Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommenden Anspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Heinz-Barth-Grundschule Wettersbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsfraktionen Wettersbach
| Vorlage: | 2023/0637 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.06.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.09.2023
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 2023/0637 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommenden Anspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Heinz- Barth-Grundschule Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 26.09.2023 4 x Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt einen Sachstandbericht zur Umsetzung des kommenden Anspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Heinz-Barth-Grundschule Wettersbach. Insbesondere sollen die Bereiche Stand der Planungen, Raumbedarf, Zeitplan und Kosten dargestellt werden. Begründung: Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ist mit Blick auf den bundesweiten Rechtsanspruch, der ab 2026 schrittweise eingeführt wird, eine der zentralen bildungspolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre, auch bei uns in Grünwettersbach und Palmbach. Ab Beginn des Schuljahres 2026/27 sollen alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch haben. Der Anspruch wird bis August 2029 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass dann jedes Grundschulkind einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung hat. Inwieweit der Anspruch von den Eltern in Anspruch genommen wird, lässt sich heute nicht genau bestimmen. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Eltern, die bisher eine Ganztagesbetreuung in der Kita nutzen, diese Betreuung in Anspruch nehmen. Für uns ist es wichtig, dass die Heinz-Barth-Schule Wettersbach eine Ganztagsbetreuung anbietet. Daher müssen frühzeitig die erforderlichen Planungen angegangen werden, um die Maßnahme pünktlich umzusetzen. Wir bitten beim Sachstandsbericht besonders um die Beantwortung folgender Punkte: - Reicht der Raumbedarf für den Schulunterricht bei steigenden Schülerzahlen aus? - Wie groß ist der Raumbedarf, um die Ganztagsbetreuung umzusetzen? - Ist dieser Raumbedarf in der Heinz-Barth-Schule vorhanden? - Welche Baumaßnahmen sind erforderlich? - Gibt es hierzu schon Planungen und eine Kostenschätzung? - Welcher Zeitplan ist für die Maßnahmen vorgesehen? - Welcher Personalbedarf wird für die Ganztagsbetreuung erforderlich sein? - Unter welchen Voraussetzungen können die bisherigen kommunalen Betreuungsangebote rechtsanspruchserfüllend mit übernommen werden? gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 2023/0637 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommenden Anspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Heinz- Barth-Grundschule Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 26.09.2023 4 x Kurzfassung Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in Grundschulen wurde seitens der Ortsverwaltung Wettersbach für die Heinz-Barth-Schule bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um frühzeitig die Weichen zu stellen. Die Fragen insbesondere zum Raumprogramm, zu möglichen Baumaßnahmen, Kostenschätzungen, Zeitplänen und Betreuungskonzepten werden im Sachstandsbericht durch die jeweiligen Fachämter einzeln beantwortet Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 33,5 Mio. € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Für die Erweiterung der Heinz-Barth-Schule wurde durch die Ortsverwaltung Wettersbach bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt, deren Ergebnisse am 13. Juni 2023 in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Ortschaftsrat erläutert wurden. Frage: Reicht der Raumbedarf für den Schulunterricht bei steigenden Schülerzahlen aus? Antwort: Nach Prognose des Amts für Stadtentwicklung muss sich die Grundschule aufgrund der erwartenden Schülerzahlen in der Heinz-Barth-Schule zur Dreizügigkeit entwickeln. Aktuell reichen im Zusammenhang mit der in der Schule ebenfalls untergebrachten Kindertagesstätte die vorhandenen Flächen hierfür nicht aus. Frage: Wie groß ist der Raumbedarf, um die Ganztageseinrichtung umzusetzen? Antwort: Das Musterraumprogramm für eine dreizügige Grundschule weist eine Programmfläche von insgesamt 1.364 m² aus. Hinzu kommt die Programmfläche für die gesetzlich vorgegebene Ganztageseinrichtung einer dreizügigen Grundschule von 718 m², also eine gesamte Programmfläche von 2.082 m². Zusätzlich hat die viergruppige Kindertagesstätte nach Musterraumprogramm eine Programmfläche von 635 m². Frage: Ist dieser Raumbedarf in der Heinz-Barth-Schule vorhanden? Antwort: Für die Umsetzung der Dreizügigkeit fehlen aktuell im Bestand für die Schulnutzung circa 530 m² und für die Kindertagesstätte circa 115 m² Programmfläche. Im Bestand werden etwa 400 m² der Fläche von nicht programmierten Fremdnutzungen belegt. Frage: Welche Baumaßnahmen sind erforderlich? Antwort: In der Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die Kindertagesstätte in einen Neubau an der südöstlichen Grundstücksgrenze auszulagern und im Bestand den Flächenbedarf der Ganztagesgrundschule auszuweisen. Durch die Modernisierung sind umfassende Baumaßnahme an den Hüllflächen erforderlich, die nur in mehreren Bauabschnitten und mit einem Provisorium umzusetzen sind. Frage: Gibt es hierzu schon Planungen und eine Kostenschätzung? Antwort. Es wurden in einer Machbarkeitsstudie mehrere Varianten für die Baumaßnahme untersucht, das Ergebnis wird in nichtöffentlicher Sitzung dem Ortschaftsrat am 13. Juni 2023 mündlich erläutert. Es existiert bisher nur ein Kostenrahmen (+/- 30 %), für die wirtschaftlichste Variante mit aktuellem Baukostenindex Stand 02/2023 in Höhe von circa 33,5 Millionen Euro. Frage: Welcher Zeitplan ist für die Maßnahme vorgesehen? Antwort: Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien kann die Maßnahme frühestens in den Doppelhaushalt 2028/2029 eingestellt werden, ein Beginn der Bauarbeiten wäre dann frühestens Mitte 2028 möglich. Frage: Welcher Personalbestand ist für die Maßnahme vorgesehen? Antwort: Die Konzeption des modularen Betreuungssystems SKiBB ist aktuell in Erarbeitung. Bislang gibt es noch keine Festlegung des zukünftigen Betreuungsschlüssels. Frage: Unter welchen Voraussetzungen können die bisherigen kommunalen Betreuungsangebote rechtsanspruchserfüllend mit übernommen werden? Antwort: Rechtsanspruchserfüllend sind die Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz und die bereits bestehenden kommunalen Angebote (Ergänzende Betreuung + Flexible Nachmittagsbetreuung bis 17:30 Uhr), die an der Heinz-Barth-Schule aktuell von der Kinderstadtkirche vorgehalten werden. – 3 – Wie die aktuelle Betreuungsstruktur in das modulare System SKiBB überführt wird, wird aktuell erarbeitet.