Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas verbessern

Vorlage: 2023/0742
Art: Anfrage
Datum: 27.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.09.2023

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0742 Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas verbessern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.09.2023 33 x 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen im Jahr 2022/23 die Kindertagesstätten in Karlsruhe? 2. Wie viele „inklusive Kindertagesstätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zusammensetzung im Team gibt es im Kitajahr 2022/23? 3. Wie hoch sind derzeit die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hilfen für diese Kinder, aufgeschlüsselt nach Einzelintegration und in integrativen Einrichtungen? 4. Mit welchen Träger*innen (Heilpädagogische Praxen und Einrichtungen) kooperiert die Stadtverwaltung derzeit für die Bereitstellung der erforderlichen pädagogischen Hilfen? Wie hoch ist dabei die Stundenzahl pro Kind in der Woche? 5. Beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Erhöhung der pädagogischen Hilfen für den Doppelhaushalt 2024/2025? Ist dabei auch die Einführung der Dynamisierung der pädagogischen Hilfen geplant? 6. Welche Qualifikationsanforderungen bestehen für die begleitenden Hilfen und wie werden sie vergütet? 7. Welche Unterstützung gibt es derzeit für die inklusive Förderung von Kindern mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen bzw. mit sozialen und emotionalem Förderbedarf? 8. Welche konzeptionelle Weiterentwicklung für Inklusion in Kitas wird mit dem neuen Förderkonzept ViBi-Q angestrebt? Welche Maßnahmen sind dafür geplant, die auch Kinder mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen bzw. mit sozialem und emotionalem Förderbedarf einbeziehen? 9. Sind für die Umsetzung mehr Mittel erforderlich und werden sie in den Doppelhaushalt 2024/25 eingestellt? Kindertagesstätten sind der erste Ort, an dem alle Kinder in ihrer ganzen Diversität erstmals zusammenkommen und lernen können, positiv und wertschätzend miteinander umzugehen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es einen Rechtsanspruch für Inklusion in Kitas. Für Kinder mit Behinderungen soll dabei der individuelle Förderbedarf zugrunde gelegt werden. In Karlsruhe wird er derzeit noch weitgehend in pauschalisierter Form durch pädagogische und begleitende Hilfen gewährt. Seit 2003 wurden die pädagogischen Hilfen nur einmal aufgrund eines Haushaltsantrags der grünen Fraktion im Doppelhaushalt 2018/19 von 460 € auf 530 € erhöht. Da es bisher keine Dynamisierung der pädagogischen Hilfen gibt, waren die Träger*innen gezwungen, ihre Leistungen, also die Förderzeit, fortlaufend zu reduzieren. Wir fragen deshalb, ob die pädagogischen Hilfen angemessen erhöht und – wie bei den freiwilligen sozialen Leistungen – künftig dynamisiert werden. Unserer Fraktion geht es gleichzeitig um ein Gesamtkonzept für Inklusion, bei dem auch Kinder mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen bzw. mit sozialem und emotionalem Förderbedarf einbezogen werden. Im Jahr 2022 hat die Stadtverwaltung sich am Modellprojekt ViBi-Q des Landes Sachverhalt / Begründung: – 2 – beteiligt und dafür erhebliche Mittel für die Konzeptentwicklung für Vielfalt, Bildung und Qualifizierung in Kitas bekommen. Bisher wurde uns das Konzept noch nicht im Detail vorgestellt. Für uns ist dabei der ganzheitliche Ansatz wichtig. Mit unserer Anfrage wollen wir deshalb u.a. auch klären, ob durch die Umsetzung des Konzepts zusätzliche Mittel erforderlich sind. https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/aktuelles/meldungen/karlsruhe-startet-vibi-q-projekt-zur- qualitaetsentwicklung-in-kitas Unterzeichnet von: Renate Rastätter Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Niko Riebel Christine Großmann Verena Anlauf Dr. Iris Sardarabady

