Sachstandsbericht der Radverkehrsmaßnahmen in Neureut durch das Stadtplanungsamt, Vortrag

Vorlage: 2023/0713
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut, Nordstadt, Oststadt

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 04.07.2023

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_3_Radkonzept_StPLA
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0620 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA, V Neureut - Radverkehrsmaßnahmen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 04.07.2023 3 x Ortschaftsrat Neureut 06.10.2020 5 x Ausschuss für Umwelt und Verkehrsangelegenheiten 07.07.2020 2 x Ortschaftsrat Neureut 29.06.2020 2 x in Ausschuss verwiesen Ausschuss für Umwelt und Verkehrsangelegenheiten 03.12.2019 1 x Information (Kurzfassung) Im Jahr 2020 wurde ein durch den Ortschaftsrat abgestimmter Maßnahmenkatalog zum Radverkehr an die Stadtverwaltung Karlsruhe übergeben. Zum aktuellen Sachstand gibt die Stadtverwaltung dem Ortschaftsrat einen Überblick. Der Ortschaftsrat nimmt die Information zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Allgemein Im Jahr 2020 wurde ein durch den Ortschaftsrat abgestimmter Maßnahmenkatalog zum Radverkehr an die Stadtverwaltung Karlsruhe übergeben. Darin wurden verschiedene Maßnahmen und Verbesserungsvorschläge aufgeführt. Da seit der Übergabe des Maßnahmenkataloges einige Zeit vergangen ist, möchte die Stadtverwaltung über den Sachstand informieren. Da die Maßnahmen sich im Umfang stark unterscheiden, werden die einzelnen Punkte nachfolgend beantwortet. Um die Maßnahmen nicht im Detail aufführen zu müssen, wird der ursprüngliche Maßnahmenkatalog mit der detaillierten Beschreibung angehängt. Es ist zu beachten, dass aufgrund der angespannten Personalsituation noch nicht alle Maßnahmen im Detail geprüft werden konnten. Da es sich dabei hauptsächlich um etwas aufwändigere Maßnahmen handelt, für die Planungen notwendig sind, sollen diese noch bei einem Ortstermin besprochen werden. Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass alle Hinweise aufgenommen wurden und bei einem Umbau des Straßenraumes berücksichtigt werden, sofern eine kurzfristige Verbesserung nicht möglich ist. A1 Ampel Haltegriffe: Bei Anpassungen der Signalanlagen mit Radverkehrsführung werden Haltegriffe nachgerüstet. Fehlende Griffe können über KA-feedback oder per Mail an die Signaltechnik des Tiefbauamtes gesendet werden. A2 Umlaufgitter: Die Abstandmaße der Umlaufgitter entsprechen größtenteils den Vorgaben. Es wird nochmals eine Prüfung vor Ort durchgeführt. N1 Teutschneureuter Straße: Die Beschilderung wurde im Jahr 2021 umgesetzt. N2 Mitteltorstraße: Entlang der Mitteltorstraße verläuft beidseitig ein nicht benutzungspflichtiger Radweg. Dies wird allen Verkehrsteilnehmenden durch die farbliche Trennung des Weges und die Radfurten an den Einmündungsbereichen verdeutlicht. Die Radfahrenden können daher sowohl den Radweg als auch die Fahrbahn nutzen. Die Verkehrssituation ist eindeutig geregelt. N3 Grabener Straße: Planung notwendig, Möglichkeiten werden vor Ort geprüft. N4 Grabener Straße: Die Anbringung eines Verkehrszeichens zur zusätzlichen Verdeutlichung ist nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Anbringung einer Markierung. Eine bauliche Verbesserung wird im Zusammenhang mit Maßnahme N3 geprüft. N5 Grabener Straße/Kreisverkehr: Die Radverkehrsführung an diesem Kreisverkehr entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Die Größe eines Verkehrszeichens bestimmt sich nach der Allgemeinen Vorschrift zur Straßenverkehrsordnung. S1 Neureuter Hauptstraße / Bärenweg: