Solarkataster für Durlach
| Vorlage: | 2023/0731 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 11.10.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 20.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0731 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Solarkataster für Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 11.10.2023 5 x Unsere derzeitige benutzten Energiequellen gehen langsam zu Ende (Ausnahme: Atomenergie) . Umso wichtiger ist es, jetzt auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Hier kommen Bioenergie, Geothermie, Windkraft und Solarenergie in Frage. Bei der Solartechnik können sich einzelne Bürger einbringen, z.B. Hausbesitzer mit Dach- oder Balkon-Solaranlagen. In der Altstadt Durlach ist dies kompliziert, denn es ist ein Kompromiss zwischen Denkmalschutz und eingebauter Solartechnik zu finden. Hier kann ein Solarkataster ein hilfreiches Instrument sein. Es zeigt an, wo Solaranlagen gebaut werden können ohne die Stadtansicht zu beeinträchtigen und wo nicht! Wir beantragen deshalb, dass ein Solarkataster für Durlach erstellt wird. unterzeichnet von: Dipl.-Ing. Günther Malisius Dr. Stefan Noé
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 20.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0731 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Solarkataster für Durlach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 11.10.2023 5 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung ist in Prüfung, ob und wann ein Solarkataster für die denkmalgeschützte Gesamtanlage Altstadt Durlach umgesetzt wird. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Ausloten der Möglichkeiten, wo und wie die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen des Denkmalschutzes angemessen in Einklang gebracht werden können, ist gerade für die als Gesamtanlage denkmalgeschützte Altstadt Durlach wichtig. An der Erhaltung der Altstadt Durlach, unter anderem an der Erhaltung der historischen Dachlandschaft, besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Solarkataster für Gesamtanlagen stellen ein informelles kommunales Planungsinstrument für den Umgang mit Solaranlagen in denkmalgeschützten Stadt- und Ortskernen dar. In einer digitalen Karte wird abgebildet, wo Solaranlagen aus städtebaulich-denkmalfachlicher Sicht möglich sein können und wo nicht. In enger fachlicher Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) kann ein Solarkataster erarbeitet werden. Das Solarkataster hat drei Analyseebenen aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht: - Fernwirkung - Stadtbausteine - Kernzonen Alle Ebenen werden einzeln erarbeitet, vor Ort verifiziert und in ein einheitliches Konzept übernommen. Die Stadtverwaltung ist hierzu seit Juli 2022 im Austausch mit dem LAD und im Austausch mit Städten, die bereits ein Solarkataster erstellt haben (Stadt Langenburg) oder ein Solarkataster in Planung haben (Stadt Esslingen). Für die Stadtverwaltung könnte das Solarkataster ein Planungsinstrument sein, um von oft kontroversen Einzelfallentscheidungen zu einer aus denkmalfachlicher Sicht begründeten und planerisch abgestimmten Gesamtlösung zu kommen. Dies wäre zum einen für die Hausbesitzer*innen eine gewisse Transparenz und zum anderen eine Vereinfachung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Solaranlagen für die Verwaltung. Dennoch gibt es einige Punkte, die bei der Entscheidung für ein Solarkataster zu beachten sind. Auch mit einem Solarkataster blieben Anträge auf Solaranlagen Einzelfallentscheidungen. Ein Antrag könnte aufgrund anderer Thematiken (Windlastgefährdung, statische Tragfähigkeit oder Substanzschutz hochwertiger Dachwerke) negativ beschieden werden. Die Angabe im Solarkataster „Solaranlage möglich“ wäre nicht die 100-prozentige Sicherheit für Hausbesitzer*innen, dass eine Solaranlage auch denkmalschutzrechtlich genehmigt werden würde. Dies könnte im Einzelfall zu Unmut führen. Die Erarbeitung und auch das Aktualisieren eines Solarkatasters bindet finanzielle und personelle Ressourcen. Hier wäre aller Wahrscheinlichkeit nach, die externe Vergabe an ein Ingenieurbüro notwendig, weil ein solches Projekt nicht zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben bewältigt werden kann. Gegen die Erstellung eines (teuren) Solarkatasters könnte auch die Schnelllebigkeit im technischen Bereich sprechen. Neuere Entwicklungen können dazu führen, dass die Grundannahmen und Planungen innerhalb des Solarkatasters veralten und wertlos werden. Die Stadtverwaltung ist in Prüfung, ob und wann ein Solarkataster für die denkmalgeschützte Gesamtanlage Altstadt Durlach umgesetzt wird und wird den Ortschaftsrat Durlach entsprechend informieren.