Aktueller Sachstandsbericht der Stadtkämmerei zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2

Vorlage: 2023/0777
Art: Informationsvorlage
Datum: 07.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 10.5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0777 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Aktueller Sachstandsbericht der Stadtkämmerei zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Hauptausschuss 12.09.2023 nicht öffentlich Kenntnisnahme Kurzfassung Der Hauptausschuss nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Haushaltssicherungsprozesses Teil 2 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Notwendigkeit der Haushaltssicherung Teil 2 Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des Gesamtkonzepts zur „Haushaltssicherung“ geeignete Maßnahmen entwickelt. In der Stufe 3 waren Maßnahmen aus der Mitte der Mitarbeiterschaft zu erarbeiten. Das Maßnahmenpaket für Teil 1 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20. Dezember 2022 (Vorlagennummer 2022/2120) vorgestellt. Das Paket umfasste ein Verbesserungspotential von circa 60,83 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 und circa 61,02 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2025. Aufgrund der bisherigen Gemeinderatsentscheidungen ist das Paket nunmehr auf eine Summe von 56,16 reduziert worden. Mit dem Maßnahmenpaket Haushaltssicherung Teil 1 und den weiteren Verbesserungen entsprechend der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung hätte der Haushaltsausgleich in 2024 und 2025 erreicht werden können. Aufgrund der eingetretenen Entwicklungen auf dem Energiemarkt, der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der höheren Verlustabdeckung der städtischen Beteiligungsgesellschaften kommen auf die Stadt Karlsruhe jedoch weitere Belastungen zu, die so in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung nicht vorgesehen waren. Die Verwaltung prognostizierte diese Mehrbelastung auf weitere rund 65 Millionen Euro pro Haushaltsjahr. Folglich wurde eine Erweiterung des Haushaltssicherungsprozesses um eine Haushaltsicherung Teil 2 (HHS Teil 2) notwendig. In der Haushaltssicherung Teil 2 sollten durch Maßnahmen der Dienststellen weitere 30 Millionen Euro im Ergebnishaushalt in 2024 und in 2025 eingespart werden. Die verbleibenden circa 35 Millionen Euro sollen durch einen konsequenten Haushaltsvollzug in den jeweiligen Haushaltsjahren erreicht werden. Um die städtische Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleisten zu können, haben die Fachdezernate und Fachämter daher bis Ende März 2023 die nachfolgenden Einsparvorschläge erarbeitet, die analog zu HHS Teil 1 im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. – 3 – 1. Nennung der reduzierten Budgets oder erzielten Mehrerträge In der Finanzplanung sind bei der Stadtkämmerei (Teilhaushalt 2000) für 2024 folgende Budgets vorgesehen: Ursprünglicher Planansatz (Mifri) 2024 Ansatz nach HHS - Teil1 Ansatz nach HHS – Teil 2 Personalbudget 12.912.100 € 12.887.700 € 12.887.700 € Sachaufwandsbudget 14.636.430 € 14.326.430 € 14.031.430 € Transferaufwandsbudget 307.689.521 € 296.898.625 € 292.932.794 € Hinzu kommen durch Haushaltssicherung Teil 2 Ertragssteigerungen in Höhe von 1,23 Mio. Euro in 2024. 