Wird in Überarbeitung der Netzkonzeption berücksichtigt S2 Schotterwege – südlich Welschneureuter Str.: Maßnahme kann selbstständig durch Ortsverwaltung Neureut umgesetzt werden – 3 – S3 Welschneureuter Straße: Der Querschnitt der Welschneureuter Straße reicht für die Anlage eines Schutz- beziehungsweise Radfahrstreifens nicht aus. S4 Welschneureuter Straße : Es wird auf die Ausführungen zu Punkt N 4 verwiesen- Die Häufung eines gleichen Verkehrszeichens führt außerdem dazu, dass dieses nicht mehr wahr­ genommen und übersehen wird. S5 Weg: Das UA untersagt neue Beleuchtungen im Außenbereich. S6 Welschneureuter Straße: Aus Sicht der Stadtverwaltung ist hier eine Umplanung notwendig. Es sollten die Planungen zur Querspange 2. Rheinbrücke abgewartet werden. Z1 Rembrandtstraße: Da es sich im vorliegenden Fall weder um einen straßenbegleitenden Radweg, noch um eine Einmündung oder eine Kreuzung handelt, ist die Anbringung einer Radfurt über die Rembrandtstraße hinweg nicht möglich. Z2 Grünewaldstraße: Für den Grünrückschnitt ist die Ortsverwaltung Neureut zuständig. Stelle wurde auf Prüfliste für Fußgängerquerungen aufgenommen. Z3, Z4 Neureuter Querallee: Auch hier wird auf die Ausführungen zu Punkt Z 1 verwiesen. Die Markierung einer Radfurt über diese beiden Einmündungsbereiche ist rechtlich daher nicht möglich. H1 Alte Bahnlinie: Die Straße wird als Fahrradstraße 1.0 mit Kfz-Verkehr bis 30 km/h frei eingerichtet. Umsetzungszeitraum Juni/Juli 2023 H2 Salbeiweg Innerhalb von diesen Zonen wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Für eine verbesserte Fußgängerführung ist eine Planung notwendig --> wird geprüft. H3 Klammweg: Die Markierung einer Radfurt ist rechtlich nicht möglich. Auf die Ausführungen zu Punkt Z 1 wird verwiesen. Zwischen den Kraftfahrzeugführenden und dem Radverkehr bestehen ausreichende Sichtbeziehungen, sodass beide frühzeitig wahrgenommen werden können. Ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ist daher bereits sichergestellt. Das Versetzen des Fußgängerüberweges ist nicht zielführend, da der Radverkehr bei diesen Überwegen nicht vorfahrtsberechtigt ist. H4 Alter Postweg: Der gesamte Kurvenbereich ist gut einsehbar, sodass Kraftfahrzeuge und Radfahrende frühzeitig erkannt werden können. Die Querungshilfe wird daher als ausreichend angesehen. Eine Anpassung der Radien wird geprüft. H5 Klammweg: Der Radverkehr wird sowohl stadteinwärts als auch Richtung Neureut über die Anliegerfahrbahn des Klammweges gelenkt. Da sich diese innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet, wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Gehwegbreite auf der Südseite der Hauptfahrbahn des Klammweges reicht zur Ausweisung eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht aus. – 4 – Die Einrichtung einer Fahrradstraße wird geprüft. H6 Bocksdornweg: Der Gehweg nordöstlich des Bocksdornweges ist für den Radverkehr freigegeben. Die Radfahrenden haben das Geschwindigkeitsniveau an den Fußverkehr anzupassen. Alternativ können Radfahrende auch entlang der Fahrbahn fahren. Radfurten werden lediglich an Unfallhäufungsstellen oder an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, an denen nur unzureichende Sichtverhältnisse auf den Radverkehr bestehen, rot markiert. Beides liegt an diesem Einmündungsbereich nicht vor. H7 Am Wald: Der Straßenquerschnitt der Straße „Am Wald" reicht nicht aus, um beidseitig einen Schutzstreifen für Radfahrende zu markieren. Ebenso reicht der Bestandsweg nicht für eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr aus. K1 Linkenheimer Landstraße: Im Zuge einer Fahrbahndeckensanierung