Karlsruhe als Mitglied der "Region der Lebensretter"
| Vorlage: | 2023/0700 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 20.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0700 Karlsruhe als Mitglied der "Region der Lebensretter" Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 35 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.09.2023 2 x 1. Die Verwaltung prüft, unter welchen Bedingungen sich die Stadt und der Landkreis Karlsruhe der App „Region der Lebensretter“ anschließen können. a) Die Verwaltung klärt, welche Ressourcen, z.B. auch in Hinblick auf die dafür notwendige Software erforderlich sind. b) Dazu bringt sie das Thema in den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe (Stadt und Landkreis Karlsruhe) ein. Die App „Region der Lebensretter“ endet kurz vor den Toren der Stadt - dann, wenn man den Landkreis Rastatt verlässt. Durch das Smartphone-basierte Ersthelfersystem können erwiesenermaßen in vielen Fällen bei plötzlichem Herzstillstand Leben gerettet werden. Es gelingt im Durchschnitt, dass innerhalb von fünf Minuten registrierte und geschulte Ersthelfer*innen erscheinen, mit der Reanimation beginnen und so das Rennen gegen die Zeit noch (viel eher) gewinnen können (siehe dazu die Antwort auf unsere Anfrage von 2019). Mittlerweile wurde die „Region der Lebensretter“ von Freiburg aus über ganz Süd- und Mittelbaden bis einschließlich Rastatt ausgebaut. Auch im Raum Calw, Freudenstadt und anderen württembergischen Landesteilen existiert das lebensrettende System. „Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen. Über 50.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Herz-Kreislaufstillstand. Es kann jeden treffen: Junge und Alte, Sportler und Couch-Potatoes. Bis der Rettungsdienst eintrifft – in Großstädten 7-9 Minuten nach dem Notruf, auf dem Land wesentlich später – sind die Überlebenschancen nur noch minimal. Bereits nach kurzer Zeit treten irreversible Schäden im Gehirn auf. Nur etwa 10 bis15 Prozent der Patient*innen überleben – trotz der Fortschritte in der Notfall- und Intensivmedizin.“ (aus: https://regionderlebensretter.de/). Wir beantragen eine Prüfung, unter welchen Bedingungen die Installierung einer solchen App für Karlsruhe und Karlsruhe-Land möglich ist, damit Karlsruhe, wie ganz Süd- und Mittelbaden, Teil der „Region der Lebensretter“ werden kann. Begründung/Sachverhalt – 2 – Für diese Prüfung muss eine enge Abstimmung mit den Rettungsdiensten erfolgen, denn die App kann nur erfolgreich sein, wenn sie sich nahtlos in die Rettungskette eingliedert und die verantwortlichen Träger hinter diesem System stehen. Außerdem muss die Rettungsleitstelle entsprechend ausgestaltet und die Software muss der Lebensretter-App technisch gewachsen sein. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Niko Riebel Jorinda Fahringer Christine Großmann Renate Rastätter Benjamin Bauer
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 35 der Tagesordnung: Karlsruhe als Mitglied der „Region der Lebensretter“ Antrag: GRÜNE Vorlage: 2023/0700 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 21. September 2023, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2023
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0700 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Karlsruhe als Mitglied der "Region der Lebensretter" Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 35 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21.09.2023 2 x Kurzfassung Die Einführung einer Ersthelfer-App kann grundsätzlich sinnvoll sein. Für deren Betrieb fallen allerdings Kosten unter anderem für Ausstattung, Ausbildung und Personal an. Die hierfür notwendigen Mittel stehen im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung bzw. werden an anderer Stelle dringender benötigt. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, sich der App nicht anzuschließen. Davon unabhängig wird sie das Thema – wie beantragt - im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst zur Sprache bringen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 285.000 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 688.000 € Gesamteinzahlung: 213.750 € Jährlicher Ertrag: 516.