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0742 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas verbessern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.09.2023 33 x 1. Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe besuchen im Jahr 2022/23 die Kinderta- gesstätten in Karlsruhe? Laut Trägerrückmeldung besuchen im Kitajahr 2022/23 insgesamt 258 Kinder mit Anspruch auf Ein- gliederungshilfe die Kindertagesstätten in Karlsruhe (Stand Februar 2023). Zu diesem Zeitpunkt warte- ten noch 36 weitere Kinder auf die Genehmigung der Eingliederungshilfe. 2. Wie viele „inklusive Kindertagesstätten“ mit einem entsprechenden Profil und personeller Zu- sammensetzung im Team gibt es im Kitajahr 2022/23? Derzeit gibt es 9 „inklusive Kindertagesstätten“ in der Stadt Karlsruhe. 3. Wie hoch sind derzeit die Pauschalen für die pädagogischen Hilfen und die begleitenden Hil- fen für diese Kinder, aufgeschlüsselt nach Einzelintegration und in integrativen Einrichtungen? Für Kinder mit anerkanntem Eingliederungsbedarf wird für die begleitende Hilfe eine Pauschale von 430,00 € (bei Betreuung in einer Ganztageseinrichtung) bzw. von 400,00 € (bei Betreuung in einer Regelgruppe, Halbtagsgruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten) und für die pädago- gische Hilfe eine Pauschale von 530,00 € gewährt. Seit dem Jahr 2023 werden diese Pauschalen angepasst (GR 2020/0325). Rückwirkend ab dem 01.01.2023 werden die Pauschalen auf 445,25 € für begleitende Hilfen bei Betreuung in einer Ganz- tageseinrichtung, auf 414,18 € für begleitende Hilfen bei Betreuung in einer Regelgruppe, Halbtags- gruppe oder Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten, und auf 565,64 € für Pädagogische Hilfen erhöht. 4. Mit welchen Träger*innen (Heilpädagogische Praxen und Einrichtungen) kooperiert die Stadt- verwaltung derzeit für die Bereitstellung der erforderlichen pädagogischen Hilfen? Wie hoch ist dabei die Stundenzahl pro Kind in der Woche? Die Fachkräfte, die die pädagogischen Hilfen leisten, können aufgrund der derzeitigen Pauschalen ma- ximal zwei Stunden pro Woche in der Kita die Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe fördern. Für die städtischen Einrichtungen liegt dazu eine Kooperation mit einer freien heilpädagogischen Pra- xis vor. 5. Beabsichtigt die Stadtverwaltung eine Erhöhung der pädagogischen Hilfen für den Doppel- haushalt 2024/2025? Ist dabei auch die Einführung der Dynamisierung der pädagogischen Hil- fen geplant? Die Pauschalen für pädagogische Hilfen werden seit dem Jahr 2023 gemäß den Kostensteigerungen in den Vergütungssätzen von Heilpädagogen dynamisiert (GR 2020/0325). Die Erhöhung des Grundbe- trags beträgt für das Jahr 2023 6,725 %. Eine Erhöhung der pädagogischen Hilfen für den – 2 – Doppelhaushalt 2024/2025 ist vorgesehen, kann aber der Höhe nach aktuell noch nicht beziffert wer- den, da die Erhöhung der Vergütungssätze von Heilpädagogen für 2024 erst Anfang 2024 feststehen wird. 6. Welche Qualifikationsanforderungen bestehen für die begleitenden Hilfen und wie werden sie vergütet? Für begleitende Hilfen sind keine besonderen Qualitätsanforderungen vorgesehen. Diese Leistung kann auch von angelernten Nicht-Fachkräften, z.B. FSJlern/BFDlern, Eltern oder anderen geeigneten Personen erbracht werden. Die Vergütung erfolgt pauschal, die Pauschale wird jährlich analog zu der Erhöhung der Vergütung von FSJ-Kräften angepasst. 7. Welche Unterstützung gibt es derzeit für die inklusive Förderung von Kindern mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen bzw. mit sozialen und emotionalem Förderbedarf? Für Kinder, deren Verhalten als herausfordernd empfunden wird, gibt es derzeit noch wenig struktu- relle Unterstützungsmöglichkeiten. Der Heilpädagogische Fachdienst (HPFD) in Trägerschaft von Reha- Südwest für Behinderte gGmbH berät die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas zum förderlichen und professionellen Umgang mit Kindern, deren Sozialverhalten im Kita-Alltag als herausfordernd empfunden wird. Weitere Unterstützungsleistungen für Kinder mit sozial-emotionalen herausforderndem Verhalten be- stehen über die Eingliederungshilfe selten. Im Alter von unter 6 Jahren werden wenig Diagnosen zur seelischen Behinderung gestellt. Das Modellprojekt ViBi-Q („Vielfalt nutzen und Bildung stärken - Qualität entwickeln durch Vielfalt in Karlsruher Kindertageseinrichtungen“) hat durch Projektmittel trägerübergreifende Multiplikator*in- nenschulungen im Konzept „Ressourcenorientierter Umgang mit herausfordernd empfundenen Ver- halten von Kindern (HeVeKi)“ der Hochschule Freiburg durchführen können. Bisher konnten bereits mehrere städtischen Einrichtungen Schulungen sowie Prozessbegleitung zur Implementierung des Konzeptes „HeVeKi“ für die alltägliche Praxis erhalten. 