Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes

Vorlage: 2023/0752
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0752 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.07.2023 1.1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Die Richtlinien für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes sollen hinsichtlich der Zusammensetzung (Ziffer 6.1) den geänderten Verhältnissen im Gemeinderat angepasst werden. Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der „Richtlinien für die Beteiligung Bildender Künstler an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ wie folgt: 6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen: - der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz), - acht gemeinderätliche Mitglieder, wobei jede Fraktion des Gemeinderates vertreten sein soll, - Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren Anzahl die Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Kunstkommission setzt sich nach Ziffer 6.1 der „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ vom 22. Oktober 2019 aus acht gemeinderätlichen Mitliedern (je ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen) und sieben sachkundigen Einwohner*innen (die Anzahl darf die der Vertreter der Fraktionen nicht erreichen) zusammen. Nach dem Ausscheiden von Stadträtin Fenrich aus der AfD-Gemeinderatsfraktion endet deren Fraktionsstatus, wodurch die Vorgaben der Richtlinie nicht mehr eingehalten werden, die insoweit die Mitgliedschaft an den Faktionsstatus knüpfen. Deshalb sollen die „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“, angepasst werden. Die Verwaltung schlägt folgende Formulierung vor: 6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen: - der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz), - acht gemeinderätliche Mitglieder, wobei jede Fraktion des Gemeinderates vertreten sein soll, - Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren Anzahl die Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf. Die übrigen Ziffern der Richtlinien bleiben unverändert. So auch Ziffer 6.5 der Richtlinien, wonach die gemeinderätlichen Vertreter der Kunstkommission Mitglieder des Kulturausschusses sein müssen. Über die Nachbesetzung des achten Sitzes entscheiden die Gemeinderatsfraktionen. Die Verwaltung wird die Regularien zur Besetzung von Kommissionen und Begleitgremien im Vorfeld der nächsten Amtsperiode überarbeiten, sodass auch die Zusammensetzung der Kunstkommission nochmals geprüft wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Die Richtlinien für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes sollen hinsichtlich der Zusammensetzung (Ziffer 6.1) den geänderten Verhältnissen im Gemeinderat angepasst werden. Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der „Richtlinien für die Beteiligung Bildender Künstler an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ wie folgt: 6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen: - der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz), - acht gemeinderätliche Mitglieder, wobei jede Fraktion des Gemeinderates vertreten sein soll, - Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren Anzahl die Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1.1
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Protokoll GR TOP 1.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Kunstkommission: Punkt 1.1 der Tagesordnung: Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteili- gung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes Vorlage: 2023/0752 Beschluss: Die Richtlinien für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestal- tung des öffentlichen Raumes sollen hinsichtlich der Zusammensetzung (Ziffer 6.1) den ge- änderten Verhältnissen im Gemeinderat angepasst werden. Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der „Richt- linien für die Beteiligung Bildender Künstler an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“ wie folgt: 6.1 Die Kunstkommission setzt sich wie folgt zusammen: - der Oberbürgermeister oder als dessen Vertreter der Kulturdezernent (Vorsitz), - acht gemeinderätliche Mitglieder, wobei jede Fraktion des Gemeinderates vertreten sein soll, - Sachkundige Einwohner (Architekten, Kunstschaffende und Kunstvermittler), deren An- zahl die Vertreter der Fraktionen nicht erreichen darf. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1.1 zur Behandlung auf; Ich möchte zu TOP 1.1 noch darauf hinweisen, dass wir auf der einen Seite sämtliche Mit- glieder der Fraktion als stellvertretende Mitglieder in der Kunstkommission benennen wol- len, dass in den Richtlinien aber steht, dass der Vertreter der Fraktion im Kulturausschuss – 2 – sein muss. Wir verstehen das so, dass der Hauptvertreter im Kulturausschuss sein muss, wenn aber dann eine Vertretung kommt, muss sie nicht im Kulturausschuss sein, sonst macht das an der Stelle keinen Sinn. Wir würden ansonsten das Gebaren in der Kunstkom- mission halten wie in einem gemeinderätlichen Ausschuss, sodass, wenn weitere Stadtrats- mitglieder teilnehmen möchten, dies auch wie in anderen Ausschüssen des Gemeinderats möglich ist. So würden wir dieses Thema, das wir gestern andiskutiert hatten, gerne ein- fach mit Ihnen klären. Es gibt hier an der Stelle ein paar Fragestellungen, die wir dann in einer Überarbeitung von Geschäftsordnung und Hauptsatzung nach der nächsten Kommunalwahl noch einmal ge- meinsam angehen müssen. Wir merken jetzt, dass immer für den aktuellen Zustand unsere ganzen Regularien toll sind, aber sobald sich etwas verändert, kommen wir in manchmal ein bisschen aufwendige Abstimmungsprozesse, und das sollten wir beim nächsten Mal vo- rausschauenderweise besser klären. Damit komme ich zur Abstimmung, unter TOP 1.1, der Änderung der Richtlinien, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Juli 2023