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Verwaltung prüft, unter welchen Bedingungen sich die Stadt und der Landkreis Karlsruhe der App „Region der Lebensretter“ anschließen können. a) Die Verwaltung klärt, welche Ressourcen, z. B. auch in Hinblick auf die dafür notwendige Software erforderlich sind. b) Dazu bringt sie das Thema in den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe (Stadt und Landkreis Karlsruhe) ein. Über die Ersthelfer-App „Region der Lebensretter“ werden bei bestimmten medizinischen Notfällen zusätzlich zum Rettungsdienst ehrenamtliche Helferinnen und Helfer über die Integrierte Leitstelle (ILS) alarmiert, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden. Diese besitzen notfallmedizinische Grundkenntnisse und können Maßnahmen der Ersten Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten. Sie sind kein Teil des Rettungsdienstes, aber Glied der Rettungskette. Zur Einführung der App im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und für deren späteren Betrieb sind folgende Schritte beziehungsweise Randbedingungen zu beachten: ▪ Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe existiert ein etabliertes Helfer-Vor-Ort-System der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren. Dieses soll beibehalten werden. Bei einem Notfall könnte die Ersthelfer-App aber zusätzlich zum Einsatz kommen und vier nächstgelegene Ersthelfer*innen georeferenziert zusätzlich zu den Helfern-Vor-Ort alarmieren. ▪ Nach Einrichtung der App wären die Planung und Durchführung von Werbeveranstaltungen in verschiedensten Bereichen notwendig. ▪ Es müsste eine Mindestqualifikation für die Ersthelfenden festgelegt und nach deren Bewerbung fachgerecht geprüft und dokumentiert werden. ▪ Es müssten regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen für die registrierten Ersthelfenden durchgeführt werden. ▪ In anderen Kreisen wurden Notfallrucksäcke für die Ersthelfenden beschafft und verteilt. Dies würde auch der Anspruchshaltung der Ehrenamtlichen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe entsprechen. ▪ Zur Mitfinanzierung des Systems wäre eine ständige Spendenakquise erforderlich. ▪ Ein Qualitätsmanagement wäre unabdingbar. Nach einer Alarmierung müssten die Reaktionsfähigkeit und Qualität der Ersthelfenden ausgewertet werden. ▪ Es wäre zu prüfen, inwieweit die Beschaffung einer Ersthelfer-App vergaberechtlichen Kriterien unterliegt. Die Einführung der Ersthelfer-App „Region der Lebensretter“ würde folgende Kosten verursachen (Ermittlung unter der Annahme von 1.500 registrierten Helferinnen und Helfern): ▪ Einmalige Kosten für die Einrichtung der App: 60.000 Euro ▪ Jährliche Folgekosten für die App: 30.000 Euro ▪ Kosten für die Erstausstattung der Helferinnen und Helfer: 225.000 Euro ▪ Laufende jährliche Kosten für Ausbildung und Unterhalt der Ausrüstung: 600.000 Euro ▪ Personalstelle für die Administration der App (1,0 VZW pro Jahr): 58.000 Euro Der aktuelle Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg weist die Aufgabe der Ersthelfer- Apps den ILS zu. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe käme damit folgender Kostenschlüssel für die einmaligen und laufenden Kosten zum Tragen: ▪ Stadt Karlsruhe: 25 Prozent ▪ Landkreis Karlsruhe: 25 Prozent – 3 – ▪ Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Karlsruhe e. V.: 50 Prozent Grundsätzlich wäre allerdings noch mit den beteiligten Trägern und Gebietskörperschaften abzustimmen, welche der aufgelisteten Kosten über die ILS und welche Kosten anderweitig abgerechnet werden können. So könnte die Administration dem Rettungsdienst-Träger der ILS (DRK) zugewiesen und die erforderliche Personalstelle dort angesiedelt und mitfinanziert werden. Besonders betrachtet werden müssten allerdings die Budgetverhandlungen des DRK mit den Kostenträgern. Eine Zustimmung zur 50-Prozent-Finanzierung wäre hier Voraussetzung, dass das DRK die 50 Prozent tragen kann. Die Verwaltung hält die Einführung einer Ersthelfer-App grundsätzlich für sinnvoll. Erste Abstimmungen mit dem Landkreis Karlsruhe und dem DRK Kreisverband Karlsruhe e. V. ergaben ebenfalls eine grundsätzlich positive Resonanz. Allerdings ist zu beachten, dass dieses Projekt vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltskonsolidierung keine Priorität hat. Es wäre aus Sicht der Verwaltung deutlich sinnvoller, die notwendigen finanziellen Mittel in die Aufrechterhaltung des Betriebes der Feuerwehr und der ILS zu investieren. Sollte es dennoch einen politischen Beschluss zur Einführung der Lebensretter-App geben, wären die nächsten Schritte: ▪ Beschluss im Lenkungsausschuss der ILS Karlsruhe zur Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe und Aufnahme der Kosten in den Wirtschaftsplan der ILS. ▪ Darstellung der Gegenfinanzierung des städtischen Anteils. ▪ Abstimmung des Wirtschaftsplans, vor allem um diese Erweiterung mit den Kostenträgern durch das DRK. ▪ Beschluss im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst des Stadt- und Landkreises Karlsruhe. ▪ Juristische Bewertung und vergaberechtliche Prüfung, dann Ausschreibung.
