Verpackungssteuer jetzt

Vorlage: 2023/0704
Art: Antrag
Datum: 20.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.07.2023

    TOP: 36.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.09.2023

    TOP: 2.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 20.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0704 Verpackungssteuer jetzt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 36.1 X Hauptausschuss 12.09.2023 2.1 X Für Karlsruhe wird nach dem Vorbild von Tübingen zeitnah eine Steuer auf Verpackungen von To-go- Speisen und -Getränken nach dem Tübinger Modell eingeführt, mit den Änderungen, die sich aus dem Gerichtsurteil ergeben. Die Einwegverpackungen der To-go-Gastronomie sind ein erhebliches Umweltproblem: Unnötig viele Ressourcen werden für deren Herstellung und Entsorgung verbraucht. Zwar ist bereits vorgeschrieben, dass auch Mehrwegverpackung angeboten werden muss, aber allzu oft werden Einwegverpackungen genutzt. Im günstigsten Fall landet der Abfall anschließend in überquellenden Müllbehältern, zu oft aber auch einfach auf der Straße; ein Teil gelangt in die Natur. Zusätzlich stellt die Entsorgung eine Belastung für den kommunalen Haushalt dar. Weil eine Mülltrennung im öffentlichen Raum praktisch nicht durchführbar ist, braucht es andere Steuerungsinstrumente. Die Einführung einer Verpackungssteuer im Sinne einer örtlichen Verbrauchssteuer, kann zur Vermeidung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beitragen und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen setzen. Dadurch wird das Abfallaufkommen im Stadtgebiet verringert und einer zunehmenden Vermüllung des öffentlichen Raums entgegengewirkt. Schon lange wartet Karlsruhe darauf, dass die Rechtssicherheit der Verpackungssteuer in Tübingen bestätigt wird. Das ist seit dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) inzwischen der Fall. Wir stellen diesen Antrag, weil es uns wichtig ist, an dieser Stelle schnell aktiv zu werden und uns die Zeitvorstellung des Finanzdezernats zu diesem Thema zu unambitioniert ist. Aus Tübingen liegt bereits eine Regelung vor, mit der praktische Erfahrungen gesammelt wurden, und das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze die wenigen Punkte näher ausführen, die geändert werden müssen. Dann kann nach diesem Vorbild in Zusammenarbeit mit anderen Städten mit wenig Aufwand eine Regelung für Karlsruhe ausgearbeitet werden. Diese könnte im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten und somit zeitnah dieses spezielle Müllproblem angehen. Ziel ist dabei nicht, möglichst hohe Einnahmen zu erhalten, sondern mit diesem Impuls den Mehrwegverpackungen zum Durchbruch zu verhelfen. Begründung/Sachverhalt – 2 – Wir verstehen, dass die Stadtverwaltung derzeit stark mit der Vorbereitung des Doppelhaushalts und der Umsetzung der neuen Grundsteuer beschäftigt ist. Aber hier kann die Stadtverwaltung auf eine gute Grundlage zurückgreifen. Daher sind wir überzeugt, dass das im Laufe des nächsten Jahres zu schaffen ist, wenn man sich auf das beschränkt, was in Tübingen eingeführt wurde. Darüber hinaus gehende Verbesserungen sind anschließend in Ruhe weiterhin möglich. Unterzeichnet von: Johannes Honné Aljoscha Löffler Christina Bischoff Christine Weber Michael Borner Niko Riebel Christine Großmann Leonie Wolf Jorinda Fahringer Verena Anlauf Renate Rastätter Thorsten Frewer Benjamin Bauer Dr. Clemens Cremer Dr. Iris Sardarabady