wurde die Radwegeführung vor Haus Nr. 102 verbessert. Die Sanierung der Geh- und Radwege entlang der Linkenheimer Landstraße ist bereits angedacht. K2 Linkenheimer Landstraße: Grundsätzlich ist die Radverkehrsführung am Knotenpunk eindeutig geregelt. Die nördliche Querung der Linkenheimer Landstraße wurde in der Vergangenheit um eine Querung des Rechtsabbiegefahrstreifens ergänzt. Dies erfolgte aus Barrierefreiheitsgründen, weil diese Querung regelmäßig von sehbehinderten Menschen genutzt wird. Die Querung des Rechtsabbiegefahrstreifens erfolgt durch Menschen, die entweder die angesprochene nördliche Furt nutzen wollen oder genutzt haben oder aber die westliche Furt. Insofern ist die vorhandene Signalisierungsart, nämlich Dunkel- Dunkel, für alle Radverkehrsrichtungen die Signalisierungsart, die i.d.R. die geringsten Wartezeiten ermöglicht, zumal die Sichtbeziehungen gut sind. Diese Signalisierungsart ist bei der Querung des rechtseinbiegenden Verkehrs von Westen nicht möglich, weil diese zweistreifig geführt sind. Für die Fahrtrichtung Nord-Süd ist hier aber eine Fahrt ohne nochmaliges Anhalten realisiert, sofern man den rechtsabbiegenden Verkehr von Norden gequert hat. K3 Linkenheimer Landstraße: Fehlende Beschilderung wird durch Ortsverwaltung Neureut eingerichtet. K4 Kirchfeld Nord: Die Sanierung des Weges kann durch die Ortsverwaltung Neureut erfolgen. Eine Querungshilfe über die Abraham-Lincoln-Straße wird aufgrund der guten Sichtbeziehungen als nicht notwendig angesehen. Bei Einem Straßenumbau kann dies aber berücksichtigt werden. K5 Kirchfeld Nord: Der Blankenlocher Weg befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Der Radverkehr innerhalb dieser Zonen findet auf der Fahrbahn statt. W1 Rintheimer Querallee: Die genannte Örtlichkeit befindet sich im Staatswald. Zuständig für die Verwaltung und Beschilderung der Wege ist das Land Baden-Württemberg. Anhang: Maßnahmenkatalog Radmaßnahmen Neureut Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt den Sachstand zu Kenntnis

  • TOP_3_Anlage_Interfr_Antrag_Radwege_Neureut
    Extrahierter Text

    Radwege Neureut Seite 1 August 2020 Die Fraktionen im Ortschaftsrat Neureut Karlsruhe, den 04. August 2020 Interfraktioneller Antrag des Ortschaftsrats Neureut Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Radwege in Neureut Der Ortschaftsrat Neureut beantragt auf Initiative der Fraktion von „Bündnis 90 / die Grünen“ und nach Beratung im Ausschuss für Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten gemeinschaftlich die Prüfung und Umsetzung der im Antrag aufgelisteten Punkte und Maßnahmen durch die Ortsverwaltung Neureut bzw. die betroffenen städtischen Ämter. Der am 24. Oktober gestellte Antrag zur „Erstellung eines Radwegekonzepts für Neureut“ wird durch diesen interfraktionellen Antrag ersetzt. Begründung: Fahrradfahren ist eine gesunde, umwelt- und klimafreundliche Art der Fortbewegung. Um Radfahren attraktiver und sicherer zu machen, bedarf es durchgängiger Radwege auf den Hauptrouten. Das vorhandene Radwegenetz in Neureut ist eine gute Ausgangsbasis; weist allerdings an einigen Stellen Lücken und Gefahrenstellen auf. Diese Lücken gilt es zu schließen, die Gefahrenstellen zu entschärfen. Ferner sollen die Routen durch geeignete Beschilderung als solche erkennbar sein und der Fahrradverkehr entsprechend kanalisiert werden. Zum Zwecke der besseren Übersicht und Lokalisierung der einzelnen gewünschten Maßnahmen, wurden die Punkte nach Teilgebieten geclustert und entsprechend nummeriert: Kap. Ortsteil Maßnahmen # 1 Allgemein A1 – A2 2 Neureut Nord N1 – N5 3 Neureut Süd S1 – S6 4 Neureut Zentrum Z1 – Z4 5 Neureut Heide H1 – H7 6 Neureut Kirchfeld K1 – K5 7 Hardtwald W1 Radwege Neureut Seite 2 August 2020 1. Allgemein # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme A1 Ampel-Haltegriffe Verkehrsampeln an Fahrradwegen Anbringung von Haltegriffen für Radfahrer an geeigneten Ampeln wie in der Karlsruher Innenstadt bereits vielfach realisiert. A2 Umlaufgitter Bahnübergänge und sonstige Verbreiterung des Durchlasses um Fahrrädern mit Kinder- und sonstigen Anhängern sowie Lastenfahrrädern eine bessere Passage zu ermöglichen. Radwege Neureut Seite 3 August 2020 2. Neureut Nord (1/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme N1 Teutschneureuter Straße zwischen Unterfeldstraße und Beginn Untere Hardtstraße Kennzeichnung als gemeinsamen Rad- und Fußweg mit Zeichen 240 in beide Richtungen; sowohl parallel zum Festplatz von Osten kommend als auch an der Einmündung des Feldweges zwischen Teutschneureuter Straße und Neureuter Querallee beim Trafohäusle. N2 Mitteltorstraße Beschilderung Vormals benutzungspflichtiger Radweg; Erwachsene Radfahrer sollen nun auf der Straße fahren; dunklere Pflasterfarbe impliziert immer noch Vorhandensein eines Radweges; eindeutige Beschilderung erforderlich. Radwege Neureut Seite 4 August 2020 2. Neureut Nord (2/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme N3 Grabener Straße von Teutschneureuter Straße - Kreisverkehr Zeitnahe Umsetzung der am 17.02.2020 zwischen Stadtplanungsamt, Tiefbau Verkehrslenkung und Straßenverkehrsstelle Ordnungsamt abgestimmten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrer auf dem gesamten Streckenabschnitt durch verkehrsrechtliche Anordnungen, Markierungen, Radfurten etc. Ziel ist ein eindeutig bezeichneter, sicherer und durchgehender Fahrradweg von NW nach SO. N4 Grabener Straße Querung nördlich Hauptfriedhof Tempo 50, kein Hinweis auf querenden Radweg. Stark frequentierte Strecke nach Eggenstein und zu den Sportvereinen im Tiefgestade. Übergang markieren oder alternativ am Kreisverkehr realisieren. Radwege Neureut Seite 5 August 2020 2. Neureut Nord (3/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme N5 Grabener Straße Kreisverkehr Kreisverkehr ist außerorts, d.h. Fahrräder haben im Gegensatz zu innerstädtischen Kreisverkehren keine Vorfahrt. Dies ist nicht allen Fahrradfahrern bewusst. Ggf. größere „Vorfahrt achten“ Schilder und Piktogramme auf dem Boden anbringen. Radwege Neureut Seite 6 August 2020 3. Neureut Süd (1/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme S1 Neureuter Hauptstraße / Bärenweg Bärenweg Aufnahme des Bärenwegs ins Radwegenetz (Grüne Schilder) als Alternativroute zu Welschneureuter Straße (→Haltestelle Bärenweg, →Badnerlandhalle, →Heidesee). S2 Schotterwege - südlich Welschneureuter Str. zwischen Straßenbahnlinie und Verbindungsweg vom Oberfeld, Rechts der langen Richtstatt zur Schweigener Str. Grober und spitzer Schotter; unangenehm zu fahren. Austausch des Belags. Prüfung Feldwegeunterhaltung oder Durchführung durch Ortsverwaltung. Radwege Neureut Seite 7 August 2020 3. Neureut Süd (2/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme S3 Welschneureuter Straße Gesamter Abschnitt zwischen Hauptstraße und Rembrandtstraße Im Zuge der Umsetzung des Lärmschutzkonzeptes (Tempo 30), Schaffung eines sicheren, durchgehenden Fahrradwegs in beide Fahrrichtungen über den kompletten Abschnitt hinweg. Ggf. Änderung der Straßenklassifizierung anstreben. S4 Welschneureuter Straße Querung Verlängerung Rubensstraße Hinweisschild, dass Radfahrer kreuzen. S5 Weg zwischen Kaiserslauterer Straße und Welschneureuter