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Niederschrift Sitzung Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 21. September 2023, 16:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzende: Bürgermeisterin Bettina Lisbach Punkt 2 der Tagesordnung: Karlsruhe als Mitglied der „Region der Lebensretter“ Vorlage: 2023/0700 Die Vorsitzende gibt eine kurze Einführung in das Thema und begrüßt dazu den Kreisge- schäftsführer des DRK Kreisverbandes Karlsruhe e.V., Herrn Daniel Schneider. In diesem Zu- sammenhang erklärt sie auch die grundsätzliche Struktur und die Zuständigkeiten im Be- reich Rettungsdienst. Die Verwaltung betrachtet eine Ersthelfer-App als Teil des Rettungs- dienstes, weshalb auch in diesem Bereich die Kostenaufstellung gemacht wurde. Die Vorsitzende gibt danach der Antragstellerin die Möglichkeit, zu ihrem Antrag Stellung zu beziehen. Stadträtin Verena Anlauf (GRÜNE) führt aus, dass sie grundsätzlich keine inhaltliche De- batte im Ausschuss führen möchte und schlägt daher vor, das Thema im Bereichsausschuss für den Rettungsdienst zu behandeln. Sie merkt an, dass sich Stadt- und Landkreise von Freiburg bis Rastatt - und auch weitere Bereiche in Baden-Württemberg - diesem System angeschlossen haben. Somit gehört Karlsruhe zu den wenigen Regionen, welche bisher nicht mitwirken. Sie ergänzt, dass Personal aus Krankenhäusern und aus dem Bereich der Rettungsdienste durch die App angesprochen werden sollen und somit in die Rettungs- kette eingebunden werden können. In Bezug auf die genannten Kosten in der Stellung- nahme berichtet sie von deutlich geringeren Zahlen aus Eppingen und Stuttgart, welche sie durch Kontakt mit den dort verantwortlichen Personen eingeholt hat. Die Gründe dafür sollten im Bereichsausschuss besprochen werden. Die Gründerin der „Region der Lebens- retter“ aus dem Bereich Eppingen habe zudem Unterstützung bei der Implementierung der App angeboten und würde auch im Bereichsausschuss bei Bedarf Rede und Antwort ste- hen. Stadtrat Friedmann Kalmbach (FW/FÜR) sieht das kritischer und hält die Effizienz des Sys- tems für fragwürdig. Das Verhältnis von finanziellem Einsatz zu tatsächlich geretteten Men- schen soll geprüft werden. Er erkundigt sich, was der Bereichsausschuss ist. – 2 – Stadtrat Thomas H. Hock (FDP) merkt an, dass der Artikel in den BNN zu diesem Thema für Aufruhr gesorgt hat und erkundigt sich, ob die Software mit dem System in der ILS kompa- tibel ist. Er hinterfragt auch die deutlichen Differenzen beim Aufwand zur Implementierung dieses Systems. Er gibt an, dass es Informationen aus dem Ministerium gibt, wonach dieses System ab dem nächsten Jahr grundsätzlich etabliert werden soll. Somit könnte man sich auch bereits jetzt um eine Realisierung bemühen. Er bittet um eine Überprüfung der Zahlen und mahnt an, dass eine überhöhte Kalkulation nicht der Weg wäre, so ein System abzu- wehren. Jedes weitere Leben, das dadurch gerettet werden könnte, ist wichtig. Stadtrat Dr. Raphael Fechler (SPD) hält die Rettungskette im Land für hinreichend gut auf- gestellt, sieht es aber trotzdem als sinnvoll an, die Laienrettung gegebenenfalls auszu- bauen. Die Fragen nach den Kosten und der Kostenkalkulation sind zu klären, und eine Entscheidung sollte mit Augenmaß erfolgen. Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) sagt, dass er das System grundsätzlich gut findet, wenn da- mit Menschenleben gerettet werden können. Er fragt an, ob es sich dann bei der Heranzie- hung von Klinikmitarbeitenden für diese Aufgabe im arbeitsrechtlichen Sinn um Bereit- schaftszeit handelt. Da es ein sehr komplexes Thema ist, sollte man es im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit besprechen. Das Thema muss aus seiner Sicht nicht jetzt gelöst werden, aber weitere Informationen sind wichtig. Die Vorsitzende erläutert, dass eine Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit nicht vorgesehen ist. Das Thema soll im dafür zuständigen Gremium, dem Bereichsaus- schuss, behandelt werden. Florian Geldner, Leiter der Branddirektion, teilt mit, dass mit der Stellungnahme, welche in enger Abstimmung mit dem Rettungsdienst erfolgt ist, eine Grundlage erstellt wurde, mit der überhaupt eine Einführung des Systems ermöglicht werden könnte. Die dort dargestell- ten Randbedingungen wurden als Kompromiss unter allen Beteiligten erarbeitet. Als ge- meinsame Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe kann die Integrierte Leitstelle (ILS) gesehen werden. Die Vorsitzende ergänzt, dass in der Stadtverwaltung für eine Mitgliedschaft in der „Region der Lebensretter“ und den mit der Einführung verbundenen Kosten aktuell keine Gelder zur Verfügung stehen, auch wenn eine niedrigere Kostenkalkulation zugrunde gelegt wer- den würde. Daniel Schneider, Kreisgeschäftsführer DRK Kreisverband Karlsruhe e.V., führt aus, dass auch das DRK diese App grundsätzlich für gut erachtet. Es ist in diesem Zusammenhang al- lerdings die Frage der Finanzierung zu lösen. Er führt weiter aus, dass die Trägerschaft der ILS aus drei Partnern besteht und die Kosten auf diese drei Partner nach einem Schlüssel umgelegt werden (Anmerkung zur Kostentragung: Rettungsdienst 50 %, Feuerwehr Land- kreis und Stadtkreis je 25%). Die von ihm deutlich höher angegebenen Kosten begründet er unter anderem damit, dass der Rettungsdienstbereich Karlsruhe flächenmäßig der größte Rettungsdienstbereich in Baden-Württemberg ist und somit auch höhere Kosten aufgrund der Größe des Gebietes zu erwarten sind. Die in der Zeitung angegeben Kosten stammen von Bereichen, die nur halb so groß sind wie der Rettungsdienstbereich Karls- ruhe. – 3 – Der für die Frage nach der Finanzierung dieser App maßgebliche Ausschuss im Rettungs- dienst ist der Bereichsausschuss. Dieser setzt sich aus den Leistungserbringern (beteiligte Rettungsdienstorganisationen) und den Kostenträgern (Krankenkassenvertretern) zusam- men. Weiter Mitglieder sind dort noch Vertreter des Stadt- und Landkreises Karlsruhe mit beratender Funktion. (Anmerkung: Die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss hat das Landratsamt Karlsruhe. Weisungsrechte gegenüber den Rettungsdiensten selbst hat die Be- hörde dagegen nicht). Die Kostenträger wurden bereits im Vorfeld auf die Kostenüber- nahme der entstehenden Kosten für die App im Ausschuss angesprochen. Es wurde keine finanzielle Unterstützung dafür in Aussicht gestellt. Um die Kostenträger zur Mitfinanzie- rung zu bewegen, benötigt das DRK Unterstützung im Bereichsausschuss. Die wesentlichen Unterschiede bei den genannten Beträgen für das System bzw. für die App beruhen auf der zu klein gewählten Vergleichsgröße. Da diese Bereiche nur halb so groß sind, würden die Kalkulationen aus seiner Sicht passen. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich auch in der Ausstattung der Ersthelfer*innen. Er hält das Helferpaket, welches vom Verein Region der Lebensretter mit 40 Euro kalkuliert wird, für deutlich zu gering be- messen. Die aus seiner Sicht notwendige und sinnvolle Ausrüstung ist nur für den von ihm kalkulierten Betrag von 150 Euro zu erwerben. Ebenso wurden keine Ausbildungskosten kalkuliert. Er hält diese für unabdingbar, um die Helfer*innen auf sämtliche Situationen vorbereiten zu können. Genauso ist auch die notwendige Nachsorge