Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe für das Schuljahr 2023/2024
| Vorlage: | 2023/0686 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.07.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2023/0686 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe für das Schuljahr 2023/2024 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.07.2023 16 X Gemeinderat 18.07.2023 14 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der im Schuljahr 2023/2024 für die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.048.558,65 Euro / Schuljahr 2023/2024 Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Ausschreibungsgegenstand Den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Regel nicht möglich beziehungsweise nicht zuzumuten. Daher müssen Unternehmen, die über geeignete Fahrzeuge verfügen, beauftragt werden, die Kinder zur Schule zu bringen und von dort auch wieder abzuholen. Für die nachfolgend aufgeführten Schulen und Schulkindergärten wurde daher die Beförderung der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2023/2024 ausgeschrieben. Die Leistung wurde auf Grundlage der im Schuljahr 2022/2023 tatsächlich gefahrenen Touren ausgeschrieben und ist in 59 Lose aufgeteilt. Lose 1 bis 21: Erich Kästner-Schule 21 Touren, 82 Schulkinder Lose 22 bis 30: Federbachschule 9 Touren, 33 Schulkinder Los 31 a bis 31 d: Lidellschule 4 Touren, 18 Schulkinder Lose 32 bis 58: Vogesenschule 7 Touren, 34 Schulkinder Los 39 a bis 39 c: Schule am Turmberg 3 Touren, 19 Schulkinder Lose 40 und 41: Schulkindergarten Sandhasen 2 Touren, 3 Schulkinder Lose 42 bis 45: Schulkindergarten Kieselsteine 4 Touren, 13 Schulkinder Lose 46 bis 55: Schule am Weinweg 10 Touren, 28 Schulkinder Lose 56 bis 59: Hardtwaldschule 4 Touren, 12 Schulkinder 2. Verfahrensart Die Ausschreibung der Lieferleistung erfolgte im Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 Vergabeverordnung (VgV). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union am 21. März 2023 sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, im Internetausschreibungsservice der Stadt Karlsruhe und im Internetportal www.bund.de. 3. Prüfung und Wertung der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind 28 Angebote eingegangen. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte in mehreren Stufen: Formale Prüfung: Die Angebote von 18 Bietern enthielten die mit Angebotsabgabe geforderten Unterlagen und Erklärungen und waren somit vollständig. Ein Angebot wurde nach § 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV ausgeschlossen, weil alle eingereichten Unterlagen ein anderes Vergabeverfahren betreffen. Die fehlenden Unterlagen und Erklärungen der anderen neun Bieter wurden nach § 56 Absatz 2 Satz 1 VgV nachgefordert und von sieben Bietern fristgerecht nachgereicht. Zwei Bieter versäumten die Nachreichungsfrist. Folglich wurden ihre Angebote nach § 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Eignungsprüfung: 23 der 25 Bieter erfüllen die festgelegten Eignungskriterien und verfügen folglich über die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags erforderliche Eignung. Ein Bieter erfüllte die Anforderung, dass die vorzulegende Referenz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre aus dem Bereich der Schülerbeförderung (Beförderung von Kindern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot) stammen muss, nicht. Folglich wurde sein Angebot nach § 57 Absatz 1 Nummer 4 VgV ausgeschlossen. Ein weiteres Unternehmen wurde nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 in Verbindung mit § 125 GWB ausgeschlossen, da es nachweislich bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, über das Vermögen des – 3 – Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist und es diesbezüglich unzureichende Selbstreinigungsmaßnahmen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen hat. Fachliche Prüfung: Mit Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, die Beförderungsleistung entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der sonstigen in der Leistungsbeschreibung der Stadt Karlsruhe aufgeführten Bestimmungen zu erbringen. 