Förderung des Breitbandausbaus in Karlsruhe
| Vorlage: | 2023/0694 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 19.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) Stadtrat Schnell (AfD) Eingang: 19.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0694 Förderung des Breitbandausbaus in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 40 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Gibt es - zusätzlich zu dem aktuell bevorstehenden Ausbau im gesamten Rheinhafen, der mit Bundes- und Landesmitteln gefördert wird - bereits konkrete Pläne oder Initiativen seitens der Stadt Karlsruhe, den Glasfaserausbau in der gesamten Stadt oder in weiteren Stadteilen voranzutreiben? Falls ja, könnten Sie bitte nähere Details zu diesen Plänen geben? 2. Wie ist der derzeitige Stand des Glasfaserausbaus in Karlsruhe? Welche Gebiete der Stadt sind bereits mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen und welche sind noch nicht abgedeckt? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um den Glasfaserausbau in Gebieten ohne ausreichende Abdeckung zu fördern? Gibt es Programme zur Unterstützung von privaten Unternehmen oder öffentlichen Initiativen, die den Ausbau vorantreiben? Wie sind diese strukturiert? 4. Gibt es konkrete Ziele oder einen Zeitplan, nach dem die Stadtverwaltung den Glasfaserausbau in Karlsruhe umsetzen möchte? 5. Wie können Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen oder Organisationen in Karlsruhe aktiv an der Förderung des Glasfaserausbaus teilnehmen? Gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit oder zur Bereitstellung von Ressourcen? 6. Gibt es weitere Pläne oder Initiativen der Stadtverwaltung im Bereich der digitalen Infrastruktur, die im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau stehen? 7. Wäre es beispielsweise sinnvoll, künftig große Datenmengen, anstelle von mittels Glasfaser- Leitungen, mittels Mobilfunk an Firmen und Privatkunden zu übertragen? Wie sind hier die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen? Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der im Strahlungsfeld der Sendemasten wohnenden oder arbeitenden Bürger sicher auszuschließen? – 2 – Sachverhalt/Begründung Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung einer zuverlässigen und schnellen Internetverbindung für die Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Institutionen in unserer Stadt, möchten wir gerne mehr über die Bemühungen der Stadt Karlsruhe erfahren, den Glasfaserausbau voranzutreiben. Im Zuge der Digitalisierung ist eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, um den steigenden Anforderungen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Gesundheit und Kommunikation gerecht zu werden. Eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung ist von enormer Bedeutung für die Weiterentwicklung unserer Stadt, und wir sind uns sicher, dass viele Bürger und Bürgerinnen Interesse an den Plänen und Maßnahmen zur Förderung des Glasfaserausbaus haben. Gleichzeitig geht die Entwicklung des Mobilfunks hin zu immer größeren übertragenen Datenmengen weiter und man fragt sich, wo hier die Grenzen sind. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0694 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Förderung des Breitbandausbaus in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.07.2023 40 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Gibt es - zusätzlich zu dem aktuell bevorstehenden Ausbau im gesamten Rheinhafen, der mit Bundes- und Landesmitteln gefördert wird - bereits konkrete Pläne oder Initiativen seitens der Stadt Karlsruhe, den Glasfaserausbau in der gesamten Stadt oder in weiteren Stadteilen voranzutreiben? Falls ja, könnten Sie bitte nähere Details zu diesen Plänen geben? Der Ausbau von Glasfasernetzen liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen. Wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau durch erschwerte Bedingungen nicht erfolgt, unterstützen Bund und Länder den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze durch die Förderung. Antragsberechtigt für die Förderprogramme sind die Kommunen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Investitionskosten durch den Bund. