Fußgängerüberweg in der Rommelstraße (zwischen Alter Graben und Brühlstraße)
| Vorlage: | 2023/0661 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.07.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 12.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0661 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Fußgängerüberweg in der Rommelstraße (zwischen Alter Graben und Brühlstraße) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 12.07.2023 6 x Antrag: Die Verwaltung prüft wohlwollend, ob bei der Querung der Rommelstraße zwischen der Straße Alter Graben und Brühlstraße ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und setzt diese Maßnahme, sofern keine rechtlichen Hindernisse bestehen, zeitnah um. Begründung: Auf der Rommelstraße zwischen den Einmündungen der Straße Alter Graben und Brühlstraße befindet sich eine vom Gehweg zum jeweiligen Straßenrand asphaltierte Überquerung. In der Mitte befindet sich eine im Asphalt befestigte provisorische Verkehrsinsel. Aus der Bevölkerung wurde uns mitgeteilt, dass diese Überquerung stark frequentiert ist, weil Bewohner aus dem anliegenden Wohngebiet zu Fuß zu dem gegenüberliegenden Verbrauchermarkt gelangen möchten. Es komme zu gefährlichen Situationen, weil an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße 50 km/h beträgt, andererseits aber auch die behelfsmäßige Verkehrsinsel sehr schmal ist. Sie sei auch schon durch Auffahren von Fahrzeugen verschoben worden. Nach unserer Auffassung kann diese gefährliche Stelle durch einen Fußgängerüberweg entschärft werden. Eine entsprechende rechtzeitige Beschilderung führt dann zum Vorrang des Fußgängerverkehrs, so dass eine Minimierung des Unfallrisikos eintritt. Deshalb stellen wir den genannten Antrag und erwarten keine rechtlichen Hindernisse. gez. SPD-Fraktion: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 12.06.2023 Vorlage Nr.: 2023/0661 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Fußgängerüberweg in der Rommelstraße (zwischen Alter Graben und Brühlstraße) Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 12.07.2023 6 x Kurzfassung Auf der Rommelstraße in Durlach zwischen den Straßen Alter Graben und Brühlstraße befindet sich eine Fußgängerquerung mit Mittelinsel. Da diese nicht den aktuellen Richtlinien entspricht, soll die Querungssituation verbessert werden. Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) ist denkbar, muss aber technisch geprüft werden. Aufgrund der geringen verfügbaren Flächen, lässt sich keine kurzfristige Maßnahme umsetzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf der Rommelstraße in Durlach zwischen den Straßen Alter Graben und Brühlstraße befindet sich eine Fußgängerquerung mit Mittelinsel. Diese Querung wurde vor ca. 18 Jahren eingerichtet um die Rommelstraße besser zum neu errichteten Supermarkt queren zu können. Da die Querung nicht den aktuellen Richtlinien entspricht, soll die Querungssituation verbessert werden. Die verfügbare Breite der Rommelstraße lässt keine Verbreiterung der Insel zu. Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist aufgrund der angrenzenden Grünflächen mit Bäumen ebenfalls nicht möglich. Alternativ wäre die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) denkbar. Das Verkehrsaufkommen vor Ort lässt die Einrichtung eines FGÜ grundsätzlich zu. Es ist aber vorab noch eine technische Prüfung, sowie ein Umbau notwendig. Da die Unfalllage im Bereich der Querungsinsel unauffällig ist, besteht kein prioritärer Bedarf eines zeitnahen Umbaus. Die Stadtverwaltung wird die technische Prüfung eines FGÜ durchführen. Bei positivem Ausgang wird dieser dann als Maßnahme für eine zukünftig Straßensanierung hinterlegt. Aufgrund der geringen verfügbaren Flächen, lässt sich keine kurzfristige Maßnahme umsetzen.