23 Angebote entsprachen diesen Anforderungen. Wirtschaftlichkeitsprüfung: Nach § 127 Absatz 1 GWB in Verbindung mit § 58 Absatz 1 VgV wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Um die Stadt als Auftraggeberin nicht in Abhängigkeit von wenigen Auftragnehmern zu bringen und bei eventuellen Ausfällen von Auftragnehmern Flexibilität zu gewährleisten, wurden an einen Bieter im Höchstfall acht Lose vergeben. Die Lose 31 a bis 31 d (Lidellschule) sowie die Lose 39 a bis 39 c (Schule am Turmberg) wurden jeweils als ein Los an einen Bieter/eine Bieterin vergeben. Die Lose wurden grundsätzlich nach der jeweils günstigsten Gesamtvergütung je Fahrtag (Zuschlagskriterium 100 Prozent Preis) vergeben. Hiervon wurde abgewichen, wenn ein Bieter bei mehr Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat als ihm Kapazitäten zur Verfügung stehen oder er bei mehr als acht Losen der günstigste Anbieter war. Die Lose wurden in diesen Fällen durch Nachrücken der jeweils nächstgünstigsten Bieter vergeben, um eine wirtschaftliche Vergabe der Lose insgesamt zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, die Beförderungsleistung wie folgt zu vergeben: Firma, Sitz Los Tour Angebotspreis je Fahrtag (brutto) Ferhat Ayanoglu Taxi und Rollstuhlfahrdienst, Karlsruhe 5 300.5 116,84 Euro 14 300.14 135,78 Euro 16 300.16 130,03 Euro 27 301.6 198,21 Euro GTS Tour Tugce Bulunmaz, Karlsruhe 12 300.12 193,63 Euro 20 300.20 175,53 Euro 26 301.5 232,83 Euro 33 303.2 170,77 Euro 44 307.3 201,27 Euro 53 312.8 167,35 Euro Happy Face Logistics Inh. Dipl.-Ing. Georgi Filchev, Au am Rhein 2 300.2 253,72 Euro 22 301.1 135,68 Euro 23 301.2 132,68 Euro 24 301.3 91,14 Euro 25 301.4 193,06 Euro 28 301.7 161,38 Euro 41 305.2 205,26 Euro 45 307.4 224,86 Euro Holl AG, Gaggenau 3 300.3 186,94 Euro 50 312.5 243,05 Euro 54 312.9 97,93 Euro 55 312.10 121,30 Euro Köhler-Transfer GmbH & Co. KG, Mannheim 56 313.1 200,23 Euro Murat Serbest/VIP-Shuttle KA & Rollstuhl-Shuttle KA, Malsch 1 300.1 185,84 Euro MyCar Karlsruhe e.K. Ismail Mutlu, Karlsruhe 34 303.3 180,93 Euro – 4 – MyTaxi&Rollstuhlfahrdienst e.K., Karlsruhe 4 300.4 214,41 Euro 6 300.6 214,21 Euro 7 300.7 159,60 Euro 8 300.8 165,72 Euro 9 300.9 199,07 Euro 47 312.2 179,97 Euro Necdet Yildiz, Karlsruhe 51 312.6 151,06 Euro Osoy Beförderungen, Karlsruhe 10 300.10 185,00 Euro 40 305.1 159,41 Euro 43 307.2 263,03 Euro Sevilay Yildiz, Rheinstetten 35 303.4 144,12 Euro 38 303.7 134,82 Euro 52 312.7 130,33 Euro Susanne Wolf Taxi und Mietwagen, Pfinztal 11 300.11 120,64 Euro 46 312.1 226,93 Euro Taxi Driess, Birkenhördt 18 300.18 157,47 Euro 21 300.21 168,44 Euro 29 301.8 207,63 Euro 30 301.9 190,89 Euro 32 303.1 167,18 Euro 36 303.5 180,12 Euro 37 303.6 169,51 Euro 42 307.1 227,26 Euro Taxi-Durlach Uwe Katzlirsch, Karlsruhe 39 a 304.1 184,55 Euro 39 b 304.2 157,24 Euro 39 c 304.3 169,04 Euro 49 312.4 346,72 Euro Taxiunternehmen Esref Akdag, Karlsruhe 57 313.2 200,95 Euro 58 313.3 195,81 Euro 59 313.4 198,86 Euro Taxiunternehmen Nese Dursun, Karlsruhe 13 300.13 145,52 Euro 15 300.15 142,85 Euro 19 300.19 124,55 Euro 31 a 302.1 125,08 Euro 31 b 302.2 145,52 Euro 31 c 302.3 139,96 Euro 31 d 302.4 108,61 Euro 48 312.3 136,10 Euro