen gezwun- gen, in Unterkünften zu leben, die oft ihren einfachsten Bedürfnissen nicht gerecht werden (stufenlos, schwellenarm beziehungsweise schwellenfrei et cetera). Diese Situation kann sich negativ auf ihre Gesundheit und ihre Fähigkeit zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe auswir- ken, was im Extremfall zu einer Ausgrenzung aus dem sozialen Leben führen kann. Daher liegt es in unserer gemeinsamen Verantwortung, verstärkt bezahlbaren Wohnraum für Men- schen mit Behinderungen zu schaffen. Besonders kognitiv eingeschränkte, psychisch Erkrankte oder sehbehinderte beziehungsweise blinde Menschen werden auch in rollstuhlgerechten oder mit Rollator begehbaren Wohnun- gen oft ausgegrenzt und allein gelassen. Hier liegt die Zukunft in der Kraft quartiersbezogener Wohnformen, deren Nähe zu Betreu- ungsstützpunkten einen wichtigen Aspekt darstellt. Eine geplante Mithilfe von Nachbarinnen und Nachbarn („lebendige Nachbarschaft“) durch gemeinsam genutzte Räume wie öffentli- che Plätze, belebte Hinterhöfe, Spielstraßen mit Sitzmöglichkeiten sollte in die Neuplanung von städtischem Wohnraum als Standard etabliert werden. Die modernsten inklusiven Wohn- formen sind solche, in denen ein Teil der Assistenz durch Mitbewohner*innen übernommen wird. Aus Sicht der Betroffenen in Karlsruhe werden dringend gebraucht: ▪ Bezahlbare und schwellenfreie Wohnungen mit rollstuhlgerechtem Zugang ▪ Betreutes Einzelwohnen (BEW), eine für die Betroffenen am stärksten an die Normalität angenäherte Wohnform ▪ Betreute Wohngemeinschaften zur Förderung der Selbstständigkeit ▪ Wohnverbünde beziehungsweise Betreuungsgemeinschaften, die Möglichkeit der Zusam- menlegung mehrerer Einzelbetreuungswohnungen 8 | Konzept Inklusives Wohnen 3. Checkliste Bauträger | Architekten Die Nachhaltigkeit im Wohnungsneubau bedeutet eine generationsübergreifende Wohn- raumnutzung für alle. Mieter*innen sollen in ihren Wohnungen alt werden können ohne spä- teren Umbau, Anbau oder Renovierungen für die Begleiterscheinungen des Älterwerdens, bei plötzlicher Behinderung wie Blindheit oder psychischen Problemen. Dafür braucht es eine kluge, nachhaltige Planung für Neubauten sowie beim Bauen im Bestand. Jeder Mensch hat ganz individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten, um selbstständig wohnen zu können. Dem kann ein Bauträger nicht vollständig gerecht werden. Jedoch gibt es aus Sicht des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe eine sehr reduzierte Check- liste, um eine Umplanung später vermeiden und so Geld, Rohstoffe und Aufwand einsparen zu können. Im Folgenden wurde in der AG „Inklusives Wohnen“ eine Checkliste für Architektinnen und Architekten sowie Bauträger zusammengestellt, die konkrete Anforderungen an die Planung für verschiedene Wohnräume betrachtet, nach folgenden vier farblich getrennten Gruppen von Behinderungen: Menschen, Die Liste entstand auf Grundlage der technischen Baubestimmungen und der DIN Normen 18040, 32984 und 32975 sowie einer uns zur Verfügung gestellten Liste der Werkstatt Woh- nen des KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) 2021; ausge- wählt und zusammengestellt vom Beirat für Menschen mit Behinderungen (BMB), 2022, dort auch grafisch umgesetzt. Unter dem Link barrierefrei-wohnen.kvjs.de findet sich ein Beispiel für eine rollstuhlgerechte Wohnung der Werkstatt Wohnen des KVJS, die als Orientierung für bestimmte rollstuhlge- rechte Lösungen dienen kann. Es besteht die Möglichkeit, diese Wohnung online zu besichti- gen und die verschiedenen Räume virtuell zu betreten. Mobilitätseingeschränkt Gehörlos/Schwerhörig Psychisch erkrankt Sehbeeinträchtigt Sozial- und Jugendbehörde | 9 3 Menschen, 3 ▪ Treppen verfügen im Normalfall über ein gleichbleibendes