Straße entlang Bahnlinie S1/11 Prüfung der Errichtung einer naturverträglichen Bedarfsbeleuchtung Radwege Neureut Seite 8 August 2020 3. Neureut Süd (3/3) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme S6 Welschneureuter Straße Überführung B36 Die Stelle wird aus städtischer Sicht nicht als Radweg angesehen, d.h. Fahrradfahrer wären verpflichtet die Strecke zwischen „Neureuter Hauptstraße“ und „An der Wässerung“ auf der Straße zu fahren. Die derzeitige – äußerst gefährliche - Querungsmöglichkeit für Fußgänger könnte als Radfahrquerung ertüchtigt werden: roter Radfahrüberweg, für den Fahrzeugverkehr Zeichen 205. Radwege Neureut Seite 9 August 2020 4. Neureut Zentrum (1/2) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme Z1 Rembrandtstraße beim Fußgänger- überweg Bärenweg Wichtiger Übergang, da eine der Routen zum Schulzentrum. Sicheren, markierten, Radfahrerüberweg südlich zum Zebrastreifen realisieren mit Fortführung Rubensstraße / Hans-Baldung- Grien-Weg bis zum Schulzentrum. Prüfung durch Stadtplanungsamt ob Führung durch verkehrsberuhigten Bereich möglich (betrifft auch nächsten Punkt). Z2 Grünewaldstraße Querung zum Schulzentrum auf Höhe Hans-Baldung-Grien- Weg Fortführung der im vorherigen Punkt genannten Route. Uneinsichtiger Bereich, Querung nicht markiert. Abhilfe: Querung markieren und Randbegrünung zurückschneiden für verbesserte Sicht. Radwege Neureut Seite 10 August 2020 4. Neureut Zentrum (2/2) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme Z3 Neureuter Querallee Querung Rembrandtstraße Prüfung der Realisierung einer sicheren Überquerung für Radfahrer. # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme Z4 Neureuter Querallee Querung Grünewaldstraße Prüfung der Realisierung einer sicheren Überquerung für Radfahrer, z.B. mittels Rotfurt. Radwege Neureut Seite 11 August 2020 5. Neureut Heide (1/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme H1 Alte Bahnlinie Zwischen Endhaltestelle Neureut-Heide und Alte Kreisstraße Es handelt sich um eine wichtige und vielgenutzte Querverbindung für Radfahrer und Fußgänger. Radfahrer und Fußgänger sind völlig ungeschützt. Ausbau zum Rad- und Fußweg, sowie bedarfsgerechte Fahrbahnausleuchtung. H2 Salbeiweg Parkplatz Heidesee bis Klammweg Lücke im Radweg. Diese Strecke ist stark frequentiert, auch von Schülern. In Ermangelung eines Radweges hat sich westlich des Salbeiwegs bereits ein Trampelpfad gebildet. Vorschlag: Umwandlung des Trampelpfades in einen Radweg oder Fortführung des Fahrradweges auf der Straße kennzeichnen. Radwege Neureut Seite 12 August 2020 5. Neureut Heide (2/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme H3 Klammweg Überweg für Radfahrer Salbeiweg - Postweg Gefährliche Querung für Radfahrer. Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation im Sinne eines durchgängigen, sicheren Radweges unter Berücksichtigung / in Kombination mit benachbartem Zebrastreifen (z.B. durch bauliche Umgestaltung mit Versetzen des Fußgängerüberweges). H4 Alter Postweg Ecke Kaiserslauterner Straße Verbesserung der Fahrradführung über den „Alten Postweg“. Radwege Neureut Seite 13 August 2020 5. Neureut Heide (3/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme H5 Klammweg zwischen Alter Postweg und Straße Am Wald Schaffung eines sicheren, durchgehenden und klar ausgeschilderten Fahrradwegs in beide Fahrrichtungen über den kompletten Abschnitt hinweg. H6 Bocksdornweg zwischen Linkenheimer Landstraße und Ein- und Ausfahrt Bocksdornweg in die 30er Zone Auf diesem Straßenabschnitt wird in der Wahrnehmung häufig schnell gefahren. Die meisten Radfahrer fahren