8. Welche konzeptionelle Weiterentwicklung für Inklusion in Kitas wird mit dem neuen Förder- konzept ViBi-Q angestrebt? Welche Maßnahmen sind dafür geplant, die auch Kinder mit be- sonders herausfordernden Verhaltensweisen bzw. mit sozialem und emotionalem Förderbe- darf einbeziehen? Die Stadtverwaltung strebt an, die Gelder der Eingliederungshilfe und den Personalzuschlag gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ über eine Pauschalvereinbarung gebündelt zur Verfügung zu stellen. Diese Pauschalvereinbarung sieht vor, dass auf Grundlage der Anzahl der Kinder mit (drohender) Behinderung in den Kindertagesstätten fi- nanzielle Pauschalen errechnet werden, die den Trägern zur Verfügung gestellt werden. Den Trägern ist es dadurch möglich, den Eingliederungsbedarf durch einen flexiblen Einsatz der pädagogischen und begleitenden Hilfen, gegebenenfalls auch durch Anstellung, frühzeitig und gesichert zu erfüllen. Damit sollen die Träger die Möglichkeit haben, einen Stellenpool an Fachkräften und nichtpädagogischen Fachkräften multiprofessionell einzurichten, um eine personelle Konstanz für die Umsetzung von Inklu- sion und Teilhabe in den Karlsruher Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Die Fachkräfte sollen dabei die einzelnen Kinder mit Eingliederungshilfe individuell und inklusiv im Sinne des Teilseins in der Gruppe begleiten und fördern. Gleichzeitig können sie die jeweilige Einrich- tung mit einem systemischen Blick dabei unterstützen, sich zu einer inklusiven Einrichtung weiterzu- entwickeln. Nichtpädagogische Fachkräfte sollen die Einrichtungen bei hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tä- tigkeiten entlasten. Die Ausgestaltung des Aufgabenprofils dieser ergänzenden Fachkräfte wird im – 3 – „Konzept für Vielfalt, Inklusion und Teilhabe in Karlsruher Kindertageseinrichtungen“ ausgearbeitet. Dieses Konzept wird im Rahmen des Projekts ViBi-Q entwickelt und dem Gemeinderat in der ersten Jahreshälfte 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der geplanten Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte mit dem „HeVeKi-Konzept“ durch ausgebildete Multiplikator*innen wird auch herausfordernd empfundenes Verhalten einbezogen. Über das Konzept ViBi-Q sollen strukturelle sowie inhaltliche, fachliche Fragen aufgegriffen werden, um Kinder mit herausforderndem Verhalten zu unterstützen und zu fördern. Dadurch sollen der Platz in der Kita erhalten und die pädagogischen Fachkräfte entlastet werden. 9. Sind für die Umsetzung mehr Mittel erforderlich und werden sie in den Doppelhaushalt 2024/25 eingestellt? Für die Umsetzung der konzeptionellen Ideen sind zumindest die Fördermittel der Eingliederungshilfe für die pädagogischen und begleitenden Hilfen und die Mittel des Personalzuschlags gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ notwen- dig, damit dadurch zusätzliches Personal zur qualitativen Umsetzung der Inklusion in Karlsruher Kitas beim Träger finanziert oder angestellt werden kann. Die Stadt Karlsruhe befindet sich derzeit in einem Haushaltssicherungsprozess. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt kann der Haushalt nicht weiter belastet werden. Ob bzw. in welcher Höhe letztlich weitere Finanzmittel für die nachhaltige Implementierung und solide Umsetzung des „Kon- zepts für Vielfalt, Inklusion und Teilhabe in Karlsruher Kindertageseinrichtungen“ benötigt werden, kann zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme nicht abschließend beantwortet werden. Hier bleiben die weitere Ausarbeitung bzw. die abschließende Fertigstellung des Konzeptes abzuwarten.

  • Protokoll GR TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 54. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. September 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 33 der Tagesordnung: Rahmenbedingungen für Inklusion in Kitas verbessern Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2023/0742 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. September 2023