Graffiti-Projekt Combo B3 Unterführung
| Vorlage: | 2023/0774 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Nordweststadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0774 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Graffiti-Projekt Combo B3 Unterführung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Fraktionsvorsitzenden-Sitzung 17.07.2023 1 x Vorberatung Ortschaftsrat Grötzingen 27.09.2023 6 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat beschließt nach Vorberatung im Fraktionsvorsitzenden-Ausschuss, ab 2024 jährlich Mittel in Höhe von 1.240 Euro für das Graffiti-Projekt des Hip-Hop Kulturzentrums Combo an der Unterführung der B3 aus Erbschaftsmitteln zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.240 Euro aus Erbschaftsmitteln Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am : Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die vom Hip-Hop Kulturzentrum gestaltete Unterführung der B3 auf Höhe der Karl-Leopold-Straße wurde inzwischen durch andere Graffitis übermalt, sodass die eigentliche Gestaltung nicht mehr erkennbar ist. Dieser Zustand wurde als Anlass genommen, dass sich Verantwortliche der Ortsverwaltung und des Hip-Hop Kulturzentrums Combo zu einem Gespräch trafen, um über die Möglichkeit einer Neugestaltung der Unterführung zu beraten. Gemäß einem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion in der Sitzung am 15. Dezember 2015 befürwortet die Stadtverwaltung grundsätzlich freie Flächen für Urban-Art, Street-Art, Graffiti Contemporary-Art Gestaltungen zur Verfügung zu stellen. Im entsprechenden Konzept „Urban Art Gestaltung im öffentlichen Raum in Karlsruhe“ steht unter Punkt 4: „Die jeweiligen städtischen Ämter und Gesellschaften, die mit Bauobjekten, freien Flächen, Innen- und Ausgestaltung beauftragt sind, sollten in ihren jeweiligen Dienststellen prüfen, ob temporär Flächen für Urban Art zur Verfügung gestellt werden können (...).“ In einem weiteren Schritt soll evaluiert werden, ob neben temporären Nutzungen eine neue „Hall of Fame“ zur Verfügung gestellt werden könnte. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, von Vorgaben der Stadtplanung und der Richtlinien der Kunst im öffentlichen Raum. Diese Richtlinien sind auch bei der Freigabe von temporären Nutzungen durch Urban Art zu beachten. Am 9. Oktober 2018 empfahl die Kunstkommission die Erprobung eines erweiterten Graffitigestaltungskonzeptes. In der Franz-Lust-Unterführung (Nordweststadt) wurde eine „Hall of Fame“ geschaffen, die nicht frei zugänglich ist, sondern in Absprache mit dem Combo Hip-Hop Kulturzentrum gestaltet werden kann. Insbesondere können die Wände für Konzeptgestaltungen, Graffiti-Meetings und Graffitiprojekte aller Art genutzt werden. Interessierte erhalten vom Kulturzentrum nach Rücksprache ein Genehmigungsschreiben, das sie zur temporären Gestaltung der Unterführung berechtigt. Das Projekt war zunächst auf den Doppelhaushalt 2019/2020 ausgelegt, in dem die Mittel seitens des Tiefbauamts eingeplant waren. Das Projekt wurde als erfolgreich bewertet, befürwortet und steht aktuell bis 2025 in Kraft. Die im Tiefbauamt eingestellten Mittel unterstützen die Künstler*innen bei Materialbeschaffungen mit einer jährlichen Auszahlung. Die finanziellen Mittel werden aufgrund der Haushaltsstabilisierung nun jedoch nur noch bis Ende 2023 bewilligt. Ab dem DHH 2024/2025 stehen diese nicht mehr zur Verfügung. In der Street-Art-Szene wurde die neue Plattform als Bereicherung der bisherigen Möglichkeiten ebenfalls sehr gut aufgenommen. Neben den bestehenden „Halls of Fame“, die in Karlsruhe als „Free Walls“ bekannt sind, die von allen möglichen Menschen, Institutionen mit und ohne Graffiti Background genutzt werden, werden hier dezidiert Graffiti Künstler*innen gefördert. Erfahrene wie angehende Talente sollen hier einen für sie geschützten öffentlichen Raum haben. Damit ist auch ein neuer Ort für die Förderung von Graffiti-Arbeiten in Karlsruhe entstanden. Unterführung unter der B3 an der Karl-Leopold-Straße, 76229 Karlsruhe Im Jahr 2016 wurde die Unterführung im Rahmen eines Workshops mit Kindern und Jugendlichen gestaltet. Mittlerweile sind die Flächen vollständig verschmiert. In Gesprächen zwischen der Ortsverwaltung Grötzingen und dem Combo Hip-Hop Kulturzentrum wurde erörtert, wie man mit der Unterführung zukünftig verfahren könnte. Das Modell, welches an der Franz-Lust-Straße angewandt wird, wurde als adäquat betrachtet. – 3 – Interessierte erhalten von der Ortsverwaltung Grötzingen oder dem Combo Hip-Hop Kulturzentrum nach Rücksprache ein Genehmigungsschreiben, das sie zur temporären Gestaltung der Unterführung berechtigt. Das Genehmigungsschreiben ist für die Künstler*innen bis auf Widerruf unbegrenzt nutzbar. Der dem Kulturzentrum angeschlossene, gemeinnützige Verein, Farbschall e.V., wird bei seiner Arbeit gefördert, Künstler*innen bei Materialbeschaffungen zu unterstützen. Hierfür soll einmal im Jahr ein Förderbetrag an den Verein ausgezahlt werden. Bei der Unterführung der B3 würden für eine komplette einmalige Bemalung Materialmittel von zirka 620 Euro anfallen: Muster Rechnung für eine Bemalung Streichfarbe, Walzen, Pinsel etc. zirka 240 Euro Sprühdosen zirka 80 Dosen à 4,50 Euro = 360 Euro Sprühköpfe zirka 80 Stück à 0,25 Euro = 20 Euro Gesamt-Material für eine Bemalung = 620 Euro Für eventuell zwei Bemalungen im Jahr sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Projekt optimal betreiben zu können. Insgesamt wären es 1.240 Euro jährlich. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat beschließt nach Vorberatung im Fraktionsvorsitzenden-Ausschuss, ab 2024 jährlich Mittel in Höhe von 1.240 Euro für das Graffiti-Projekt des Hip-Hop Kulturzentrums Combo an der Unterführung der B3 aus Erbschaftsmitteln zur Verfügung zu stellen.