für die Helfer*innen nicht einkalkuliert worden. Um aber auch dauerhaft auf gesunde und einsatzbereite Hel- fer*innen zurückgreifen zu können, ist die Nachsorge aus seiner Sicht ein wichtiger Be- standteil. Darüber hinaus gibt es seit bereits 30 Jahren im Rettungsdienstbereich Karlsruhe eine Notfallhilfe, die gut funktioniert. Diese wurde sogar in diesem Rettungsdienstbereich erfunden. Durch dieses System wurde die Reanimationsquote bereits von 5 Prozent auf jetzt 30 Prozent verbessert. Bei rund 900 Reanimationen pro Jahr im Rettungsdienstbereich Karlsruhe ist die Zahl der dadurch zusätzlich geretteten Personen sehr eindrucksvoll (An- merkung: 25 Prozent Steigerung entspricht einem Plus 225 Personen, die zusätzlich geret- tet werden konnten). Er erläutert weiter, dass in seiner Kostenaufstellung mit 1,0 VZW anstatt mit 0,5 VZW auf- grund des zu erwartenden hohen Pflegeaufwands kalkuliert wurde und er dies auch für realistisch ansieht. Da der Rettungsdienst gemäß der ILS-Aufteilung 50 Prozent der Kosten finanzieren müsste, hatte er grundsätzlich großes Interesse daran, möglichst realistische Zahlen zu ermitteln. Derzeit kann das DRK jedoch weder den hohen noch den niedrigeren Betrag finanzieren. Aus seiner Sicht ist noch offen, inwieweit sich die Kostenträger tatsächlich an der Finanzie- rung beteiligen würden, falls das Innenministerium eine App offiziell und flächendeckend einführen würde. Die Vorsitzende bittet Herrn Schneider, das System der Notfallhilfe näher zu erläutern. Daniel Schneider, Kreisgeschäftsführer DRK Kreisverband Karlsruhe e.V. erläutert, dass die Notfallhilfen im Stadt-und Landkreis Karlsruhe aktuell über rund 2.000 Helferinnen und Helfer verfügen. Diese Helfenden rekrutieren sich vor Ort aus allen sogenannten „Blaulicht- organisationen“. Für die Notfallhilfe werden auch Begriffe wie „Retter vor Ort“ oder „First Responder“ verwendet. Im Jahr 2022 wurde die Notfallhilfe rund 22.000 Mal alarmiert (Anmerkung: Die Retter vor Ort werden in der Regel bei allen Blaulichteinsätzen ebenfalls – 4 – alarmiert, bei denen eine Unterstützung sinnvoll erscheint). Der Rettungsdienstbereich Karlsruhe hat mit diesem in der Region etablierten System viele gute Erfahrungen gemacht. Die Helfenden in der Notfallhilfe werden sehr gut ausgebildet; dieser Standard müsste gleichwohl dann auch für die Helfer*innen in der Region der Lebensretter zugrunde gelegt werden, um einheitliche Standards für alle zu gewährleisten. Grundsätzlich ist man pro Helfer-App eingestellt, benötigt aber für die Umsetzung die Zu- sage für die Finanzierung durch die Kostenträger Stadträtin Verena Anlauf (GRÜNE) findet es toll, was bereits in diesem Bereich geleistet wird, möchte aber trotzdem zusätzlich die Lebensretter-App implementieren. Sie bittet um Behandlung im Bereichsausschuss. Ferner regt sie an, dort eine Vertreterin oder einen Ver- treter des Vereins einzuladen. Sie ergänzt, dass man nicht unbedingt einen Rettungsruck- sack benötigt, um Hilfe leisten zu können. Anhand der Ergebnisse von Befragungen aus anderen Bereichen, in denen die App bereits installiert wurde, ist bekannt, dass dort das Startkapital auch über Spenden akquiriert wurde. . Die Vorsitzende erachtet das Thema Spenden als grundsätzlich schwierig und unkalkulier- bar, bewertet die App aber ebenfalls grundsätzlich positiv. Es müssen jedoch die Standards und die Kostentragung im Vorfeld geklärt werden. Das Thema wird in dem Bereichsaus- schuss verwiesen. Im AföE soll dann anschließend erneut darüber berichtet werden. gez. Bettina Lisbach Bürgermeisterin Protokoll: gez. Dirk Bertram, Branddirektion Hauptamt – Ratsangelegenheiten –