2. Auflistung der plausibilisierten Maßnahmen mit den entsprechenden Summen Zuständigkeit Verwaltung Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Stadtkämmerei Reduzierung durch Entmietung Immobilie (Umsetzung Desksharing, Optimierung Raumsituation) 125.000 € 125.000 € Stadtkämmerei Ertragssteigerung Bürgschaftsgebühren durch neue Darlehensaufnahmen städtischer Beteiligungsgesellschaften 400.000 € 400.000 € Stadtkämmerei Reduzierung Umstellung Rechnungsstellung SKD an Stadt für Mobilfunk und externe Anschlüsse 120.000 € 120.000 € Stadtkämmerei Ertragssteigerung Aufbau stadtweites Ertragsmonitoring 100.000 € 100.000 € Stadtkämmerei Ertragssteigerung Städtische Dienstleistungen nur gegen Vorkasse, Direktzahlung bzw. SEPA-Lastschriften 100.000 € 100.000 € Stadtkämmerei Ertragssteigerung Anpassung Spendenzweck für die Verwendung der Erlöse aus krematorischen Rückständen 50.000 € 50.000 € Gesamt: 895.000 € 895.000 € Ergänzend zu: Reduzierung durch Entmietung Immobilie (Umsetzung Desksharing, Optimierung Raumsituation) Entmietung der Adlerstraße 20 a, in der aktuell die Abteilung Steuern mit 22 Mitarbeitenden in 17 Zimmern untergebracht ist. Durch die konkrete Umsetzung des Desksharing-Gedankens und aufgrund der vermehrten Inanspruchnahme von HomeOffice kann bei entsprechender städtischer Regelung die Räumlichkeiten in der Adlerstraße für anderweitige Bedarfe in der Stadtverwaltung verwendet werden. Somit kann eine zusätzliche kostenpflichtige Anmietung für die andere Dienststelle vermieden werden. Alternativ kann der Mietvertrag auf Ende 2026 gekündigt werden. – 4 – Ergänzend zu: Ertragssteigerung Bürgschaftsgebühren durch neue Darlehensaufnahmen städtischer Beteiligungsgesellschaften In 2023 und 2024 stehen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften enorme Kreditaufnahmen für deren Unternehmensinvestitionen an, für deren Absicherung die Stadt Bürgschaftsgebühren für die Dauer der Kreditlaufzeit erhält. Diese zusätzlichen Bürgschaftsgebühren sind bislang nicht im Haushaltsplan abgebildet und stellen im Ergebnishaushalt zusätzliche Erträge dar. Es sind nur solche zusätzlichen Erträge eingerechnet, wenn nicht zugleich bereits bestehende Darlehensabsicherungen entfallen. Auch wurden die Bürgschaftsgebühren nur von den Beteiligungsgesellschaften berücksichtigt, die nicht zugleich durch die (zusätzliche) Bürgschaftsgebühr einen höheren Jahresfehlbetrag durch die Stadt Karlsruhe zur Folge haben. Ergänzend zu: Reduzierung Umstellung Rechnungsstellung SKD an Stadt für Mobilfunk und externe Anschlüsse Im Gegensatz zur HHS 1 (Festnetz) handelt es sich bei diesem Vorschlag in HHS 2 um den Mobilfunk und separate Anschlüsse. Auch hier gilt: Aufgrund einer gesammelten Abrechnung an das IT Amt geht aktuell der Vorsteuerabzug in den wirtschaftlich tätigen Bereichen der Stadt verloren. Bei einer zu erreichenden separaten Aufstellung zumindest in den wirtschaftlichen Bereichen der Stadt lässt sich eine Vorsteuerkorrektur in genannter Höhe realisieren. Ergänzend zu: Ertragssteigerung Aufbau stadtweites Ertragsmonitoring Durch den Aufbau eines Ertragsmonitoring erhalten die Dienststellen (und Dezernate) in regelmäßigen Abständen Informationen über die sich verändernde Kalkulationsbasis. Somit wäre die Transparenz gegeben, zeitnähere Anpassungen von Gebühren, Beiträgen und sonstigen Entgelten vorzunehmen, was insgesamt zu einer gesamtstädtischen Erhöhung der Erträge führt. Ergänzend zu: Ertragssteigerung Städtische Dienstleistungen nur gegen Vorkasse, Direktzahlung bzw. SEPA-Lastschriften Viele Dienstleistungen der Stadt werden erbracht und anschließend in Rechnung gestellt, anstelle konsequent eine Direktzahlungsmethode vorzuschreiben. Die Fachdienststelle und das Sachgebiet Beitreibung in der Stadtkämmerei sind anschließend in immer größerem Umfang gefordert, Rechnungen, die nicht beglichen sind und oftmals Kleinbeträge darstellen, anzumahnen. Aufgrund Personalfluktuationen und Nichtbesetzungen von Stellen können aktuell nicht mehr alle aufgelaufenen Fälle bearbeitet werden, so dass Forderungsabschreibungen notwendig und Ertragsausfälle realisiert werden. Durch eine konsequente Verpflichtung die