Bauantrag Greschbachstraße 12

Vorlage: 2023/0770
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.07.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2023

    TOP: 8.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8.2 Bauantrag Greschbachstraße 12
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2023/0770 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 26.07.2023 8.2 ☒ ☐ Bauantrag: Neuerrichtung eines Imbiss-Containers Greschbachstraße 12, FlstNr.: 9510 Für das Baugrundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan: 526b Roßweid nördlicher Teil §30 (1) BauGB: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt den Abbruch eines Imbisswagens und die Neuerrichtung eines Imbisscontainers. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage