Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in städtischen Bädern
| Vorlage: | 2023/0695 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Bäderbetriebe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) Stadtrat Schnell (AfD) Eingang: 19.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0695 Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in städtischen Bädern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 41 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Gibt es bestimmte Personengruppen, die kostenlosen Zugang zu den städtischen Bädern haben? Wenn ja, welche sind dies und welche Kriterien gelten für diese Berechtigung? 2. Gibt es spezifische Altersgruppen, die kostenlos oder kostenreduziert in städtischen Bädern schwimmen dürfen? 3. Werden Personen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen von den Gebühren für den Schwimmbadzugang ganz oder teilweise befreit? 4. Welche Schritte müssen unternommen werden, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Besuch der städtischen Bäder zu erhalten? 5. Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit oder -dauer für diejenigen, die städtische Bäder kostenlos oder kostenreduziert nutzen dürfen? Welche sind dies? 6. Sind bestimmte Zeiten oder Tage festgelegt, an denen der Zugang zu den städtischen Bädern für bestimmte Personengruppen kostenlos oder kostenreduziert gewährt wird? 7. Gibt es weitere Informationen oder Richtlinien, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in Anspruch zu nehmen? Sachverhalt/Begründung Seitens interessierter Bürger erreichten uns Fragen zur Zugangsberechtigung zu den städtischen Bädern, insbesondere zum Thema, wer die Möglichkeit hat, diese kostenlos zu besuchen. Da Schwimmen eine gesunde und aktive Freizeitbeschäftigung ist, halten wir es für wichtig zu wissen, welche Personengruppen in Karlsruhe von einem solchen kostenfreien Zugang profitieren und welche Möglichkeiten es gibt, die Bäder zu reduzierten Kosten zu nutzen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) Stadtrat Schnell (AfD) Vorlage Nr.: 2023/0695 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BB Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in städtischen Bädern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 41 x 1. Gibt es bestimmte Personengruppen, die kostenlosen Zugang zu den städtischen Bädern haben? Es gibt für die städtischen Bäder unterschiedliche Gruppen, die kostenlosen Zugang erhalten. Diese sind Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, welche auf Hilfe angewiesen sind sowie Menschen unter 18 Jahren mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und Badegäste an ihrem Geburtstag. 2. Gibt es spezifische Altersgruppen, die kostenlos oder kostenreduziert in städtischen Bädern schwimmen dürfen? Kostenlosen Zugang erhalten Kinder unter 6 Jahren. Ermäßigte Eintritte erhalten Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren sowie Vollzeitschüler*innen und Studierende unter 27 Jahren. Des Weiteren Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren mit einem GdB von mindestens 80. 3. Werden Personen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen von den Gebühren für den Schwimmbadzugang ganz oder teilweise befreit? Bezüglich Menschen mit Behinderung siehe Ziffer 1 und Ziffer 2. Anspruchsberechtigte für den Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass erhalten die Einzeleintritte und Freibad Saisonkarten mit 50% Ermäßigung. 4. Welche Schritte müssen unternommen werden, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Besuch der städtischen Bäder zu erhalten? Bei altersbedingten Vergünstigungen muss das Alter nachgewiesen werden. Bei Schüler*innen und Studierenden wird der Schüler- bzw. Studierendenausweis verlangt. Der Grad der Behinderung (GdB) muss durch einen entsprechenden Ausweis nachgewiesen werden. Anspruchsberechtigte für Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass haben diesen beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk (Stadtjugendausschuss JFBW StJA) zu beantragen. Im Bad wird die Ermäßigung durch das Vorlegen des Passes gewährt. – 2 – 5. Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit oder -dauer für diejenigen, die städtische Bäder kostenlos oder kostenreduziert nutzen dürfen? Welche sind dies? Nein, es gibt keine Einschränkungen. 6. Sind bestimmte Zeiten oder Tage festgelegt, an denen der Zugang zu den städtischen Bädern für bestimmte Personengruppen kostenlos oder kostenreduziert gewährt wird? Nein, wenn die Voraussetzungen Ziffer 1 + 2) erfüllt sind, besteht an allen Öffnungstagen der kostenlose bzw. ermäßigte Eintritt. 7. Gibt es weitere Informationen oder Richtlinien, um die Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in Anspruch zu nehmen? Informationen zu den einzelnen Tarifen sind auf der Homepage www.ka-baeder.de abrufbar.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 41 der Tagesordnung: Berechtigung zum kostenlosen oder kostenreduzierten Schwimmen in städtischen Bädern Anfrage: AfD Vorlage: 2023/0695 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2023