Nutzung Sportgelände des ASV Durlach
| Vorlage: | 2023/0738 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier B90’DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 25.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0738 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Nutzung Sportgelände des ASV Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 11.10.2023 7 x Uns Ortschaftsräten wurden Schreiben des Markgrafengymnasiums und der DJK Durlach sowie des ASV Durlach zur Nutzung der Sportanlagen auf dem Gelände des ASV Durlach zugestellt. Wir bitten in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, dem Ortschaftsrat zu berichten, welche Nutzungsregelungen sowohl zwischen Schulen und dem ASV Durlach als auch zwischen den beiden Sportvereinen getroffen wurden. Welche Auflagen wurden mit der Förderung des neuen Rasenplatzes auf dem ASV-Gelände verknüpft? unterzeichnet von: Johannes Ruf, Elke Frey, Margot Isele, Ulrich Wagner, Christina Stolz, Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier B90’DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 25.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0738 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: SuS Nutzung Sportgelände des ASV Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 11.10.2023 7 x 1. Welche Auflagen wurden mit der Förderung des neuen Rasenplatzes auf dem Ge- lände des ASV Durlach 1902 e.V. verknüpft? Der Zuschuss für die Umwandlung des Hartplatzes des ASV Durlach in einen Rasenplatz in Höhe von 143.586 Euro, welcher einer 100 prozentigen Förderung entspricht, wurde dem ASV Durlach unter der Voraussetzung bewilligt, dass der DJK Durlach ein 30-prozentiges Mitbenut- zungsrecht eingeräumt wird. Dies wurde dem Verein auch im Rahmen des Bewilligungsbe- scheids im April 2020 mitgeteilt. Der ASV Durlach sieht sich aufgrund der Erklärung der DJK Durlach vom 27. Februar 2020, in welcher der Verein auch gegenüber Herrn Bürgermeister Lenz mitteilt, dass er nicht mehr an der gemeinsamen Lösung, also der Umwandlung des ASV- Hartplatzes in einen Rasenplatz, interessiert sei, von dieser Auflage entbunden. Da diese Mitteilung dem ASV Durlach zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung bereits bekannt war, jedoch seitens des Vereins keine Rechtsmittel gegen die im Zuschussbescheid des Schul- und Sportamtes dargelegten Auflagen eingelegt wurden, wird der Beschluss seitens der Verwaltung als rechtskräftig erachtet. Der ASV Durlach ist demnach nicht von seinen Pflichten hinsichtlich des Mitbenutzungsrechts durch die DJK Durlach entbunden. 2. Welche Nutzungsregelungen wurden zwischen den beiden Sportvereinen getroffen? Seit dem Beschluss konnten sich die beiden Sportvereine bislang weder auf eine konkrete Nut- zungsregelung für den Rasenplatz durch die DJK Durlach noch eine Absprache hinsichtlich der Nutzungskosten oder Pflegeleistungen, welche die DJK Durlach für die Nutzung an den ASV Durlach leisten muss, einigen. Zu einer diesbezüglichen Klärung fanden in der Vergangenheit bereits mehrere Gespräche zwischen den Vereinen und der Stadtverwaltung statt. Die im letz- ten Gespräch am 25. Oktober 2021 vereinbarte Prüfung durch den ASV Durlach hinsichtlich Trainingsmöglichkeiten der DJK Durlach auf dem ASV-Gelände und eine Ermittlung des antei- ligen Unkostenbeitrags sind nicht erfolgt. Die DJK Durlach erhält nach wie vor keinen Zugang zum Sportgelände des ASV Durlach. Im Juli 2023 sollen erneut Gespräche mit den Vereinen stattfinden, um eine Einigung herbeizuführen. 3. Welche Nutzungsregelungen wurden zwischen Schulen und dem ASV Durlach getroffen? Laut den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Karlsruhe (2.4 Mitbenutzungsregelung) gestat- ten die Sportvereine den Karlsruher Schulen die Mitbenutzung ihrer Sportanlagen für den Sportunterricht. Hierfür erhalten die Sportvereine eine jährliche finanzielle Förderung zur Be- reitstellung und Pflege der Sportanlagen. Auch werden leichtathletische Vereinssportanlagen – 2 – mit Tennenbelag, die im Rahmen des regulären Sportunterrichts genutzt werden, jährlich im Rahmen einer Frühjahrsüberholung von der Stadt Karlsruhe gepflegt. In den übrigen Zeiträu- men ist der Sportverein für die Pflege der Anlagen zuständig. Im Schuljahr 2022/2023 haben das Markgrafen-Gymnasium Karlsruhe-Durlach eine Nutzung der Sportanlagen des ASV Durlach in einem Umfang von 38 Wochenstunden und die Friedrich Realschule Durlach in einem Umfang von 46 Wochenstunden beim Schul- und Sportamt ange- meldet. Der jährliche finanzielle Förderbetrag, den der ASV Durlach entsprechend dieser Bereit- stellungszeiten für das Schuljahr 2022/2023 beantragt hat, wird derzeit seitens der Verwal- tung, bis zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts, zurückgehalten. Es handelt sich dabei um einen Zuschussbetrag in Höhe von rund 7.000 Euro.