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0704 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Verpackungssteuer jetzt Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 12.09.2023 2.1 X Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur zeitlichen Planung der Einführung einer Verpackungsteuer zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 0,5 Mio € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2 Mio € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf den Sachvortrag zum Thema Verpackungsteuer in der Strukturkommission vom 16.06.2023 0059/2023 wird verwiesen. Zur Thematik der Einführung einer Verpackungsteuer fand am 22. Juni 2023 ein Erfahrungsaustausch zwischen dem Deutschen Städtetag, Vertretern der Stadt Tübingen sowie einer Vielzahl von Kommunen aus der gesamten Bundesrepublik statt. Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. Es ist daher noch nicht absehbar, ob in Tübingen eine Satzungsänderung notwendig wird oder nicht. Mit einer zeitnahen Urteilsbegründung ist nach Aussage von Tübingen nicht zu rechnen. Der Kläger hat bereits angekündigt, nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung diese zu prüfen und ggf. ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustreben. Nach den in Tübingen gefassten Regelungen konnte bis zum aktuellen Zeitpunkt noch keine praktischen Erfahrungen im Bereich der Steuerfestsetzung und Steuererhebung gesammelt werden. Die bisherigen Erfahrungen beziehen sich hauptsächlich auf die Themenfelder Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung der Bevölkerung zur Müllvermeidung, Fördermöglichkeiten zum Umstieg auf Mehrwegsysteme etc. Die Kernaufgaben einer Steuerveranlagung wurden durch die Stadt Tübingen bisher noch nicht begonnen. Erfahrungswerte bzw. Prüfmechanismen für eine Kontrolle der Steuerfestsetzung bestehen in Tübingen aktuell nur in der Planungsphase. Eine Zeitplanung für eine Steuerveranlagung, durch die sich die eigentlichen Problemstellungen der Abgrenzungsthematik herausstellen, besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Ob die bisher vorhandenen Personalkapazitäten in Tübingen für die Aufgabenerfüllung ausreichen, steht noch nicht fest. Mit dem Projektstart wurden zwei zusätzliche Stellen zur Umsetzung der Verpackungsteuer geschaffen. Der Gesamtprozess der Einführung der Verpackungsteuer in Karlsruhe wird mit Blick auf die gebotene Rechtssicherheit als auch im Sinne einer praktikablen Umsetzbarkeit aller Betroffenen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die vorhandenen Personalressourcen im Fachbereich reichen infolge der sehr eng geschnittenen Geschäftsprozessoptimierungen für zusätzliche Tätigkeiten nicht aus. Nur durch eine rechtzeitige Bereitstellung mit anschließend erfolgreicher Akquise der notwendigen Personalkapazitäten bei der Stadtkämmerei kann eine Einführung der Verpackungsteuer zum ursprünglich von der Verwaltung anvisierten Zeitpunkt der Einführung zum 01.01.2026 erfolgen.

  • Protokoll GR TOP 36.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 36.1 der Tagesordnung: Verpackungssteuer jetzt Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0704 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 12. September 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 36.1 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2023

  • Protokoll TOP 2.1 und 2.2HA_12.09.2023
    Extrahierter Text

    Niederschrift 43. Sitzung Hauptausschuss 12. September 2023, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Verpackungssteuer Punkt 2.1 der Tagesordnung: Verpackungssteuer jetzt Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0704 Punkt 2.2 der Tagesordnung: Einführung einer Verpackungssteuer bis spätestens 01.01.2025 im Stadtgebiet Karlsruhe Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2023/0734 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunt 2.1 und 2.2 auf. Er verweist auf einen Brief zu die- sem Thema von der DEHOGA. Stadtrat Honné (GRÜNE) teilt mit, dass sich der Antrag erledigt habe. Ihm sei jedoch wichtig, dass die Verpackungssteuer eingeführt werde, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Er erhoffe sich dadurch, dass viele auf die Alternativen umsteigen und weniger Müll erzeugt werde und eine Lenkungsfunktion eintrete. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) erläutert, dass es hierbei nicht um Bestrafung, sondern um Steuerung gehe und darum, den bewussten Umgang nahe zu bringen. Sie wünsche sich eine Fortführung des Themas, sobald die gerichtliche Klarheit darüber vorliege. Stadtrat Hofmann (CDU) sagt, dass wohl grundsätzlich Einigkeit darüber bestehe, dass Müll eingespart werde müsse aber auch in der Vergangenheit bereits viel erreicht worden sei. Ob – 2 – eine Steuer tatsächlich eine Lenkungswirkung entfalte, werde gerade geprüft. Die Einfüh- rung einer Steuer sei zum jetzigen Zeitpunkt daher kontraproduktiv und eine zusätzliche Be- lastung. Stadträtin Melchien (SPD) schlägt vor, die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten und dann gemeinsam mit anderen Städten zu überlegen, was Sinn mache. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass die AfD gegen die Einführung einer Verpackungs- steuer sei. Der Vorsitzende stellt klar, dass durch eine Verpackungssteuer ein gesellschaftlicher Aus- gleich erfolge, um die Kosten, die der Gesellschaft durch die einzusammelnden Einwegver- packungen entstehen, auszugleichen. Stadträtin Fenrich (pl.) schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Die Besteuerung von Verpackungen sei keine triviale Angelegenheit. Weiter gibt sie zu bedenken, dass auch Mehrwegverpackungen weiteren CO2-Verbrauch auslösen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) stellt klar, dass das Thema weiterverfolgt werden solle. Zu- nächst werde aber die Klärung der rechtlichen Angelegenheiten notwendig sein. Der Vorsitzende sagt zu, dass die Verwaltung beabsichtige, die Verpackungssteuer zum 01.01.2026 einzuführen, da derzeit noch zu viele rechtliche Rahmenbedingungen ungeklärt seien. Dies werde dann auch zu gegebener Zeit mit den Gremien besprochen. Eine weitere Behandlung der Anträge erfolgt derzeit nicht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. September 2023