auf dem Gehweg, sind dort allerdings nachgeordnet. Verbesserung: Fortführung des Radstreifens wie "Am Wald" auf der nördlichen Straßenseite. Einmündung mit roter Fahrradfurt. Radwege Neureut Seite 14 August 2020 5. Neureut Heide (4/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme H7 Am Wald zwischen Erzbergerstraße und Bocksdornweg Gemarkung Nordstadt, daher nur Empfehlung: Der Fußweg auf der Südseite „Am Wald“ darf im betroffenen Abschnitt von Radfahrern mitbenutzt werden. Der Weg führt direkt an den Vorgärten und Hauseingängen vorbei und wird stark frequentiert, auch von vielen Kindern, die dort wohnen. Man kann nur sehr langsam und sehr vorsichtig fahren. Überprüfung von möglichen Maßnahmen, z.B. Verlegung des Radwegs auf die Straße analog zur Nordseite. Radwege Neureut Seite 15 August 2020 6. Neureut Kirchfeld (1/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme K1 Linkenheimer Landstraße gesamte Strecke auf Neureuter Gemarkung Beidseits schlechter Zustand der Fahrbahnoberfläche. Abstand zum motorisierten Verkehr gering, event. Schutzbügel, Fahrbahnbreite mangels Platz gering. Radwege Neureut Seite 16 August 2020 6. Neureut Kirchfeld (2/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme K2 Linkenheimer Landstraße Kreuzung Moldaustraße / Neureuter Querallee Hohes Radverkehrsaufkommen in Ost-West- Richtung, insbes. durch Schüler und Pendler. Querung nur in mehreren Schritten möglich. Unterschiedliche Rechtsabbiegerregelung an allen vier Übergängen (Bedarfsampel geschaltet, Bedarfsampel nicht geschaltet, ohne Ampel, ohne Rechtsabbiegerspur). Bitte um Überprüfung der Gesamtsituation für Radfahrer. K3 Linkenheimer Landstraße Radweg zwischen Neureuter Querallee und Kirchfeldbrücke Radweg auf westlicher Seite der Linkenheimer Landstraße: Grüne Beschilderung (Radwegenetz) ist vorhanden, aber kein Hinweis, dass Abschnitt in beide Fahrtrichtungen für Radverkehr freigegeben ist. Eindeutige Beschilderung durch Zeichen 240 wünschenswert. Radwege Neureut Seite 17 August 2020 6. Neureut Kirchfeld (3/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme K4 Kirchfeld Nord Wiltraut-Rupp-von- Brünneck-Anlage Aufgrund der suboptimalen Situation für Fahrradfahrer im Blankenlocher Weg ist dies eine vielgenutzte Route von Kirchfeld-Nord u.a. ins Schulzentrum, allerdings nach Niederschlag kaum befahrbar, s. Bild. Abhilfe: fachgerechte Ertüchtigung des Schotterweges beispielsweise mit wassergebundener Decke ohne Pfützen- bildung; Befestigungsmöglichkeiten prüfen. Zur Anbindung des Wohngebiets Kirchfeld- Nord an diesen Weg ist ferner eine Querungshilfe der Abraham-Lincoln-Allee aus Sicherheitsgründen erforderlich. Radwege Neureut Seite 18 August 2020 6. Neureut Kirchfeld (4/4) # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme K5 Kirchfeld Nord Blankenlocherweg (nördliche Seite) zwischen Herrmann- Höpker - Aschoff-Str. und Einmündung Donauschwabenstraße Trotz ausreichend vorhandenem Platz (sehr breiter Gehweg, Freihaltetrasse Straßenbahn) geringe Fahrbahnbreite für gleichzeitige Nutzung von Auto/Bus- und Fahrradverkehr. Mögliche Lösung wäre Erlauben des Radverkehrs auf Gehweg bis Sparkassenfiliale und anschließend gestrichelte Wegführung auf Straße. Radwege Neureut Seite 19 August 2020 7. Hardtwald # Straße Abschnitt Beschreibung / Mögliche Maßnahme W1 Rintheimer Querallee Zwischen Eggensteiner und Linkenheimer Allee Ausbau des unbefestigten Wegs zum asphaltierten Fahrradweg um Fahrradpendlern in Richtung Oststadt, (EnBW, Flugsicherung, etc.) eine auch bei nassem Untergrund „spritzfreie“ Verbindung durch den Wald in Ost-West-Richtung zu ermöglichen.