Taxiunternehmen Selim Azal, Karlsruhe 17 300.17 98,87 Euro 4. Finanzielle Auswirkungen Auf Grundlage der im Schuljahr 2022/2023 tatsächlich gefahrenen Touren würde der Auftragswert bei 1.714.488,35 Euro liegen. Gegenüber dem Schuljahr 2022/2023 wird jedoch mit Kostensteigerungen von durchschnittlich circa 20 Prozent gerechnet. Diese ergeben sich insbesondere auf Grund deutlich gestiegener Kraftstoffpreise und der für Vergaben von freigestelltem Verkehr ab 2022 geltenden Tariftreue der Bieterunternehmen an die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen wurde der Auftragswert auf 2.052.227,34 Euro geschätzt. Nach erfolgter Ausschreibung liegt der tatsächliche Auftragswert aktuell bei 2.048.558,65 Euro. – 5 – 5. Nachhaltigkeit 5.1 Einschätzung der CO 2 -Relevanz Für die überwiegende Anzahl der Touren wurde erstmals in der Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung die Schadstoffklasse Euro 6 Norm für die zur Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge vorgegeben. Bei den im Jahr 2022 vergebenen Losen 2, 3, 4, 41, 49 und 50 war der ausschließliche Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Schadstoffklasse Euro 6 Norm bereits Vertragsbestandteil. Bei den Losen 1, 5 bis 40, 42 bis 48 und 51 bis 59 wurde bei der vorigen Ausschreibung keine Mindestanforderung hinsichtlich der Schadstoffklasse aufgestellt. Aus diesem Grund wird von einer geringfügigen Verringerung der CO 2 -Emissionen ausgegangen. 5.2 Tariftreue Im vorliegenden öffentlichen Auftrag werden Verkehrsdienstleistungen vergeben. Daher müssen Unternehmen, die sich um diesen Auftrag beworben haben, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge festgelegtes Entgelt zahlen. Gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gelten hier als relevante repräsentative Tarifverträge - der Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg - WBO und ver.di und - der Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg - WBO und ver.di in der aktuellen Fassung vom 23. November 2021. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags. Die entsprechende Verpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Tarifverträge wurde mit der Angebotsabgabe eingefordert und ist Vertragsbestandteil. Zudem sind Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten über die Besonderen Vertragsbedingungen ebenfalls Vertragsbestandteil geworden. Der tarifliche Stundenlohn liegt ab 1. Juni 2023 bei 15,16 Euro für Fahrer Pkw und bei 14,21 Euro für Begleitpersonen ohne Fahrtätigkeit. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der im Schuljahr 2023/2024 für die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen.
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Niederschrift 52. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juli 2023, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 14 der Tagesordnung: Vergabe freigestellter Schülerverkehre für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten in Karlsruhe für das Schuljahr 2023/2024 Vorlage: 2023/0686 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - von den Erläuterungen Kenntnis und stimmt der Vergabe der im Schuljahr 2023/2024 für die Erich Kästner-Schule, die Federbachschule, die Lidellschule, die Vogesenschule, die Schule am Turmberg, den Schulkindergarten Sandhasen, den Schulkindergarten Kieselsteine, die Schule am Weinweg und die Hardtwaldschule durchzuführenden Schülerverkehre an die vorgeschlagenen Beförderungsunternehmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den betreffenden Bietern den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 11. Juli 2023: Da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2023