Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Weststadt, Vermietung des Gebäudeneubaus "Kriegsstraße 141 b" zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung

Vorlage: 2023/0725
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 13

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0725 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Weststadt, Vermietung des Gebäudeneubaus „Kriegsstraße 141 b“ zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.07.2023 13 x Gemeinderat 18.07.2023 20 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Vermietung der Räumlichkeiten des Gebäudeneubaus „Kriegsstraße 141 b“ in Karlsruhe-Weststadt für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH, Rahel-Straus-Straße 2, 76137 Karlsruhe ermächtigt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 215.264,40 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Für die Karlsruher Stadtteile West- und Südweststadt besteht ein hoher Fehlbedarf an Betreuungs- plätzen. Aufgrund dieses Defizits und des auslaufenden Mietvertrags der zweigruppigen Kita Monelli in der Schillerstraße 41 wurde die viergruppige Kindertagesstätte „Am Weinbrennerplatz“ durch einen Neubau um vier Gruppen mit einer Gesamtnutzfläche von 1.133,70 m² erweitert. Das neue Gebäude wird in Kürze fertiggestellt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 beschlossen, die Betriebsträgerschaft für die neue Kindertageseinrichtung „Kriegsstraße 141 b" an die AWO Karlsruhe gGmbH mit Sitz in Karlsruhe, welche auch bereits die bestehende Einrichtung „Kriegsstraße 141 a“ betreibt, zu übertragen. Die neue Einrichtung wird Anfang August 2023 den Betrieb aufnehmen. Mit der AWO Karlsruhe gGmbH ist daher ein Mietvertrag über den Erweiterungsbau abzuschließen. Die monatliche Grundmiete beträgt 14,50 €/m² zzgl. Nebenkosten, so dass sich folgende Miete ergibt: Grundmiete 1.133,70 m² x 14,50 €/m² = 16.438,70 €/Monat Nebenkostenvorauszahlungen 1.500,00 €/Monat Gesamtmiete 17.938,70 €/Monat 215.264,40 €/Jahr Die Grundmiete wird gemäß den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertages- einrichtungen und Kinderkrippen freier Träger“ von der Sozial- und Jugendbehörde übernommen. Die darüber hinaus noch anfallenden Betriebs- und Heizkosten trägt die AWO. Der Mietvertrag beginnt am 01.08.2023 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsbedingungen orientieren sich an den bereits bestehenden Mietverhältnissen über Kindertagesstätten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Vermietung der Räumlichkeiten des Gebäudeneubaus „Kriegsstraße 141 b“ in Karlsruhe-Weststadt für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH, Rahel-Straus-Straße 2, 76137 Karlsruhe ermächtigt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 20
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 13 HA_11.07.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 42. Sitzung Hauptausschuss 11. Juli 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 13 der Tagesordnung: Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Weststadt, Vermietung des Gebäudeneubaus „Kriegsstraße 141b“ zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung Vorlage: 2023/0725 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf. Er stellt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, die Vorberatung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 18:06 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Juli 2023

  • Protokoll GR TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 20 der Tagesordnung: Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Weststadt, Vermietung des Gebäudeneubaus "Kriegsstraße 141 b" zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung Vorlage: 2023/0725 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Vermietung der Räumlichkeiten des Gebäudeneubaus „Kriegsstraße 141 b“ in Karlsruhe-Weststadt für eine viergruppige Kindertageseinrichtung. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zum Abschluss des Mietvertrages mit der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH, Rahel- Straus-Straße 2, 76137 Karlsruhe ermächtigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. August 2023