Sachstand des Fahrradschutzstreifens Steinkreuzstr.

Vorlage: 2023/0643
Art: Anfrage
Datum: 01.06.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.07.2023

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0643 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Sachstand des Fahrradschutzstreifens Steinkreuzstr. Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 11.07.2023 x Der Verkehrsversuch Radschutzstreifen auf der Steinkreuzstraße war vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zeitlich befristet und hatte zur Auflage, das Verkehrsverhalten und die Verkehrsabläufe regelmäßig zu beobachten und bis zum 31. März 2018 einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen einer Masterthesis das Verkehrsverhalten und die Verkehrsabläufe beobachten lassen. Leider genügten die angewandten Rahmenbedingungen dieser Arbeit nicht den Standards der Stadt Karlsruhe was dazu führte, dass die erhobenen Daten wissenschaftlich nicht aussagekräftig genug waren und somit nicht verwendet werden konnten. Daher war angedacht im Sommer 2018 nochmals eine Nacherhebung durchzuführen. Hierzu sollte beim Regierungspräsidium eine Genehmigung zur Verlängerung des Verkehrsversuches beantragt werden. Hierzu nun die Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion: 1. Wurde der Verkehrsversuch nochmals mit den entsprechenden Rahmenbedingungen durchgeführt? 2. Welche Ergebnisse haben sich durch die Untersuchungen ergeben? 3. Könnte der Radschutzstreifen nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse dauerhaft in der Steinkreuzstr. aufgebracht werden? Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Tino Huber, Mirko Hoffmann

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2023/0643 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Sachstand des Fahrradschutzstreifens Steinkreuzstr. Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 11.07.2023 x Zu den Fragen der SPD-Ortschaftsratsfraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1. Wurde der Verkehrsversuch nochmals mit den entsprechenden Rahmenbedingungen durchgeführt? Die AGFK-BW (Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden- Württemberg e.V.) hat in den letzten Jahren landesweit ein „Modellprojekt Schutzstreifen“ innerorts und außerorts durchgeführt. Die Steinkreuzstraße wurde mit untersucht, allerdings nur als Nachher-Erhebung, da sie bereits markiert war. Für die Vorher-Zeit liegt aber die Unfalllage vor. (Es konnten somit beispielsweise nur Videobeobachtungen mit dem markierten Schutzstreifen - und nicht ohne Schutzstreifen - durchgeführt werden.) Der Abschlussbericht wurde Ende 2022 von der AGFK-BW veröffentlicht. Das Verkehrsministerium hat einen Erlass für Schutzstreifen außerorts herausgegeben. Für Schutzstreifen innerorts - dies betrifft die Steinkreuzstraße - steht dieser noch aus, ist nach unserem Kenntnisstand aber geplant. Für die Innerorts-Schutzstreifen wurde vom Land die Ausnahmegenehmigung verlängert bis Ende Juni 2023. Ende Mai 2023 wurde vom Land über die Regierungspräsidien eine weitere Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung versendet. Das Schreiben hat die Stadt Karlsruhe (Stand Ende Mai) noch nicht erreicht. Weitere Informationen und Ergebnisse: https://www.aktivmobil- bw.de/radverkehr/infrastruktur/modellprojekt-schutzstreifen/ Zu 2. Welche Ergebnisse haben sich durch die Untersuchungen ergeben? Die Ergebnisse für die Steinkreuzstraße waren positiv. Zu 3. Könnte der Radschutzstreifen nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse dauerhaft in der Steinkreuzstr. aufgebracht werden? Momentan geht die Stadtverwaltung davon aus, dass das Verkehrsministerium einen Erlass für Schutzstreifen innerorts erarbeitet und die Steinkreuzstraße mit diesem Erlass als Dauerlösung bestehen bleiben kann. Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.