Stei- gungsmaß. Treppen mit unterschiedlich hohen Stufen sind manchmal im Außenbereich anzutreffen. Sie sind unfallträchtig und nicht barrierefrei. Hier sollte eine Rampe oder eine alterna- tive Treppe mit gleichmäßigen Stufen und beidseitigen Handläu- fen angeboten werden. ▪ Stolperfallen unbedingt beseitigen: Lose und abstehende Trep- penläufer fest verkleben oder besser entfernen. Kaputte oder ausgetretene Stufen sollten ausgebessert werden. ▪ Rutschsicherheit sollte garantiert sein! Glatte Treppenstufen kön- nen mit fest verklebten Auflagen, Klebestreifen oder Anti-Rutsch- Beschichtungen nachträglich rutschsicher gemacht werden. ▪ Offene Stufen ohne Setzstufe können starke Verunsicherung, Schwindelgefühle und Höhenangst auslösen, da man durch sie hindurchsehen kann. ▪ Treppen mit Stufenunterschneidungen stellen eine Stolpergefahr dar. Es besteht die Gefahr des Hängenbleibens mit dem Fuß. Das gilt auch für offene Stufen. ▪ Kurze Treppenläufe mit Zwischenpodest sind leichter zu bewälti- gen als lange einläufige Treppen. Wendeltreppen mit unter- schiedlichen Stufenbreiten können meist nur außen begangen werden. ▪ Der Handlauf sollte sich von der Wand abheben (Kontrast!) und gut umgreifbar sein. Er sollte ohne Unterbrechung weitergeführt werden - im Treppenauge, aber auch über Fensteröffnungen und Heizkörper. ▪ Der Handlauf kann bei Bedarf mit taktilen Elementen (Ringen, Noppen oder Braille- oder erhabene Profilschrift) nachgerüstet werden. Diese können sehbehinderten Menschen Informationen vermitteln wie Anfang und Ende der Treppe oder Geschosszahl. ▪ Bei guter Ausleuchtung des Treppenbereiches sind die Stufen besser erkennbar. Das Beleuchtungsintervall der Treppenhausbe- leuchtung lässt sich einstellen und sollte für alle lang genug sein. Bei Bedarf mit dem Vermieter oder Hausmeister sprechen! ▪ Die Erkennbarkeit der Treppe und damit die Sicherheit lassen sich durch deutliche Farb- und Materialkontraste (Wand-Treppe) stei- gern. ▪ Reflektierende Oberflächen vermeiden! Sie führen zu starker Ver- unsicherung. ▪ Einzelne Treppenstufen sind besser wahrnehmbar, wenn die Stu- fenkanten durch Streifen (Signalfarben) markiert werden. ▪ Anfang und Ende der Treppe deutlich markieren, zum Beispiel durch andersfarbige Streifen oder Materialwechsel zwischen Treppenstufen und Podest. Treppen | Treppenhaus | Unfallvermeidung Leichte Türschnapper Gerade Treppenläufe, gleichbleibendes Steigungsmaß Keine Stufenunter- schneidungen Garantierte Rutschfestigkeit Keine glatten Treppenstufen Notfallwarnsyteme: Zwei-Sinne-Prinzip, auch in Aufzügen Blendfreie Treppenhaus- beleuchtung Lange Beleuch- tungs-intervalle Gute Ausleuchtung der Treppenstufen Hohe Farbkontraste und Materialmix Wand/Boden Beidseitige Handläufe unterbrechungsfrei bei Fenstern und Heizkörpern Reflektierende Oberflächen vermeiden Infos im Handlauf durch taktile Elemente Mobilitätseingeschränkt Gehörlos/Schwerhörig Psychisch erkrankt Sehbeeinträchtigt 10 | Konzept Inklusives Wohnen 4 5 4 ▪ Die Tür sollte nach außen aufgehen und sich im Notfall auch von außen öffnen lassen. Ist sie breit genug für einen Rollstuhl oder Rollator: 80 beziehungsweise 90 cm? Eine Alternative sind Schie- betüren. ▪ Die Bewegungsflächen sollten ausreichend groß sein (120 x 120 cm beziehungsweise 150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer). Die Flä- che einer bodengleichen Dusche kann hier mitgerechnet werden. ▪ Zum Anbringen von Haltegriffen müssen die Wände ausreichend tragfähig sein; Haltegriffe in der Dusche, am besten über Eck an- geordnet. ▪ Leicht bedienbare Armaturen mit Verbrühschutz und leicht ver- stellbarer Duschkopf. ▪ Rutschhemmende Bodenfliesen sind im Nassbereich sinnvoll. ▪ Bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Bodenbelag. Die Fläche kann der Bewegungsfläche im Bad zugeordnet werden und macht das Bad geräumiger. ▪ Ein Duschstuhl oder Duschklappsitz ermöglicht das Duschen im Sitzen. Ein Spritzschutz im unteren Bereich erleichtert die Arbeit des Pflegenden. ▪ Einstieghilfen und Haltegriffe sollten in ausreichender Zahl und an den passenden Stellen vorgesehen werden. 