Aktueller Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2

Vorlage: 2023/0791
Art: Informationsvorlage
Datum: 13.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 10.4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0791 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Aktueller Sachstandsbericht des Ordnungs- und Bürgeramtes zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.09.2023 10.4 x Information (Kurzfassung) Der Fachausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind beim Ordnungs- und Bürgeramt (Teilhaushalt 3200) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 Personalbudget 31.678.160 Sachaufwandsbudget 5.799.710 Transferaufwandsbudget 355.400 Ertragssteigerungen 2.736.828 1.150.000 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Ordnungs- und Bürgeramt Ertragssteigerung Bußgelder (auf Grundlage des neuen Bußgeldkataloges des Bundes) 1.150.000 1.150.000 Gesamt: 1.150.000 1.150.000 Die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße werden mit einem überarbeiteten Konzept des Ordnungs- und Bürgeramtes zur Verkehrsüberwachung gesteigert. Auf der Basis dieses Konzepts ergibt sich die Erhöhung neben dem Effekt des neuen Bußgeldkatalogs, durch den Einsatz moderner Messtechnik (Erneuerung der derzeit eingesetzten, veralteten Geräte) sowie einer Optimierung der Standorte (zum Beispiel durch versetzen der Geräte und Einsatz zusätzlicher mobiler Messtechnik). Nach dem Ergebnis aus dem Jahr 2022 und dem zu erwartenden Gewöhnungseffekt bei den neuen Messstellen ist der Erhöhungsbetrag aus unserer Sicht für einen dauerhaften Mehrertrag realistisch eingeschätzt. Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat - 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Das Ordnungs- und Bürgeramt ist sich der besonderen Lage bewusst, die geforderte Einsparvorgabe durch Ertragssteigerungen erbringen zu können. Aus der Anfang 2022 erarbeiteten Aufgabenliste ist ersichtlich, dass das Aufgabenspektrum nahezu ausschließlich aus Pflichtaufgaben besteht, welche erfüllt werden müssen. Hierbei gibt es keine Übererfüllung der Aufgaben. Bei der Aufgabenwahrnehmung und um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, wurden im vergangenen Jahr Verbesserungen der Geschäftsprozesse erzielt. Die Optimierung der Geschäftsprozesse beim Ordnungs- und Bürgeramt ist weiterhin eine ständige Aufgabe. Nur so können die tendenziell durch den Gesetzgeber hinzukommenden weiteren Pflichtaufgaben bewältigt werden, da eine personelle Aufstockung nicht gleichläufig stattfindet. Auch eine bessere finanzielle Ausstattung für die Pflichtaufgaben ist nicht zu erwarten, so dass nur durch eine optimierte Aufgabenwahrnehmung ein Auskommen mit dem knappen Budget für die Pflichtaufgaben möglich ist.