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich mit weiteren 40 Prozent, so dass der Eigenanteil 10 Prozent beträgt. Bereits seit 2018 gibt es im Konzern Karlsruhe Untersuchungen mit der Zielrichtung, die Bundes- und Landesförderprogramme zum Breitbandausbau auszuschöpfen. Im Jahr 2019 wurden Förderanträge im Rahmen der damals gültigen Förderparameter für den Rheinhafen und die angrenzenden Gewerbegebiete gestellt und vom Fördergeber bewilligt. Die Arbeiten zum Ausbau dieses Fördergebiets starteten Ende Mai 2023. Im April 2023 wurde das vom Bund neu aufgelegte Förderprogramm (Gigabit-Richtlinie 2.0) veröffentlicht. Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. Allerdings wird aufgrund neuer Förderregularien der Fokus dieses Förderprogramms auf den ländlichen Raum gelegt und bereitet somit größeren Kommunen Schwierigkeiten, daran zu partizipieren. Dies wurde von Seiten der Verwaltung auch schon über Schreiben bzw. Meldungen in den entsprechenden Arbeitskreisen gegenüber dem Fördergeber kritisiert. Die Verwaltung hofft hier auf künftige Anpassungen der Förderkulisse. Um weitere Förderanträge stellen zu können, laufen derzeit die Vorarbeiten für eine weitere Antragstellung. Voraussetzung hierfür ist ein Markterkundungsverfahren (MEV). Das MEV stellt einen wesentlichen Schritt im Förderverfahren dar, in welchem der Antragsteller ermittelt, ob aufgrund eines Marktversagens im Projektgebiet der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes – 2 – gefördert erfolgen kann. Dieses MEV wurde bereits Ende April gestartet und läuft noch bis Mitte Juli. Aus den Ergebnissen können dann weitere förderfähige Gebiete und das weitere Vorgehen der Verwaltung abgeleitet werden. Ob und in welcher Höhe die Stadt Karlsruhe dann Fördermittel für diese Gebiete zugesprochen bekommt, ist derzeit aufgrund der neuen Förderregularien nicht absehbar. 2. Wie ist der derzeitige Stand des Glasfaserausbaus in Karlsruhe? Welche Gebiete der Stadt sind bereits mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen und welche sind noch nicht abgedeckt? Der Glasfaserausbau erfolgt innerhalb des Stadtgebiets vorwiegend durch privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen. Diese kündigen in der Regel ihre Ausbaugebiete vorab an. Einige dieser in den letzten Jahren angekündigten Gebiete (Südweststadt, Oststadt, Südstadt, Weststadt, Mühlburg) wurden bereits ausgebaut bzw. befinden sich im Ausbau. Dadurch können ca. 65.000 von ca. 170.000 Karlsruher Haushalten über Glasfaserleitungen angeschlossen werden (homes passed). Die Zahl der tatsächlich angeschlossen Haushalte (homes connected) ist der Verwaltung nicht bekannt. Im Jahr 2023 kamen weitere Ankündigungen hinzu. Ob und wann diese Gebiete ausgebaut werden, unterliegt den gesamtwirtschaftlichen Überlegungen eines jeden einzelnen Unternehmens. Finale Ausbaupläne erfährt die Verwaltung dann im Rahmen des Genehmigungsverfahren. Eine konkrete Dokumentation der Leitungen der privaten Unternehmen liegt der Stadtverwaltung nicht vor. Aus den genehmigten Leitungsverlegungen und den Kleinaufgrabungen der letzten Jahre kann die Verwaltung keine Hinweise auf die jeweils verbaute Technologie (Glasfaser, Kupfer, Coaxial) ableiten. Eine konkrete Aussage über den Stand der Erschließung im Stadtgebiet kann daher nicht getätigt werden. 3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um den Glasfaserausbau in Gebieten ohne ausreichende Abdeckung zu fördern? Gibt es Programme zur Unterstützung von privaten Unternehmen oder öffentlichen Initiativen, die den Ausbau vorantreiben? Wie sind diese strukturiert? Die Stadtverwaltung akquiriert über die bestehenden Förderprogramme Fördermittel und versucht so, unterversorgte Gebiete mit Glasfasernetzen zu erschließen. Werden Fördermittel gewährt, muss jeweils eine Ausschreibung zur Ermittlung eines Betreibers des geförderten Netzes und eine Ausschreibung für den Bau des Netzes (passive Infrastruktur) durchgeführt werden. Anschließend wird das Projekt durch die Verwaltung koordiniert. Primär erfolgt der Ausbau