5 ▪ Beidseitige Haltegriffe. Klappbare Haltegriffe erlauben eine fle- xiblere Raumnutzung. ▪ Ein unterfahrbares Waschbecken oder ein höhenverstellbarer Waschtisch ermöglichen ein Waschen im Sitzen. An den Platz für eine Sitzmöglichkeit (Duschstuhl, Hocker oder Toilettenstuhl) denken. ▪ Ein Flach- oder Unterputz-Siphon schafft Beinfreiheit. ▪ Konsolgriffe vor dem Waschbecken erleichtern das Aufstehen. Der Spiegel sollte sowohl im Sitzen als auch im Stehen benutzbar sein. Am besten er beginnt an der Waschbeckenoberkante oder ist kippbar. ▪ Haltegriffe sollten auf beiden Seiten der Toilette angebracht sein, mindestens einer davon in klappbarer Ausführung. ▪ Ein WC in verlängerter Ausführung erlaubt das Umsetzen vom Rollstuhl auf das WC und die Benutzung eines Toilettenrollstuh- les. Auf ausreichenden Platz von 30 beziehungsweise 90 cm ne- ben der Toilette achten! ▪ Dusch-WCs ermöglichen eine optimale und selbstständige Intim- hygiene. ▪ Der Toilettenpapierhalter und die WC-Spülung sollten gut er- reichbar sein. Bad | Allgemein | Dusche | Badewanne Badtüren nach außen aufgehen Türbreite 90 cm Alternative: Schiebe-oder Dreh-Falttüren Tragfähige Wände Blendfreie Beleuchtung Leicht bedienbare Armaturen mit Verbrühschutz/ Temperaturvorwahl Bodengleiche Dusche Klappbare, stabile Wannen-Einstieghilfen und Haltegriffe Steckdosen auf 85 cm Höhe für alle erreichbar Regulierbare Leuchten oder indirektes Licht WC | Waschbecken Flach-oder Unterputz- Siphon zum Unterfahren Tief hängender Waschbecken-spiegel, gegebenenfalls kippbar Armaturen und WC Spülung auch seitlich bedienbar Neben WC ausreichenden Platz von 90 cm Dusch-WCs ermöglichen selbstständige Intimhygiene Wohnung | Fenster Niedrigere Fensterbrüstun-gen, etwa 60 cm U-förmige Fenstergriffe in etwa 85 bis 105 cm sind gut greifbar Mindestens 120 bis 150 cm Bewegungsfläche, vor Haustüre, Küche, Bad/WC Anordnung Küchenzeile über Eck = Kurze Wege Armaturen auch von der Seite bedienbar Klar strukturierte Sichtachsen erlauben eine gute Orientierung Sozial- und Jugendbehörde | 11 6 Menschen, 6 Das Bodenleitsystem wird nun in das digitale Zeitalter geführt. In neun Toki- oter Metro-Bahnhöfen wurde diese Vision bereits umgesetzt. Dort findet man in den Leitstreifen QR-Codes vor, die sich mit der Smartphone-App Shi- kai scannen lassen. Einmal erkannt, wird in Form eines Audio-Guides die Richtung angegeben. Der Anwender wird so auf sichere Weise zum ge- wünschten Ziel gebracht. Haustechnik Klingel auf 120 bis 140 cm Höhe Keine Türschwellen Akustische und visuelle Alarm- und Warnsignale, Optische Türklingel Trittschall- isolierung Licht mit Dimmer Haustüre im Notfall von außen zu öffnen Funksender können Beleuchtung und andere Funktionen steuern Wohnumgebung | Umfeld vom Wohnhaus Barrierefreier Kelleraufgang sowie Flucht- /Rettungskonzepte Überdachter, ebenerdiger Eingangsbereich und Briefkastenbereich Witterungsgeschützter Abstellplatz für Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl und so weiter Gehweg zum Haus gut beleuchtet und breit Blendfreie (nach unten strahlende) Haustürbeleuchtung Gut erkennbare Hindernisse/Glasscheiben Leitsysteme/ Orientierungs- möglichkeiten (taktil, optisch, akustisch) 4 Bodenleit- system in der Umgebung mit QR-Code 4 Fußmatten niveaugleich in den Boden einlassen Gut erkennbare Hausnummer Kontrastreiche Namensschilder Kontrastreiche Materialien Vermeidung von unebenem Pflaster Mobilitätseingeschränkt Gehörlos/Schwerhörig Psychisch erkrankt Sehbeeinträchtigt 12 | Konzept Inklusives Wohnen 4. Volkswohnung: Die Perspektive eines kommunalen Wohnungsunterneh- mens Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist der Zugang zu passendem Wohnraum nur möglich, wenn dieser zum einen existiert und zum anderen die Zugangsprozesse inklusiv gestaltet sind. Hier ist es nicht ausreichend, eine bestimmte Anzahl an rollstuhlgerechten Wohnungen bereitzustellen. Es bedarf vielfältiger Interventionen und Angebote. Die Volkswohnung verfolgt daher folgende Maßnahmen bei der Wohnungsvergabe: ▪ bedarfsgerechte Vermietung freiwerdender Bestandswohnungen ▪ differenzierte Erfassung des Bedarfs auf Seiten der Mietinteressent*innen und pragmati- sche Erfassung der Wohnungsqualitäten: Indem bei den Wohnungen das Merkmal „schwellenarm“ erfasst wird, können diese auch Interessierten angeboten werden, die nur leicht eingeschränkt sind. Rollstuhlgerechte Wohnungen hingegen können gezielt Interes- sierten angeboten werden, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das Thema der Zielgruppenkonkurrenz spielt für das kommunale Wohnungsunternehmen eine Rolle. Denn Wohnraum ist eine knappe Ressource, auch für andere Zielgruppen, nicht nur für Menschen mit barrierefreiem Wohnbedarf. Die Volkswohnung berücksichtigt alle Ziel- gruppen. Neben der bedarfsgerechten Wohnraumvergabe denkt die Volkswohnung auch die adäquate Anpassung ihres Bestands mit und hat diverse Planungsbausteine und -strategien entwickelt, um für Menschen mit Beeinträchtigung (geistige oder körperliche Behinderungen oder Ein- schränkungen) passenden Wohnraum und Angebote im Neubau entstehen zu lassen. 4.1. Planungsbausteine und -standards im Neubau: ▪ Schaffung von WG-Strukturen für trägergestützte, ambulant betreute Wohngemeinschaf- ten (aktuell sind drei solcher Angebote in Planung) ▪ Integration von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei größeren Projektentwicklungen (Pflegeheime, Tagespflege, Ambulant betreutes Wohnen oder Wohnangebote nach dem Bielefelder Modell) ▪ Barrierefreie Außenanlagen ▪ Ein hoher Anteil an öffentlich geförderten, barrierefreien Wohnungen für Ein-Personen- Haushalte ▪ Möglichst viele Wohnungen (auch im Drei- und Vier-Zimmer-Bereich) sind barrierefrei er- schlossen ▪ Schaffung von Gemeinschafts- und Quartiersräumen als Ort und Impuls für ehrenamtli- ches Engagement und Quartiersarbeit Sozial- und Jugendbehörde | 13 4.2. Maßnahmen im Bestand: ▪ Vermittlung an die Wohnberatung der Paritätischen Sozialdienste, um Wohnungsanpas- sungsmaßnahmen durchzuführen (2022 wurden 28 Beratungsgespräche durchgeführt) 4.3. Gut versorgt daheim: Ein Beispiel Jeder Mensch möchte gerne so lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben – gerade auch, wenn eine Pflegebedürftigkeit oder Behinderungen eine Unterstützung unabdingbar machen. Hierfür braucht es mindestens bauliche Strukturen. Doch das allein reicht nicht. Aus diesem Grund hat die Volkswohnung gemeinsam mit der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH das Projekt „Gut versorgt daheim – Selbstbestimmt Wohnen ohne Be- treuungspauschale im Rintheimer Feld“ ins Leben gerufen. Das Konzept orientiert sich an dem Bielefelder Modell und steht für eine quartiersbezogene, individuelle Pflege, die im Be- darfsfall greift. Ziel ist es, dass möglichst viele Bewohner*innen des Quartiers so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld – bestens versorgt und sozial eingebunden – leben können. Um dies zu gewährleisten, koordiniert die AWO Karlsruhe Hilfe und Betreuungsangebote vor Ort und leis- tet auf Wunsch ambulante Pflege für die Menschen im Quartier – und das rund um die Uhr. Eine Betreuungspauschale muss hierfür nicht entrichtet werden. Dies ist