Leistung per Vorkasse, per Direktzahlung oder per SEPA-Lastschrift zu begleichen, würden sich die zu bearbeitenden Fälle wieder auf ein Normalmaß reduzieren und damit auch die Forderungsausfälle in (mindestens) der genannten Höhe verringern. Ergänzend zu: Ertragssteigerung Anpassung Spendenzweck für die Verwendung der Erlöse aus krematorischen Rückständen Durch die Erweiterung des Spendenzwecks können die im Rahmen des Verkaufs von krematorischen Rückstände erzielten Erlöse flexibler für Zwecke des FBA oder anderer städtischer Bereiche (bspw. Hospiz) eingesetzt werden. Entsprechend reduzieren sich die tatsächlichen dortigen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen. – 5 – Zuständigkeit Ausschuss/Gemeinderat Bereich/Amt Maßnahme Name Summe des Vorschlags (2024) Erwartete Summe (2024) Stadtkämmerei Errichtung einer Städtischen Stiftung 300.000 € 300.000 € Stadtkämmerei Verkauf der städtischen Allianz-Aktien 325.000 € 325.000 € Stadtkämmerei Beitrag Städtischer Beteiligungsgesellschaften 3.965.831 € 3.965.831 € Gesamt: 4.590.831 € 4.590.831 € Ergänzend zu: Errichtung einer Städtischen Stiftung Gesamtstädtische Stiftung: Durch die Errichtung einer Stiftung sollen finanzielle Mittel durch Dritte, vornehmlich durch die Stadtgesellschaft idealerweise für konkrete Projekte eingeworben werden. Ziele der Stiftung sind neben der Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements auch ein ausreichendes finanzielles Budget (Spenden, Nachlässe, Crowdfundraising etc.) für aktuelle und zukünftige Leistungen in unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung zu stellen. Ergänzend zu: Verkauf der städtischen Allianz-Aktien Die Stadt Karlsruhe ist im Besitz von 7.130 Allianz-Aktien. Der Buchwert beträgt 1.098.123,80 €. Im Falle eines Verkaufs zum aktuellen Börsenwert von 215 € würde ein bilanztechnischer Gewinn von rund 433 T€ resultieren, der nach Abzug der Kapitalertragsteuer ein Nettogewinn im Ergebnishaushalt von rund 325 T€ bedeuten würde. Ergänzend zu: Beitrag Städtischer Beteiligungsgesellschaften In das Transferbudget der Stadtkämmerei fallen auch die Mehrzahl der Zuschüsse und Verlustausgleiche der städtischen Beteiligungsgesellschaften. Grundsätzlich erhalten danach alle Beteiligungsgesellschaften 5% des städtischen Zahlungsbeitrags gekürzt. Hinsichtlich der konkreten Auswirkung wurde eine Kappungsgrenze bei maximal 900 T€ vorgenommen. Die Kürzungsbeträge werden in den Wirtschaftsplanungen für das Haushaltsjahr 2024 abgebildet. Außen vor gelassen wurden dabei die Volkswohnung GmbH (Ausschüttung bereits bei HHS Teil 1) und die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (zu wenig Eigenkapital). 3. Gibt es besondere strategische Ziele, die Sie sich in den nächsten Jahren vornehmen? Die Stadtkämmerei hat auch weiterhin das vordringlichste Ziel, die Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen sowohl amtsintern als auch als Querschnittsamt zu treffen. Demnach ist die Stadtkämmerei Initiator, Motor und Umsetzer folgender Schwerpunkte: • Digitalisierung von gesamtstädtischen Finanzprozessen: hierzu gehört auch die zukünftige Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Robotik. • Haushaltssicherung: dabei sind genehmigungsfähige Haushaltspläne zu erstellen und Gestaltungsspielräume in der mittelfristigen Betrachtung zu erhalten. • Cockpit: aussagekräftige und entscheidungsrelevante Finanzsteuerungsinstrumente für Führungskräfte sind zu implementieren, so dass frühzeitig die richtigen finanzrelevanten Entscheidungen getroffen werden. • Umsetzungskompetenzen: sind – gemeinsam mit IT-Amt, POA und VME - zu entwickeln und den Fachebenen bei der Bewältigung derer multikomplexen Projektarbeiten zur Verfügung zu stellen.