von unerschlossenen Gebieten aber durch privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen. Dieser unterliegt den wirtschaftlichen Gesamtüberlegungen eines jeden einzelnen Telekommunikationsunternehmens. Die Stadtwerke Karlsruhe beispielsweise verstärken die eigenen Bemühungen Baumaßnahmen der Sparten Strom, Gas und Fernwärme für eine Mitverlegung von Glasfaser zu nutzen. Zudem ist geplant, im Rahmen von Kooperationen einzelne Gebiete der Wohnungswirtschaft an ihr Glasfasernetz anzuschließen. Die Verwaltung versucht, vor allem über regelmäßige Gespräche und ihre Lotsenfunktion diesen Ausbau zu unterstützen. Im Rahmen dieser Unterstützungsleistungen werden bei den Telekommunikationsunternehmen weitere Ausbauabsichten und Unterstützungswünsche abgefragt sowie an die städtische Baukoordination verwiesen. Oberziel der Verwaltung ist es, einen möglichst effizienten Breitbandausbau zu ermöglichen, dabei Mehrfachaufgrabungen zu vermeiden und räumlich-zeitliche Synergien zu erzeugen. – 3 – 4. Gibt es konkrete Ziele oder einen Zeitplan, nach dem die Stadtverwaltung den Glasfaserausbau in Karlsruhe umsetzen möchte? Für die Stadtverwaltung hat der Glasfaserausbau hohe Priorität. Daher ist es das Ziel, diesen so schnell wie möglich voranzutreiben. Hierbei agiert sie durch die zuvor beschriebenen Unterstützungsleistungen. Wie bereits beschrieben, unterliegt dieser Ausbau den gesamtwirtschaftlichen Überlegungen eines jedes einzelnen Telekommunikationsunternehmens. Ein konkreter Zeitplan für den stadtweiten Glasfaserausbau liegt daher nicht vor. 5. Wie können Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen oder Organisationen in Karlsruhe aktiv an der Förderung des Glasfaserausbaus teilnehmen? Gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit oder zur Bereitstellung von Ressourcen? Die Förderprogramme von Bund und Land richten sich an die Gebietskörperschaften. Eine Antragstellung durch Privatpersonen oder Unternehmen ist daher nicht möglich. Privatpersonen und Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, bei ihren Versorgern Verträge mit höheren Bandbreiten abzuschließen, um die Attraktivität für einen weiteren Glasfaserausbau zu erhöhen. 6. Gibt es weitere Pläne oder Initiativen der Stadtverwaltung im Bereich der digitalen Infrastruktur, die im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau stehen? Neben den bereits erwähnten Maßnahmen (geförderter Ausbau, Dialoge mit den Telekommunikationsunternehmen und Wahrnehmung einer Lotsenfunktion innerhalb der Verwaltung) ist vor allem die Initiative „IT – Moderne Schule“ hervorzuheben. Im Rahmen dieser Initiative werden die Karlsruher Schulen an das Glasfasernetz beschleunigt angeschlossen. Bis Ende 2023 werden ca. 96% der Karlsruher Schulen (von insgesamt 88 Schulen) über einen entsprechenden Glasfaseranschluss verfügen. 7. Wäre es beispielsweise sinnvoll, künftig große Datenmengen, anstelle von mittels Glasfaser- Leitungen, mittels Mobilfunk an Firmen und Privatkunden zu übertragen? Wie sind hier die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen? Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der im Strahlungsfeld der Sendemasten wohnenden oder arbeitenden Bürger sicher auszuschließen? Für die Übertragung großer Datenmengen ist der Mobilfunkstandard 5G erforderlich. Voraussetzung für den 5G-Ausbau ist unter anderem der Aufbau neuer 5G-Basisstationen, die mit Glasfaser angebunden sind. Eine weitflächige Verfügbarkeit von Glasfasernetzen ist daher unabdingbar. Aus diesem Grund kann eine Datenübertragung über Mobilfunk den Glasfaserausbau nicht ersetzen. Zur Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann Folgendes mitgeteilt werden: Sowohl vor der Inbetriebnahme als auch bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes ist zunächst von der Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte mit der Erteilung einer Standortbescheinigung zu bestätigen.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 40 der Tagesordnung: Förderung des Breitbandausbaus in Karlsruhe Anfrage: AfD Vorlage: 2023/0694 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. Juli 2023