einer der großen Un- terschiede zum klassischen betreuten Wohnen. In der „Quartiersmitte“ Heilbronner Straße 22, Karlsruhe befindet sich der Servicestützpunkt der AWO. Hier finden unter anderem Beratungsgespräche und Angebote der Gemeinwesen- arbeit statt. Auch das Wohn-Café, das Herzstück des Projektes, ist hier verortet. Es ist ein le- bendiger, integrativer Treffpunkt für Jung und Alt. Es gilt das Motto „Nachbarn für Nach- barn“: Es wird für- und miteinander gekocht, gespielt und es werden gemeinsame Freizeitak- tivitäten initiiert. Hierdurch gelingt es, neben pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren eine große Bandbreite an Menschen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen anzuspre- chen. Eine weitere Besonderheit: In dem umfangreichen Angebot der AWO wird hauptamtliche Tä- tigkeit mit ehrenamtlichem Engagement verknüpft. Ein Ansatz, der Selbstwirksamkeit und So- lidarität stärkt. Für Menschen mit sehr großen Einschränkungen und einem intensiven Pflege- bedarf stehen außerdem fünf baulich entsprechend angepasste Wohnungen zur Verfügung. 14 | Konzept Inklusives Wohnen 5. Fazit In dem Bewusstsein, dass auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine umfangreiche gesetzliche Pflicht für den Ausbau (oder Umbau) von barrierefreiem Wohnraum besteht, empfiehlt die AG „Inklusives Wohnen“, ▪ die Erkenntnisse aus diesem Konzept vielen Bauträgern, Planerinnen und Planern, Archi- tektinnen und Architekten sowie weiteren Stakeholdern zu empfehlen und zur Verfügung zu stellen. Dies auch mit der Aussicht, eine breitere Sensibilisierung zum Thema „Inklusives Wohnen“ zu erreichen. ▪ die Grundlagen des barrierefreien Bauens so früh wie möglich zu beachten. Die flexible Nutzbarkeit steht mehr denn je im Mittelpunkt zeitgemäßer Wohnkonzepte. Barrierefreies Bauen ist die geeignete Bauweise. ▪ die Sensibilisierung über Veranstaltungen (beispielsweise Akteurstreffen Wohnungsbau, Wohnwerkstatt und weitere). ▪ die Etablierung einer Dialogkultur, in der Bauträger (insbesondere deren Planende), Archi- tektinnen und Architekten und Menschen mit Behinderung über die Umsetzung der Checkliste (vergleiche Kapitel 3) auf Augenhöhe ins Gespräch kommen können. Die AG „Inklusives Wohnen“ stellte zudem fest: Dringender Bedarf besteht für eine digitale Plattform mit Auflistung barrierefreier Wohnange- bote, über die sich Mieter*innen und Vermieter*innen finden können. Ein solches Angebot bietet die barrierefreie Internetplattform für barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum www.adira.de. Die Verlinkung dieser bereits existierenden Suchplattform auf www.karls- ruhe.de ist zu empfehlen. Die Volkswohnung prüft, ob barrierefreie Wohnungen, für die keine Interessentinnen oder Interessenten aus dem eigenen Pool gefunden werden, über die Plattform inseriert werden können. Ein weiteres Beispiel für eine Suchplattform ist www.bring-together.de. Dem Beirat für Men- schen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe liegen darüber hinaus weitere Kontaktadressen von Suchplattformen, Beratungsstellen oder guten Beispielen für inklusives Wohnen in Karls- ruhe vor. Diese wurden im Beirat für Menschen mit Behinderungen zu einer Linkliste zusam- mengestellt, die auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses Serviceangebot ist geeignet für Bauträger, die Mieter*innen suchen, sowie für Karlsruher Bürger*innen, die an- dere Wohnformen wie Cluster-, Inklusionswohnungen oder Alters- WGs suchen oder Bera- tungsstellen und gute Beispiele schnell und unkompliziert finden möchten. Sozial- und Jugendbehörde | 15 16 | Konzept Inklusives Wohnen © Stadt Karlsruhe | Layout: Vorreiter | Titelbild: GrafKoks/stock.adobe.com | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Juli 2023