Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe
| Vorlage: | 2023/0734 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0734 Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 36.2 x Hauptausschuss 12.09.2023 2.2 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. die Verwaltung die Satzung für eine Verpackungssteuer nach „Tübinger Vorbild“ erarbeitet und eine Einführung bis spätestens zum 1.1.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe ermöglicht. 2. Die Steuer für nicht wiederverwendbare Verpackungen soll von den Endverkäufer*innen der Speisen und Getränke erhoben werden. 3. Die Höhe der Steuern soll wie folgt betragen: (analog zu Tübingen) 1. für jede(n) Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung 0,50 Euro 2. für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung 0,50 Euro 3. für jedes Einwegbesteck (Einwegbesteckteil oder Besteckset) 0,20 Euro Begründung: Nach langer Ungewissheit hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Grundsatzurteil vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) entschieden, dass Kommunen mit einer Satzung eine Verpackungssteuer für Einwegverpackungen von „To-Go-Speisen und -Getränken“ erheben können. Vorreiter für solch eine Erhebung ist die Stadt Tübingen. Als LINKE Fraktion hatten wir bereits in den vorletzten Haushaltsberatungen die Einführung der Verpackungssteuer gefordert und die Verwaltung hat dies 2 Jahre später im Rahmen der Haushaltsstabilisierung zunächst ebenfalls verfolgt, aufgrund der unsicheren Rechtslage aber ausgesetzt. Da diese unsichere Rechtslage nun entfällt, soll das Vorhaben wieder aufgenommen werden. Die Verwaltung hatte vor der juristischen Klärung durch das Verwaltungsgericht die Einführung im Verlaufe des nächsten Doppelhaushaltes als mögliche Maßnahme vorgestellt. Eine Verschiebung bis zum 1.1.2026, wie derzeit von der Stadtverwaltung erwogen, ist nicht erklärbar, auch nicht durch enge personelle Kapazitäten durch die Grundsteueranpassungen. Seit damals haben sich keine wesentlichen Rahmenparameter verändert. Da wir von einer ausreichend intensiven Vorbereitung seitens der Verwaltung ausgehen, halten wir eine Umsetzung bis spätestens 1.1.2025 für machbar. Die Vorteile einer solchen Verpackungssteuer liegen auf der Hand: Die erzeugte Lenkungswirkung macht die Kosten von Einweckpackungen für die Umwelt und für den städtischen Haushalt bewusst – 2 – und erzeugt eine mobilisierende Wirkung auf Gewerbetreibende und Konsument*innen für den Umstieg auf Verpackungen mit Mehrwegnutzungen. Dieser Umstieg ist für die meisten Menschen und Gewerbetreibende vergleichsweise einfach möglich – bereits heute gibt es Karlsruher Gastronomen im Stadtgebiet, die vorbildhaft vorangehen. Dies kann auch ein positiver Beitrag zum Stadtbild sein - durch weniger Pizza Kartons oder in Parkflächen oder Kaffeebecher auf den Plätzen der Stadt. Heute trägt die Allgemeinheit die Folgeschäden und die Kosten für Einwegmüll und Umweltverschmutzung. Künftig sollen die Verursacher*innen zur Kasse gebeten werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0734 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 12.09.2023 2.2 X Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur zeitlichen Planung der Einführung einer Verpackungsteuer zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 0,5 Mio € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 2 Mio € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf den Sachvortrag zum Thema Verpackungsteuer in der Strukturkommission vom 16.06.2023 0059/2023 wird verwiesen. Zur Thematik der Einführung einer Verpackungsteuer fand am 22. Juni 2023 ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Deutschen Städtetag, Vertretern der Stadt Tübingen sowie einer Vielzahl von Kommunen aus der gesamten Bundesrepublik statt. Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Es ist daher noch nicht absehbar, ob in Tübingen eine Satzungsänderung notwendig wird oder nicht. Mit einer zeitnahen Urteilsbegründung ist nach Aussage von Tübingen nicht zu rechnen. Der Kläger hat bereits angekündigt, nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung diese zu prüfen und ggf. ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustreben. In Tübingen liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine praktischen Erfahrungen im Bereich der Steuerfestsetzung und Steuererhebung vor. Die bisherigen Erfahrungen beziehen sich hauptsächlich auf die Themenfelder Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung der Bevölkerung zur Müllvermeidung, Fördermöglichkeiten zum Umstieg auf Mehrwegsysteme etc. Die Kernaufgaben einer Steuerveranlagung wurden durch die Stadt Tübingen bisher noch nicht begonnen. Erfahrungswerte bzw. Prüfmechanismen für eine Kontrolle der Steuerfestsetzung bestehen in Tübingen aktuell nur in der Planungsphase. Eine Zeitplanung für eine Steuerveranlagung, durch die sich die eigentlichen Problemstellungen der Abgrenzungsthematik herausstellen, besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Ob die bisher vorhandenen Personalkapazitäten in Tübingen für die Aufgabenerfüllung ausreichen, steht noch nicht fest. Mit dem Projektstart wurden zwei zusätzliche Stellen zur Umsetzung der Verpackungsteuer geschaffen. Der Gesamtprozess der Einführung der Verpackungsteuer in Karlsruhe wird mit Blick auf die gebotene Rechtssicherheit als auch im Sinne einer praktikablen Umsetzbarkeit aller betroffenen einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss dieses Prozesses wird die Verwaltung dem Gemeinderat einen Satzungsentwurf zur Diskussion, Beratung und Entscheidung vorlegen. Die vorhandenen Personalressourcen im Fachbereich reichen infolge der sehr eng geschnittenen Geschäftsprozessoptimierungen für zusätzliche Tätigkeiten nicht aus. Nur durch eine rechtzeitige Bereitstellung mit anschließend erfolgreicher Akquise der notwendigen Personalkapazitäten bei der Stadtkämmerei kann eine Einführung der Verpackungsteuer zum ursprünglich von der Verwaltung anvisierten Zeitpunkt der Einführung zum 01.01.2026 erfolgen.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 36.2 der Tagesordnung: Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0734 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 12. September 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36.2 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2023
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Niederschrift 43. Sitzung Hauptausschuss 12. September 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Verpackungssteuer Punkt 2.1 der Tagesordnung: Verpackungssteuer jetzt Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0704 Punkt 2.2 der Tagesordnung: Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0734 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunt 2.1 und 2.2 auf. Er verweist auf einen Brief zu die- sem Thema von der DEHOGA. Stadtrat Honné (GRÜNE) teilt mit, dass sich der Antrag erledigt habe. Ihm sei jedoch wichtig, dass die Verpackungssteuer eingeführt werde, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Er erhoffe sich dadurch, dass viele auf die Alternativen umsteigen und weniger Müll erzeugt werde und eine Lenkungsfunktion eintrete. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) erläutert, dass es hierbei nicht um Bestrafung, sondern um Steuerung gehe und darum, den bewussten Umgang nahe zu bringen. Sie wünsche sich eine Fortführung des Themas, sobald die gerichtliche Klarheit darüber vorliege. Stadtrat Hofmann (CDU) sagt, dass wohl grundsätzlich Einigkeit darüber bestehe, dass Müll eingespart werde müsse aber auch in der Vergangenheit bereits viel erreicht worden sei. Ob – 2 – eine Steuer tatsächlich eine Lenkungswirkung entfalte, werde gerade geprüft. Die Einfüh- rung einer Steuer sei zum jetzigen Zeitpunkt daher kontraproduktiv und eine zusätzliche Be- lastung. Stadträtin Melchien (SPD) schlägt vor, die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten und dann gemeinsam mit anderen Städten zu überlegen, was Sinn mache. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass die AfD gegen die Einführung einer Verpackungs- steuer sei. Der Vorsitzende stellt klar, dass durch eine Verpackungssteuer ein gesellschaftlicher Aus- gleich erfolge, um die Kosten, die der Gesellschaft durch die einzusammelnden Einwegver- packungen entstehen, auszugleichen. Stadträtin Fenrich (pl.) schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Die Besteuerung von Verpackungen sei keine triviale Angelegenheit. Weiter gibt sie zu bedenken, dass auch Mehrwegverpackungen weiteren CO2-Verbrauch auslösen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) stellt klar, dass das Thema weiterverfolgt werden solle. Zu- nächst werde aber die Klärung der rechtlichen Angelegenheiten notwendig sein. Der Vorsitzende sagt zu, dass die Verwaltung beabsichtige, die Verpackungssteuer zum 01.01.2026 einzuführen, da derzeit noch zu viele rechtliche Rahmenbedingungen ungeklärt seien. Dies werde dann auch zu gegebener Zeit mit den Gremien besprochen. Eine weitere Behandlung der Anträge erfolgt derzeit nicht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2023