Änderung der Richtlinien für das Mitteilungsblatt Wolfartsweier

Vorlage: 2023/0753
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0753 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OV Wo Änderung der Richtlinien für das Mitteilungsblatt Wolfartsweier Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.06.2023 7 x vorberaten Ortschaftsrat Wolfartsweier 11.07.2023 3 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat beschließt nach Beratung der von der Ortsverwaltung vorgeschlagenen Änderungen, (siehe Anlage) die Richtlinien für das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Wolfartsweier.

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Richtlinien für das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Wolfartsweier Allgemeines 1. Die Herausgabe des Mitteilungsblattes ist eine hoheitliche Aufgabe der Ortschaft Wolfartsweier und dient in erster Linie als amtliches Bekanntmachungsorgan der Ortsverwaltung. 2. Die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, Berichte und Hinweise muss stets wesentlicher Inhalt des Mitteilungsblattes sein. In beschränktem Umfang darf das Mitteilungsblatt einen redaktionellen Teil enthalten. 3. Das Mitteilungsblatt dient als Mittel der Kommunikation zwischen der Ortsverwaltung und der Bevölkerung. Es gehört nicht zur Meinungspresse und ist deshalb von politischen Auseinandersetzungen oder Veröffentlichungen freizuhalten. Diesem besonderen Charakter ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen. 4. Die Ortsverwaltung, als Herausgeber des Mitteilungsblattes, trägt die Verantwortung für den amtlichen und den redaktionellen Inhalt, mit Ausnahme der Rubrik "Was sonst noch interessiert" und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für die Rubrik "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil ist Brigitte Nussbaum, Weil der Stadt. 5. Die Ortsverwaltung prüft alle eingehenden Beiträge entsprechend ihrer presserechtlichen Verantwortung und diesen Redaktionsrichtlinien und entscheidet über die Aufnahme ins Mitteilungsblatt. In Zweifelsfällen wird eine Veröffentlichung bis zur abschließenden Klärung zurückgestellt. 6. Redaktionsschluss für alle Beiträge ist Dienstag, 08:00 Uhr. Bei einem gesetzlichen Feiertag in der Erscheinungswoche kann sich der Redaktionsschluss verschieben. Verspätet eingereicht Beiträge und Veröffentlichungen werden nicht berücksichtigt. 7. Eine Direktabgabe von Beiträgen und Veröffentlichungen im redaktionellen Teil beim Verlag ist nicht zulässig. Inhalt des Mitteilungsblattes 1. Das Mitteilungsblatt besteht aus einem amtlichen, einem redaktionellen und einem Anzeigenteil. 2. In den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes wird aufgenommen: 2.1. Satzungen, öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen des Ortschaftsrates und der Ortsverwaltung. 2.2. Sonstige Bekanntmachungen, Informationen und Mitteilungen der Ortsverwaltung oder der Stadt Karlsruhe und ihrer Behörden und Ämter. 2.3. Ausschreibungen der Ortsverwaltung und der Stadt Karlsruhe 3. In den redaktionellen Teil des Mitteilungsblattes wird aufgenommen: 3.1. Veranstaltungshinweise und -berichte, sowie Mitteilungen der Kirchen, der örtlichen Vereine, Organisationen, Interessensgemeinschaften und Jahrgangsvereinigungen. 3.2. Veranstaltungshinweise und -berichte, sowie Mitteilungen von nicht ortsansässigen Vereinen, Organisationen, Interessensgemeinschaften und Jahrgangsvereinigungen, sofern diese einen örtlichen bzw. einen die Ortschaft tangierenden Bezug haben. 3.3. Für die in Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Personenvereinigungen, ausgenommen politische Parteien, ihrer Ortsverbände und Wählervereinigungen, gelten: 3.3.1. Einen Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung eingereichter Beiträge und Bilder, sowie ein Anspruch auf Veröffentlichung auf der Titelseite, besteht nicht. Der amtliche Textteil hat Vorrang. Ein Abdruck von Beiträgen kann, auch wenn diese den vorliegenden Richtlinien entsprechen, nur erfolgen, soweit der übliche Umfang des Textteiles dieses noch zulässt. 3.3.2. Die Beiträge sollen knapp und möglichst sachlich formuliert sein. 3.3.3. Die Urheberrechtshaftung für die zur Veröffentlichung eingereichten Bilder und Grafiken liegt bei der jeweiligen Personenvereinigung. 3.3.4. Nicht veröffentlicht werden Beiträge • diskriminierender, fremdenfeindlicher, narzisstischer und verleumderischer Art, • mit sonstigen Angriffen auf Dritte, • die den Verfasser nicht erkennen lassen, • die gegen die guten Sitten oder die Interessen der Ortschaft Wolfartsweier oder der Stadt Karlsruhe verstoßen • Leserbriefe 3.4. Für politische Parteien und ihre Ortsverbände, sowie Wählervereinigungen gelten gesondert: 3.4.1. Es dürfen ausschließlich Kontaktdaten, die Einladung zur Jahreshauptversammlung sowie die Hinweise auf Veranstaltungen in den Bergdörfern im Mitteilungsblatt veröffentlich werden. 3.4.2. Eine neutrale Veröffentlichung von Veranstaltungshinweisen ist in den beiden Ausgaben unmittelbar vor der Veranstaltung möglich und erlaubt folgende Hinweise und Angaben: • Parteiname und -logo • Art der Veranstaltung • Titel der Veranstaltung, des Vortrags oder der Diskussion • Datum und Uhrzeit der Veranstaltung • Veranstaltungsort • Name der referierenden Person ohne Hintergrundinformationen zur Person • Tagesordnung im Falle der Jahreshauptversammlung Alle weiteren sowie die unter 3.4.3 ausdrücklich genannten Angaben sind untersagt. Entspricht ein eingereichter Artikel nicht den Vorgaben, kann der Artikel nicht zur Veröffentlichung freigegeben werden. 3.4.3. Folgende Hinweise und Angaben sind nicht gestattet: • Berichte vergangener Veranstaltungen • Berichte über das politische Tagesgeschehen • anderweitig meinungsbildende Mitteilungen und Beiträge • Wahlpropaganda 3.4.4. Eine einmalige Veröffentlichung der Kandidatinnen und Kandidaten vor den Kommunalwahlen ist gestattet. Die Parteien und Wählervereinigungen sind dabei angehalten, sich auf einen gemeinsamen Veröffentlichungstermin zu verständigen. Inkrafttreten Diese Redaktionsrichtlinien werden vom Ortschaftsrat der Ortschaft Wolfartsweier am 11.07.2023 beschlossen. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.